18.5.-24.5.2008: Juristin (Geld, Recht, Beruf)
Forumsregeln
Das Expertenforum ist für aktive Fragen nur jeweils im angegebenen Zeitraum geöffnet. Es kann aber nachgelesen werden.
Das Expertenforum ist für aktive Fragen nur jeweils im angegebenen Zeitraum geöffnet. Es kann aber nachgelesen werden.
18.5.-24.5.2008: Juristin (Geld, Recht, Beruf)
Lic. jur. Patricia von Escher ist im swissmom-Team als Juristin für die Fragen rund um Karriere, Recht, Versicherungen und Finanzen zuständig. Sie hat einen 13jährigen Sohn und eine 10jährige Tochter und lebt in Basel. Sie beantwortet hier Rechtsfragen, die mit Schwangerschaft und Geburt zu tun haben.
Arbeitsrecht
Guten Tag,
ich bin jetzt im 8. Monat schwanger und arbeite als kaufmännische Angestellte in einem kleinen Betrieb. Mein Arbeitsvertrag umfasst 80%-100% Pensum. Die letzten 4 Monate habe ich 100% gearbeitet.
Meine Personalchefin erwartet von mir, das ich auf Ende des Mutterschutzes von selber kündige.
1. Kann sie dieses von mir verlangen?
2. Welche Auswirkungen hätte das für mich in Bezug auf AHV?
Desweiteren will sie mich ab Anfang Juli freistellen / nicht mehr in der Firma haben. Der Entbindungstermin wäre aber erst am 08.08.
Wie sieht es mit der Lohnzahlung aus, wenn ich voll arbeitsfähig und arbeitswillig bin?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Lassen sie sich nicht unter Druck setzten. Die Frage ist, ob sie nach dem Mutterschaftsurlaub weiterhin und mit welchem Pensum in der Firma arbeiten wollen oder nicht. Leider ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine Teilzeitstelle anzubieten d.h. er wird eine Kündigung ausprechen. Wenn Sie infolge Kündigung arbeitslos würden, müssten Sie sich raschmöglichst mit ihrer zuständigen AHV-Ausgleichskasse in Verbindung setzen, um so früh wie möglich das weitere Vorgehen zu besprechen. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen:
http://www.swissmom.ch/newsleteranzeige ... BREDARBEIT
http://www.swissmom.ch/newsleteranzeige ... UNGSSCHUTZ
Bei Freistellungen ist es so, dass der Arbeitgeber einseitig auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verzichtet. Das Arbeitsverhältnis jedoch läuft bis Ende der Kündigungsfrist weiter und der Lohn wird bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrages weiterhin in vollem Umfang geschuldet geschuldet.
Bestehen Sie darauf, dass die Freistellungsmodalitäten unbedingt schriftlich festgehalten werden in einer sog. Freistellungserklärung.
ich bin jetzt im 8. Monat schwanger und arbeite als kaufmännische Angestellte in einem kleinen Betrieb. Mein Arbeitsvertrag umfasst 80%-100% Pensum. Die letzten 4 Monate habe ich 100% gearbeitet.
Meine Personalchefin erwartet von mir, das ich auf Ende des Mutterschutzes von selber kündige.
1. Kann sie dieses von mir verlangen?
2. Welche Auswirkungen hätte das für mich in Bezug auf AHV?
Desweiteren will sie mich ab Anfang Juli freistellen / nicht mehr in der Firma haben. Der Entbindungstermin wäre aber erst am 08.08.
Wie sieht es mit der Lohnzahlung aus, wenn ich voll arbeitsfähig und arbeitswillig bin?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Lassen sie sich nicht unter Druck setzten. Die Frage ist, ob sie nach dem Mutterschaftsurlaub weiterhin und mit welchem Pensum in der Firma arbeiten wollen oder nicht. Leider ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine Teilzeitstelle anzubieten d.h. er wird eine Kündigung ausprechen. Wenn Sie infolge Kündigung arbeitslos würden, müssten Sie sich raschmöglichst mit ihrer zuständigen AHV-Ausgleichskasse in Verbindung setzen, um so früh wie möglich das weitere Vorgehen zu besprechen. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen:
http://www.swissmom.ch/newsleteranzeige ... BREDARBEIT
http://www.swissmom.ch/newsleteranzeige ... UNGSSCHUTZ
Bei Freistellungen ist es so, dass der Arbeitgeber einseitig auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verzichtet. Das Arbeitsverhältnis jedoch läuft bis Ende der Kündigungsfrist weiter und der Lohn wird bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrages weiterhin in vollem Umfang geschuldet geschuldet.
Bestehen Sie darauf, dass die Freistellungsmodalitäten unbedingt schriftlich festgehalten werden in einer sog. Freistellungserklärung.
Befristeter Arbeitsvertrag - Reduktion auf 50%
Sehr geehrte Frau von Escher
Ich wurde in der 27. Woche (8. April) von meinem Arzt zu 50% krank geschrieben. Mein Arbeitsvertrag ist beschränkt bis Ende August, aber ich werde nur noch bis zu meiner 35. Schwangerschaftswoche (3. Juni) arbeiten. Danach ist für alle Mitarbeiter (Lehrer!!) Pause bis Mitte August. Mit wieviel Lohn kann ich in dieser Zeit rechnen? Die Züricher Skala spricht im ersten Dienstjahr von 4 Wochen 80% des Lohnes, zählt das auch bei befristeten Arbeitsverträgen?
Herzlichen Dank
Die Lohnfortzahlung ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad.Das Arbeitsverhältnis muss jedoch bereits 3 Monate gedauert haben oder fest für mehr als 3 Monate eingegangen worden sein. Bei Unklarheiten sollten Sie bei der Personalabteilung ihres Arbeitgebers nachfragen. Weitere Informationen finden Sie auch unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Ich wurde in der 27. Woche (8. April) von meinem Arzt zu 50% krank geschrieben. Mein Arbeitsvertrag ist beschränkt bis Ende August, aber ich werde nur noch bis zu meiner 35. Schwangerschaftswoche (3. Juni) arbeiten. Danach ist für alle Mitarbeiter (Lehrer!!) Pause bis Mitte August. Mit wieviel Lohn kann ich in dieser Zeit rechnen? Die Züricher Skala spricht im ersten Dienstjahr von 4 Wochen 80% des Lohnes, zählt das auch bei befristeten Arbeitsverträgen?
Herzlichen Dank
Die Lohnfortzahlung ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad.Das Arbeitsverhältnis muss jedoch bereits 3 Monate gedauert haben oder fest für mehr als 3 Monate eingegangen worden sein. Bei Unklarheiten sollten Sie bei der Personalabteilung ihres Arbeitgebers nachfragen. Weitere Informationen finden Sie auch unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Frühgeburt
Grüezi Frau von Escher
Wir sind im März glückliche Eltern geworden. Unsere Tochter Jaël ist am 04.03. zur Welt gekommen. Etwa 6 Wochen zu früh, weshalb sie 4 Wochen im Kinderspital bleiben musste. Der Geburtstermin war der 13.4.
1.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich 16 Wochen Mutterschaftsurlaub zu 100%. Üblicherweise 2 Wochen vor Termin und 14 Wochen danach. Aufgrund der Frühgeburt fangen bei mir die 16 Wochen am 04.03. an.
Nun habe ich aber gehört, dass für die Zeit bis zum Spitalaustritt von Jaël am 31.03.08 für mich Krankentaggeld gilt und der Mutterschaftsurlaub erst ab dann beginnen sollte.
Was ist nun richtig?
Es ist richtig, dass der Mutterschaftsurlaub bei Frühgeburten erst dann beginnt, wenn das neugeborene Kind das Spital verlässt und zu Hause ist. Dies muss jedoch mit der Anmeldung auf Mutterschaftsurlaub so beantragt werden. Wird dies so bewilligt, beginnt Ihr Mutterschaftsurlaub ab dem Tag, an dem Ihr Kind zu Hause war. In der Zeit des Aufschubes k a n n für Sie eine Einkommenslücke entstehen, wobei es gesetzlich nicht erlaubt ist, diese Lücke durch Erwerbstätigkeit zu überbrücken, da für Sie gesetzlich ein absoultes Arbeitsverbot gilt.
