Ergänzungsleistungen für Senioren

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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caly
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Ergänzungsleistungen für Senioren

Beitrag von caly »

Hallo
ich weiss das thema gehört nicht in dieses forum... aber vielleicht kann mir denoch jemand weiter helfen.
Meine schwiegermutter ist demnächst alleine :-( sie ist auf ergänzungsleistungen angewiesen. Kann mir jemand sagen wie hoch eine miete sein kann? Bei verheirateten beträgt es im jahr 15'000 aber finde leider den betrag für verwitete nicht. Spielt der kanton eine rolle? Aktuell wohnt sie im tg.... evt. Würde sie aber gerne ins sg ziehen. Einen beratungstermin haben wir bereits beantragt... weiss aber noch nicht ob der nächste woche zustande kommt. Fals mir jemand helfen könte wäre ich dankbar.
drittklässler 2007, erstklässler 2009

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Nette
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Re: Ergänzungsleistungen für Senioren

Beitrag von Nette »

Hallo
Als alleinstehende hat sie CHF 13'200 zur Verfügung. Gib mal in Google Ergänzungsleistung Thurgau. Dort findest du ein PDF mit ganz vielen wertvollen Infos. Da ich vom Handy schreibe, kann ich dir die Seite nicht reinkopieren. Bzw schau unter www.svztg.ch
Nette
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

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Berlin
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Re: Ergänzungsleistungen für Senioren

Beitrag von Berlin »

Bei den Ergänzungsleistungen spielt sogar die einzelne Gemeinde eine Rolle. Die in Bezug auf die Mietzuschüsse, , aber auch auf spezifische Gemeindezuschüsse, die teilweise noch ausgerichtet werden.
Am Besten erkundigst Du Dich direkt bei der Wohngemeinde.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)

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schoefli
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Re: Ergänzungsleistungen für Senioren

Beitrag von schoefli »

Ich würde mich auch auf der Gemeinde melden und nachfragen. Auch immer eine gute Unterstützung gibt es bei der Pro Senectute
schoefli mit 3 Teenagern

Zwacki
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Re: Ergänzungsleistungen für Senioren

Beitrag von Zwacki »

Hier kann man sich die EL prov. ausrechnen lassen:
http://www.pro-senectute.ch/ergaenzungs ... hnung.html

man muss explizit die Postleitzahl angeben.

LG zwacki

ptimarmotte
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Re: Ergänzungsleistungen für Senioren

Beitrag von ptimarmotte »

Einfach aufpassen wenn deine Schwiegermutter umzieht und dies nicht in eine Wohnung sondern in ein Heim, dann ist immer noch der alte Wohnsitz für die EL zuständig. Den Heimeintritt begründet keine neue Zuständigkeit.

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