Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Moderator: conny85
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Bist du dann mehr als 1 jahr im betrieb?? Dann widersprichts doch dem OR. Dann dürfen sie das nicht machen mit Weiterhin 1 monat Kündigungsfrist...
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Ups
Das Gesetzt gibt nur die minimale Kündigungsfrist vor (im ersten Dienstjahr 1 Jahr, im zweiten 2 Jahre...). Im gegenseitigen Einvernehmen kann man jederzeit längere Kündigungsfristen vereinbaren. 3 Monate ist heute nicht unüblich - Kaderstellen haben sogar 6 Monate. Gesetzlich absolut i.O. Wenn der Arbeitnehmer gehen will, sind längere Kündigungsfristen zwar ein Nachteil, aber wenn der AG kündigt, wiederum ein Vorteil, weil man dann länger Zeit hat, einen neuen Job zu finden.
Ich hatte bei meinem 4 Arbeitgebern in den letzten 10 Jahren immer ab der Probezeit 3 Monate. Das ist nicht unüblich - vor allem bei grösseren Firmen nicht. Bei der Stellensuche ist das ein Nachteil. Klar. Aber ich sage auch: Wenn einem ein AG wirklich will, wartet er diese Kündigungsfrist ab.
Ob der AG darauf eingeht, wenn man ihn bittet, weiterhin nur 1 statt 3 Monate Kündigungsfrist zu haben? Wohl kaum! Also wir würden es nicht tun - weil wir es uns für gewisse Jobs gar nicht leisten können, dass Leute im Fall der Fälle so schnell abspringen (man muss ja auch jemanden neuen finden). Ausserdem: Wenn man um sowas bittet, weiss der AG ja grad, dass es einem nicht passt und man schon wieder am Suchen ist - da ist es wirklich besser (für beide Parteien), der ganzen Geschichte grad ein Ende zu machen. Andererseits: Wenn die Situation derart unbefriedigend ist und wirklich so ganz anders, als man es einem versprochen hat, ist es vielleicht auch grad eine Chance, mal wirklich Tacheles zu reden. Wenn man auf den Job nicht angewiesen ist, würde ich das wahrscheinlich machen - was hat man zu verlieren? Entweder sie wollen einem nicht verlieren und passen den Job so an, dass man wieder glücklich damit ist oder dann kommt man halt wirklich überein, dass es nicht (mehr) passt...
Die Frage ist halt: Wann hat man die grösseren Chancen? Mit 3 Monate Kündigungsfrist oder arbeitslos (kann ja auch sein, dass man ins Blaue kündigt, nichts findet und dann noch 2-3 Monate nach Ende des Anstellungsverhältnisses weiter suchen muss). Ist schwierig zu beantworten. Aber wenn es wirklich schwierig mit den 3 Monaten Kündigungsfrist ist (das erlebe ich in der Tat auch so!), einem der aktuelle Job überhaupt nicht mehr gefällt und das Geld nebensächlich ist: Wieso nicht mal ins Blaue kündigen? Ein Versuch ist es wert. Früher oder später findet man was - so oder so. Aber eben: Es braucht heutztage einfach oft verdammt viel Geduld - der Arbeitsmarkt ist (zumindest in vielen Berufen) einfach übersättigt an Stellensuchenden (vor allem im Teilzeitsektor)...
Das Gesetzt gibt nur die minimale Kündigungsfrist vor (im ersten Dienstjahr 1 Jahr, im zweiten 2 Jahre...). Im gegenseitigen Einvernehmen kann man jederzeit längere Kündigungsfristen vereinbaren. 3 Monate ist heute nicht unüblich - Kaderstellen haben sogar 6 Monate. Gesetzlich absolut i.O. Wenn der Arbeitnehmer gehen will, sind längere Kündigungsfristen zwar ein Nachteil, aber wenn der AG kündigt, wiederum ein Vorteil, weil man dann länger Zeit hat, einen neuen Job zu finden.