Ob und wie hoch ein Krankentaggeld ausbezahlt wird, hängt auch davon ab, ob für Sie die Bestimmungen des KVG (Krankenversicherungsgesetzes) oder VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) zur Anwendung kommen; Ihre Personalabteilung sollte Ihnen hier weiter helfen können.
2.
Jaël wurde auch bei der IV angemeldet betreffend Spitalkosten u.ä. Die Verfügung ist aber noch ausstehend.
Haben wir das Recht, noch irgend welche Kosten geltend zu machen? Gemäss Auskunft des Spitals für jeden 3. Tag Kosten für die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr. Aber es gab mehr Kosten (z.B. Taxi vom Entbindunsspital zum Kinderspital, danach jeden Tag Anreise, zusätzliche Verpflegungskosten).
Da Sie noch keine Verfügung haben, und dies möglicherweise einige Zeit daueren kann, empfehle ich Ihnen, die allenfalls unterschiedliche kantonale Praxis mit Ihrer zuständigen Behörde (IV) zu diskutieren und sich zu erkundigen, welche Leistungen Ihnen zugesprochen werden können.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse Jiddl
Wir sind im März glückliche Eltern geworden. Unsere Tochter Jaël ist am 04.03. zur Welt gekommen. Etwa 6 Wochen zu früh, weshalb sie 4 Wochen im Kinderspital bleiben musste. Der Geburtstermin war der 13.4.
1.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich 16 Wochen Mutterschaftsurlaub zu 100%. Üblicherweise 2 Wochen vor Termin und 14 Wochen danach. Aufgrund der Frühgeburt fangen bei mir die 16 Wochen am 04.03. an.
Nun habe ich aber gehört, dass für die Zeit bis zum Spitalaustritt von Jaël am 31.03.08 für mich Krankentaggeld gilt und der Mutterschaftsurlaub erst ab dann beginnen sollte.
Was ist nun richtig?
Es ist richtig, dass der Mutterschaftsurlaub bei Frühgeburten erst dann beginnt, wenn das neugeborene Kind das Spital verlässt und zu Hause ist. Dies muss jedoch mit der Anmeldung auf Mutterschaftsurlaub so beantragt werden. Wird dies so bewilligt, beginnt Ihr Mutterschaftsurlaub ab dem Tag, an dem Ihr Kind zu Hause war. In der Zeit des Aufschubes k a n n für Sie eine Einkommenslücke entstehen, wobei es gesetzlich nicht erlaubt ist, diese Lücke durch Erwerbstätigkeit zu überbrücken, da für Sie gesetzlich ein absoultes Arbeitsverbot gilt.
Ob und wie hoch ein Krankentaggeld ausbezahlt wird, hängt auch davon ab, ob für Sie die Bestimmungen des KVG (Krankenversicherungsgesetzes) oder VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) zur Anwendung kommen; Ihre Personalabteilung sollte Ihnen hier weiter helfen können.
2.
Jaël wurde auch bei der IV angemeldet betreffend Spitalkosten u.ä. Die Verfügung ist aber noch ausstehend.
Haben wir das Recht, noch irgend welche Kosten geltend zu machen? Gemäss Auskunft des Spitals für jeden 3. Tag Kosten für die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr. Aber es gab mehr Kosten (z.B. Taxi vom Entbindunsspital zum Kinderspital, danach jeden Tag Anreise, zusätzliche Verpflegungskosten).
Da Sie noch keine Verfügung haben, und dies möglicherweise einige Zeit daueren kann, empfehle ich Ihnen, die allenfalls unterschiedliche kantonale Praxis mit Ihrer zuständigen Behörde (IV) zu diskutieren und sich zu erkundigen, welche Leistungen Ihnen zugesprochen werden können.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse Jiddl
Zahletiger Jaël Angela 04.03.08
Stolzi Chindergärtlerin Laura Melina 18.11.09
Und chlisäs Schlitzohr Iris Marisa 28.02.2012
Stolzi Chindergärtlerin Laura Melina 18.11.09
Und chlisäs Schlitzohr Iris Marisa 28.02.2012
Guten Tag Frau Escher
Ich habe eine Frage:
Ich arbeite seit dem 1. Feb 1995 in der selben Firma. Bis Nov 2004 zu 100%. Weil unsere Tochter zur Wlet kam anschliessend zu 40 %.
Nun war ich wieder schwanger und habe am 05. Mai 2008 einen Sohn bekommen, während der Schwangerschaft fehlte ich keine Stunde im Betrieb. Ich bin weiterhin zu 40 % angestellt und werde nach meinem Mutterschaftsurlaub meine Tätigkeit wieder zu 40 % aufnehmen.
Nun wie lange dauert mein Urlaub nach Gesetz und was muss mir mein Chef während dieser Zeit bezahlen. Da wir ja die neue Regelung im 2004 angenommen haben die heisst 14 Wochen zu 80 % des Lohnes. Gilt das auch wenn das Arbeitsverhältnis schon wie bei mir 13 Jahre dauert ? Es gibt doch noch die Skalen die das Regeln ????
Danke für die Antwort
Es grüsst Niggi
Seit 1.7.2005 beträgt der bezahlte Mutterschaftsurlaub mit einem Lohnersatz 80% des Lohnes für 14 Wochen. Die Lohnfortzahlung (Skalen) gilt jedoch nur bei Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft. Sie finden dazu weitere Informationen unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php?docname=RGBSKALEN
Ich habe eine Frage:
Ich arbeite seit dem 1. Feb 1995 in der selben Firma. Bis Nov 2004 zu 100%. Weil unsere Tochter zur Wlet kam anschliessend zu 40 %.
Nun war ich wieder schwanger und habe am 05. Mai 2008 einen Sohn bekommen, während der Schwangerschaft fehlte ich keine Stunde im Betrieb. Ich bin weiterhin zu 40 % angestellt und werde nach meinem Mutterschaftsurlaub meine Tätigkeit wieder zu 40 % aufnehmen.
Nun wie lange dauert mein Urlaub nach Gesetz und was muss mir mein Chef während dieser Zeit bezahlen. Da wir ja die neue Regelung im 2004 angenommen haben die heisst 14 Wochen zu 80 % des Lohnes. Gilt das auch wenn das Arbeitsverhältnis schon wie bei mir 13 Jahre dauert ? Es gibt doch noch die Skalen die das Regeln ????
Danke für die Antwort
Es grüsst Niggi
Seit 1.7.2005 beträgt der bezahlte Mutterschaftsurlaub mit einem Lohnersatz 80% des Lohnes für 14 Wochen. Die Lohnfortzahlung (Skalen) gilt jedoch nur bei Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft. Sie finden dazu weitere Informationen unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php?docname=RGBSKALEN
Guten Tag
Ich müsste vom Betrieb eine Weiterbildung machen. Damit aber alle Kosten (ca. 4000.-) übernommen werden, muss ich mich für ein Jahr, nach Ende der WB im Betrieb verpflichten.
Da ich aber seit längerem versuche schwanger zu werden, habe ich mich gegen die WB entschieden.
Wie sieht es aus, wenn man während einer Verpflichtung trotzdem schwanger wird? Ist es in Ordnung, wenn man sich "raus kaufen" muss? Ich müsste nämlich prozentualen Anteil zahlen von den Kosten im Verhältnis zu diesem Jahr.
Vielen Dank für ihre Antwort!
