informationspflicht
Moderator: conny85
informationspflicht
Die Situation ist folgende:
Ich beschäftige Praktikantinnen. Eine davon ist 17 Jahre alt. Letzten Freitag kam besagte Praktikantin zu mir und teilte mir mit, sie sei schwanger und wisse es seit 3 Tagen. Seit 2 Tagen habe sie nun Blutungen. Sie will ihrer Mutter nichts sagen, da ihr Verhältnis nicht das beste ist. Inzwischen ist klar, das sie eine Fehlgeburt hatte..und ich hatte auch lange Gespräche mit der jungen Frau und versuchte ihr in dieser schwierigen Situation beizustehen und habe ihren Wunsch ihrer Mutter nichts zu sagen, erst mal respektiert. Nun weiss ich allerdings nicht, ob ich die Mutter informieren soll / müsste.... (ich werde ganz klar nochmals mit der Praktikantin reden und sie versuchen zu überzeugen mit ihrer Mutter zu sprechen, evt. auch in meinem dabeisein.. ich befürchte allerdings das sie das nicht möchte...)
Und was sage ich wenn die Mutter die nächsten Tage anruft und nachfragt, ob ich wisse, was mit ihrer Tochter los ist? Muss ich Auskunft geben?
Ich beschäftige Praktikantinnen. Eine davon ist 17 Jahre alt. Letzten Freitag kam besagte Praktikantin zu mir und teilte mir mit, sie sei schwanger und wisse es seit 3 Tagen. Seit 2 Tagen habe sie nun Blutungen. Sie will ihrer Mutter nichts sagen, da ihr Verhältnis nicht das beste ist. Inzwischen ist klar, das sie eine Fehlgeburt hatte..und ich hatte auch lange Gespräche mit der jungen Frau und versuchte ihr in dieser schwierigen Situation beizustehen und habe ihren Wunsch ihrer Mutter nichts zu sagen, erst mal respektiert. Nun weiss ich allerdings nicht, ob ich die Mutter informieren soll / müsste.... (ich werde ganz klar nochmals mit der Praktikantin reden und sie versuchen zu überzeugen mit ihrer Mutter zu sprechen, evt. auch in meinem dabeisein.. ich befürchte allerdings das sie das nicht möchte...)
Und was sage ich wenn die Mutter die nächsten Tage anruft und nachfragt, ob ich wisse, was mit ihrer Tochter los ist? Muss ich Auskunft geben?
Re: informationspflicht
Wie das rechtlich ist, weiss ich nicht.
Deine Frage hat mich gerade angesprochen, weil ich selber auch Praktikantinnen beschäftige.
Ich würde mit dem Mädchen auch noch mal reden und ihr empfehlen, mit ihrer Mutter zu reden. Ansonsten würde ich sie fragen, ob sie eine andere Vertrauensperson hat, wo sie sich Hilfe holen möchte, wenn nötig.
War die Praktikantin bei der Frauenärztin? Ist sie da in guten Händen?
Ich habe mir überlegt, die Ärzte haben ja auch ein Arztgeheimnis. Ich glaube nicht, dass du verpflichtet bist, die Mutter zu informieren. Ich würde es sein lassen, wenn das Mädchen es unbedingt nicht möchte.
LG
Deine Frage hat mich gerade angesprochen, weil ich selber auch Praktikantinnen beschäftige.
Ich würde mit dem Mädchen auch noch mal reden und ihr empfehlen, mit ihrer Mutter zu reden. Ansonsten würde ich sie fragen, ob sie eine andere Vertrauensperson hat, wo sie sich Hilfe holen möchte, wenn nötig.
War die Praktikantin bei der Frauenärztin? Ist sie da in guten Händen?
Ich habe mir überlegt, die Ärzte haben ja auch ein Arztgeheimnis. Ich glaube nicht, dass du verpflichtet bist, die Mutter zu informieren. Ich würde es sein lassen, wenn das Mädchen es unbedingt nicht möchte.
LG
Re: informationspflicht
Wenn sie 18 ist hast du (glaube ich) schweigepflicht
Re: informationspflicht
Keine Ahnung was du "musst". Ich kann dir nur sagen, wäre ich in dem Alter in so einer Situation gewesen, so wäre ich unendlich dankbar gewesen wenn die informierte Person meiner Mutter nichts gesagt hätte und mich auch nicht zu sehr dazu gedrängt hätte.
Beim Arzt war sie? Würde schauen, dass sie medizinisch unter Kontrolle ist wenn nötig und sie ermutigen es mit jemandem zu teilen, auch wenn es nicht die Mutter ist.
