26.5.- 1.6.2006: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

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Chavera
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Beiträge: 17
Registriert: Sa 8. Apr 2006, 20:05
Wohnort: Region Basel

Beitrag von Chavera »

Sehr geehrte Frau von Escher,

ich habe zur Zeit eine befristete Stelle bis Ende Dezember diesen Jahres. Gemäss Vertrag ist die Krankentaggeld-Versicherung Privatsache. Da, wie ich gehört habe, viele Versicherer bei einer Einzelversicherung Schwangerschaft ausschliessen, habe ich davon abgesehen, eine Krankentaggeld-Versicherung abzuschliessen.

Nun bin ich schwanger und werde gegen Ende Dezember Mutter.
Wie ist die Lohnfortzahlung geregelt im Falle, dass ich wegen der Schwangerschaft der Arbeit fernbleiben muss? Muss mir die Firma nur die Anzahl Tage vergüten, die gemäss OR vorgeschrieben sind?

Besten Dank für Ihre Antwort

und freundliche Grüsse,

Chavera

Die Voraussetzungen der Lohnfortzahlung hängen von Dienstalter ab. Sie finden bei Swissmom alle Angaben hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG

Wenn das Arbeitsverhältnis an der befristeten Stelle länger wie 3 Monate gedauert hat, gilt die Tabelle auch für Sie.
Andere Hinweise (zum Gesundheitsschutz von Schwangeren) finden Sie auch unter diesen Links:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

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siitara
Junior Member
Beiträge: 98
Registriert: Mi 16. Feb 2005, 09:23
Geschlecht: weiblich

Beitrag von siitara »

Grüezi Frau von Escher

Nun ich frage für eine Freundin.

In unserem Betrieb werden bis ende Jahr bis zu 300 Leute entlassen.
Meine Arbeitskollegin ist zur Zeit in der 37. SSW. Wir alle haben schon per Einschreiben unsere Kündigungen, auf die jeweiligen Daten, erhalten.
Meiner Kollegin wurde jedoch von der Geschäftsleitung nahe gelegt das der Betrieb ihr nicht künden werde und sie selber künden muss.

Schwangere Frauen geniessen während der gesamten Schwangerschaft einen Kündigungsschutz d.h.es darf ihnen nicht gekündigt werden. Auch muss die schwangere Arbeitnehmerin nicht von sich aus vor der Geburt künden und darf dazu auch nicht gezwungen werden. Bei einer normalen Kündigungsfrist von max. 3 Monaten bleibt nach der Geburt genügend Zeit. Lesen Sie dazu bei uns unter:


http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ

http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

Die Verhandlungen über einen Sozialplan sind immer noch im Gange. Bisher ist noch nicht klar ob dieser überhaupt zustande kommen wird. Eines ist jedoch klar... jeder der selber Kündigt hat keinen Anspruch darauf!

Also lieber den Sozialplan abwarten.

Nun ist es so das eigentlich schon besprochen wurde, bevor das wir die Hiobsbotschaft erhalten haben, das sie nach dem Mutterschaftsurlaub weiterhin 50% im Betrieb arbeiten kann. Jetzt weigert sich unser Arbeitsgeber allerdings und sagt das wenn sie nicht kündigen will sie die vollen 3 Monate noch zu 100% arbeiten muss?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Teilzeitstelle anzubieten. Will die Arbeitnehmerin doch nicht mehr arbeiten, muss sie kündigen (was ist ihre vertraglich Kündigungsfrist?).


Sie hat 3 Monate Kündigungsfrist.

Ist das so Rechtsmässig? Wie kann sie dagegen Vorgehen? Was hat sie für Rechte?

Besten Dank für Ihre Antwort!!!

Weitere Infos dazu lesen Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES

Herzlichen Dank!!!
Zuletzt geändert von siitara am Do 1. Jun 2006, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.

Ama

Beitrag von Ama »

Griezi Frau von Escher

Ich bekam nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn zugesprochen. Der Vater unseres Sohnes ist nicht mehr in der Schweiz wohnhaft.

Gem. Scheidungsurteil bin ich dazu verpflichtet, meinen Ex-Mann über die Entwicklung unseres Sohnes (14 Monate alt) auf dem Laufenden zu halten. Die Kommunikation mit ihm ist äusserst einseitig – er meldet sich so gut wie nie unter dem Vorwand, er habe kein Geld zum Telefonieren. Postadresse und Email hat er keine – nur eine Natel-Nr. (nicht MMS-fähig).