Wenn Sie eine Weiterbildungsvereinbarung unterzeichnen, was meistens verlangt wird, ist diese für beide Seiten verpflichtend. Bei vorzeitigem Austritt werden dann sog. Rückzahlungen fällig. Dabei gelten gewisse Voraussetzungen wie z.B.:
- zeitliche Begrenzung der Rückzahlungspflicht
- die Rückzahlung ist pro rata temporis zu leisten
Sie müssen sich es gut überlegen, ob es sich für Sie lohnt eine Weiterbildung jetzt in Angriff zu nehmen.
Da
Ich müsste vom Betrieb eine Weiterbildung machen. Damit aber alle Kosten (ca. 4000.-) übernommen werden, muss ich mich für ein Jahr, nach Ende der WB im Betrieb verpflichten.
Da ich aber seit längerem versuche schwanger zu werden, habe ich mich gegen die WB entschieden.
Wie sieht es aus, wenn man während einer Verpflichtung trotzdem schwanger wird? Ist es in Ordnung, wenn man sich "raus kaufen" muss? Ich müsste nämlich prozentualen Anteil zahlen von den Kosten im Verhältnis zu diesem Jahr.
Vielen Dank für ihre Antwort!
Wenn Sie eine Weiterbildungsvereinbarung unterzeichnen, was meistens verlangt wird, ist diese für beide Seiten verpflichtend. Bei vorzeitigem Austritt werden dann sog. Rückzahlungen fällig. Dabei gelten gewisse Voraussetzungen wie z.B.:
- zeitliche Begrenzung der Rückzahlungspflicht
- die Rückzahlung ist pro rata temporis zu leisten
Sie müssen sich es gut überlegen, ob es sich für Sie lohnt eine Weiterbildung jetzt in Angriff zu nehmen.
Da
Hallo Frau von Escher
1. Ich arbeite momentan 90% als Sekretärin. Nach der Geburt und dem Mutterschaftsurlaub reduziere ich mein Pensum auf 60%, bleibe aber bei der gleichen Firma.
Meine Frage: Wann muss ich oder soll ich frühestens einen neuen Arbeitsvertrag erstellen (wir sind ein kleines Büro und ich muss dies selber tun). Mündlich zugesagt hat mein Chef ja, aber ich würde gerne abgesichtert sein.
2. Nebenher reinige ich die Büros. Für diese Tätigkeit habe ich keine Krankentaggeldversicherung. Was passiert, wenn ich wegen der SS nicht mehr in der Lage bin, die Büros zu putzen und von meinem Frauenarzt dafür krankgeschrieben werde? Wer bezahlt mir diesen Lohnausfall?
Danke für die Antworten.
Wenn alles klar ist können Sie den Vertrag jetzt schon erstellen, je früher alles geregelt ist, desto besser. Wenn Sie krankgeschrieben und arbeitsunfähig sind, greift die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Lesen Sie dazu bei swissmom unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php?docname=RGBSKALEN
1. Ich arbeite momentan 90% als Sekretärin. Nach der Geburt und dem Mutterschaftsurlaub reduziere ich mein Pensum auf 60%, bleibe aber bei der gleichen Firma.
Meine Frage: Wann muss ich oder soll ich frühestens einen neuen Arbeitsvertrag erstellen (wir sind ein kleines Büro und ich muss dies selber tun). Mündlich zugesagt hat mein Chef ja, aber ich würde gerne abgesichtert sein.
2. Nebenher reinige ich die Büros. Für diese Tätigkeit habe ich keine Krankentaggeldversicherung. Was passiert, wenn ich wegen der SS nicht mehr in der Lage bin, die Büros zu putzen und von meinem Frauenarzt dafür krankgeschrieben werde? Wer bezahlt mir diesen Lohnausfall?
Danke für die Antworten.
Wenn alles klar ist können Sie den Vertrag jetzt schon erstellen, je früher alles geregelt ist, desto besser. Wenn Sie krankgeschrieben und arbeitsunfähig sind, greift die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Lesen Sie dazu bei swissmom unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php?docname=RGBSKALEN
Guten Abend Frau von Escher
Ich habe eine Frage :
Ich bin nun in der 30.Woche schwanger ,seit dem 9.Mai bin ich nun krank geschrieben zu 100% vorher war ich für 4Wochen auf 50% reduziert.
Mein Pensum beträgt sonst 100% und bin nun 1Jahr in dieser Firma angestellt.
Wie sieht das aus mit dem Mutterschaftsurlaub - rsp die Zahlungen bekomme ich gleich viel Lohn oder muss ich mit kürzungen rechnen da ich so lange krank geschrieben bin??
Besten Dank im voraus!!
Der Mutterschaftsurlaub bleibt bestehen. Unter Umständen können die Ferien gekürzt werden. Der Lohn wird im Rahmen der Lohnfortzahlung gemäss den Bestimmungen im Arbeitsvertrag weiterbezahlt. Sie finden dazu ausführliche Informationen unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php?docname=RGBSKALEN
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... KUERZUNGEN
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
Ich habe eine Frage :
Ich bin nun in der 30.Woche schwanger ,seit dem 9.Mai bin ich nun krank geschrieben zu 100% vorher war ich für 4Wochen auf 50% reduziert.
Mein Pensum beträgt sonst 100% und bin nun 1Jahr in dieser Firma angestellt.
Wie sieht das aus mit dem Mutterschaftsurlaub - rsp die Zahlungen bekomme ich gleich viel Lohn oder muss ich mit kürzungen rechnen da ich so lange krank geschrieben bin??
Besten Dank im voraus!!
Der Mutterschaftsurlaub bleibt bestehen. Unter Umständen können die Ferien gekürzt werden. Der Lohn wird im Rahmen der Lohnfortzahlung gemäss den Bestimmungen im Arbeitsvertrag weiterbezahlt. Sie finden dazu ausführliche Informationen unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php?docname=RGBSKALEN
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... KUERZUNGEN
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
- happyjulia
- Newbie
- Beiträge: 33
- Registriert: Di 6. Dez 2005, 13:02
guten abend frau von escher,
meine frage geht in eine ganz andere richtung.
wir sind vor einem monat umgezogen. es wurde eine wohnungsübergabe der alten wohnung stattgefunden. teilnehmer waren ich und mein mann, der vermieter und ein angestellter der gemeinde (fachmann auf dem gebiet) der das protokoll geführt hat während der wohnungsbegehung.
es wurden zwei sachen bemängelt:
- beim glaskeramikherd (wurde vor 2 jahren neu eingebaut) hat eine der 4 platten eine kreisrunde abnutzung. es ist nicht eingebrannt oder sonst was beschädigt. die platte ist einfach kreisrund, als ob man den pfannenabdruck sieht, abgenutzt. es wurde vereinbart einen fachmann der v-zug kommen zu lassen, um evtl. garantieleistungen abzuklären. es war ja auch vorher absehbar,. dass dieser keinen garantieanspruch geltend machen wird. der vermieter fordert nun einen minderwert von 200,- sowie die reperaturkosten.
das scheint uns angebracht. sehen sie das auch so?