Beim Arzt war sie? Würde schauen, dass sie medizinisch unter Kontrolle ist wenn nötig und sie ermutigen es mit jemandem zu teilen, auch wenn es nicht die Mutter ist.
Re: informationspflicht
Wenn sie die FG vom Arzt begleitet hatte, würde ich nichts sagen, denn sie sind Urteilsfähig. Ich würde sie auch fragen, ob sie jemand anders hätte, der sie durch diese Zeit begleitet
Re: informationspflicht
Ich weiss nicht ob eine Pflicht besteht oder nicht...
Aber ganz ehrlich, als Mutter würd ich das schon wissen wollen. Eine Fehlgeburt ist für "grosse" Frauen schon schlimm, wie soll ein 17 jähriges Mädchen bitte damit umgehen? Klar ist es, dass man in dem Alter nicht zum Mami gehen will, weil man sich natürlich vor den "Vorwürfen" etc. ängstigt...
Wer soll einem da wirklich helfen wenn nicht die Familie????
Aber ganz ehrlich, als Mutter würd ich das schon wissen wollen. Eine Fehlgeburt ist für "grosse" Frauen schon schlimm, wie soll ein 17 jähriges Mädchen bitte damit umgehen? Klar ist es, dass man in dem Alter nicht zum Mami gehen will, weil man sich natürlich vor den "Vorwürfen" etc. ängstigt...
Wer soll einem da wirklich helfen wenn nicht die Familie????
Re: informationspflicht
ich dank euch für eure Antworten.
Als erstes, sie wird von einem Arzt betreut, von ihrem Freund und dessen Mutter begleitet. Also fürs erste hat sie Leute die ihr beistehen.
Das ist auch nicht so mein Dilemma. Ich möchte (und tat es ja bisher) ihren Wunsch, es der Mutter nicht zu sagen, respektieren. (auch wenn ich da ähnlich denke wie ups.. ich denke es wäre wichtig, die Mutter würde es wissen, und so eine schreckliche Mutter ist sie nicht, sie hat selber die besagte junge Frau mit 17 bekommen..)
Aber ich weiss nicht, ob ich etwas sagen muss, falls die Mutter mich kontaktiert. Den das kann sehr gut sein, ich hatte die letzten Wochen immer wieder telefonischen Kontakt mit der Mutter und habe bei einem "Streit" zwischen den zweien vermittelt. Die Praktikantin ist ja erst 17 noch nicht volljährig und die Eltern haben den Vertrag mit unterschrieben.. und ich steh nicht unter Schweigepflicht..
Als erstes, sie wird von einem Arzt betreut, von ihrem Freund und dessen Mutter begleitet. Also fürs erste hat sie Leute die ihr beistehen.
Das ist auch nicht so mein Dilemma. Ich möchte (und tat es ja bisher) ihren Wunsch, es der Mutter nicht zu sagen, respektieren. (auch wenn ich da ähnlich denke wie ups.. ich denke es wäre wichtig, die Mutter würde es wissen, und so eine schreckliche Mutter ist sie nicht, sie hat selber die besagte junge Frau mit 17 bekommen..)
Aber ich weiss nicht, ob ich etwas sagen muss, falls die Mutter mich kontaktiert. Den das kann sehr gut sein, ich hatte die letzten Wochen immer wieder telefonischen Kontakt mit der Mutter und habe bei einem "Streit" zwischen den zweien vermittelt. Die Praktikantin ist ja erst 17 noch nicht volljährig und die Eltern haben den Vertrag mit unterschrieben.. und ich steh nicht unter Schweigepflicht..
Re: informationspflicht
Weiss vielleicht jemand, wo ich mich hinwenden kann um eine schlüssige Antwort darüber zu bekommen? Bezüglich
Auskunftsplicht als Arbeitgeber gegenüber Eltern von Minderjährigen??
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- Selonder
- Vielschreiberin
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Re: informationspflicht
Hoi Mia, ich finde es gut, dass du dich informierst. Ich glaube nicht, dass Du verpflichtet bist, de rMutter Auskunft zu geben. Ich würde, wenn du unsicher bist die Nummer 147 anrufen. Wenn sie dir die Antwort nicht sagen können, können sie dir ziemlich sicher eine Stelle nennen, an die du dich wenden kannst.
Ansonsten frag in einem Kinderschutzzentrum nach und informiere dich über deine Pflichten. Ich finde es toll, dass sie dir so sehr vertraut und fände es sehr schwierig für euer zukünftiges Verhältnis, wenn du gegen ihren Willen ihre Mutter informieren würdest.
