Probearbeiten- Versicherung
Moderator: conny85
Probearbeiten- Versicherung
Hallo zusammen,
Nächste Woche darf ich an zwei Tagen Probearbeiten. Zur Zeit bin ich noch im Mutterschaftsurlaub. Wie sieht das versicherungstechnisch aus? Was ist, wenn mir etwas passiert? Arbeite als Chemielaborantin, Dehmel ist das Risiko etwas grösser als bei einem Bürojob.
Danke
Dani
Nächste Woche darf ich an zwei Tagen Probearbeiten. Zur Zeit bin ich noch im Mutterschaftsurlaub. Wie sieht das versicherungstechnisch aus? Was ist, wenn mir etwas passiert? Arbeite als Chemielaborantin, Dehmel ist das Risiko etwas grösser als bei einem Bürojob.
Danke
Dani
grosse Schwester 01.2012
Kleiner Bruder 06.2015
Kleiner Bruder 06.2015
Re: Probearbeiten- Versicherung
Versicherungstechnisch kann ich dir nicht helfen. Was mich aber stutzig macht: darfst du im Mutterschaftsurlaub überhaupt arbeiten?


Re: Probearbeiten- Versicherung
Sollte über die Versicherung der Firma laufen
Re: Probearbeiten- Versicherung
Während dem Mutterschaftsurlaub darfst Du nicht probearbeiten - keinen einzigen Tag. Tust Du es doch, verwirkst Du Deinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Re: Probearbeiten- Versicherung
Sobald du arbeitest bist du nicht mehr im Mutterschaftsurlaub. Keine Ahnung wo du wie nachher Versichert bist.
Re: Probearbeiten- Versicherung
Oh, danke für die Infos. Habe gerade nachgeschaut, wann mein Mutterschaftsurlaub endet. Das ist schon heute, also bin ich während des Probearbeiten im Urlaub. Werde jetzt mein Ferienkontingent aufbrauchen und ab Dezember bin ich im Unbezahlten Urlaub.
Also bin ich im Schadenfall über die Versicherung der Firma versichert, wo ich Probearbeite. Das istgut zu wissen.
Also bin ich im Schadenfall über die Versicherung der Firma versichert, wo ich Probearbeite. Das istgut zu wissen.
grosse Schwester 01.2012
Kleiner Bruder 06.2015
Kleiner Bruder 06.2015
Re: Probearbeiten- Versicherung
Wenn Du im bezahlten oder unbezahlten Urlaub bist, darfst Du eigentlich auch nicht einfach so woanders arbeiten/probearbeiten. Dein Arbeitgeber müsste darüber informiert sein und sein Einverständnis geben. Denn Ferienort zu Deiner Erholung da.
Unfallversicherung (SUVA o.a.) läuft über den Arbeitgeber, welcher Deinen Lohn zahlt, also Deinen richtigen AG. Er zahlt prozentual zur Gesamten Lohnsumme einen Betrag an die Versicherung. Sollte etwas passieren kann es ungemütlich werden.
Unfallversicherung (SUVA o.a.) läuft über den Arbeitgeber, welcher Deinen Lohn zahlt, also Deinen richtigen AG. Er zahlt prozentual zur Gesamten Lohnsumme einen Betrag an die Versicherung. Sollte etwas passieren kann es ungemütlich werden.
Re: Probearbeiten- Versicherung
@papah: demfall dürfte ich ja nie Probearbeiten. Auch wenn ich jetzt noch arbeiten gehen würde, müsste ich ja frei nehmen zum Probearbeiten. Es geht ja keiner zum Chef und sagt, ich will die Firma verlassen und gehe nächste Woche Probearbeiten. Ich gehe jetzt mal davon aus, das nichts passiert.
grosse Schwester 01.2012
Kleiner Bruder 06.2015
Kleiner Bruder 06.2015
Re: Probearbeiten- Versicherung
Hallo Dani
ich habe mal im Gesetz gewühlt:
Gemäss OR 329 Abs. 1 hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jede Woche einen freien Tag zu gewähren, in der Regel der Sonntag. Es besteht kein Anspruch auf die Fünftagewoche.