- im parkett einen hick. man sieht ihn, aber nur wenn man sich darauf achtet. während der wohnungsbegehung wurde nichts bezüglich von reperatur abgesprochen. der hick wurde im protokoll aufgeführt, doch von seiten des vermieters sowie der fachperson wurde nicht genannt, dass dort eine reparatur notwendig ist und wir diese kosten übernehmen müssen. nun fordert der vermieter aber 250,- für repearturarbeiten.
ist das überhaupt rechtens...wir haben ja das protokoll ohne diese forderung vor ort unterschrieben. darf der vermieter nun doch noch etwas von uns fordern für diesen hick im parkett? und wenn ja, darf er von uns das geld verlengen, obwohl er es noch gar nicht repariert hat? ich habe den eindruck, dass er das geld nimmt und trotzdem nicht repariert.
ich habe heute mit dem vermieter telefoniert und meine missgunst gezeigt. er meinte, er fordere die 250,. auf alle fälle...sonst schickt er uns die rechnungen von den malern, welche die wohnung noch gestrichen haben, auch noch.
dann haben wir auch noch die fachperson angerufen, welche bei der wohnungübergabe dabei war. er meinte auch, dass der vermieter eigentlich keine forderung mehr machen darf nach protokollunterschrift. er meinte wie sollen allenfalls dann vor die schlichtungsbhörde gehen...
haben wir mit diesem sachverhalt eigentlich eine chance?...und wenn wir verlieren, müssen wir die kosten übernehmen?
vielen dank für ihre hilfe.
mfg julia
Ich empfehle Ihnen sofort mit dem Mieterschutz in ihrer Region Kontakt aufzunehmen und die Angelegenheit betr. dem Protokoll zu besprechen oder beim Gericht die unentgeltliche Rechtsauskunft beanspruchen, wo sie die Rechtslage besprechen und abklären lassen können bevor sie die Schlichtungsbehörde einschalten. Sie können auch freundlich aber bestimmt, ihren Einwand dem Vermieter kurz schriftlich mitteilen.
meine frage geht in eine ganz andere richtung.
wir sind vor einem monat umgezogen. es wurde eine wohnungsübergabe der alten wohnung stattgefunden. teilnehmer waren ich und mein mann, der vermieter und ein angestellter der gemeinde (fachmann auf dem gebiet) der das protokoll geführt hat während der wohnungsbegehung.
es wurden zwei sachen bemängelt:
- beim glaskeramikherd (wurde vor 2 jahren neu eingebaut) hat eine der 4 platten eine kreisrunde abnutzung. es ist nicht eingebrannt oder sonst was beschädigt. die platte ist einfach kreisrund, als ob man den pfannenabdruck sieht, abgenutzt. es wurde vereinbart einen fachmann der v-zug kommen zu lassen, um evtl. garantieleistungen abzuklären. es war ja auch vorher absehbar,. dass dieser keinen garantieanspruch geltend machen wird. der vermieter fordert nun einen minderwert von 200,- sowie die reperaturkosten.
das scheint uns angebracht. sehen sie das auch so?
- im parkett einen hick. man sieht ihn, aber nur wenn man sich darauf achtet. während der wohnungsbegehung wurde nichts bezüglich von reperatur abgesprochen. der hick wurde im protokoll aufgeführt, doch von seiten des vermieters sowie der fachperson wurde nicht genannt, dass dort eine reparatur notwendig ist und wir diese kosten übernehmen müssen. nun fordert der vermieter aber 250,- für repearturarbeiten.
ist das überhaupt rechtens...wir haben ja das protokoll ohne diese forderung vor ort unterschrieben. darf der vermieter nun doch noch etwas von uns fordern für diesen hick im parkett? und wenn ja, darf er von uns das geld verlengen, obwohl er es noch gar nicht repariert hat? ich habe den eindruck, dass er das geld nimmt und trotzdem nicht repariert.
ich habe heute mit dem vermieter telefoniert und meine missgunst gezeigt. er meinte, er fordere die 250,. auf alle fälle...sonst schickt er uns die rechnungen von den malern, welche die wohnung noch gestrichen haben, auch noch.
dann haben wir auch noch die fachperson angerufen, welche bei der wohnungübergabe dabei war. er meinte auch, dass der vermieter eigentlich keine forderung mehr machen darf nach protokollunterschrift. er meinte wie sollen allenfalls dann vor die schlichtungsbhörde gehen...
haben wir mit diesem sachverhalt eigentlich eine chance?...und wenn wir verlieren, müssen wir die kosten übernehmen?
vielen dank für ihre hilfe.
mfg julia
Ich empfehle Ihnen sofort mit dem Mieterschutz in ihrer Region Kontakt aufzunehmen und die Angelegenheit betr. dem Protokoll zu besprechen oder beim Gericht die unentgeltliche Rechtsauskunft beanspruchen, wo sie die Rechtslage besprechen und abklären lassen können bevor sie die Schlichtungsbehörde einschalten. Sie können auch freundlich aber bestimmt, ihren Einwand dem Vermieter kurz schriftlich mitteilen.
Sehr geehrte Frau Escher
Ich arbeite im Stundenlohn. Wie sieht es diesbezüglich aus wenn eine Schwangerschaft eintritt mit dem Mutterschaftsurlaub?
Wieviel bekommt man?
Bekommt man auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich wäre bis zum Schluss zu arbeiten?
Vielen Danke für Ihre Antwort.
Grundsätzlich haben auch erwerbstätige Frauen im Stundenlohn Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, falls sie in regelmässiger Teilzeit arbeiten und die Grundvoraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten 80% des durchschnittlichen Bruttolohnes. Wenn sie infolge Krankheit arbeitsunfähig werden (Arztzeugnis), erhalten sie für eine gewisse Zeit Lohnersatz (Lohnfortzahlungspflicht). Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Ich arbeite im Stundenlohn. Wie sieht es diesbezüglich aus wenn eine Schwangerschaft eintritt mit dem Mutterschaftsurlaub?
Wieviel bekommt man?
Bekommt man auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich wäre bis zum Schluss zu arbeiten?
Vielen Danke für Ihre Antwort.
Grundsätzlich haben auch erwerbstätige Frauen im Stundenlohn Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, falls sie in regelmässiger Teilzeit arbeiten und die Grundvoraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten 80% des durchschnittlichen Bruttolohnes. Wenn sie infolge Krankheit arbeitsunfähig werden (Arztzeugnis), erhalten sie für eine gewisse Zeit Lohnersatz (Lohnfortzahlungspflicht). Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
- Sidefiin
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Mo 22. Okt 2007, 13:30
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Aargau
- Kontaktdaten:
Grüezi Frau von Escher
Ich habe 2 Fragen.
1.Ich bin nun in der 36. Woche schwanger ( ET 18.6.08 ) und arbeite seit 3 Monaten noch zu 50% als Sachbearbeiterin (habe also seit 3 Monaten ein ärztliches Zeugnis für 50% arbeitsunfähig). Nun bin ich ab nächsten Montag, dem 24. Mai zu 100% arbeitsunfähig geschrieben. Mein AG meinte heute, dass der Mutterschaftsurlaub nun ev. schon 2 Wochen vor Geburt beginnt weil ich zu 100% fehle und nicht erst ab der Geburt meines Kindes. Dies stimmt jedoch nicht oder? Der beginnt meines Wissens doch erst mit dem Tag der Geburt meines Babys.
Der Mutterschaftsurlaub entsteht ab Geburt des Kindes und kann nicht vorbezogen werden. Wenn Sie vorher vom Arzt krankgeschrieben und arbeitsunfähig sind (mit Arztzeugnis), muss der Arbeitgeber aufgrund seiner Lohnfortzahlungspflicht für eine gewisse Zeit den Lohn weiter bezahlen.
2. Die 2. Frage betrifft das Zwischenzeugnis. Meine Firma wird mir nach den 16 Wochen Sperrfrist kündigen. Nun möchte meine Firma nicht, dass im Zwischenzeugnis und dann im Herbst/Winter auch im Schlusszeugnis steht, dass sie mir gekündigt haben. Sie wollten einfach schreiben, dass ich nun den Mutterschaftsurlaub antrete und dann im Herbst austreten werde. Doch da ich mich dann mit diesen Zeugnissen bewerben muss, muss doch ersichtlich sein, wer wem gekündigt hat. Es wäre ja für mich nicht gut, wenn eine Firma denken würde, dass ich ev. gekündigt habe oder? Nun, was wäre für mich eine gute Lösung? ZB. wenn das Geschäft schreiben würde, dass sie mich aufgrund Umstruktierung nach dem Mutterschaftsurlaub nicht weiter beschäftigen können und das sie diese Massnahme bedauern?
