Kinderalimente
Moderator: conny85
Kinderalimente
Hallo zusammen
Mein Ex und ich brauchen Hilfe bezüglich der Berechnung der Kinderalimente. Eigentlich möchten wir keinen Anwalt nehmen sondern uns von einer neutralen Stelle beraten lassen. Gibt es da von der Gemeinde, bzw. von der Stadt eine Beratungsstelle ?
Herzlichen Dank!
Mein Ex und ich brauchen Hilfe bezüglich der Berechnung der Kinderalimente. Eigentlich möchten wir keinen Anwalt nehmen sondern uns von einer neutralen Stelle beraten lassen. Gibt es da von der Gemeinde, bzw. von der Stadt eine Beratungsstelle ?
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- Tante82
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Re: Kinderalimente
Hallo Isa
Wir habens mit Hilfe der KESB lösen können.
Wir habens mit Hilfe der KESB lösen können.
Re: Kinderalimente
Wart/seit Ihr verheiratet? Falls ja, würde ich mich da zumindest an eine Rechtsberatung wenden und dort informieren lassen. Da ist es eh sinnvoll, bei einer Trennung gewisse Punkte schriftlich fest zu halten bzw. da würde ich auch eine gerichtliche Trennung empfehlen (sonst bleibt das ewig so eine Wischi-Waschi-Situation mit vielen Unklarheiten).
Wenn Ihr nicht verheiratet seid/wart, muss sowieso ein Unterhaltsvertrag von der KESB erstellt werden.
Wenn Ihr nicht verheiratet seid/wart, muss sowieso ein Unterhaltsvertrag von der KESB erstellt werden.
Re: Kinderalimente
Wir sind nicht verheiratet. Gemäss KESB wird kein Unterhaltszahlungsvertrag mehr gemacht. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und sollen uns über die Kinderalimente selber einigen. Ich finde das aber sehr schwierig.
Ich möchte einfach eine faire, gute Lösung für uns alle. Am liebsten hätte ich eine kompetente Beratung.
Ich möchte einfach eine faire, gute Lösung für uns alle. Am liebsten hätte ich eine kompetente Beratung.
Re: Kinderalimente
@Isa70
Sowas habe ich ja noch nie gehört...
.
Vor 10 Jahren - als unser Unterhaltsvertrag gemacht wurde - gab es im Kt Zürich so eine Skala, was ein Kind durchschnittlich im Monat kostet (fand ich zwar immer etwas lustig und ist für mich bis heute nicht ganz nachvollziehbar... aber ok...). Damals war das rund CHF 1800.- pro Kind. Bei zwei Kindern gab es natürlich eine andere Zahl. Diese CHF 1800.- Kindesunterhalt pro Monat hat man dann gemäss Einkommen der Eltern verteilt, d.h. wenn der Vater (einfaches Berechnungsbeispiel) CHF 10'000.- verdient hat und die Mutter CHF 5000.-, hat der Vater 2/3 des Kindesunterhalts übernehmen müssen (d.h CHF 1200.- pro Monat). Man hat dann dabei natürlich noch die individuellen Verhältnisse angeschaut und den Betrag dann je nachdem noch etwas nach unten und nach oben angepasst - aber das war mal so die Basis der Berechnung damals.
Ich weiss aber auch, dass das kantonal sehr verschieden gehandhabt wurde. Ganz cool, wenn heute die KESB bei sowas gar nicht mehr hilft... das ist ja eine enorme Verbesserung zu früher...
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Sowas habe ich ja noch nie gehört...

Vor 10 Jahren - als unser Unterhaltsvertrag gemacht wurde - gab es im Kt Zürich so eine Skala, was ein Kind durchschnittlich im Monat kostet (fand ich zwar immer etwas lustig und ist für mich bis heute nicht ganz nachvollziehbar... aber ok...). Damals war das rund CHF 1800.- pro Kind. Bei zwei Kindern gab es natürlich eine andere Zahl. Diese CHF 1800.- Kindesunterhalt pro Monat hat man dann gemäss Einkommen der Eltern verteilt, d.h. wenn der Vater (einfaches Berechnungsbeispiel) CHF 10'000.- verdient hat und die Mutter CHF 5000.-, hat der Vater 2/3 des Kindesunterhalts übernehmen müssen (d.h CHF 1200.- pro Monat). Man hat dann dabei natürlich noch die individuellen Verhältnisse angeschaut und den Betrag dann je nachdem noch etwas nach unten und nach oben angepasst - aber das war mal so die Basis der Berechnung damals.
