Herzinfarkt GG

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Savannah
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Herzinfarkt GG

Beitrag von Savannah »

Hallo liebe Swissmoms,

Mein GG hatte heute einen Herzinfarkt. Es geht im entsprechend ganz gut.
Er ist die Betreuungsperson von unserer 2-jährigen Tochter, während ich Vollzeit arbeite.
Es sieht jetzt so aus, als ob er zumindest ein paar Wochen "ausfällt".
Wir haben hier keine andere Familie. Und es kann auch niemand einfach so für ein paar Wochen kommen, um auf das Kind aufzupassen.
Durch meine Schichtarbeit fällt auch Kinderkrippe etc. aus.
Au- Pair auch, das müsste auf dem Sofa schlafen.

Was fällt Euch so ein?
Wie ist die rechtliche Lage auf Arbeit? Sicher werde ich mit meinem Arbeitgeber auch noch sprechen, aber ich weiss nicht, ob mir rechtlich ein paar freie Tage zustehen?
Gibt es spezielle Ämter, an die ich mich wenden kann?
Andere Ideen?

Ich bin für sämtliche Vorschläge dankbar...

LG

Sabine

GJNA96
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von GJNA96 »

Ideen hab ich leider auch keine .... möchte jedoch euch alles Gute wünschen und deinem GG eine baldige Genesung und gute Erholung[BOUQUET]

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Selonder
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Selonder »

Ohje, alles Gute. Eventuell kann euch der Tagesmütterverein helfen.


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i denk a eu..

°°Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht...°°

Bea2
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Bea2 »

Als meine Kollegin lange im Spital war in der 2. SS wurde, so glaube ich, eine Konderbetreuung vom Roten Kreuz für das ältere Kond organisiert. Bin mit nur grad unsicher, wer das in die Wege geleitet hat. (Kann die Kollegin grad nicht fragen, da sie in den Ferien ist.)
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Bea2
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Bea2 »

Alles Gute auf jeden Fall euch allen![BOUQUET]
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Ups...
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Ups... »

Rechtlich steht dir nichts zu. Wäre nur so, wenn dein Kind krank ist. Ist dei Mann zu Hause oder im Spital \ Reha? Musst du sozusagen auf beide aufpassen oder bist du mit der Kleinen ganz alleine?

Rotes Kreuz, evt. Kurzfristig Nachbarschaft und mit dem Chef reden ob du Ferien \ Überzeit beziehen darfst...

Jacqueline
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Jacqueline »

Also ich glaube es gibt so einen Gesetzesartikel, dass du frei bekommen musst, wenn du gesetzliche Pflichten erfüllen musst. Darunter gehört auch das Pflegen bzw. Betreuen von Familienmitgliedern. Aber ich bin mir nicht 100% sicher. Ich denke aber, dass da dein AG sicher Verständnis haben wird. Evt. Kinderspitex? Wo wohnst du denn? Wünsche euch alles Gute, viel Kraft und deinem Mann gute Genesung.
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Lusmeitli
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Lusmeitli »

Oje, ganz gute Besserung! Das ist eine blöde Situation.
Rechtlich gesehen steht Dir, glaube ich, nichts zu, ausser, Du musst ihn auch pflegen.
Ich würde es auch über das Rote Kreuz oder Tagesmütterverein versuchen.
(Jaqueline: gesetzliche Pflichten wären z.B. vor Gericht aussagen! Das eigene Kind betreuen gehört sicher nicht dazu! )

Eleonora Lutz
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Eleonora Lutz »

hast du eine rechtschutzversicherung? ich würde mich mal telefonisch erkundigen.
ich glaube es gibt ein gesetz das besagt das wenn die betreuungsperson ausfällt man 2-3 tage frei bekommt...:

Sternschnuppe1982
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Sternschnuppe1982 »

tagesmami oder nanny?

Lunida
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Lunida »

Als erstes auch von meiner Seite: Tut mir sehr leid! :?

Rechtlich: Grundsätzlich stehen einem diese genannten max. 3 Tage nur zu, wenn es um die Pflege eines betreuungsbedürftigen Angehörigen geht. Wenn es darum geht, dass Dein GG Eure (gesunde!) Tochter nicht betreuen kann und Du einspringen musst, stehen Dir diese Tage nicht zu. Ob sie Dir zustehen, wenn Du Deinen GG pflegen musst, ist ein bisschen ein Streitfall. Grundsätzlich versteht das Gesetz unter diesen "betreuungsbedürftigen Angehörigen" schon in erster Linie Kinder - oder dann ältere Leute (eine bettlägerige Mutter, für die man auch bisher gesorgt hat und deren Zustand sich z.B. durch einen Sturz noch verschlimmert hat). Bei Ehepartnern ist es ein bisschen umstritten bzw. hängt auch von den Umständen und vom Goodwill Deines Arbeitgebers ab. Aber Du schreibst ja selber, dass es Deinem GG soweit ganz gut geht und es "nur" um die Betreuung Eurer Tochter geht - und für die Betreuung von gesunden Kindern stehen einem diese 3 freien (bezahlten) Tage nicht zu. Abgesehen davon: Wenn Du schreibst, dass Dein GG ein paar Wochen ausfällt, würden Dir diese 3 Tage ja eh auch nicht viel nützen bzw. wären nur ein Tropfen auf dem heissen Stein :? .

Das einfach mal die rechtliche Seite. Grundsätzlich ist halt die Betreuung von Kindern ein privates Thema bzw. da müsst Ihr jetzt einfach möglichst rasch eine andere Lösung finden und habt da grundsätzlich wenig bis gar keine Unterstützung vom Staat und AG zugute. Das sind halt wirklich so Situationen, die recht schwierig sind.