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Niemand kann Sie zwingen, selbst zu kündigen. Auch darf es keinen Einfluss auf ihr Arbeitszeugnis haben, ob sie oder ihr Arbeitgeber gekündigt hat. Sie müssen beurteilen und entscheiden, was für ihre berufliche Zukunft der richtige Wortlaut ist. Von Bedeutung ist vielleicht auch der Punkt, ob Sie nachher sofort wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Falls Sie der Ansicht sind, dass ihnen daraus später kein Nachteil entsteht, können Sie durchaus die von ihnen genannte Formulierung wählen. Weitere Informationen fnden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... MUVORBEZUG
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ENDIGUNGEN
Vielen Dank und freundliche Grüsse
A.S.Binder
Ich habe 2 Fragen.
1.Ich bin nun in der 36. Woche schwanger ( ET 18.6.08 ) und arbeite seit 3 Monaten noch zu 50% als Sachbearbeiterin (habe also seit 3 Monaten ein ärztliches Zeugnis für 50% arbeitsunfähig). Nun bin ich ab nächsten Montag, dem 24. Mai zu 100% arbeitsunfähig geschrieben. Mein AG meinte heute, dass der Mutterschaftsurlaub nun ev. schon 2 Wochen vor Geburt beginnt weil ich zu 100% fehle und nicht erst ab der Geburt meines Kindes. Dies stimmt jedoch nicht oder? Der beginnt meines Wissens doch erst mit dem Tag der Geburt meines Babys.
Der Mutterschaftsurlaub entsteht ab Geburt des Kindes und kann nicht vorbezogen werden. Wenn Sie vorher vom Arzt krankgeschrieben und arbeitsunfähig sind (mit Arztzeugnis), muss der Arbeitgeber aufgrund seiner Lohnfortzahlungspflicht für eine gewisse Zeit den Lohn weiter bezahlen.
2. Die 2. Frage betrifft das Zwischenzeugnis. Meine Firma wird mir nach den 16 Wochen Sperrfrist kündigen. Nun möchte meine Firma nicht, dass im Zwischenzeugnis und dann im Herbst/Winter auch im Schlusszeugnis steht, dass sie mir gekündigt haben. Sie wollten einfach schreiben, dass ich nun den Mutterschaftsurlaub antrete und dann im Herbst austreten werde. Doch da ich mich dann mit diesen Zeugnissen bewerben muss, muss doch ersichtlich sein, wer wem gekündigt hat. Es wäre ja für mich nicht gut, wenn eine Firma denken würde, dass ich ev. gekündigt habe oder? Nun, was wäre für mich eine gute Lösung? ZB. wenn das Geschäft schreiben würde, dass sie mich aufgrund Umstruktierung nach dem Mutterschaftsurlaub nicht weiter beschäftigen können und das sie diese Massnahme bedauern?
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Niemand kann Sie zwingen, selbst zu kündigen. Auch darf es keinen Einfluss auf ihr Arbeitszeugnis haben, ob sie oder ihr Arbeitgeber gekündigt hat. Sie müssen beurteilen und entscheiden, was für ihre berufliche Zukunft der richtige Wortlaut ist. Von Bedeutung ist vielleicht auch der Punkt, ob Sie nachher sofort wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Falls Sie der Ansicht sind, dass ihnen daraus später kein Nachteil entsteht, können Sie durchaus die von ihnen genannte Formulierung wählen. Weitere Informationen fnden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... MUVORBEZUG
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ENDIGUNGEN
Vielen Dank und freundliche Grüsse
A.S.Binder
Guten Abend Frau von Escher
Ich bin nun in der 28. Woche schwanger,seit dem 14.April bin ich zu 50% krank geschrieben. Ab dem 1.Juni sogar 100% krank geschrieben.
Mein Arbeitspensum war sonst immer 100%.
Meinen Urlaub für dieses Jahr habe ich schon eingezogen (4 Wochen) da ich jetzt aber schon zu 100% krank geschrieben bin und ich nicht glaube das ich meine Arbeit wieder aufnehmen kann bis zum ET (19.08.08) ist meine Frage ob mein AG die Ferien kürzen kann.
Besten Dank
Eine Kürzung der Ferien ist unter gewissen Voraussetzungen möglich, wenn eine Arbeitnehmerin ihrer Arbeit lange nicht nachkommen kann. Bleibt eine Frau während der Schwangerschaft während mehr als 2 Monaten von der Arbeit fern, darf der Arbeitgeber ihren Ferienanspruch ab dem 3. vollen Monat um 1/12 des jährlichen Ferienanspruches kürzen. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... KUERZUNGEN
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Ich bin nun in der 28. Woche schwanger,seit dem 14.April bin ich zu 50% krank geschrieben. Ab dem 1.Juni sogar 100% krank geschrieben.
Mein Arbeitspensum war sonst immer 100%.
Meinen Urlaub für dieses Jahr habe ich schon eingezogen (4 Wochen) da ich jetzt aber schon zu 100% krank geschrieben bin und ich nicht glaube das ich meine Arbeit wieder aufnehmen kann bis zum ET (19.08.08) ist meine Frage ob mein AG die Ferien kürzen kann.
Besten Dank
Eine Kürzung der Ferien ist unter gewissen Voraussetzungen möglich, wenn eine Arbeitnehmerin ihrer Arbeit lange nicht nachkommen kann. Bleibt eine Frau während der Schwangerschaft während mehr als 2 Monaten von der Arbeit fern, darf der Arbeitgeber ihren Ferienanspruch ab dem 3. vollen Monat um 1/12 des jährlichen Ferienanspruches kürzen. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... KUERZUNGEN
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
- NinaK.
- Newbie
- Beiträge: 21
- Registriert: Mi 23. Apr 2008, 14:41
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Widnau, SG
Lohn
Guten Abend Frau von Escher,
ich hoffe, Sie können mir bei meinem Problem helfen. Ich bin seit August in meiner jetzigen Firma tätig und arbeite 100%. Ich bin inzwischen schwanger. Seit mein Vorgesetzter davon erfahren hat, habe ich keinen Lohn mehr rechtzeitig ausbezahlt bekommen. Ich war in März und April jeweilis 3 Wochen im Krankenstand.
Den letzten Lohn (also von April) habe ich immer noch nicht bekommen, obwohl ich ihn bis Ende April haben müssen. Mein Arbeitgeber begründet das so:
Seit dem 01.05. wurde bei uns eine neue Firma gegründet. Alle Mitarbeiter sind nun in der neuen Firma eingestellt - nur ich laufe noch in der alten Firma, da die neue Firma noch keine Beiträge für die Versicherung bezahlt hat und mein Arbeitgeber eine höhere Bonusstufe bekommen würde, wenn er mich in die neue Firma übernimmt.
Was kann ich denn nun tun? Ich habe das Gefühl, dass man mich hier "vertreiben" will, indem man meinen Lohn zurück hält. Meine Arbeitsstelle möchte ich eigentlich nicht verlieren, wenn das möglich ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Ist nichts anderes bestimmt, ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jeden Monats auszurichten. Wird der Lohn verspätet ausbezahlt, haben Sie Anspruch auf einen Verzugszins (Art. 102 OR), aber sie müssten dies, falls es dazu käme, in einer Lohnklage ausdrücklich verlangen. Sie sollten daher ihren Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mahnen oder, wenn es gar nicht anders geht, beim Arbeitsgericht klagen. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, haben Sie von Gesetzes wegen Anspruch auf einen Vorschuss (Art. 323 OR). Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
ich hoffe, Sie können mir bei meinem Problem helfen. Ich bin seit August in meiner jetzigen Firma tätig und arbeite 100%. Ich bin inzwischen schwanger. Seit mein Vorgesetzter davon erfahren hat, habe ich keinen Lohn mehr rechtzeitig ausbezahlt bekommen. Ich war in März und April jeweilis 3 Wochen im Krankenstand.