Ansonsten frag in einem Kinderschutzzentrum nach und informiere dich über deine Pflichten. Ich finde es toll, dass sie dir so sehr vertraut und fände es sehr schwierig für euer zukünftiges Verhältnis, wenn du gegen ihren Willen ihre Mutter informieren würdest.
Herzchäfer, April 2010, Zwergenprinzessin, Oktober 2012 und Bauchwunder, 2015
*12.2008 & *10.2011
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°°Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht...°°
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Re: informationspflicht
Wenn du diese Info haben willst, dann frage beim Lehrlingsamt nach. Die können dir sowas wohl sagen.
Aber nochmals - das eine ist die Pflicht - das andere dein Herz.
Vorallem wenn die Mutter dies schon kennt und nicht die böseste ist würd ich sie bei einem allfälligen Telefonat nicht anlügen! Das hat auch damit zu tun, dass sie dir ihr Kind anvertraut - und du durch so eine Lüge ihr Vertrauen total kaputt machst... Klar kann man argumentieren, dass dir die Praktikantin auch vertraut - aber ehrlich, es geht um das seelische Wohl einer 17 jährigen - kann sie die Reichweite davon wirklich abschätzen? Und vorallem darfs s'Mami vom Freund auch wissen, also weshalb das eigene nicht?
Aber nochmals - das eine ist die Pflicht - das andere dein Herz.
Vorallem wenn die Mutter dies schon kennt und nicht die böseste ist würd ich sie bei einem allfälligen Telefonat nicht anlügen! Das hat auch damit zu tun, dass sie dir ihr Kind anvertraut - und du durch so eine Lüge ihr Vertrauen total kaputt machst... Klar kann man argumentieren, dass dir die Praktikantin auch vertraut - aber ehrlich, es geht um das seelische Wohl einer 17 jährigen - kann sie die Reichweite davon wirklich abschätzen? Und vorallem darfs s'Mami vom Freund auch wissen, also weshalb das eigene nicht?
- Selonder
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Re: informationspflicht
Ups, wenn die beiden halt wirklich kein gutes Verhältnis haben? Solls geben, auch bei Menschen, die nicht abgrundtief böse sind.. also ich wollte in diesem Alter auch selber entscheiden, wem ich was anvertraue und was nicht.
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Re: informationspflicht
Du kannst beim elternnotruf anrufen.
Auch wenn du nicht die mutter bist wissen die am besten was zu tun ist.
Auch wenn du nicht die mutter bist wissen die am besten was zu tun ist.
Re: informationspflicht
ich hatte kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern, auch wenn die meisten Leute wahrscheinlich finden würden, dass meine Eltern ganz ok sind. Wäre ich damals in dieser Lage gewesen und meine Eltern hätten sowas erfahren, hätte mir dies das Leben zu Hause sehr sehr schwer gemacht. Unter Umständen machst du dieser jungen Frau die Jahre, die sie noch zu Hause leben wird, sehr sehr schwer, also überlege es dir gut. Als Person, die kein Vertrauensverhältnis zu ihren Eltern hatte, würde ich dir raten, nichts zu sagen.Selonder hat geschrieben:Ups, wenn die beiden halt wirklich kein gutes Verhältnis haben? Solls geben, auch bei Menschen, die nicht abgrundtief böse sind.. also ich wollte in diesem Alter auch selber entscheiden, wem ich was anvertraue und was nicht.
Re: informationspflicht
@ Vögeli
Leider bin ich nicht einfach eine Bekannte der Familie, ich bin die Arbeitgeberin der Tochter...
Es geht auch nicht darum, ob ich ihr das Leben noch schwerer machen würde.
Ich habe in meiner Position als Arbeitgeberin auch eine Verantwortung und halt gegebenenfalls auch eine Pflicht den Eltern gegenüber.
Ginge es nur um, was moralisch oder freundschaftlich oder sozial richtig oder gut wäre, wäre alles viel einfacher und ich müsste es nur mit meinem Gewissen vereinbaren.
Es sind halt 2 Paar Schuhe..
Leider bin ich nicht einfach eine Bekannte der Familie, ich bin die Arbeitgeberin der Tochter...
Es geht auch nicht darum, ob ich ihr das Leben noch schwerer machen würde.
Ich habe in meiner Position als Arbeitgeberin auch eine Verantwortung und halt gegebenenfalls auch eine Pflicht den Eltern gegenüber.
