Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
Moderator: conny85
Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
Hallo zusammen
Ich bin in der letzten Auswahlrunde und hoffe, dass ich den Job kriegen werde. Beim alten AG habe ich auf Ende Januar 2016 gekündigt. Mein letzter Arbeitstag wird aber der 31.12.2105 sein, da ich noch so viel Überzeit und Ferien habe. Nun möchte der allfällige neue AG, dass ich schon Mitte Januar 2016 anfangen würde. Grundsätzlich arbeite ich ja nicht mehr, aber ich bin noch im Angestelltenverhältnis mit dem alten AG. Wie sieht das nun aus? Kann ich einfach den neuen Job anfangen? Ich nehme an, dass der alte AG informiert werden muss. Kann es sein, dass sie mir dann nicht mehr den vollen Lohn zahlen im Januar? Sie werden mir kaum die restliche Überzeit auszahlen wollen. Es wäre mir auch ehrlich gesagt egal, aber trotzdem möchte ich wissen, wie es rein rechtlich aussieht.
samyna
Ich bin in der letzten Auswahlrunde und hoffe, dass ich den Job kriegen werde. Beim alten AG habe ich auf Ende Januar 2016 gekündigt. Mein letzter Arbeitstag wird aber der 31.12.2105 sein, da ich noch so viel Überzeit und Ferien habe. Nun möchte der allfällige neue AG, dass ich schon Mitte Januar 2016 anfangen würde. Grundsätzlich arbeite ich ja nicht mehr, aber ich bin noch im Angestelltenverhältnis mit dem alten AG. Wie sieht das nun aus? Kann ich einfach den neuen Job anfangen? Ich nehme an, dass der alte AG informiert werden muss. Kann es sein, dass sie mir dann nicht mehr den vollen Lohn zahlen im Januar? Sie werden mir kaum die restliche Überzeit auszahlen wollen. Es wäre mir auch ehrlich gesagt egal, aber trotzdem möchte ich wissen, wie es rein rechtlich aussieht.
samyna
Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
das Hauptproblem geht eher dahin, das der alte Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt noch versicherungstechnisch haftet falls etwas passiert betr. NBU oder BU...
4 Jahren Kiwu, Endo Level II
05/2018 & Doppelpack 10/2022

Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
So viel ich weiss darfst du nicht früher anfangen wenn dein alter AG nicht einverstanden ist damit. Du bis ja noch bei ihm angestellt bis Ende Jan. Du hast Anrecht auf die Überzeit und wie du schon sagst wird er sie dir wohl nicht ausbezahlen, ausser ev. weil er dir nicht der ganze Monatslohn ausbezahlen müsste. Ich würde sagen sprich offen mit ihm, ihr könnt ausserhalb vom Gesetz mit gegenseitigem Einverständnis alles regeln wie ihr wollt dolange es für beide stimmt. Der alte AG wird einfach seinen Vorteil suche und entsprechend daran festhalten denke ich.
Was die versicherungen betrifft dass kann dann der jeweilige AG selber regeln.
Was die versicherungen betrifft dass kann dann der jeweilige AG selber regeln.
Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
Wie viel % arbeitest Du beim alten und neuen Arbeitgeber? Wenn je nur 50% oder weniger, dann kannst du problemlos bei beiden gleichzeitig im Arbeitsverhältnis stehen. Bei uns ist es so, dass alle 100%-igen Mitarbeiter einen allfälligen Nebenjob melden müssen. Wenn Du zwei Arbeitgeber hast und einen Nichtberufsunfall erleidest, dann ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers für die Übernahme des Falles zuständig, bei dem vor dem Ereignis zuletzt gearbeitest hast, vorausgesetzt Du hast bei beiden die NBU-Deckung (8 Std. wöchentliche Arbeitszeit).
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
Danke Euch allen für Eure Antworten
Ich war gestern beim letzten Gespräch und das was Du sagst, Schwups, hat mir die HR-Dame auch gesagt. Ich bin jetzt 40% angestellt und wäre dann noch für zwei Wochen zusätzlich 60% angestellt beim neuen AG. Demnach sollte das kein Problem darstellen da ich nicht über 100% komme und sowieso beim alten AG gar nicht mehr arbeite. Jedoch muss ich den alten AG darüber informieren und ich weiss jetzt schon, dass sie ein Problem damit haben werden...
Jetzt muss ich aber zuerst einmal die Stelle bekommen und dann sehe ich weiter.
