Konkubinatsvertrag

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Moderator: conny85

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mola
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Konkubinatsvertrag

Beitrag von mola »

Salut zusammen

Mein Partner und ich erwarten anfangs nächstes Jahr unser gemeinsames Kind. Heiraten ist für uns momentan kein Thema. Wir möchten jedoch einen Konkubinatsvertrag aufsetzen, bei dem wir alles so gut als möglich und fair regeln (Finanzierung, Kinderbetreuung, Vorsorge etc.), so dass wir auch für den Worst-Case gewappnet wären. Ich werde mein Arbeitspensum von 100% auf 60% reduzieren, er hat sich soeben selbständig gemacht und wird 100% arbeiten - wir werden beide circa denselben Lohn ausbezahlt haben. Wie seid ihr vorgegangen, um eure Konkubinatsverträge zu erstellen?

- Habt ihr dies allein als Paar gemacht, oder euch Unterstützung von einem Profi geholt?
- Hattet ihr Vorlagen dazu? Woher?
- Wie seid ihr vorgegangen, um den Vertrag möglichst effizient und nachhaltig zu erstellen?
- Hat allenfalls jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Ausgangslage (Pensen-/Lohnmässig)?

Herzlichen Dank schon jetzt für eure Tipps.
Liebe Grüsse

huxley
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Re: Konkubinatsvertrag

Beitrag von huxley »

Salut

Ich kann dir keine Tipps zu einem Vertrag geben, aber unsere Situation schildern.

Mein Partner und ich sind in einer ganz ähnlichen Situation (50-60% und >100% mit eigener Firma), wobei unser Kind bereits 2012 geboren wurde als die gemeinsame sorge noch kein standard war.

Wir haben keinen Konkubinatsvertrag abgeschlossen. In unserer Vereinbarung über die gemeinsame sorge sind unterhalt des Kindes und Betreuung geregelt. Zudem ist darin festgehalten, dass die Betreuungsgutschriften ahv (habe die genaue bezeichnung nicht im kopf) bei mir berücksichtigt werden. Bei den Pensionskassen haben wir uns jeweils als Partner eintragen lassen, d.h. im Falles eines falles würde der jeweils andere berücksichtigt.

Da ich trotz geringerem pensum deutlich mehr verdiene, finanziere ich den unterhalt unserer Familie zur Mehrheit und mache dafür auch die entsprechenden steuerabzüge geltend und zahle dadurch deutlich weniger steuern. Dies haben wir schriftlich auf verlangen der steuerbehörde festgehalten. Wir haben uns gegen ein gemeinsames haushaltskonto entschieden. Ich führe eine Art Buchhaltung unserer gemeinsamem ausgaben und rechne dann ab. Wichtige anschaffungen oder persönliche ausgaben werden nicht als gemeinsame ausgaben erfasst. Entsprechend gehören dann gewisse gegenstände mir oder meinem partner. Im fall einet trennung wäre das sozusagen dokumentiert. Ob wir das noch lange beibehalten, weiss ich nicht, aber es hilft uns zu budgetieren und die ausgaben im Blick zu haben. Auf eine Lebensversicherung o.ä. haben wir nach gemeinsamen Überlegungen verzichtet. Im Moment stimmt es so für mich, wie es künftig aussieht, kann ich nicht voraussagen. Grundsätzlich übernehme ich von allem mehr, d.h. mehr Betreuung und mehr ausgaben, aber für mich ist das normal als Familie. Andere mögen das anders sehen.

LG
Huxley

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Schwups
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Re: Konkubinatsvertrag

Beitrag von Schwups »

mola
Ich arbeite 60%, GG arbeitet 80%

Unterhaltsverträge: Nach der Geburt mussten wir beides Mal aufs das Jugendsekretariat des Bezirks antraben und die Verträge wurden anschiessend vom Gemeinderat bzw. Vormundschaftsbehörde genehmigt. Stimmen heute nicht mehr, aber es ist nur ein Fötzel, der im Trennungsfall Wichtigkeit hat und dementsprechend aktualisiert werden müsste. Kosten sind keine entstanden.

Gemeinsames Sorgerecht: Haben wir nachträglich nach der Geburt von 2. Kind gemacht. Fast-GG hatte im Herbst 2007 sein Pensum auf 80% reduziert und wollte bei wichtigen zu fällenden Entscheidungen Mitbestimmungsrecht haben.

Konkubinatsvertrag: Haben wir verzichtet. Ich arbeite auch 60% und häufe mir ein Pensionskassenguthaben an und ich werde mein Arbeitspensum in Zukunft nur erhöhen und nicht vermindern.

Finanzen: Wir teilen alle gemeinsamen Auslagen nach einem Schlüssel auf. GG zahlt mehr, da er ein höheres Arbeitspensum hat und dementsprechend mehr verdient.

Säule 2a (Pensionskasse) und Säule 3a: Uns gegenseitig begünstigt.

Testament und Erbvertrag: Verzichtet, da der Hinterbliebene zuviel Erbschaftssteuern bezahlen müsste. Wenn einer von uns stirbt, soll das Vermögen an die Kinder gehen. Wenn sie volljährig sind, können sie allerdings verlangen, dass ihnen die Hälfte des Hauses, welche GG und ich zusammen gekauft haben, ausbezahlt wird.

Todesfall-Lebensversicherung: Verzichtet, Prämien waren zu hoch und man muss ja nicht mit dem schlimmsten rechnen. Da wir nicht verheiratet sind, müsste auf der Todesfall-Leistung viel Erbschaftssteuer abgeliefert werden.

Steuern: Fast-GG profitiert vom Verheirateten-Tarif, da er ein 20%-höheres Pensum hat. Wenn die Steuerrechnungen definitiv sind, teilen wir auch die Steuern nach dem Schlüssel auf. Da ich infolge des Alleinstehendes-Tarifs mehr Steuern zahlen muss, überweist er mit den nach dem Schlüssel ausgerechneten Betrag.

Krankenkassen-Verbilligung für die Kinder: Bekommt der Fast-GG. Wenn wir geheiratet hätten, würden wir für uns gar nichts mehr bekommen und für die Kinder das Minimum.


http://www.swissmomforum.ch/viewtopic.p ... 8&start=40
Siehe meinen Beitrag vom 30. Jun 2015, 23:48 und auch die anderen Beiträge in diesem Thread.
Meitli 12/05
Bueb 06/07

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