Ich hatte bei meinem 4 Arbeitgebern in den letzten 10 Jahren immer ab der Probezeit 3 Monate. Das ist nicht unüblich - vor allem bei grösseren Firmen nicht. Bei der Stellensuche ist das ein Nachteil. Klar. Aber ich sage auch: Wenn einem ein AG wirklich will, wartet er diese Kündigungsfrist ab.
Ob der AG darauf eingeht, wenn man ihn bittet, weiterhin nur 1 statt 3 Monate Kündigungsfrist zu haben? Wohl kaum! Also wir würden es nicht tun - weil wir es uns für gewisse Jobs gar nicht leisten können, dass Leute im Fall der Fälle so schnell abspringen (man muss ja auch jemanden neuen finden). Ausserdem: Wenn man um sowas bittet, weiss der AG ja grad, dass es einem nicht passt und man schon wieder am Suchen ist - da ist es wirklich besser (für beide Parteien), der ganzen Geschichte grad ein Ende zu machen. Andererseits: Wenn die Situation derart unbefriedigend ist und wirklich so ganz anders, als man es einem versprochen hat, ist es vielleicht auch grad eine Chance, mal wirklich Tacheles zu reden. Wenn man auf den Job nicht angewiesen ist, würde ich das wahrscheinlich machen - was hat man zu verlieren? Entweder sie wollen einem nicht verlieren und passen den Job so an, dass man wieder glücklich damit ist oder dann kommt man halt wirklich überein, dass es nicht (mehr) passt...
Die Frage ist halt: Wann hat man die grösseren Chancen? Mit 3 Monate Kündigungsfrist oder arbeitslos (kann ja auch sein, dass man ins Blaue kündigt, nichts findet und dann noch 2-3 Monate nach Ende des Anstellungsverhältnisses weiter suchen muss). Ist schwierig zu beantworten. Aber wenn es wirklich schwierig mit den 3 Monaten Kündigungsfrist ist (das erlebe ich in der Tat auch so!), einem der aktuelle Job überhaupt nicht mehr gefällt und das Geld nebensächlich ist: Wieso nicht mal ins Blaue kündigen? Ein Versuch ist es wert. Früher oder später findet man was - so oder so. Aber eben: Es braucht heutztage einfach oft verdammt viel Geduld - der Arbeitsmarkt ist (zumindest in vielen Berufen) einfach übersättigt an Stellensuchenden (vor allem im Teilzeitsektor)...

Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
ich nehme an du meinst Monate und nicht Jahre 
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"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Ui, ja - sorry!sonrie hat geschrieben:ich nehme an du meinst Monate und nicht Jahre
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Rebelyell
Ich persönlich wäre mit der ÄUsserung dieses Wunsches vorsichtig. Wie Lunida schon schreibt ist es fraglich, ob sie darauf überhaupt eingehen - und sollten sie demnächst Kündigungen aussprechen, stehst du dann bestimmt ganz oben auf der "Abschussliste"... Wenn du die Kündigung erhälst, sind 3 Monate Kündigungsfrist sicher besser wie nur 1
Da würde ich eher das Gespräch betreffend der ursprünglichen Vereinbarungen suchen...
Ich persönlich hatte bei den meisten Stellen (kaufm. Bereich) auch immer gleich nach der Probezeit schon 3 Monate Kündigungsfrist und hatte deswegen nie Probleme, einen neuen Job zu bekommen. Die meisten AG gehen ja von dieser Kündigungsfrist aus.
Ich persönlich wäre mit der ÄUsserung dieses Wunsches vorsichtig. Wie Lunida schon schreibt ist es fraglich, ob sie darauf überhaupt eingehen - und sollten sie demnächst Kündigungen aussprechen, stehst du dann bestimmt ganz oben auf der "Abschussliste"... Wenn du die Kündigung erhälst, sind 3 Monate Kündigungsfrist sicher besser wie nur 1

Ich persönlich hatte bei den meisten Stellen (kaufm. Bereich) auch immer gleich nach der Probezeit schon 3 Monate Kündigungsfrist und hatte deswegen nie Probleme, einen neuen Job zu bekommen. Die meisten AG gehen ja von dieser Kündigungsfrist aus.