Den letzten Lohn (also von April) habe ich immer noch nicht bekommen, obwohl ich ihn bis Ende April haben müssen. Mein Arbeitgeber begründet das so:
Seit dem 01.05. wurde bei uns eine neue Firma gegründet. Alle Mitarbeiter sind nun in der neuen Firma eingestellt - nur ich laufe noch in der alten Firma, da die neue Firma noch keine Beiträge für die Versicherung bezahlt hat und mein Arbeitgeber eine höhere Bonusstufe bekommen würde, wenn er mich in die neue Firma übernimmt.
Was kann ich denn nun tun? Ich habe das Gefühl, dass man mich hier "vertreiben" will, indem man meinen Lohn zurück hält. Meine Arbeitsstelle möchte ich eigentlich nicht verlieren, wenn das möglich ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Ist nichts anderes bestimmt, ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jeden Monats auszurichten. Wird der Lohn verspätet ausbezahlt, haben Sie Anspruch auf einen Verzugszins (Art. 102 OR), aber sie müssten dies, falls es dazu käme, in einer Lohnklage ausdrücklich verlangen. Sie sollten daher ihren Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mahnen oder, wenn es gar nicht anders geht, beim Arbeitsgericht klagen. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, haben Sie von Gesetzes wegen Anspruch auf einen Vorschuss (Art. 323 OR). Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
- Kuschelmonster
- Newbie
- Beiträge: 13
- Registriert: Di 26. Sep 2006, 16:14
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: ...z'usserscht usse und änne am Rhy...
Sehr geehrte Frau von Escher
Ich arbeite nun seit 13 Jahren zu 100 % bei meinem Arbeitgeber. Der ET meines Babys ist am 30.08.08.
Mein Arbeitgeber will nun einen Ablösevertrag machen für die Beendigung meines Vertrages, da wir uns nicht einig werden, wie es in der Zukunft weiter gehen soll. Ich habe anerboten, dass ich die Arbeit nach der Geburt weiterhin zu 100 % machen würde, aber halt einfach mit Home-Office. Mein Arbeitgeber ist ein weltweiter Grosskonzern und es hat sehr viele Personen, welche von zu Hause aus arbeiten. Aber in meinem Fall will das mein Arbeitgeber nicht und darum werde ich nach der Geburt nicht mehr zur Arbeit zurückkehren.
Der Mutterschaftsurlaub beträgt bei meinem Arbeitgeber 16 Wochen nach Geburt zu 100 %. Falls man nicht bis zum Ende der SS arbeiten kann (weil man z.B. krank geschrieben wird), fängt der Mutterschaftsurlaub bereits 4 Wochen vor der Geburt an. D.h. nach der Geburt würde ich dann noch 12 Wochen zu 100 % bezahlt bekommen.
Ist dies legal?
Nein, der Mutterschaftsurlaub (MU) beginnt zwingend erst ab der Geburt.
Was passiert, wenn ich während meines Mutterschaftsurlaubes krank werde oder danach, wenn ich noch meine Restferien „beziehe“? Verlängert sich dann die „Kündigungsfrist“ um die Zeit wo ich krank geschrieben bin?
Nein, bezüglich Krankheit. Die Kundigungsfrist verlängert sich hier nicht. Hingegen verlängert sich die Frist um Ihr Ferienkonto, welches Sie sich auch ausbezahlen lassen können.
Macht es Sinn, dass ich dem „Ablösevertrag“ vermerken lasse, dass mein Arbeitgeber nicht auf mein Angebot, meine Arbeit weiterhin zu 100 % mit Home-Office machen möchte, nicht eingeht? Ich meine dies im Bezug darauf, wenn mein Mutterschaftsurlaub vorbei ist und ich demzufolge „arbeitslos“ bin. Ansonsten bekomme ich ja vom RAF Sperrtage, oder wie verhält sich dies?
Versuchen Sie es, ich sehe Ihr Argument. Sie können auch das RAF anfragen lassen.
Vielen lieben Dank bereits im voraus für Ihre ausführlichen Antworten.
Kuschelmonster
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ARBEITSLOS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Ich arbeite nun seit 13 Jahren zu 100 % bei meinem Arbeitgeber. Der ET meines Babys ist am 30.08.08.
Mein Arbeitgeber will nun einen Ablösevertrag machen für die Beendigung meines Vertrages, da wir uns nicht einig werden, wie es in der Zukunft weiter gehen soll. Ich habe anerboten, dass ich die Arbeit nach der Geburt weiterhin zu 100 % machen würde, aber halt einfach mit Home-Office. Mein Arbeitgeber ist ein weltweiter Grosskonzern und es hat sehr viele Personen, welche von zu Hause aus arbeiten. Aber in meinem Fall will das mein Arbeitgeber nicht und darum werde ich nach der Geburt nicht mehr zur Arbeit zurückkehren.
Der Mutterschaftsurlaub beträgt bei meinem Arbeitgeber 16 Wochen nach Geburt zu 100 %. Falls man nicht bis zum Ende der SS arbeiten kann (weil man z.B. krank geschrieben wird), fängt der Mutterschaftsurlaub bereits 4 Wochen vor der Geburt an. D.h. nach der Geburt würde ich dann noch 12 Wochen zu 100 % bezahlt bekommen.
Ist dies legal?
Nein, der Mutterschaftsurlaub (MU) beginnt zwingend erst ab der Geburt.
Was passiert, wenn ich während meines Mutterschaftsurlaubes krank werde oder danach, wenn ich noch meine Restferien „beziehe“? Verlängert sich dann die „Kündigungsfrist“ um die Zeit wo ich krank geschrieben bin?
Nein, bezüglich Krankheit. Die Kundigungsfrist verlängert sich hier nicht. Hingegen verlängert sich die Frist um Ihr Ferienkonto, welches Sie sich auch ausbezahlen lassen können.
Macht es Sinn, dass ich dem „Ablösevertrag“ vermerken lasse, dass mein Arbeitgeber nicht auf mein Angebot, meine Arbeit weiterhin zu 100 % mit Home-Office machen möchte, nicht eingeht? Ich meine dies im Bezug darauf, wenn mein Mutterschaftsurlaub vorbei ist und ich demzufolge „arbeitslos“ bin. Ansonsten bekomme ich ja vom RAF Sperrtage, oder wie verhält sich dies?
Versuchen Sie es, ich sehe Ihr Argument. Sie können auch das RAF anfragen lassen.
Vielen lieben Dank bereits im voraus für Ihre ausführlichen Antworten.
Kuschelmonster
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ARBEITSLOS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Der Neurotiker baut Luftschlösser, der Psychopath bewohnt sie und der Psychiater kassiert die Miete... 

mutterschaftsurlaub
Hallo frau von Escher
Ich habe eine etwas verzwickte lage mit meinem Arbeitgeber. Wir erwarten unser erstes Kind und ich werde nach der Geburt nicht mehr Arbeiten gehen. Meines wissens wede ich auf ende des Mutterschaftsurlaubes künden. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt aber erklährt :
Voraussichtlicher geburtstermin ist der 1.7.2008 mit einem anspruch von 112tagen Mutterschaftsurlaub ergäbe dies den 20.10.2008. Nun müsse ich noch ferien "sparen" um auf ende Oktober zu künden!ist dies so richtig,muss ich troz Mutterschaft auf ende des Monats und nicht auf ende des urlaubes? Hoffe ich habe nicht zu kompliziert geschrieben...besten dank für Ihre Antwort
Die Kündigung gilt erst, wenn sie beim Empfänger eingetroffen ist; in der Regel sind Kündigungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ende des Monats wirksam (so auch gemäss ihrem Arbeitgeber). Das Wichtigste im Kündigungsschreiben ist also der Termin, auf den die Kündigung wirksam sein soll. Sie müssen sie also so abschicken, das sie rechtzeitig beim Arbeitgeber ankommt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
[/b]
Ich habe eine etwas verzwickte lage mit meinem Arbeitgeber. Wir erwarten unser erstes Kind und ich werde nach der Geburt nicht mehr Arbeiten gehen. Meines wissens wede ich auf ende des Mutterschaftsurlaubes künden. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt aber erklährt :
Voraussichtlicher geburtstermin ist der 1.7.2008 mit einem anspruch von 112tagen Mutterschaftsurlaub ergäbe dies den 20.10.2008. Nun müsse ich noch ferien "sparen" um auf ende Oktober zu künden!ist dies so richtig,muss ich troz Mutterschaft auf ende des Monats und nicht auf ende des urlaubes? Hoffe ich habe nicht zu kompliziert geschrieben...besten dank für Ihre Antwort
Die Kündigung gilt erst, wenn sie beim Empfänger eingetroffen ist; in der Regel sind Kündigungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ende des Monats wirksam (so auch gemäss ihrem Arbeitgeber). Das Wichtigste im Kündigungsschreiben ist also der Termin, auf den die Kündigung wirksam sein soll. Sie müssen sie also so abschicken, das sie rechtzeitig beim Arbeitgeber ankommt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
[/b]
Hallo Frau Escher
Ich frage im Auftrag einer Arbeitskollegin meiner Schwiegermutter. Sie hat leider keine Möglichkeit sich zu informieren.
