Arbeitsrecht Temporär

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Moderator: conny85

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farmergirl01
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Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von farmergirl01 »

Hallo zusammen bin neu hier und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich und mein Freund wünschen uns ein Kind. uns quält einfach eine Frage:
Ich habe gerade meine Zweitausbildung als Schreinerin abgeschlossen und Arbeite nun Temporär da ich bis anhin
nur absage um absage für festanstellungen erhalte trotz drei sehr guten Arbeitszeugnissen.
Wenn ich Fest angestellt wäre hätte ich ja während dem Mutterschaftsurlaub 80% des Lohns.
Wie ist das wenn ich temporär angestellt bin??? Erhalte ich auch Lohn während der Mutterschaft oder erhalte ich gar nichts??? bekommt man während bzw. nach der ss unterstützungsgeld von der Gemeinde oder vom Kanton???
Wäre mega toll wenn uns jemand weiterhelfen könnte.

Little2011
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Re: Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von Little2011 »

Temporär ist nur Stundenlohn.. Die können doch jederzeit kündigen auch in der ss.. Pass da auf. Fester job=kinderwunsch

Lunida
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Re: Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von Lunida »

Grundsätzlich: Bist Du zum Zeitpunkt der Geburt in einem Angestelltenverhältnis, hast Du Anspruch auf 14 Wochen 80% des durchschnittlichen Lohns der letzten 12 Monate. Bist Du zu dem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet, hast Du auch Anspruch - allerdings wird dann der Betrag, den Du bekommst, sehr tief sein (Du bekommst ja schon von der Arbeitslosenkasse nur 70% des Lohns, d.h. das wird die Basis für die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung recht senken).

Aber ganz ehrlich: Wenn ich so Dein Posting lese, bin ich mir nicht ganz sicher, ob Ihr vielleicht nicht noch 2-3 Jahre mit Eurem Kinderwunsch warten solltet, bis Ihr beide finanziell auf ein bisschem besserem Boden steht. Bereits vor der Schwangerschaft faktisch damit zu "planen", sich nur durch Unterstützungsgelder finanziell über Boden halten zu können, ist keine gute Grundlage :? . Klar bekommt man - wenn man arbeitslos ist - für eine gewisse Zeit Arbeitslosengeld, aber auch nicht ewig. Nach 1.5-2 Jahren wird man ausgesteuert und dann greift die Sozialhilfe. Und wenn Ihr glaubt, dass man da dann einfach Geld bekommt und gemütlich leben kann, täuscht Ihr Euch. Da gibt es dann schon Vorlagen (Wohnung, Auto, etc.). Und: Wenn dein Partner 100% arbeitet, denke ich auch nicht, dass Ihr überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe hättet (da wärt Ihr finanziell mit seinem Einkommen wahrscheinlich schon drüber), d.h. da müsst Ihr einfach finanziell mit dem klar kommen, was monatlich rein kommt. Und wenn das eng ist - na ja, jeden Monat jeden Franken zweimal umdrehen zu müssen (und das je nachdem für mehrere Jahre, denn mit einem Kind wird Deine Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht einfacher und Eure finanzielle Situation nicht besser!) ist nicht witzig. Daran sind schon viele Beziehung im Endeffekt zerbrochen, denn immer finanziell am Abgrund stehen zu müssen, ist unglaublich stressig. Das unterschätzen viele.

Logisch - ich kenne die Sprüche: "Ein Kind braucht in erster Linie Liebe" :wink: . Mag schon sein... aber ein Kind braucht auch ein Zuhause... Kleider... Windeln... Kinderwagen... Nahrung... eine Krankenkassenversicherung... usw. Und Kinder sind keine günstige Angelegenheit - werden mit dem Alter auch immer teurer (Kleider werden immer teurer... irgendwann kommen Hobbies... etc.). Klar: Ihr könnt alles billig secondhand oder im Brockenhaus kaufen... Euch darauf verlassen, dass Euch vieles geschenkt wird... usw. Aber ist das wirklich das, was Ihr wollt? Jeden Monat jeden Franken zweimal umdrehen zu müssen? Keine Ferien? Keine Extras?

Mein Rat: Wenn Du erst gerade Deine Zusatzausbildung als Schreinerin abgeschlossen hast, such Dir zuerst mal eine Festanstellung und dann sammle 1-2 Jahre praktische Erfahrung. Das wird Dir auch den (Teilzeit-)Wiedereinstieg mit einem Kind einfacher machen. Ob Du fundierte Berufserfahrung nämlich überhaupt eine Teilzeitstelle finden wirst (soviel ich weiss, ist der Bedarf an Teilzeit-Schreinern eh nicht gut) bezweifle ich nämlich. Und wie gesagt: Beruflich dann mit Kind an einer Wand zu stehen, macht nicht viel Spass. Und solange Du arbeitslos bist, hast Du vom RAV aus auch recht Druck, wieder eine Stelle zu finden - und musst dann im schlimmsten Fall auch einen Job mit 2 Stunden Arbeitsweg annehmen (das gilt immer noch als zumutbar)... und das dann mit einem Baby? Viel Vergnügen...!

Ich habe die Baby- und Kleinkind-Zeit meines Sohnes lange hinter mir - aber ich bin unendlich froh und dankbar, dass ich die ersten 1.5 Jahre voll für ihn da sein konnte und wir finanziell gut gestellt waren, so dass wir das Leben in allen Bereichen auch geniessen konnten. Ich hätte es uh schlimm gefunden, in dieser ersten Zeit da so im Stress zu sein mit Geld, Job, etc. Wenn Du arbeitslos wärst und beim RAV gemeldet, müsstest Du - wenn Dein Baby 8 Wochen alt ist - wieder anfangen, einen Job zu suchen. Und das ist stressig! Und Du musst ja dann auch eine Kinderbetreuung vorweisen können. Wenn Du nicht grad eine Mutter oder Tante hast, die das gratis macht, wird Euch auch die Kinderbetreuung kosten.

Wie gesagt: Finanziell wird ein Kind oft unterschätzt. Wenn es Euch völlig egal ist, finanziell immer am Abgrund zu stehen und Ihr bereit seid, wirklich auf alles zu verzichten (Ferien, Auto, etc.) - ok. Aber ansonsten würde ich Euch schon raten, dass Ihr zuerst mal schaut, dass Ihr finanziell auf eigenen Füssen steht, dass Ihr Eure Familie zumindest ohne staatliche Hilfe finanzieren könnt. Denn: Mit wenig bzw. mit dem Minimum leben ist ok, wenn man selber damit glücklich ist - sich (geplant) auf Kosten des Staates zu finanzieren, ist halt so eine Sache...

Alles Gute.

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Ups...
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Re: Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von Ups... »

farmergirl01 hat geschrieben: bekommt man während bzw. nach der ss unterstützungsgeld von der Gemeinde oder vom Kanton???
Von was für einer Unterstützung sprichst du?

Ja, man wird in vielen Dingen richtig gut unterstützt - z.B. gibt es die Mütter und Väter Beratung in der Gemeinde. Da könnte man regelmässig vorbeigehen und mit "Fachkräften" Probleme besprechen oder das Kind messen / wiegen lassen etc. - wenn man das dann will. Das ist unentgeltlich. Genaueres kann ich dir nicht sagen, weil ich das nie in Anspruch genommen habe.

Desweiteren wird man bei niedrigem Einkommen / Vermögen bei der Krankenkasse unterstützt. D.h. es kann sein, dass man einen Betrag an die Prämie dran gezahlt bekommt.


Wenn du, sorry wenn ich das so sage, auf Sozialhilfe spekulierst - dann werde nicht schwanger. Mit solchen Voraussetzungen fände ich das der Gemeinschaft gegenüber nur eine reine Frechheit... aber ich hoffe mal, das war nicht deine Frage.


Übrigens - wenn du jetzt schon keine Stelle erhälst und sozusagen keine Arbeitserfahrung vorweisen kanns (Temporär gilt da wohl nicht sonderlich viel) - so wird es nach der Zeit wo du dein Kind betreut hast nicht wirklich einfacher... Wie schon gesagt - die Nachfrage nach Teilzeit-Schreinern ist wohl nicht so gross...

farmergirl01
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Re: Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von farmergirl01 »

Vielen Dank für eure zum Teil laaangen Antworten.
Ups... nein Sozialgeld möchte ich auf keinen fall beziehen.
Wir sind an der Familienplanung das heisst wir wollen alles zuerst genau abgeklärt haben und uns sicher sein
auch was das Finanzielle angeht... darum hab ich gefragt.

Ich arbeite Temporär da ich lieber Geld verdiene und Erfahrung sammle als Zuhause herum zu sitzen und zuletzt vom staat zu leben!!! nebenbei suche ich natürlich eine Festanstellung.

Was sind denn gute Teilzeitstellen? Wonach könnte ich mich denn beruflich noch ausrichten um nach der ss eine Teilzeitstelle zu bekommen?

Wie gesagt es sind alles nur Fragen.... mit dem Kindermachen warten wir noch..... ich bin auch nicht blauäugig!!

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shiraz
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Re: Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von shiraz »

Hallo farmergirl

Da Du nach der Niederkunft bei der ALK nicht mehr vermittlungsfähig bist, ruht deren Leistung. An ihre Stelle tritt die Mutterschaftsentschädigung. Für die Bemessung der Entschädigung ist der Lohn VOR der Arbeitslosigkeit massgeblich (ohne Berücksichtigung des bereits bezogenen Arbeitslosengeldes).
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Lunida
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Re: Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von Lunida »

@Shiraz
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung obliegt der zuständigen Ausgleichskasse. Das muss immer im individuellen Fall angeschaut werden (je nachdem nimmt man zur Berechnung der Basis den Lohn der letzten 6 Monate, teilweise auch der letzten 12 Monate, usw.). Von daher: Mit solchen Aussagen wäre ich wie gesagt vorsichtig - auch wenn man so wie Du glaubt, immer alles besser zu wissen :wink: .

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shiraz
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Re: Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von shiraz »

Da hast Du absolut Recht, mit solchen, auch deinen, Aussagen sollte man vorsichtig sein - und gegebenenfalls kompetenerorts nachlesen, sich zuständigerorts direkt informieren (stünde gerade DIR gut an).
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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shiraz
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Re: Arbeitsrecht Temporär

Beitrag von shiraz »

Gerne nochmals die andernorts veröffentlichte Antwort der SVA:

So, nun von höchst offizieller Seite:

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Guten Tag ...

Besten Dank für Ihre Anfrage.


Im Kreisschreiben über die Mutterschaftsentschädigung (KS MSE) steht unter Randziffer 1088 folgendes:

Grundlage für die Bemessung der Entschädigung für Arbeitnehmerinnen bildet das letzte vor der Niederkunft erzielte und auf den Tag umgerechnete Erwerbseinkommen im Sinne von Art. 5 AHVG. Für die Umrechnung werden Tage, an welchen die Arbeitnehmerin wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Dienstleistungen gemäss Art. 1a EOG oder aus anderen Gründen von ihr nicht verschuldeten Gründen kein oder nur ein vermindertes Einkommen erzielen konnte, nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entschädigung 80% aufgrund des AHV-pflichtigen Bruttolohnes berechnet wird.

Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.

Wir grüssen Sie freundlich.

Janine Hertig

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SVA Zürich
Versicherungsbeiträge
Janine Hertig
Röntgenstrasse 17 / Postfach
8087 Zürich
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