Dem Arbeitnehmer sind im Übrigen die üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren. Als übrige Freizeit kommen in Betracht:
- Feiertage
- Wichtige persönliche Angelegenheiten (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit, Wohnungswechsel, Prüfungen usw., aber nur wenn eine Verlegung in die normale Freizeit nicht möglich ist.)
- Stellensuche (i.d.R. ein halber Tag pro Woche). [/list]
Und er muss Dir ebenfalls Zeit zur Stellensuche geben nach erfolgter Kündigung.
Gemäss diesem Bericht hier darfst Du Probearbeiten wenn Du unbezahlten Urlaub hast:
http://www.20min.ch/wissen/karriere/story/23144233
ich habe mal im Gesetz gewühlt:
Gemäss OR 329 Abs. 1 hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jede Woche einen freien Tag zu gewähren, in der Regel der Sonntag. Es besteht kein Anspruch auf die Fünftagewoche.
Dem Arbeitnehmer sind im Übrigen die üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren. Als übrige Freizeit kommen in Betracht:
- Feiertage
- Wichtige persönliche Angelegenheiten (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit, Wohnungswechsel, Prüfungen usw., aber nur wenn eine Verlegung in die normale Freizeit nicht möglich ist.)
- Stellensuche (i.d.R. ein halber Tag pro Woche). [/list]
Und er muss Dir ebenfalls Zeit zur Stellensuche geben nach erfolgter Kündigung.
Gemäss diesem Bericht hier darfst Du Probearbeiten wenn Du unbezahlten Urlaub hast:
http://www.20min.ch/wissen/karriere/story/23144233
Re: Probearbeiten- Versicherung
Während den Ferien irgendwo probearbeiten, ist grundsätzlich i.O. Etwas heikler ist es, wenn Du dafür bezahlt werden würdest - das ist ja aber beim probearbeiten selten der Fall. Von daher i.O.
Re: Probearbeiten- Versicherung
Das ist grundsätzlich gar nicht OK.Lunida hat geschrieben:Während den Ferien irgendwo probearbeiten, ist grundsätzlich i.O.
Ferien sind die Zeit, die Dir Dein AG gewähren musst damit Du Dich erholen kannst- In dieser Zeit seine Arbeitskraft einem anderen AG zur Verfügung zu stellen ist also sicher nicht OK, denn der AG geht davon aus dass Du ihm deine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellst.
Das gilt übrigens auch für kleinere Nebenjöbli.
Der AG muss informiert sein und sein Einverständnis geben, auch während den (bezahlten) Ferien.
Re: Probearbeiten- Versicherung
@Papah
Beim Probearbeiten stellt man seine Arbeitskraft nicht einem anderen AG zur Verfügung, sondern ist für den anderen AG eher eine Belastung bzw. Mehraufwand
.
Wie gesagt: Solange sie dafür keinen Lohn kassiert, ist es i.O. Wenn man bei einem AG angestellt ist und etwas neues sucht und zum Probearbeiten eingeladen wird, muss man dafür ja auch einen Ferientag beziehen (die meisten wollen dem alten AG ja noch nicht in der Rekrutierungsphase erzählen, dass sie irgendwo in der engeren Auswahl sind - und müssen es auch nicht). Von daher: Ok! Aber wie gesagt: Nur solange es nicht regelmässig und nicht länger (1-2 Wochen) ist und vorallem: Nicht bezahlt!
Beim Probearbeiten stellt man seine Arbeitskraft nicht einem anderen AG zur Verfügung, sondern ist für den anderen AG eher eine Belastung bzw. Mehraufwand

Wie gesagt: Solange sie dafür keinen Lohn kassiert, ist es i.O. Wenn man bei einem AG angestellt ist und etwas neues sucht und zum Probearbeiten eingeladen wird, muss man dafür ja auch einen Ferientag beziehen (die meisten wollen dem alten AG ja noch nicht in der Rekrutierungsphase erzählen, dass sie irgendwo in der engeren Auswahl sind - und müssen es auch nicht). Von daher: Ok! Aber wie gesagt: Nur solange es nicht regelmässig und nicht länger (1-2 Wochen) ist und vorallem: Nicht bezahlt!