Sie hat bis zur Geburt ihrer Tochter im August 2005 100% als Verkäuferin gearbeitet. Nach den 16Wochen zu 80%. Sie hat auch für diese zeit Mutterschaftsentschädigung erhalten. Sie hat jetzt anfangs Februar ihr 2tes Kind bekommen.
Auf ende Jahr wurde sie während der SS krankgeschrieben. Sie arbeitet jetzt wieder 80%.
Jetzt hat sich die ersten 4 Wochen nur 40% von ihrem Lohn ausbezahlt bekommen und die restlichen 3Monate zu 60% vom Lohn. Wenn ich richtig informiert bin ist das doch nicht richtig oder?
Müsste Sie nicht auch wieder 4 Monate 80% von Ihrem letzten Lohn erhalten?
Doch. Laut Gesetz erhält sie 80% des Bruttolohnes, den sie vor der Geburt verdient hat. Die Auszahlung (via Arbeitgeber an sie) und Berechung erfolgt durch die zuständige AHV-AUsgleichskasse an ihrem Wohnort; erkundigen sie sich dort über die genaue Berechung.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
www.ausgleichskasse.ch
Ich frage im Auftrag einer Arbeitskollegin meiner Schwiegermutter. Sie hat leider keine Möglichkeit sich zu informieren.
Sie hat bis zur Geburt ihrer Tochter im August 2005 100% als Verkäuferin gearbeitet. Nach den 16Wochen zu 80%. Sie hat auch für diese zeit Mutterschaftsentschädigung erhalten. Sie hat jetzt anfangs Februar ihr 2tes Kind bekommen.
Auf ende Jahr wurde sie während der SS krankgeschrieben. Sie arbeitet jetzt wieder 80%.
Jetzt hat sich die ersten 4 Wochen nur 40% von ihrem Lohn ausbezahlt bekommen und die restlichen 3Monate zu 60% vom Lohn. Wenn ich richtig informiert bin ist das doch nicht richtig oder?
Müsste Sie nicht auch wieder 4 Monate 80% von Ihrem letzten Lohn erhalten?
Doch. Laut Gesetz erhält sie 80% des Bruttolohnes, den sie vor der Geburt verdient hat. Die Auszahlung (via Arbeitgeber an sie) und Berechung erfolgt durch die zuständige AHV-AUsgleichskasse an ihrem Wohnort; erkundigen sie sich dort über die genaue Berechung.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
www.ausgleichskasse.ch
Wann künden
Guten Tag
Wir wünschen uns bald ein zweites Kind. Nach der Geburt möchte ich gerne sechs Montage pausieren und danach Stelle wechseln. Mit meinem Vorgesetzten habe ich ein gutes Verhältnis und bin für einen späteren Wiedereinstieg, auch darauf angewiesen, dass es so bleibt (jeder kennt jeden ; ).
Nun frage ich mich, wie ich strategisch mit der Kündigung am besten vorgehe. Ich habe viele Kolleginnen, die ihr Kind spät in der Schwangerschaft verloren haben. Daher möchte ich nichts riskieren, aber trotzdem meinem Team klaren Wein einschenken.
Kann ich mit der Kündigung bis zur Geburt warten und dem Arbeitgeber vorher mündlich mitteilen, dass ich, wenn alles normal verläuft, künden werde. So könnte er bereits beginnen eine Nachfolge zu suchen. Gibt es noch ein anderes Vorgehen in einem solchen Fall?
Auf welches Datum müsste ich die Kündigung schreiben (letzter Tag des Urlaubs?)
Mit freundlichen Grüssen
Sobald Sie von ihren Rechten als Schwangere profitieren wollen, müssen sie ihren Chef rechtzeitig informieren. Ganz allgemein empfiehlt es sich , die Schwangerschaft etwa zwischen dem 3. und 4. Monat dem Arbeitgeber zu offenbaren, um auf die neue Situation zu reagieren. Kündigen Sie auf einen Zeitpunkt nach der Geburt während des 14 wöchigen Mutterschaftsurlaubes. Kündigungen sind in der Regel auf Ende eines Monats möglich. Lesen Sie weitere Informationen unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RBEITGEBER
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... STOPARBEIT
Wir wünschen uns bald ein zweites Kind. Nach der Geburt möchte ich gerne sechs Montage pausieren und danach Stelle wechseln. Mit meinem Vorgesetzten habe ich ein gutes Verhältnis und bin für einen späteren Wiedereinstieg, auch darauf angewiesen, dass es so bleibt (jeder kennt jeden ; ).
Nun frage ich mich, wie ich strategisch mit der Kündigung am besten vorgehe. Ich habe viele Kolleginnen, die ihr Kind spät in der Schwangerschaft verloren haben. Daher möchte ich nichts riskieren, aber trotzdem meinem Team klaren Wein einschenken.
Kann ich mit der Kündigung bis zur Geburt warten und dem Arbeitgeber vorher mündlich mitteilen, dass ich, wenn alles normal verläuft, künden werde. So könnte er bereits beginnen eine Nachfolge zu suchen. Gibt es noch ein anderes Vorgehen in einem solchen Fall?
Auf welches Datum müsste ich die Kündigung schreiben (letzter Tag des Urlaubs?)
Mit freundlichen Grüssen
Sobald Sie von ihren Rechten als Schwangere profitieren wollen, müssen sie ihren Chef rechtzeitig informieren. Ganz allgemein empfiehlt es sich , die Schwangerschaft etwa zwischen dem 3. und 4. Monat dem Arbeitgeber zu offenbaren, um auf die neue Situation zu reagieren. Kündigen Sie auf einen Zeitpunkt nach der Geburt während des 14 wöchigen Mutterschaftsurlaubes. Kündigungen sind in der Regel auf Ende eines Monats möglich. Lesen Sie weitere Informationen unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RBEITGEBER
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... STOPARBEIT
Guten Tag Frau von Escher
Ich bin in der 20sw und arbeitslos. Anbei meine Fragen:
1. Ich war in den ersten 3 Monaten bereits krankgeschrieben. Meine RAV Beraterin stellt mich aber unter enormen Druck - bei weiterer Krankheit muss ich zu einem von ihnen zur Verfügung gestellten Arzt.
- Kann ich mich weigern zu solch einem Arzt zu gehen? muss ich mich auch gynäkologischen Untersuchungen unterziehen??
2. Seit ich in diesen Umständen bin, werde ich wegen meiner Schwangerschaft nicht eingestellt. Das RAV möchte mich aber in "Orientierungskurse" schicken, was meines Erachtens nicht wirklich sinnvoll ist, denn ich benötige keine Neuorientierung, sondern einen Arbeitgeber, der auch Schwangere einstellt. Ich habe auch schon mehrmals um Sprachkurse gebeten, da bei einem Vorstellungsgespräch öfters ein Zerifikat o.ä. für meine Sprachkenntnisse gefordert wird, ich dies aber nicht vorweisen kann.
