alleiniges Sorgerecht - und dann?
Moderator: conny85
alleiniges Sorgerecht - und dann?
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Zuletzt geändert von Kitalina am Di 11. Jun 2024, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
Bei mir sagte die einte vom Amt als ich bis vor 2 Wochen noch das alleinige Sorgerecht hatte, das es dann wohl zuerst in die Hand der Behörde kommt dann werde abgeklärt wie der Bezug zum Vater sei und sie eigentlich dort hinkommen werde... Du kannst deinen Wunsch äussern aber es würde nichts daran ändern... Frag mal beim Amt unverbindlich nach die müssen dir Auskunft geben...
Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
Du kannst bei der Kesb ein Schreiben bezüglich Wunschvormund hinterlegen. Darin hälst Du fest, in wessen Obhut - im Falle, dass Dir was passiert - Dein Kind kommen soll.
Das ist keine Garantie, dass Dein Kind dann auch dorthin kommt. Schlussendlich entscheidet die Kesb. Aber sie muss dann schon gute Gründe vorbringen, warum sie Deinem Wunsch nicht entsprechen kann (die gewünschte Person hat ein Alkoholproblem... ist zu alt... kann ihr Arbeitspensum nicht auf teilzeit reduzieren und sich so kaum um ein Kind kümmern... sonstige familiäre Probleme... etc.).
Von daher: Mit einem solchen Schreiben hast Du zwar keine Garantie, dass Deinem Wunsch entsprochen wird, aber zumindest realistische Chancen.
Das ist keine Garantie, dass Dein Kind dann auch dorthin kommt. Schlussendlich entscheidet die Kesb. Aber sie muss dann schon gute Gründe vorbringen, warum sie Deinem Wunsch nicht entsprechen kann (die gewünschte Person hat ein Alkoholproblem... ist zu alt... kann ihr Arbeitspensum nicht auf teilzeit reduzieren und sich so kaum um ein Kind kümmern... sonstige familiäre Probleme... etc.).
Von daher: Mit einem solchen Schreiben hast Du zwar keine Garantie, dass Deinem Wunsch entsprochen wird, aber zumindest realistische Chancen.
Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
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Zuletzt geändert von Kitalina am Di 11. Jun 2024, 22:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
Wie geschrieben:Kitalina hat geschrieben:Vielen Dank! Ich werde also mal bei der KESB nachfragen wie ich genau vorgehen muss.

Schreiben bezüglich Wunschvormund aufsetzen, mit einem Begleitschreiben an die für Dich zuständige KESB schicken und darum bitten, dass man Dir den Erhalt schriftlich bestätigt. Dann die Bestätigung der KESB mit einer Kopie des "Wunschvormunds-Schreiben" in Deinen Unterlagen ablegen (und Kopie auch dem geben, der gemäss Deinem Wunsch Vormund werden soll und zur Sicherheit vielleicht noch 1-2 anderen Personen eine Kopie geben).
http://www.duribonin.ch/wp-content/uplo ... ormund.pdf
Mehr kann und wird Dir die KESB auch nicht sagen

Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
Bei dir wäre folgende Dinge empfehlenswert: Die Verfassung
- eines Vorsorgeauftrages sowie
- einer Patientenverfügung.
Nur so kannst du sicher stellen, dass die KESB nicht über dich und dein Kind verfügt, wenn du z. B. einen Unfall hast und nicht handlungsfähig bist. Wenn du keines der Dokumente besitzt, liegt alles in der Hand der KESB, die frei entscheiden kann, wohin dein Kind kommt und wer über sein weiteres Leben bestimmen kann.
Google mal im Internet danach. Diese Dokumente sind an gewisse Formen gebunden, aber problemlos für jeden zu (ab)zuschreiben.
- eines Vorsorgeauftrages sowie
- einer Patientenverfügung.
Nur so kannst du sicher stellen, dass die KESB nicht über dich und dein Kind verfügt, wenn du z. B. einen Unfall hast und nicht handlungsfähig bist. Wenn du keines der Dokumente besitzt, liegt alles in der Hand der KESB, die frei entscheiden kann, wohin dein Kind kommt und wer über sein weiteres Leben bestimmen kann.
Google mal im Internet danach. Diese Dokumente sind an gewisse Formen gebunden, aber problemlos für jeden zu (ab)zuschreiben.
Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
Soviel ich verstanden habe, geht es ihr aber um die Sorge für's Kind bzw. wer - im Falle, dass ihr was passiert - das Kind bekommen soll. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung haben damit nichts zu tun. Bei der Vorsorgeverfügung geht es darum, wer im Falle, dass man sich selber nicht mehr um die notwendigen alltäglichen Dinge kümmern soll, für einem diese notwendigen Dinge erledigen/entscheiden soll/darf (Steuern, etc.):insomnia hat geschrieben:Bei dir wäre folgende Dinge empfehlenswert: Die Verfassung
- eines Vorsorgeauftrages sowie
- einer Patientenverfügung.