Ginge es nur um, was moralisch oder freundschaftlich oder sozial richtig oder gut wäre, wäre alles viel einfacher und ich müsste es nur mit meinem Gewissen vereinbaren.
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Re: informationspflicht
Hast du dich denn jetzt offiziell informiert, was deine Pflicht ist?
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Re: informationspflicht
[quote="mia70"]@ Vögeli
Leider bin ich nicht einfach eine Bekannte der Familie, ich bin die Arbeitgeberin der Tochter...
Es geht auch nicht darum, ob ich ihr das Leben noch schwerer machen würde.
Ich habe in meiner Position als Arbeitgeberin auch eine Verantwortung und halt gegebenenfalls auch eine Pflicht den Eltern gegenüber.
Ginge es nur um, was moralisch oder freundschaftlich oder sozial richtig oder gut wäre, wäre alles viel einfacher und ich müsste es nur mit meinem Gewissen vereinbaren.
Es sind halt 2 Paar Schuhe..[/quote]
Ich weiss, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Ich wollte dir das nur zu bedenken geben.
Leider bin ich nicht einfach eine Bekannte der Familie, ich bin die Arbeitgeberin der Tochter...
Es geht auch nicht darum, ob ich ihr das Leben noch schwerer machen würde.
Ich habe in meiner Position als Arbeitgeberin auch eine Verantwortung und halt gegebenenfalls auch eine Pflicht den Eltern gegenüber.
Ginge es nur um, was moralisch oder freundschaftlich oder sozial richtig oder gut wäre, wäre alles viel einfacher und ich müsste es nur mit meinem Gewissen vereinbaren.
Es sind halt 2 Paar Schuhe..[/quote]
Ich weiss, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Ich wollte dir das nur zu bedenken geben.
- Mira
- Senior Member
- Beiträge: 557
- Registriert: Mo 26. Jan 2009, 18:21
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: linkes Züriseeufer
informationspflicht
Du hast keine Auskunftspflicht, weil es hier um eine urteilsfähige minderjährige Person geht bzw. bei Auskunft sogar ihre Recht verletzten würdest (Art. 19 ZGB). Schau mal hier:
http://www.affolter-lexproject.ch/Downl ... 080707.pdf
Im Merkblatt geht es zwar um Eltern ohne Sorgerecht, der andere Fall ist aber auch im Text eingearbeitet. Scrolle mal zu Kap. 6b und Kap. 7 runter. Du würdest sogar die Persönlichkeitsrechte der Praktikantin verletzen. Wenn sie zwar minderjährig aber urteilsfähig ist, entscheidet sie selber über ihre Intims- und Geheimsphäre (Recht auf Geheimhaltung).
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http://www.affolter-lexproject.ch/Downl ... 080707.pdf
Im Merkblatt geht es zwar um Eltern ohne Sorgerecht, der andere Fall ist aber auch im Text eingearbeitet. Scrolle mal zu Kap. 6b und Kap. 7 runter. Du würdest sogar die Persönlichkeitsrechte der Praktikantin verletzen. Wenn sie zwar minderjährig aber urteilsfähig ist, entscheidet sie selber über ihre Intims- und Geheimsphäre (Recht auf Geheimhaltung).
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Sohnemann (07/2009), Mäitschi (06/2012)
- Mira
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Re: informationspflicht
Nebst dem Rechtlichen: du hast eine Praktikantin und bist dafür verantwortlich, wie es im Rahmen des Jobs/Arbeit/Inhalt des Vertrages läuft. Du bist nicht für ihren persönlichen Kram verantwortlich. Dass du als Arbeitgeberin über die FG Bescheid weisst, ist eher aussergewöhnlich und zeugt einfach davon, dass sie dir vertraut. Die FG ist aber nichts was im Rahmen der Arbeitsausübung entstanden ist, sondern schlichtweg Privatkram, den du zufälligerweise mitbekommen hast. Auch von dem Gesichtspunkt aus musst du dich überhaupt nicht den Eltern gegenüber schuldig fühlen. Abgesehen davon, dass du eh ihren Wunsch auf Geheimhaltung respektieren musst.
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Sohnemann (07/2009), Mäitschi (06/2012)
Re: informationspflicht
Besten Dank Mira, das was du verlinkt hast, deckt sich in etwa mit dem, was ich bis jetzt herausgefunden habe.
Vielen Dank allen, für eure Mitteilungen und Gedanken und Ratschläge!
Vielen Dank allen, für eure Mitteilungen und Gedanken und Ratschläge!