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@lunida
Das weiss ich, aber ich habe es so verstanden dass die fragestellerin weiterin statt 3 MonTe nur 1 monat kündidungsrecht will... Was eben, wenn sie schon ein jahr da ist nicht geht...
Das weiss ich, aber ich habe es so verstanden dass die fragestellerin weiterin statt 3 MonTe nur 1 monat kündidungsrecht will... Was eben, wenn sie schon ein jahr da ist nicht geht...
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@ups
Nein, die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen im gegenseitigen Einvernehmen abgeändert werden, d.h. 1 Monat nach dem 1. Jahr ist möglich, wenn beide einverstanden sind. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur für den Fall, dass vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist darf nach dem 1. Dienstjahr einfach nicht weniger als 1 Monat betragen.
http://www.seco.admin.ch/themen/00385/0 ... gmarke0_28
Aber ein Monat nach dem ersten Dienstjahr ist selten - habe ich persönlich in der Praxis noch gar nie erlebt... zumindest nicht bei kaufmännischen Berufen. Da sind 2-3 Monate schon üblich.
Nein, die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen im gegenseitigen Einvernehmen abgeändert werden, d.h. 1 Monat nach dem 1. Jahr ist möglich, wenn beide einverstanden sind. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur für den Fall, dass vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist darf nach dem 1. Dienstjahr einfach nicht weniger als 1 Monat betragen.
http://www.seco.admin.ch/themen/00385/0 ... gmarke0_28
Aber ein Monat nach dem ersten Dienstjahr ist selten - habe ich persönlich in der Praxis noch gar nie erlebt... zumindest nicht bei kaufmännischen Berufen. Da sind 2-3 Monate schon üblich.
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Morgen sind meine Ferien vorbei und es geht wieder los. Habe mir vorgenommen täglich ein Paar Zeilen zu notieren wie die Arbeit war. Ob der Tag negativ oder positiv war. Dies hilft mir evt. zusätzlich die nächsten zwei Wochen den Entscheid zum künden oder noch nicht künden und die 3 Monate in Kauf zu nehmen, zu treffen.
Um eine länger nur einmonatige Kündigungsfrist werde ich nicht feilschen.
Was denkt ihr, sinken meine Chancen auf eine neue Stelle, bin ich weniger attraktiv auf dem Stellenmarkt wenn ich meine jetzige Stelle bereits gekündigt habe?
Morgen sind meine Ferien vorbei und es geht wieder los. Habe mir vorgenommen täglich ein Paar Zeilen zu notieren wie die Arbeit war. Ob der Tag negativ oder positiv war. Dies hilft mir evt. zusätzlich die nächsten zwei Wochen den Entscheid zum künden oder noch nicht künden und die 3 Monate in Kauf zu nehmen, zu treffen.
Um eine länger nur einmonatige Kündigungsfrist werde ich nicht feilschen.
Was denkt ihr, sinken meine Chancen auf eine neue Stelle, bin ich weniger attraktiv auf dem Stellenmarkt wenn ich meine jetzige Stelle bereits gekündigt habe?
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Rebelyell
Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn eine Firma dringend (innert 1-2 Monaten) jemanden sucht, ist es sicher von Vorteil, wenn Du bereits gekündigt hast. Kann also durchaus ein Vorteil sein. Aber eben: Du musst halt auch damit rechnen, dass Du evtl. nicht so schnell etwas findest, wie Du es Dir erhoffst. Aber wenn Du es Dir finanziell leisten kannst: Du bist sicher für einige AG interessanter, wenn Du eben nicht eine 3monatige Kündigungsfrist hast, sondern relativ schnell verfügbar.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn eine Firma dringend (innert 1-2 Monaten) jemanden sucht, ist es sicher von Vorteil, wenn Du bereits gekündigt hast. Kann also durchaus ein Vorteil sein. Aber eben: Du musst halt auch damit rechnen, dass Du evtl. nicht so schnell etwas findest, wie Du es Dir erhoffst. Aber wenn Du es Dir finanziell leisten kannst: Du bist sicher für einige AG interessanter, wenn Du eben nicht eine 3monatige Kündigungsfrist hast, sondern relativ schnell verfügbar.
Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Gerade eine Absage bekommen im Bezug auf eine Bewerbung die ich am Montag per Internet versendet habe. Hat scheinbar gar nicht gepasst.
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@rebelyell
Das tut mir leid für dich!
@kündigung
Was schreibt man eigentlich in einer Kündigung, vorallem wenn man viele Jahre dort gearbeitet hat?
Das tut mir leid für dich!
@kündigung
Was schreibt man eigentlich in einer Kündigung, vorallem wenn man viele Jahre dort gearbeitet hat?
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Allegra
Eine Kündigung schreibt man immer gleich: Kurz und knapp
. Wenn man länger irgendwo gearbeitet hat bzw. ein gutes Verhältnis zum Chef hat, geht der Kündigung ja eh ein persönliches Gespräch voraus, in dem man die Situation erklärt - die schriftliche Kündigung ist dementsprechend nur noch Formalität.
Sehr geehrter Herr xy (oder wenn man per Du ist, kann man auch schreiben "Lieber ....")
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Stelle als xy unter Einhaltung der dreimonatigen (zweimonatigen, etc.) Kündigungsfrist per xx.xx.xxxx kündige.
Dann kann man optional noch schreiben:
Ich danke Ihnen für die stets gute Zusammenarbeit.
Aber eben: Ja, kein grosser Roman. Wichtig: Schreiben datieren, zwei Exemplare und eines davon vom Vorgesetzten/der HR-Abteilung unterschreiben lassen (für die eigenen Akten).
Eine Kündigung schreibt man immer gleich: Kurz und knapp

Sehr geehrter Herr xy (oder wenn man per Du ist, kann man auch schreiben "Lieber ....")
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Stelle als xy unter Einhaltung der dreimonatigen (zweimonatigen, etc.) Kündigungsfrist per xx.xx.xxxx kündige.
Dann kann man optional noch schreiben:
Ich danke Ihnen für die stets gute Zusammenarbeit.
Aber eben: Ja, kein grosser Roman. Wichtig: Schreiben datieren, zwei Exemplare und eines davon vom Vorgesetzten/der HR-Abteilung unterschreiben lassen (für die eigenen Akten).
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@ Lunida
Vielen Dank für deine Tipps. Also schreibe ich die Kündigung an meinen Vorgesetzten und nicht an's HR? Und wenn ich per Du bin, soll ich 'lieber ...' schreiben? Kann ich auch 'sehr geehrter (Vorname)' schreiben? Die andere Variante finde ich dann doch etwas zu persönlich.
Muss eben diese Woche, in der ich Ferien habe, die Kündigung ins Büro bringen. Mache also mit meinem Chef einen Termin für ein kurzes Gespräch ab. Etwas besseres ist mir nicht eingefallen.
Vielen Dank für deine Tipps. Also schreibe ich die Kündigung an meinen Vorgesetzten und nicht an's HR? Und wenn ich per Du bin, soll ich 'lieber ...' schreiben? Kann ich auch 'sehr geehrter (Vorname)' schreiben? Die andere Variante finde ich dann doch etwas zu persönlich.
Muss eben diese Woche, in der ich Ferien habe, die Kündigung ins Büro bringen. Mache also mit meinem Chef einen Termin für ein kurzes Gespräch ab. Etwas besseres ist mir nicht eingefallen.
Allegra85 with boys 2009 & 2011
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Allegra
natürlich kannst du die Kündigung auch eingeschrieben schicken - müsstest dann aber heute machen, damit es noch Fristgerecht eintrifft - aber - ich finde die persönliche Übergabe besser... arbeitest ja mit diesen Personen zusammen.
Wer die Kündigung erhält ist egal, es muss ein Vorgesetzter sein - kannst also nicht beim Telefonisten kündigen - aber auch HR ist möglich - je nach dem wer da ist und an wen du dich lieber wendest!
natürlich kannst du die Kündigung auch eingeschrieben schicken - müsstest dann aber heute machen, damit es noch Fristgerecht eintrifft - aber - ich finde die persönliche Übergabe besser... arbeitest ja mit diesen Personen zusammen.