Nur so kannst du sicher stellen, dass die KESB nicht über dich und dein Kind verfügt, wenn du z. B. einen Unfall hast und nicht handlungsfähig bist. Wenn du keines der Dokumente besitzt, liegt alles in der Hand der KESB, die frei entscheiden kann, wohin dein Kind kommt und wer über sein weiteres Leben bestimmen kann.
Google mal im Internet danach. Diese Dokumente sind an gewisse Formen gebunden, aber problemlos für jeden zu (ab)zuschreiben.
http://www.kesb-zh.ch/sites/default/fil ... uftrag.pdf
Bei der Patientenverfügung geht es darum, ob und welche medizinischen Massnahmen ergriffen werden dürfen und welche nicht (dies ist eine Info für die Aerzte!):
http://www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html
Beides hat aber nichts mit der Sorge bzw. der Vormundschaft für's Kind zu tun! Dies muss mittels Wunschvormund-Schreiben bei der KESB geregelt bzw. hinterlegt werden.
Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
Ein Vorsorgeauftrag wird auch Eltern, die z. B. verheiratet sind, im gleichen Haushalt leben, usw. empfohlen, wenn einer der beiden Partner stirbt oder handlungsunfähig ist. Dann ist sofort die KESB zur Stelle und würde sich gerne um
a. das finanzielle Umfeld der Kinder kümmern
Der verbliebene Partner kann z. B. grössere Ausgaben, die ab sofort natürlich zum Vermögen der Kinder gehören, wie eine Renovation der Wohnung nicht mehr ohne Zustimmung der KEST tätigen. Und
b. wird in einer Patientenverfügung auch der Wunsch deponiert, WER die Kinder in welcher Form betreuen soll oder wer auch nicht. Wenn dies nicht vorhanden ist, entscheidet die KESB nach eigenem Gutdünken.
Diese beiden Schreiben sind seit der Einführung der KESB im Jahre 2013 wesentlich und betreffen - leider - nicht nur den Kindes-, sondern auch den Erwachsenenschutz. Will heissen, bei einer Demenz oder Handlungsunfähigkeit eines Partners eines älteren Ehepaares, übernimmt die KESB das Regime und der verbliebenen Partner kann nichts mehr dagegen tun.
a. das finanzielle Umfeld der Kinder kümmern
Der verbliebene Partner kann z. B. grössere Ausgaben, die ab sofort natürlich zum Vermögen der Kinder gehören, wie eine Renovation der Wohnung nicht mehr ohne Zustimmung der KEST tätigen. Und
b. wird in einer Patientenverfügung auch der Wunsch deponiert, WER die Kinder in welcher Form betreuen soll oder wer auch nicht. Wenn dies nicht vorhanden ist, entscheidet die KESB nach eigenem Gutdünken.
Diese beiden Schreiben sind seit der Einführung der KESB im Jahre 2013 wesentlich und betreffen - leider - nicht nur den Kindes-, sondern auch den Erwachsenenschutz. Will heissen, bei einer Demenz oder Handlungsunfähigkeit eines Partners eines älteren Ehepaares, übernimmt die KESB das Regime und der verbliebenen Partner kann nichts mehr dagegen tun.
Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
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Zuletzt geändert von Kitalina am Di 11. Jun 2024, 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: alleiniges Sorgerecht - und dann?
@Kitalina
Kommt wohl auf Deinen Zivilstand und Wohnort drauf an. Hier im Kt Zürich ist es bei Unverheirateten so, dass nur die KESB mittels Wunschvormund-Schreiben dafür zuständig ist. Habe ich damals vor 2 Jahren auch extra von einem Anwalt abklären lassen. Und eben: Dass die KESB dafür zuständig ist, steht ja auch oben im Artikel - die sind ja auch die, die im Falle, dass der Mutter was passiert (und kein Vater da ist) für's Kind zuständig sind. Von daher wundert mich diese Antwort sehr
. Bei mir war's auf jeden Fall kein Thema. Schreiben an die KESB. Bestätigung erhalten, kopiert, verteilt und abgelegt. Das "verhebed"
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Kommt wohl auf Deinen Zivilstand und Wohnort drauf an. Hier im Kt Zürich ist es bei Unverheirateten so, dass nur die KESB mittels Wunschvormund-Schreiben dafür zuständig ist. Habe ich damals vor 2 Jahren auch extra von einem Anwalt abklären lassen. Und eben: Dass die KESB dafür zuständig ist, steht ja auch oben im Artikel - die sind ja auch die, die im Falle, dass der Mutter was passiert (und kein Vater da ist) für's Kind zuständig sind. Von daher wundert mich diese Antwort sehr