Ich weiss aber auch, dass das kantonal sehr verschieden gehandhabt wurde. Ganz cool, wenn heute die KESB bei sowas gar nicht mehr hilft... das ist ja eine enorme Verbesserung zu früher...

Re: Kinderalimente
Was isch das für ä Ussag vode KESB? Mir händ das bide kjz Bülach (Region abhängig) gmacht, die rächnet alles genau us und spricht alles mit eui ime persönliche Beratigstermin wo beid müend awewsrnd sind ab. Bis 5 Stund ischs kostelos. Vorab müend ihr versch. Unterlage (Vaterschaftsnerkännig, Geburtsdchie, Lohnabchnig) ireiche. Dann gaht de Vorschlag wo d'Rächtsberatig vode kjz erstellt zude KESB vode Region und dört wirds sozäge amtlich bestätigt. Also unbedingt mal bide kjz us de Region afröge.
Re: Kinderalimente
Vielen Dank !
Dann werden wir uns nochmals mit der KESB in Verbindung setzen.
Wir haben vor der Geburt von unserer Tochter einen Unterhaltsvertrag gemacht. Die Zahlen von dazumals sind aber nicht mehr aktuell.
Dann werden wir uns nochmals mit der KESB in Verbindung setzen.
Wir haben vor der Geburt von unserer Tochter einen Unterhaltsvertrag gemacht. Die Zahlen von dazumals sind aber nicht mehr aktuell.
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Re: Kinderalimente
im kanton bern kannst du dich bei der frauenzentrale melden, die können dir bestimmt auch weiterhelfen. gibst bestimmt in anderen kantonen auch.
Ä liebä Gruess
Re: Kinderalimente
Was Du auch bedenken musst: Es sollte evtl. ab 2016 auch für unverheiratete Paare Frauenalimente eingeführt werden - das wird dann je nachdem nochmals einiges ändern.
Re: Kinderalimente
Eine Frauenalimente für verunheiratete Paare ? Das habe ich nicht gewusst.
Re: Kinderalimente
@Isa70
Ja, ist geplant per 2016 - kann sich je nachdem auch noch etwas strecken... vielleicht erst Ende 2016, vielleicht auch erst 2017. Mal schauen. Momentan ist es noch nicht so, d.h. unverheiratete Frauen haben nur Anspruch auf Kinderalimente.
Ja, ist geplant per 2016 - kann sich je nachdem auch noch etwas strecken... vielleicht erst Ende 2016, vielleicht auch erst 2017. Mal schauen. Momentan ist es noch nicht so, d.h. unverheiratete Frauen haben nur Anspruch auf Kinderalimente.
- Tante82
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Re: Kinderalimente
@Lunida: bekommen auch Frauen Alimente welche schon über 7 Jahre getrennt sind und der Ex nun verheiratet ist?
Re: Kinderalimente
@isa70/Lunida: Ich denke man muss da ein wenig aufpassen - soweit ich weiss sind keine Frauenalimente für Unverheiratete geplant, sondern Betreuungsunterhalt. Der wird wohl stärker als die nachehelichen Frauenalimente davon abhängen, wer nach der Trennung wieviel die Kinder betreut. Und gleichzeitig werden die Möglichkeiten für Väter (und Mütter) ausgebaut, eine alternierende Obhut auch gegen den Willen des anderen Elternteils einzufordern. Zwar muss sich dort noch zeigen, wie das alles dann von den Gerichten ausgelegt wird. Aber wer auf etwas wie die (teilweise sehr hohen) Frauenalimente auch für Unverheiratete hofft, könnte auch enttäuscht werden.
Man korrigiere mich wenn ich falsch liegen sollte.
Gruss,
domenico
Man korrigiere mich wenn ich falsch liegen sollte.
Gruss,
domenico
Re: Kinderalimente
@Domenico
Ich hab's "Frauenalimente" genannt, weil ja zu 90% immer noch die Frau die Hauptbetreuung der Kinder übernimmt
. Aber ich denke, wir reden trotz unterschiedlicher Ausdrücke vom gleichen. Grundsätzlich soll erreicht werden, dass Kinder von ledigen Eltern nicht schlechter gestellt sind, als Kinder von verheirateten Eltern. Dementsprechend soll da sehr wohl eine Angleichung stattfinden. Wie, wo, was genau ist jedoch noch nicht klar. Die Höhe dieser zusätzlichen Betreuungsgelder wird aber wohl auch massgeblich von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern abhängig sein.
