Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Moderator: conny85
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Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Hallo zusammen
Kurzfassung:
Die Firma, bei welcher GG angestellt ist, ist seit Ende März in Nachlassstundung.
Mein GG hat eine neue Arbeitsstelle gefunden und kann - nach ordentlicher Kündigungsfrist - per 1. August dort beginnen.
Nun ist es so, dass er noch sehr viel Überzeit- und Ferienstunden hat.
- Auszahlen ist ja wohl erstmal kein Thema, solange die Firma in Nachlassstundung ist... kann er dieses "Guthaben" irgendwo anmelden?
- Könnte er diese Stunden theoretisch jetzt noch beziehen; sprich ab sofort weniger arbeiten und vorzeitig gehen?
- Wird ein Unterschied gemacht zwischen Überzeitstunden und Ferienstunden?
- Sind dieses Stunden einfach verloren?
Weiss jemand, wie das (arbeits-)rechtlich aussieht?
In seinem Betrieb will sich irgendwie niemand richtig äussern, resp. es weiss keiner Bescheid, wie das bei einem Austritt während der Nachlassstundung gehandhabt wird.
Er ist übrigens nicht der einzige in dieser Situation. Es wird noch andere (altersbedingte) Austritte geben und diese MA haben zum Teil dasselbe Problem...
Danke!
Kurzfassung:
Die Firma, bei welcher GG angestellt ist, ist seit Ende März in Nachlassstundung.
Mein GG hat eine neue Arbeitsstelle gefunden und kann - nach ordentlicher Kündigungsfrist - per 1. August dort beginnen.
Nun ist es so, dass er noch sehr viel Überzeit- und Ferienstunden hat.
- Auszahlen ist ja wohl erstmal kein Thema, solange die Firma in Nachlassstundung ist... kann er dieses "Guthaben" irgendwo anmelden?
- Könnte er diese Stunden theoretisch jetzt noch beziehen; sprich ab sofort weniger arbeiten und vorzeitig gehen?
- Wird ein Unterschied gemacht zwischen Überzeitstunden und Ferienstunden?
- Sind dieses Stunden einfach verloren?
Weiss jemand, wie das (arbeits-)rechtlich aussieht?
In seinem Betrieb will sich irgendwie niemand richtig äussern, resp. es weiss keiner Bescheid, wie das bei einem Austritt während der Nachlassstundung gehandhabt wird.
Er ist übrigens nicht der einzige in dieser Situation. Es wird noch andere (altersbedingte) Austritte geben und diese MA haben zum Teil dasselbe Problem...
Danke!
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Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Ich würde auf dem RAV und bei der Handelskammer des Standortkantons nachfragen.
Bei einer Nachlassstundung gibt es glaub ich jeweils einen extern eingesetzten Verwalter - dieser sollte vermutlich auch weiterhelfen können. Dass die Vorgesetzten überfordert sind, kann ich gut verstehen, ist ja vermutlich auch eine neue Situation für sie...
Alles Gute!
Bei einer Nachlassstundung gibt es glaub ich jeweils einen extern eingesetzten Verwalter - dieser sollte vermutlich auch weiterhelfen können. Dass die Vorgesetzten überfordert sind, kann ich gut verstehen, ist ja vermutlich auch eine neue Situation für sie...
Alles Gute!
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Grundsätzlich: Ueberstunden müssen plus 25% ausbezahlt werden, Ferien 1:1. Und: Generell sollten Ueberstunden und Ferien immer vor Arbeitsende genommen bzw. kompensiert werden. Nur falls dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, darf ausbezahlt werden.
Da Auszahlung wohl in diesem Fall auch für den AG keine Option, wäre es sicher am einfachsten, Dein Mann würde früher gehen, d.h. Ferien nehmen und Ueberzeit kompensieren. Falls dies aus irgendeinem Grund wirklich nicht geht, würde nur die Auszahlung übrigbleiben, was aber wohl bei Nachlassstundung schwierig werden würde. In dem Fall würde ich Deinem Mann raten, frühzeitig juristischen Rat (beim SECO, der Unia, dem RAV, etc.) einzuholen, wie er in diesem Fall vorgehen soll.
Aber eben: Ferien- und Ueberzeitauszahlung wird in diesem speziellen Fall wohl schwierig - darum wenn möglich Ueberzeit kompensieren bzw. Ferien beziehen! Sonst ist die Gefahr gross, dass beides verloren ist.