Vielleicht kannst Du mit Deinem AG reden, dass er so kulant ist und Dir wenigstens 1-2 freie (bezahlte) Tage gibt, damit Du Dich um eine andere Betreuungslösung bemühen kannst - sonst musst Du vielleicht ein paar Tage frei nehmen (Ferien, Komp), bis Du die Situation regeln kannst. Bei Schichtarbeit ist es halt schwierig. Aber frag doch mal in der Nachbarschaft - bei anderen Familien/Nachbarn - herum, ob jemand helfen kann. Evtl. auch hier im Regionalforum mal fragen? Meistens sind ja die Leute in solchen Situationen recht hilfsbereit. Sonst wie schon genannt wurde: Mal das Rote Kreuz anfragen.

Alles Gute!

-Maria-
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von -Maria- »

Tagesmamis nehmen die Kinder zum Teil auch über Nacht. Von wo bist du?

Savannah
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Savannah »

Hallo,
Es geht nur um die Betreuung von unserem Kind.
Ich hab mir schon gedacht, dass das unsere private Angelegenheit ist.
Wir haben hier absolut niemanden und haben auch schon ein paar mal darüber gesprochen, dass es hoffentlich nie zu so einem Ernstfall kommt, denn dann haben wir ein Problem. Und jetzt ist es soweit....
Wir wohnen am linken Zürichseeufer und wir haben uns vor 2 Jahren schon mal erkundigt und es gab nur 1 verfügbare Tagesmutter, aber dort wollten wir aus versch. Gründen unser Kind nicht betreuen lassen. Es war damals auch nicht notwendig.
Glücklicherweise hab ich grad noch Ferien bis nächsten Mittwoch. Hab also noch ein wenig Zeit. Ich muss heute erstmal mit den Ärzten reden, wie es genau weitergeht mit der Behandlung usw...es ist ja alles noch sehr frisch.

Danke für Eure Antworten

Omorfi
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Omorfi »

Hallo Savannah
Als erstes tut es mir auch leid und wünsche gute Besserung.
Das Rotkreuz ist mir auch als erstes eingefallen, eine Tagesmutter oder es gibt Familienhilfe, oder vielleicht auch der Entlastungsdienst. Wie sieht es aus mit Gotti, Götti, Freunde, gute Nachbarn?

Alles Gute!

Christa
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Christa »

Was ich schon gehört habe,das nach einem Herzinfarkt anstelle einer Kur es eine Ambulante Behandlung
machen kann. Geht einfach dann etwas länger.So wären bei dir zumindest aber die Nächte mal abgedeckt und
du müsstest Tagsüber während der Therapien was suchen. Evtl. gibt es ja da auch beim Spital eine
Betreuungsmöglichkeit. Oder du kannst da mehr mit dem Arbeitgeber reden dass, er da die Schicht
etwas Anpassen kann.

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Allegra85
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Allegra85 »

Gesetzliche Verpflichtungen sind auch familiäre Verpflichtungen. Also wenn die betreuende Person ausfällt (Unfall,. Krankheit oder auch anderes) und das Kind abgeholt werden muss, muss dir der Arbeitgeben frei geben. Da sonst die Obhut nicht gewährleistet ist. Aber es muss nicht bezahlt werden. Also unbezahlt frei oder Ferien.
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Jila »

Habe jetzt nicht alles durch gelesen evt. wurde mein Vorschlag schon erwähnt.Zuerst aber wünsche ich Deinem Gg ganz gute Besserung! Habt ihr in eurem Kanton einen Entlastungsdienst? Der könnte evt. auch weiterhelfen... .


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Lunida
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Lunida »

Allegra85 hat geschrieben:Gesetzliche Verpflichtungen sind auch familiäre Verpflichtungen. Also wenn die betreuende Person ausfällt (Unfall,. Krankheit oder auch anderes) und das Kind abgeholt werden muss, muss dir der Arbeitgeber frei geben. Da sonst die Obhut nicht gewährleistet ist. Aber es muss nicht bezahlt werden. Also unbezahlt frei oder Ferien.
So wie ich sie verstehe, geht es aber nicht ums Abholen oder ums Bringen, sondern um die ganztägige Betreuung - jeden Tag, über eine längere Zeit. Ich denke nicht, dass das unbezahlt eine Option ist...

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Majoties
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Majoties »

Und wenn sie für längere Zeit zu den Großeltern Gotte götti geht.


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Lunida
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Re: Herzinfarkt GG

Beitrag von Lunida »

Was mir auch noch grad in den Sinn gekommen ist (wobei ich nicht sicher bin, ob es schon genannt wurde):

Die Tochter eines Kollegen hatte 2 Jahre lang den Berufswunsch "Kinderbetreuerin" (oder wie das heisst - die, die in der Krippe die Kinder hüten). Sie hat aber nie eine Lehrstelle gefunden (gibt anscheinend nicht viele). Sie hat deshalb 2 Jahre damit überbrückt, in 2 verschiedenen Familien (je 1 Jahr) ein Praktikum zu machen, d.h. hat die Kinder den ganzen Tag betreut (plus noch ein paar leichtere Hausarbeiten verrichtet). Abends (so um ca. 17/18 Uhr) ging sie jeweils nach Hause (d.h. ohne Uebernachtung bei der Familie). Vielleicht könnte man so eine Person (meistens junge Mädchen zwischen 17 und 20) auch für unregelmässige Arbeitszeiten finden.

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