Ich hab's "Frauenalimente" genannt, weil ja zu 90% immer noch die Frau die Hauptbetreuung der Kinder übernimmt

Re: Kinderalimente
@Lunida:
Nein, eben, genau da liegt aber denke ich das Missverständnis. Es geht mir nicht um den Begriff "Frauenalimente" - den verwende ich ja selber, obwohl das eigentlich korrekt "nachehelicher Unterhalt" heissen sollte und theoretisch nichts mit Frauen und Männern zu tun hat (auch wenn es irgendwie nur ziemlich selten ein Mann zu schaffen scheint, diese Alimente zu bekommen).
Es geht mir vielmehr um den Unterschied zwischen "nachehelicher Unterhalt" und "Betreuungsunterhalt".
Nachehelichen Unterhalt (oder "Frauenalimente") bekommt frau nicht nur um leben zu können während sie Kinder betreut und nur begrenzt arbeiten kann (also indirekt für die Kinder), sondern teilweise auch wirklich für sich selbst, aus nachehelicher Solidarität. Frauenalimente können auch kinderlose Frauen bekommen, oder Frauen, deren Kinder schon so gross sind dass sie nicht mehr betreut werden müssen, oder Frauen, deren Kinder überwiegend beim Vater leben. Also Frauenalimente sind soweit ich weiss bisher ein Gemisch aus beidem.
Betreuungsunterhalt hingegen ist nur der Teil, der wirklich zur Finanzierung des Lebens des betreuenden Elternteils während der Kinderbetreuung da ist. Wie Du richtig sagst, es sollen die nichtehelichen Kinder gleichgestellt werden (indem sie die bestmögliche Betreuung erhalten). Nicht die nichtehelichen Ex-Partner (um deren ehelichen Lebensstandard oder gar deren Sparquote zumindest teilweise halten zu können, wie das bei Frauenalimenten durchaus der Fall sein kann).
Man wird sehen, wie das von den Gerichten ausgelegt wird, aber ich denke eben schon nicht, dass (um es an einem Extremfall zu veranschaulichen) in Zukunft die Ex-Millionärsfreundin mit Kind auch nur annähernd die gleichen Alimente bekommt wie die Ex-Millionärsgattin.
Aber wiegesagt, bin auch kein Anwalt, vielleicht weiss es ja jemand besser.
Gruss,
domenico
Nein, eben, genau da liegt aber denke ich das Missverständnis. Es geht mir nicht um den Begriff "Frauenalimente" - den verwende ich ja selber, obwohl das eigentlich korrekt "nachehelicher Unterhalt" heissen sollte und theoretisch nichts mit Frauen und Männern zu tun hat (auch wenn es irgendwie nur ziemlich selten ein Mann zu schaffen scheint, diese Alimente zu bekommen).
Es geht mir vielmehr um den Unterschied zwischen "nachehelicher Unterhalt" und "Betreuungsunterhalt".
Nachehelichen Unterhalt (oder "Frauenalimente") bekommt frau nicht nur um leben zu können während sie Kinder betreut und nur begrenzt arbeiten kann (also indirekt für die Kinder), sondern teilweise auch wirklich für sich selbst, aus nachehelicher Solidarität. Frauenalimente können auch kinderlose Frauen bekommen, oder Frauen, deren Kinder schon so gross sind dass sie nicht mehr betreut werden müssen, oder Frauen, deren Kinder überwiegend beim Vater leben. Also Frauenalimente sind soweit ich weiss bisher ein Gemisch aus beidem.
Betreuungsunterhalt hingegen ist nur der Teil, der wirklich zur Finanzierung des Lebens des betreuenden Elternteils während der Kinderbetreuung da ist. Wie Du richtig sagst, es sollen die nichtehelichen Kinder gleichgestellt werden (indem sie die bestmögliche Betreuung erhalten). Nicht die nichtehelichen Ex-Partner (um deren ehelichen Lebensstandard oder gar deren Sparquote zumindest teilweise halten zu können, wie das bei Frauenalimenten durchaus der Fall sein kann).
Man wird sehen, wie das von den Gerichten ausgelegt wird, aber ich denke eben schon nicht, dass (um es an einem Extremfall zu veranschaulichen) in Zukunft die Ex-Millionärsfreundin mit Kind auch nur annähernd die gleichen Alimente bekommt wie die Ex-Millionärsgattin.
Aber wiegesagt, bin auch kein Anwalt, vielleicht weiss es ja jemand besser.
Gruss,
domenico
- Nette
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Re: Kinderalimente
Frag sonst bei der Frauenzentrale Aargau nach.
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 