Wer die Kündigung erhält ist egal, es muss ein Vorgesetzter sein - kannst also nicht beim Telefonisten kündigen - aber auch HR ist möglich - je nach dem wer da ist und an wen du dich lieber wendest!
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@Allegra85
Bei persönlicher Uebergabe wird die Kündigung meistens dem Vorgesetzten gegegeben - schickt man sie schriftlich (eingeschrieben), schickt man sie üblicherweise ans HR. Aber eben - wie Ups richtig geschrieben hat: Chef oder HR. Kommt nicht so drauf an.
"Sehr geehrter Hans" ist nicht üblich
. Entweder "Sehr geehrter Herr Meier" oder "Lieber Hans". Die meisten Kündigungen, die bei uns an den Vorgesetzten gehen, sind mit "Lieber xy" adressiert (wir habe in der Firma Du-Kultur). Aber eben: Wenn Du Dich dabei unwohl fühlst, dann "Sehr geehrter Herr xy"... nicht Vorname!
Bei persönlicher Uebergabe wird die Kündigung meistens dem Vorgesetzten gegegeben - schickt man sie schriftlich (eingeschrieben), schickt man sie üblicherweise ans HR. Aber eben - wie Ups richtig geschrieben hat: Chef oder HR. Kommt nicht so drauf an.
"Sehr geehrter Hans" ist nicht üblich

Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
allegra85
Schreib doch mit PC "Sehr geehrter Herr X" und dann machst Du ein Komma und schreibst von Hand daneben "lieber Peter" (oder so
)
Sehr geehrter Peter geht wirklich nicht. Dann eher noch "Werter Peter" aber das sieht jetzt so geschrieben grad sehr komisch aus, würd ich auch nicht.
Schreib doch mit PC "Sehr geehrter Herr X" und dann machst Du ein Komma und schreibst von Hand daneben "lieber Peter" (oder so

Sehr geehrter Peter geht wirklich nicht. Dann eher noch "Werter Peter" aber das sieht jetzt so geschrieben grad sehr komisch aus, würd ich auch nicht.
- Allegra85
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- Registriert: Do 5. Feb 2009, 15:37
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Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
Bei uns ist auch eine Du-Kultur, bis zum CEO. Also werde ich wohl mit 'Lieber ... ' beginnen. Danke für diese Tipps!
Allegra85 with boys 2009 & 2011
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
neue frage:
habe gestern von einer freundin erfahren, dass die ach so schönen titelblätter von der verantwortlichen ihrer firma einfach gar nicht ausgedruckt werden... dh. aus spargründen wählt man "drucken Seite 2-x" und lässt die erste titelseite einfach weg
......
jetzt mal ganz ehrlich: wird sowas von einer "richtigen" HR Verwantwortlichen tatsächlich gemacht? kann ja nicht sein, dass man einfach so nach lust und laune irgendwelche seiten eines PDF nicht ausdruckt und somit das bewerbungsdossier beschneidet!
das zu hören hat mich echt stinksauer gemacht. da wird man gezwungen, die bewerbung elektronisch zu senden, und dann wird so respektloses damit umgegangen!
habe gestern von einer freundin erfahren, dass die ach so schönen titelblätter von der verantwortlichen ihrer firma einfach gar nicht ausgedruckt werden... dh. aus spargründen wählt man "drucken Seite 2-x" und lässt die erste titelseite einfach weg


jetzt mal ganz ehrlich: wird sowas von einer "richtigen" HR Verwantwortlichen tatsächlich gemacht? kann ja nicht sein, dass man einfach so nach lust und laune irgendwelche seiten eines PDF nicht ausdruckt und somit das bewerbungsdossier beschneidet!

das zu hören hat mich echt stinksauer gemacht. da wird man gezwungen, die bewerbung elektronisch zu senden, und dann wird so respektloses damit umgegangen!
maturand + musiker
Re: Bewerbungen - aktuelle do's und dont's
@lunita: ist das jetzt dein ernst? also dass dich sowas sauer macht?
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"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")