Finanzenregelung mit gemeinsamen Kind, Teilzeitarbeit

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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danci
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Re: Finanzenregelung mit gemeinsamen Kind, Teilzeitarbeit

Beitrag von danci »

@ Lalelumi
Ich verstehe Deinen Ansatz und ist für mich eigentlich der einzig logische Gedanke: Beide haben gemeinsam die folgenden Aufgaben, welche (theoretisch) je zur Hälfte zu tragen sind:

- Kinderbetreuung
- Unterhalt der Familie sichern (Geld)
- Haushalt

Kann oder will einer eine der Aufgaben nicht zur Hälfte übernehmen, was meistens der Fall ist, muss er es mit etwas anderem ausgleichen. D.h. wer zu 100% (oder noch mehr) arbeitet und somit die Kinderbetreuung nicht zu 50% übernehmen kann, muss halt diese "outsourcen" und jemanden dafür bezahlen, sei es eine Kita, sei es den anderen Elternteil. Gleiches gilt, wenn jemand zu Hause bleiben will/muss und somit nicht 50% der Erwerbstätigkeit leisten kann, dann muss er diesen Teil mit den anderen beiden Teilen "abarbeiten". So hast Du es glaubs ja auch gedacht, oder? Das tönt jetzt sehr berechnend und unromantisch, ist aber wohl in fast allen Familie schlussendlich der Fall.

Nun stellt sich die Frage, warum Dein Mann den ersten und den dritten Teil, nämlich die Kinderbetreuung und den Haushalt, nur als Deine Aufgabe sieht, denn unter dem Strich, bezahlst Du sie alleine, sei es durch Lohnausfall, sei es durch Krippenkosten/Putzfrau. Für den zweiten Teil sieht er sich nämlich nicht alleine verantwortlich, sondern Euch beide in der Pflicht, er durch das Verdienen an sich und Dich durch das extreme einschränken. Da würde ich ansetzen und einen Ausgleich fordern. Wenn er (unabhängig von seinem Verdienst) soviel weg ist und sowenig Hausarbeit, Kinderbetreuung und Haushalt, übernehmen kann und will, dann muss er dir diesen Teil entschädigen, ausgleichen. Wie Du nämlich richtig sagst, wäre es gar nicht möglich, dass Du ebenfalls soviel weg bist und erst recht nicht, ohne Krippe und Putzfrau, inkl. der Kosten, die dabei anfallen.

Und das zweite ist halt eine Einstellungsfrage: Wenn beide gleichviel leisten, aber einer einfach einen besser Lohn hat, ist es dann angemessen, dass er auf einem höherem Standard lebt als der andere oder sagt man, wir sind eine Familie und wollen, dass beide gleich "gut" leben. Für mich kommt nur das zweite in Frage, aber das kann man sehen, wie man will...
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lalelumi
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Re: Finanzenregelung mit gemeinsamen Kind, Teilzeitarbeit

Beitrag von lalelumi »

Hallo danci

Danke für deine Antwort! Im Laufe dieser Diskussion bin ich auch zu der Ansicht gelangt, dass ein Paar mit Kind eine Einheit bildet und jeder seinen Beitrag leistet und beide gegenseitig voneinander profitieren sollen, und zwar gleichberechtigt. In der Praxis: Alles in einen Topf, jeder bekommt den gleichen Betrag zur freien Verfügung.

Schliesslich darf man voraussetzen, dass gemeinsam entschieden wird, wer in welchem Bereich wie viel leistet, und somit niemand bevor-oder benachteiligt wird.

Ich habe meinem Mann den Vorschlag gemacht, dass beide 80% arbeiten und Hausarbeit aufgeteilt wird. Er schlug dann aber selber die Lösung vor, dass er weiterhin 100% arbeitet und ich 50-60%. Er ist aber mit der alles-in-einen-Topf-Lösung einverstanden. Ich denke, ich habe bei ihm auch eine andere Sichtweise erreicht. Er sieht sich nun nicht mehr als 'Zahlopfer" sondern hat sich nochmals ganz bewusst für diese Lösung entschieden, weil sie auch für ihn viele Vorteile hat.

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Ups...
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Re: Finanzenregelung mit gemeinsamen Kind, Teilzeitarbeit

Beitrag von Ups... »

Super...

Mutter einer Tochter
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Re: Finanzenregelung mit gemeinsamen Kind, Teilzeitarbeit

Beitrag von Mutter einer Tochter »

Daumen hoch für Dich und Deinen Mann!

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