Gemeinsames Sorgerecht

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Bone
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Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Bone »

Hallo zusammen

Bin ich Richtig, dass ein Mann nun das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann ohne Einwilligung der Mutter? Also auch, wenn sie nicht verheiratet waren? Wie müsste man da vorgehen?

Merci für Eure Hilfe.

LG,- Bone

Lya4
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Lya4 »

So wie ich es verstanden habe, haben in der schweiz seit neustem beide von anfang an das sorgerecht, ausser es wird was dran gerüttelt

Simoneniall
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Simoneniall »

Ich würd mich bei der zuständigen KESB informieren, dann hast du sicher die richtigen und aktuellsten Informationen [-]

Snoopy2014
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Snoopy2014 »

Also seit dem 1.07.2014 kann man das gemeinsame Sorgerecht gleichzeitig bei der Vaterschaftsanerkennung beantragen. Dafür muss man einen Termin auf dem Zivilstandesamt vereinbaren, einen gültigen Ausweis dabei haben und 2 Formulare unterzeichnen, dafür müssen aber beide Elternteile anwesend sein. Eigentlich sollten die nötigen Informationen auf der Internetseite des Zivilstandesamts aufgeschaltet sein, dort steht alles im Detail beschrieben.

Bone
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Bone »

Sie sind eben schon seit ca.4,5 Jahren getrennt und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Der Vater möchte schon längers das geteilte, aber die Mutter wollte das nicht.

Bea1005
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Bea1005 »

Also ich han dies abgeklärt. Ich bin Schweizerin und mein Freund Deutscher und mir wurde gesagt dass er das Gemeinsame Sorgerecht nur mit meinem Einverständnis bekommen kann.

Bone
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Bone »

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Evt. weiss ja jemand noch mehr?

Miu
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Miu »

Nein das stimmt so nicht, die Gesetzeslage hat sich im Juli 2014 geändert. Da sich die Eltern wohl nicht einig werden, kann das Elternteil ohne Sorgerecht dies nachträglich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beantragen. Die werden dann Abklärungen in den Weg leiten und dann darüber entscheiden, auch gegen den Willen der Mutter. Es müssen schon wichtige Gründe vorliegen damit das gemeinsame Sorgerecht verweigert wird, Streit zwischen den Expartnern gehört nicht dazu.

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Phase 1
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Phase 1 »

Antrag bei der zuständigen KESB beantragen.
Vorsicht bis ende Juni nur noch möglich. Danach nur noch mit Zustimmung der Mutter.
Die kesb bietet dan beide Parteien auf und vergiebt dann in der Regel das gemeinsame GS.

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danci
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von danci »

Ich bin Rechtsanwältin für Familienrecht und es ist genau so wie miu sagt. Es gibt keinen Automatismus, aber der Vater kann es auch ohne Einverständnis der Mutter beantragen. Ob allerdings ein Konflikt als Asschliessungsgrund ausreichen wird oder nicht, kann zum heutigen Zeitpunkt niemand genau sagen, sondern wird die Praxis zeigen. In der Theorie heißt es, es reicht, wenn das Kindeswohl davon betroffen ist, aber eben: was es genau heißt, weiss man noch nicht!
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domenico
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von domenico »

Soweit ich weiss wie von miu und danci beschrieben. Aber vielleicht wäre es sinnvoll, erst mal die Mutter auf die neue Gesetzeslage aufmerksam zu machen, vielleicht lenkt sie ja dann ein und unterschreibt freiwillig einen gemeinsamen Antrag. (Bin allerdings kein Experte in dem Bereich, bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.)

Aber auf jeden Fall versuchen. Denn sicher ist nur eines: wenn er das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragt, bekommt er es auch nicht.

Bone
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Bone »

Vielen Dank für Eure Antworten.
Warum geht das nur noch bis ende Juni?
Habe es jedenfalls so weitergeleitet.

LG und Merci nochmals:-)

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Phase 1
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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Beitrag von Phase 1 »

Bone bis ende Juni kann der andre elternteil es noch nachträglich beantragen.
Mittlerweile ist es ja so das es automatisch vergeben wird, bei einer neuen Trennung.
Aber eben alle die es vorher nicht hatten können es noch bis ende Juni beantragen.
Wer das nicht macht muss dann wiederum auf den Goodwill der Mutter hoffen.

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