Da Auszahlung wohl in diesem Fall auch für den AG keine Option, wäre es sicher am einfachsten, Dein Mann würde früher gehen, d.h. Ferien nehmen und Ueberzeit kompensieren. Falls dies aus irgendeinem Grund wirklich nicht geht, würde nur die Auszahlung übrigbleiben, was aber wohl bei Nachlassstundung schwierig werden würde. In dem Fall würde ich Deinem Mann raten, frühzeitig juristischen Rat (beim SECO, der Unia, dem RAV, etc.) einzuholen, wie er in diesem Fall vorgehen soll.
Aber eben: Ferien- und Ueberzeitauszahlung wird in diesem speziellen Fall wohl schwierig - darum wenn möglich Ueberzeit kompensieren bzw. Ferien beziehen! Sonst ist die Gefahr gross, dass beides verloren ist.
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Wenn er auf Nummer sicher gehen will beziehen oder aber per sofort einen eingeschriebenen Brief mit den aufgeführten Anzahl Stunden sowie der entsprechenden Summe an die Geschäftsleitung und HR gelangen. Saläre werden beim Konkursverfahren genauso wie Steuerausstände, Sozialabgaben etc. Priorität behandelt, heisst das sind Schuldner erster Stufe noch weit vor Lieferanten/Kunden etc.
Unbedingt eine Frist setzen von x Tagen bis man ihn über das Vorgehen informieren soll.
Unbedingt eine Frist setzen von x Tagen bis man ihn über das Vorgehen informieren soll.
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Ja, der normale Monatslohn wird Prioritär behandelt. Überstunden oder sonstige Zusätze laufen eben dann in die hinteren Klassen rein...
Ich würde die Zeit einziehen - dafür mit dem Chef den letzten Arbeitstag ausmachen. Leider darf der Chef dem Mitarbeiter aber da einen Strich durch die Rechnung machen - aus diesem Grund einfach sofort mit der Aufstellung der Stunden und offenen Ferien hin und mit ihm reden.
Zusätzlich würde ich spätestens nach dem Austritt nachsehen, ob auch immer alle AHV und BVG Beiträge einbezahlt wurden. Dafür an die AHV-Kasse bzw. die BVG-Versicherung gelangen. Diese Beträge findet man nicht einfach so heraus...
Ich würde die Zeit einziehen - dafür mit dem Chef den letzten Arbeitstag ausmachen. Leider darf der Chef dem Mitarbeiter aber da einen Strich durch die Rechnung machen - aus diesem Grund einfach sofort mit der Aufstellung der Stunden und offenen Ferien hin und mit ihm reden.
Zusätzlich würde ich spätestens nach dem Austritt nachsehen, ob auch immer alle AHV und BVG Beiträge einbezahlt wurden. Dafür an die AHV-Kasse bzw. die BVG-Versicherung gelangen. Diese Beträge findet man nicht einfach so heraus...
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Beim RAV kann er eine Insolvenzentschädigung beantragen. Musste ich auch mal machen. Da werden bis zu 3 nichtbezahlte Minatslöhne erstattet. Ich würde sofort nachfragen.
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Insolvenzentschädigung wird bei der Arbeitslosenkasse beantragt - nicht beim RAV (ist ein Unterschied). Das RAV kann da nicht gross weiter helfen...
Aber wenn ichs richtig verstanden habe, geht es ja hier nicht um Insolvenz.
Am meisten Hilfe & Infos zu den Fragen bezüglich GG wirst du wohl beim Arbeitsgericht bekommen.
Aber wenn ichs richtig verstanden habe, geht es ja hier nicht um Insolvenz.
Am meisten Hilfe & Infos zu den Fragen bezüglich GG wirst du wohl beim Arbeitsgericht bekommen.
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
@vena
Aber melden muss man sich trotzdem beim RAV.....
Aber melden muss man sich trotzdem beim RAV.....
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Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Danke für eure Antworten.
Das ganze ist wirklich etwas verzwickt... die Fachleute vom Sachwalter machen leider auch keine verbindlichen Aussagen...
Viele haben jetzt geraten, GG soll noch soviel als möglich beziehen. Er sagt aber, er sei doch jetzt mit seiner Forderung auch eine Art Gläubiger und somit seien die Stunden zur Zeit gesperrt... leuchtet mir nicht ganz ein. Wenn er jetzt Stunden abbauen würde, würde ja auch seine Forderung kleiner. Das wäre doch gut für die Firma... oder ist das ein Überlegungsfehler meinerseits?
Zum RAV sollte er doch gar nicht müssen, er hat ja nahtlos eine neue Arbeit?
Der Lohn bis Anstellungsende sollte eigentlich sicher sein, es geht bei meiner Anfrage wirklich ausschliesslich um nicht bezogene Ferien- und Überzeitstunden.