Bin ich in einer alleinigen Bring-Schuld der Informationen über unser Kind, oder ist der Vater auch in der Hol-Schuld?

P.S.: gem. Scheidungsurteil muss mein Ex-Mann z.Z. keine Kinderalimente bezahlen.

Da Sie das Urteil verpflichtet, die Informationen zu erbringen, würde ich an die letzte bekannte Briefadresse einen eingeschrieben Brief zustellen. Dieser kommt dann von der Post zurück (mit Vermerk "unzustellbar"). Wenn Sie dies vielleicht 2 Mal im Abstand von ca. 6 Monaten wiederholen, können Sie dann bei Bedarf beweisen, dass Sie Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind (und diese Beweispflicht ist bei Ihnen).

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Lyn
Newbie
Beiträge: 16
Registriert: Mi 4. Jan 2006, 14:55

Beitrag von Lyn »

Sehr geehrte Frau von Escher

Ich arbeite nun seit 5 Jahren in einem kleinen Betrieb als Alleinsekretärin.

Ich fühle mich schon länger nicht korrekt behandelt in meiner Arbeitsstelle, hatte in all den Jahren etliche Gespräche, immer wurde mir Änderung versprochen, doch geändert hat sich nie was. Nicht einmal jetzt, wo ich im 7. Monat schwanger bin nehmen meine Arbeitgeber ein wenig Rücksicht - im Gegenteil - fühle mich echt schickaniert.

Natürlich möchte ich nicht den Mutterschaftsurlaub vorbeziehen, und auch krankschreiben lassen kann ich mich ja nicht, denn gesundheitlich bin ich (noch) fit. Gibt es in solchen Situationen keine andere Möglichkeit, um vielleicht wenigstens das Arbeitspensum etwas reduzieren zu können?

Besten Dank für Ihre Antwort!

Den Mutterschafturlaub können Sie von Gesetzes wegen nicht vorbeziehen, da er erst bei der Geburt einsetzt. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist, das Pensum zu kürzen, sind Sie zur Arbeit verpflichtet.
Bei gesundheitlichen Problemen können Sie jedoch jederzeit mit Ihrem Frauenarzt darüber sprechen. Lesen Sie doch auch noch folgendes:

http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

baslermami

Beitrag von baslermami »

guten tag frau escher,

hoffe, dass ich noch nicht zu spät bin...

folgende situation:

ich arbeite momentan (seit anfang mai) 100%, vorher habe ich auch gearbeitet, hatte allerdings wechselnde stellen, da ich verschiedene volontariate absolviert habe. zudem war ich im januar für 4 wochen im ausland und in diesem monat nirgends angestellt.

ich habe gestern die nachricht bekommen, dass ich hier bis zur geburt und auch danach (noch max. 40%) arbeiten kann.

folgende fragen stellen sich nun:

- wenn ich während dem mutterschaftsurlaub ab und zu ein paar stunden aushelfe (sofern es gesundheitlich geht), wie kann ich das mutterschaftsgeld dennoch sichern?
- was habe ich während dem stillen für rechte?
- wenn ich nicht mehr bis ende oktober 100% arbeite (evtl. schrauben wir mein pensum auf 80% zurück), wie berechnet sich mein mutterschaftsgeld?
- wie berechnet sich mein mutterschaftsgeld allgemein, nach dem jetzigen lohn oder nach einem durchschnittslohn des letzten jahres?

durch die zusage - merke ich gerade - sind zumindest viele meiner ursprünglichen fragen weggefallen... :D

für ihre bemühungen im voraus herzlichen dank!

Die Voraussetzung für den Bezug von Taggeldern aus der Mutterschaftsversicherung finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

Während des Stillens haben Sie Rechte, die Sie hier finden:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES


BanAnna
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Beitrag von BanAnna »

Grüezi Frau Escher

ich habe einem Ex-Freund Geld geliehen, leider ohne schriftlichen Beweis. so wie es aussieht, will er das Geld nicht zurück bezahlen. kann ich irgendetwas tun, um ihn zum Zahlen zu bewegen?

Besten Dank und freundliche Grüsse, BanAnna

So wie Sie es beschreiben ist dies schwierig, da Sie beweispflichtig sind. Vielleicht können Sie ihn dazu bewegen, in Raten zurückzuzahlen oder nachträglich etwas Schriftliches zu erhalten.

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