Auch einen Kurs für das wiedereinsteigen in meinem erlernten Beruf als
Pharma-Assistentin wurde abgelehnt.
- Kann ich etwas machen? Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mich absichtlich krankschreiben lasse bei solchen Orientrierungskursen?
3. Trifft es zu, dass ich mich nur bis August um eine Arbeit bemühen muss und mich das RAV ab August auch in keine "Orientierungskurse" schicken kann? Was passiert ab August 2008, sprich diesen 2 Mt. vor Geburt meines Kindes?
Entbindung ist im Oktober 2008.
4. Nach meiner Entbindung hab ich nicht vor sofort wieder Arbeiten zu gehen und möchte gerne die ersten 6Mt. zu hause bleiben.
- Wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld und Arbeitsbemühungen?
PS: Da mich das RAV nicht über irgendwelche Rechte und Pflichten in der Schwangerschaft aufgeklärt hat, frag ich mich ob ich vielleicht noch etwas "wichtiges" wissen sollte?
Besten Dank für Ihre Zeit und die Antworten.
Freundliche Grüsse
Ich empfehle Ihnen die Sachlage nochmals mit dem RAV zu besprechen. Ich rate Ihnen ab, sich absichtlich krank schreiben zu lassen, da sie sonst Einstelltage riskieren; wichtig ist ja, dass Sie in ihrer Situation die nötige Unterstützung erhalten.
Versuchen Sie den Wiedereinstieg in ihren Beruf mit dem RAV vorzubereiten; d.h. sie müssen sich rechtzeitig auch auf die Betreuungsmöglichkeiten des Kindes vorbereiten, da sie nur so als vermittlungsfähig gelten.
Bezüglich der Auszahlung des Mutterschaftsgelds können Sie sich direkt an ihre AHV-Ausgleichskasse wenden. Falls Sie mit den Behörden zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, empfehle ich Ihnen eine Anfrage bei:
www.travailsuisse.ch
Weitere nützliche Informationen finden Sie bei uns unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ARBEITSLOS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
Ich bin in der 20sw und arbeitslos. Anbei meine Fragen:
1. Ich war in den ersten 3 Monaten bereits krankgeschrieben. Meine RAV Beraterin stellt mich aber unter enormen Druck - bei weiterer Krankheit muss ich zu einem von ihnen zur Verfügung gestellten Arzt.
- Kann ich mich weigern zu solch einem Arzt zu gehen? muss ich mich auch gynäkologischen Untersuchungen unterziehen??
2. Seit ich in diesen Umständen bin, werde ich wegen meiner Schwangerschaft nicht eingestellt. Das RAV möchte mich aber in "Orientierungskurse" schicken, was meines Erachtens nicht wirklich sinnvoll ist, denn ich benötige keine Neuorientierung, sondern einen Arbeitgeber, der auch Schwangere einstellt. Ich habe auch schon mehrmals um Sprachkurse gebeten, da bei einem Vorstellungsgespräch öfters ein Zerifikat o.ä. für meine Sprachkenntnisse gefordert wird, ich dies aber nicht vorweisen kann.
Auch einen Kurs für das wiedereinsteigen in meinem erlernten Beruf als
Pharma-Assistentin wurde abgelehnt.
- Kann ich etwas machen? Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mich absichtlich krankschreiben lasse bei solchen Orientrierungskursen?
3. Trifft es zu, dass ich mich nur bis August um eine Arbeit bemühen muss und mich das RAV ab August auch in keine "Orientierungskurse" schicken kann? Was passiert ab August 2008, sprich diesen 2 Mt. vor Geburt meines Kindes?
Entbindung ist im Oktober 2008.
4. Nach meiner Entbindung hab ich nicht vor sofort wieder Arbeiten zu gehen und möchte gerne die ersten 6Mt. zu hause bleiben.
- Wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld und Arbeitsbemühungen?
PS: Da mich das RAV nicht über irgendwelche Rechte und Pflichten in der Schwangerschaft aufgeklärt hat, frag ich mich ob ich vielleicht noch etwas "wichtiges" wissen sollte?
Besten Dank für Ihre Zeit und die Antworten.
Freundliche Grüsse
Ich empfehle Ihnen die Sachlage nochmals mit dem RAV zu besprechen. Ich rate Ihnen ab, sich absichtlich krank schreiben zu lassen, da sie sonst Einstelltage riskieren; wichtig ist ja, dass Sie in ihrer Situation die nötige Unterstützung erhalten.
Versuchen Sie den Wiedereinstieg in ihren Beruf mit dem RAV vorzubereiten; d.h. sie müssen sich rechtzeitig auch auf die Betreuungsmöglichkeiten des Kindes vorbereiten, da sie nur so als vermittlungsfähig gelten.
Bezüglich der Auszahlung des Mutterschaftsgelds können Sie sich direkt an ihre AHV-Ausgleichskasse wenden. Falls Sie mit den Behörden zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, empfehle ich Ihnen eine Anfrage bei:
www.travailsuisse.ch
Weitere nützliche Informationen finden Sie bei uns unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ARBEITSLOS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
Sehr geehrte Frau von Escher
Auch ich bitte um Ihre Hilfe:
Ich bin nun in der 35. SSW. (Geburtstermin 1. Juli). Seit einer Woche bin ich zu 100% krankgeschrieben. Ich arbeitete als Physiotherapeutin zu 60% in einer Privatpraxis.
Heute habe ich 14 Wochen nach der Geburt des Baby's gekündigt, da ich dort nicht mehr weiter arbeiten werde.
Mein Mann und ich haben eine GmbH (Fitness-Physiotherapiezentrum) gekauft und sind damit ab dem 1. Juni selbstständig. Mein Mann arbeitet auch noch bis Anfangs August im jetzigen angestellten Verhältnis. Ich werde bis zur Geburt nicht mehr arbeiten. Die GmbH wird bis August treuhänderisch vom jetzigen Besitzer für uns geführt.
Nun meinte mein jetziger Arbeitsgeber, dass ich unter diesen Umständen keinen Anspruch auf die Mutterschaft habe. Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht. Mutterschafturlaub ist gesetzlich geregelt und hängt von ihrem erzielten Einkommen in den letzten 9 Monaten vor der Geburt ab. Falls ihr Arbeitgeber weiterhin nicht will, können Sie driekt zu Ihrer AHV-Stelle an Ihrem Wohnort gehen. Diese bezahlt nämlich das Mutterschaftsgeld aus.
Besten Dank für Ihre Antwort
Ninic
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
Auch ich bitte um Ihre Hilfe:
Ich bin nun in der 35. SSW. (Geburtstermin 1. Juli). Seit einer Woche bin ich zu 100% krankgeschrieben. Ich arbeitete als Physiotherapeutin zu 60% in einer Privatpraxis.
Heute habe ich 14 Wochen nach der Geburt des Baby's gekündigt, da ich dort nicht mehr weiter arbeiten werde.
Mein Mann und ich haben eine GmbH (Fitness-Physiotherapiezentrum) gekauft und sind damit ab dem 1. Juni selbstständig. Mein Mann arbeitet auch noch bis Anfangs August im jetzigen angestellten Verhältnis. Ich werde bis zur Geburt nicht mehr arbeiten. Die GmbH wird bis August treuhänderisch vom jetzigen Besitzer für uns geführt.
Nun meinte mein jetziger Arbeitsgeber, dass ich unter diesen Umständen keinen Anspruch auf die Mutterschaft habe. Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht. Mutterschafturlaub ist gesetzlich geregelt und hängt von ihrem erzielten Einkommen in den letzten 9 Monaten vor der Geburt ab. Falls ihr Arbeitgeber weiterhin nicht will, können Sie driekt zu Ihrer AHV-Stelle an Ihrem Wohnort gehen. Diese bezahlt nämlich das Mutterschaftsgeld aus.
Besten Dank für Ihre Antwort
Ninic
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS