Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
Moderator: conny85
Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
Bei unserm Wohnblock wurde von einer unbekannten Person die Glastür, die von aussen zum Veloraum führt, beschädigt. ( Glasbruch, sieht von aussen nach innen eingedrückt aus ).
Da sich niemand gemeldet hat, nimmt die Verwaltung an, dass es jemand vom Haus war, und möchte die Reparaturkosten auf alle Mieter verteilen.
Habe stark das Gefühl, dass das nicht rechtmässig ist - weiss jemand Genaueres dazu?
Da sich niemand gemeldet hat, nimmt die Verwaltung an, dass es jemand vom Haus war, und möchte die Reparaturkosten auf alle Mieter verteilen.
Habe stark das Gefühl, dass das nicht rechtmässig ist - weiss jemand Genaueres dazu?
- Krambambuli
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Re: Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
(unterliegender Text beantworte ich als Laie)
Da würde ich aber grantig werden muss ich sagen.....
Keinen Rappen würde ich bezahlen.
Ich MIETE dieses Haus, und ich MIETE es in diesem Zustand, wie ich es gesehen habe als der Mietvertrag zustande kam. Da ich nicht EIGENTÜMER dieser Liegenschaft bin, bin ich auch nicht für Beschädigungen der Haustüre verantwortlich, besonders dann nicht, wenn niemand zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Da muss der Eigentümer wohl Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Da würde ich aber grantig werden muss ich sagen.....
Keinen Rappen würde ich bezahlen.
Ich MIETE dieses Haus, und ich MIETE es in diesem Zustand, wie ich es gesehen habe als der Mietvertrag zustande kam. Da ich nicht EIGENTÜMER dieser Liegenschaft bin, bin ich auch nicht für Beschädigungen der Haustüre verantwortlich, besonders dann nicht, wenn niemand zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Da muss der Eigentümer wohl Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Re: Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
Nur schon der Gedanke, dass die Allgemeinheit bezahlen soll, ist irrwitzig - denn das entspräche der Sippenhaftung - und schon die ist gesetzlich verboten!
Zudem ist der Eigentümer für die Teile des Mietobjektes, welches der Allgemeinheit zugänglich sind, selber verantwortlich - und in der Regel auch dafür versichert.
Zudem ist der Eigentümer für die Teile des Mietobjektes, welches der Allgemeinheit zugänglich sind, selber verantwortlich - und in der Regel auch dafür versichert.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
Anzeige gegen unbekannt machen. Dann sollte die versicherung übernehmen soviel ich weiss. Das was die verwaltung macht ist der schnellste und bequemste weg, die unkosten auf die mieter unwälzen ist nicht rechtsgemäss. Normalerweise ist die verwaltung dafür zuständig auch jeden rappen der diese sorry"scheisstüre" kostet muss die verwaltung übernehmen. Die verwaltung muss damit rechnen das vandalismus passiert genau wie wir als autofahrer etc. auch mit gefahren rechnen müssen. Das regt mi grad mega uf. Immer die drückeberger.
Re: Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
Der vermieter hat eine versicherung (gebäudeversicherung) und hoffentlich hat er glasbruch eingeschlossen- sonst selber schuld. Ihr seit mieter und müsstet zahlen wenn jemand von euch dies kaputt gemacht hätte(privathaftlicht vom schuldigen). Aber in dem fall: gebäudeversicherung vomvermieter. Wenn er es als glasbruch angibt muss er (in den meisten fällen) nicht mal eine anzeige erstatten,sondern den schaden einfach melden. Aber vielleicht hat er einen selbstbehalt und möchte diesen nicht bezahlen der schlaumeier!
schreibe aus erfahrung,komme aus der versicherungswelt
schreibe aus erfahrung,komme aus der versicherungswelt

Re: Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
Der Tenor ist eindeutig:-)
Danke Euch.
Danke Euch.
Re: Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
Wenn in der Wohnung des Mieters zum Beispiel ein Fenstergriff kaputt geht und die Reparatur 192 CHF kostet nennt sich das kleiner Unterhalt und muss vom Mieter selbst getragen werden. Der Eigentümer kann kaum einen grösseren Schaden einfach aufteilen, damit der Einzelbetrag von weniger als 200 CHF stehen bleibt.
Kleiner Unterhalt geht auf EINEN Mieter, es können sehr wohl mehrere Beträge zusammen sein die sich summieren (bis 200 CHF) aber keinesfalls ein grösserer Schaden einfach aufgeteilt.
Kleiner Unterhalt geht auf EINEN Mieter, es können sehr wohl mehrere Beträge zusammen sein die sich summieren (bis 200 CHF) aber keinesfalls ein grösserer Schaden einfach aufgeteilt.
Re: Eingangstür zu Wohnblock beschädigt - haften die Mieter?
Musste grad schmunzeln, hatte mal einen ähnlichen Fall:
Leicht beschädigte Hauseingangstüre, der Vermieter (der Typ war sogar Anwalt!) wollte die Erneuerungskosten auf die Frauen-WG im Haus abwälzen...
(es gab total vier Parteien im Haus).
Er bat schriftlich um Angabe "unserer" Haftpflichtversicherung (ich war die einzige in der WG, die überhaupt eine hatte).
Naja, ein Telefonanruf bei der Versicherung und ein höfliches Briefchen an den Vermieter und die Sache hat sich still und leise erledigt.
Türe wurde dann übrigens weder geflickt noch ersetzt...
Leicht beschädigte Hauseingangstüre, der Vermieter (der Typ war sogar Anwalt!) wollte die Erneuerungskosten auf die Frauen-WG im Haus abwälzen...

Er bat schriftlich um Angabe "unserer" Haftpflichtversicherung (ich war die einzige in der WG, die überhaupt eine hatte).
Naja, ein Telefonanruf bei der Versicherung und ein höfliches Briefchen an den Vermieter und die Sache hat sich still und leise erledigt.

Türe wurde dann übrigens weder geflickt noch ersetzt...