Arbeitsgericht: da habe ich hier im Netz nichts konkretes gefunden... wer wäre denn da zuständig für den Kt. Bern? Er hat sich bereits mal beim Rechtsdienst unserer Versicherung und bei der Unia erkundigt... aber leider auch da keine konkreten und vor allem verbindlichen Aussagen erhalten. Es wurde ihm gesagt, dass maximal die geleisteten Stunden der letzten 6 Monate noch geltend gemacht werden könnten...
Der Begriff "Insolvenz" sei übrigens in den letzten Tagen auch gefallen. Auf dem Personalbüro wurde irgendwas von einer Insolvenzkasse gesprochen... keine Ahnung. Was ist denn der Unterschied Nachlassstundung - Insolvenz?
Das ganze ist wirklich etwas verzwickt... die Fachleute vom Sachwalter machen leider auch keine verbindlichen Aussagen...
Viele haben jetzt geraten, GG soll noch soviel als möglich beziehen. Er sagt aber, er sei doch jetzt mit seiner Forderung auch eine Art Gläubiger und somit seien die Stunden zur Zeit gesperrt... leuchtet mir nicht ganz ein. Wenn er jetzt Stunden abbauen würde, würde ja auch seine Forderung kleiner. Das wäre doch gut für die Firma... oder ist das ein Überlegungsfehler meinerseits?
Zum RAV sollte er doch gar nicht müssen, er hat ja nahtlos eine neue Arbeit?
Der Lohn bis Anstellungsende sollte eigentlich sicher sein, es geht bei meiner Anfrage wirklich ausschliesslich um nicht bezogene Ferien- und Überzeitstunden.
Arbeitsgericht: da habe ich hier im Netz nichts konkretes gefunden... wer wäre denn da zuständig für den Kt. Bern? Er hat sich bereits mal beim Rechtsdienst unserer Versicherung und bei der Unia erkundigt... aber leider auch da keine konkreten und vor allem verbindlichen Aussagen erhalten. Es wurde ihm gesagt, dass maximal die geleisteten Stunden der letzten 6 Monate noch geltend gemacht werden könnten...
Der Begriff "Insolvenz" sei übrigens in den letzten Tagen auch gefallen. Auf dem Personalbüro wurde irgendwas von einer Insolvenzkasse gesprochen... keine Ahnung. Was ist denn der Unterschied Nachlassstundung - Insolvenz?
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Beziehen oder abschreiben!
Abgerechnet wird 31. Juli...
Abgerechnet wird 31. Juli...
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Und vor allem wie Ups richtig geschrieben hat bei der AHV Stelle abklären ob die Einzahlungen die letzten Monate getätigt wurden, genauso bei der PK. Denn darum muss man sich selber kümmern bzw. wenn man es dann später nach Abschluss des Insolvenzverfahrens merkt, ist es meist zu spät zum handeln.
Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
liebe sonneonline
nein. beim RAV melden muss er sich in dieser situation nicht.
das habe ich bezüglich arbeitsgericht kt. bern gefunden. evt. versucht ihr es mal da?
http://www.justice.be.ch/justice/de/ind ... recht.html
nein. beim RAV melden muss er sich in dieser situation nicht.
das habe ich bezüglich arbeitsgericht kt. bern gefunden. evt. versucht ihr es mal da?
http://www.justice.be.ch/justice/de/ind ... recht.html
- Sonneonline
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Re: Nachlassstundung: Arbeitnehmerfragen
Ich wollte euch noch kurz informieren, was in der Zwischenzeit gelaufen ist.
Mein GG hat nun seine "Forderung" (Überzeit und Ferien) bei der Arbeitslosenkasse sowie beim zuständigen Sachwalter angemeldet. Jetzt muss er abwarten.
Das Personalbüro seines AG's hat ihm geholfen beim Ausfüllen und somit denke ich, dass alles abgedeckt ist, was momentan zu machen war.
Danke übrigens auch noch für den Tip betr. AHV- und BVG-Einzahlungen seitens AG. Das werde ich noch überprüfen. Daran zweifle ich aber ehrlich gesagt nicht so sehr. Hoffen wir nun, dass es gut kommt.
Mein GG hat nun seine "Forderung" (Überzeit und Ferien) bei der Arbeitslosenkasse sowie beim zuständigen Sachwalter angemeldet. Jetzt muss er abwarten.
Das Personalbüro seines AG's hat ihm geholfen beim Ausfüllen und somit denke ich, dass alles abgedeckt ist, was momentan zu machen war.
Danke übrigens auch noch für den Tip betr. AHV- und BVG-Einzahlungen seitens AG. Das werde ich noch überprüfen. Daran zweifle ich aber ehrlich gesagt nicht so sehr. Hoffen wir nun, dass es gut kommt.