Danke Euch!
samyna
Ich war gestern beim letzten Gespräch und das was Du sagst, Schwups, hat mir die HR-Dame auch gesagt. Ich bin jetzt 40% angestellt und wäre dann noch für zwei Wochen zusätzlich 60% angestellt beim neuen AG. Demnach sollte das kein Problem darstellen da ich nicht über 100% komme und sowieso beim alten AG gar nicht mehr arbeite. Jedoch muss ich den alten AG darüber informieren und ich weiss jetzt schon, dass sie ein Problem damit haben werden...
Jetzt muss ich aber zuerst einmal die Stelle bekommen und dann sehe ich weiter.
Danke Euch!
samyna
Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
Wenn es nicht 100% überschreitet ist es kein Problem.
Ich kenne einige die haben gleichzeitig zwei Arbeitsgeber das klappt ja auch.
Ich kenne einige die haben gleichzeitig zwei Arbeitsgeber das klappt ja auch.
Stolzes Meitli-Mami (2011 & 2012)
Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
Ist es nicht so, dass bei einer 100%-Anstellung ein Nebenjob durch den AG genehmigt werden muss, bei Teilzeit der AG jedoch lediglich informiert werden muss? In letzterem Fall kann er es nicht verbieten.



Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
Nein, Neben- bzw. Zweitjobs sind immer bewilligungspflichtig.lafourmi hat geschrieben:Ist es nicht so, dass bei einer 100%-Anstellung ein Nebenjob durch den AG genehmigt werden muss, bei Teilzeit der AG jedoch lediglich informiert werden muss? In letzterem Fall kann er es nicht verbieten.
Bei 100% ist ein Neben-, Zweitjob wegen der Höchstarbeitszeit meistens gar nicht möglich (wenn z.B. ein Bürolist eine 40-Stunden-Woche hat, ist die Höchstarbeitszeit bei 45 Stunden pro Woche - oft arbeitet man ja schon im Hauptjob 2-3 Stunden mehr pro Woche, d.h. man dürfte dann höchstens noch für 2-3 Stunden pro Woche einen anderen Job annehmen, weil sonst die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird).
Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
@Lunida
Ich glaube nicht, dass Zweitjobs immer bewilligungspflichtig sind. Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, muss man das meiner Meinung nach nicht bewilligen lassen, wenn man mit dem Zweitjob nicht über die Höchstarbeitszeit kommt und seinen Arbeitgeber nicht konkurrenziert und die Leistung beim ersten Arbeitgeber nicht darunter leidet.
Ich glaube nicht, dass Zweitjobs immer bewilligungspflichtig sind. Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, muss man das meiner Meinung nach nicht bewilligen lassen, wenn man mit dem Zweitjob nicht über die Höchstarbeitszeit kommt und seinen Arbeitgeber nicht konkurrenziert und die Leistung beim ersten Arbeitgeber nicht darunter leidet.
Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
Bei uns ist sogar im Personalreglement fest gehalten, dass JEDE Nebenbeschäftigung melde- und bewilligungspflichtig ist. Und ich kenne das auch so von den vorherigen Firmen, in denen ich gearbeitet habe.
Darum: Zur Sicherheit immer nachfragen bzw. im Personalreglement nachschauen.
Darum: Zur Sicherheit immer nachfragen bzw. im Personalreglement nachschauen.
Re: Neuer Arbeitgeber, jedoch noch beim alten AG angestellt
@ Lunida
Bei mir steht im Personalreglement, dass Teilzeitmitarbeitende der Arbeitgeberin Art und zeitlicher Umfang eines Nebenerwerbes sowie den Namen der Arbeitgeberin offen zu legen hat. Mehr steht nicht. Bei Vollzeitmitarbeitende steht, dass ein Nebenerwerb ohne schriftliche Zustimmung untersagt ist. Demnach ist der Fall bei mir klar, finde ich. Ich habe übrigens den Job erhalten und mein jetziger AG nun einfach schriftlich darüber informiert.
Bei mir steht im Personalreglement, dass Teilzeitmitarbeitende der Arbeitgeberin Art und zeitlicher Umfang eines Nebenerwerbes sowie den Namen der Arbeitgeberin offen zu legen hat. Mehr steht nicht. Bei Vollzeitmitarbeitende steht, dass ein Nebenerwerb ohne schriftliche Zustimmung untersagt ist. Demnach ist der Fall bei mir klar, finde ich. Ich habe übrigens den Job erhalten und mein jetziger AG nun einfach schriftlich darüber informiert.
