SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
Moderator: conny85
SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
Hallo zusammen.
Ich habe mich für diese Frage, aufgrund der Anonymität, mit einem Zweitnick angemeldet.
Zu meiner Person:
Ich bin 54-jährig und lebe im Kanton Zürich.
Bin seit Langem geschieden und habe einen volljährigen Sohn, der nächstes Jahr mit seinem Studium beginnen wird. Ich zahle Alimente, über die Volljährigkeit hinaus, bis zum Abschluss des Studiums. Dies ist in der Scheidungsvereinbarung festgehalten und wird nicht angezweifelt.
Wir haben/hatten das gemeinsame Sorgerecht, die Obhut lag immer bei seiner Mutter. Die Betreuung war von Beginn weg ca. 2/3 zu 1/3 aufgeteilt und wird die nächsten Jahre auch so fortgeführt wreden. Wir leben in der selben Gemeinde.
Meine Probleme:
Durch eine langwierige Krankheit bin ich aus sämtlichen Versicherungen rausgeflogen und inzwischen vollständig von der Sozialhilfe abhängig. Eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist mein Ziel, lässt sich aber aus diversen Gründen nicht so schnell wie von mir angestrebt realisieren - leider.
Bis zu meiner Krankheit konnte ich mir meine Wohnung, die zu rund einem Drittel ja auch von Sohnemann belegt wird, locker leisten.
Seit ich nun Sozialempfänger bin, muss ich auf die Suche, nach was Günstigerem. Das leuchtet mir ein und dazu bin ich (fast) vorbehaltslos bereit.
Vorgabe des Sozialamtes:
- Wohnung für max 1'100.- (Budget für einen 1-Personenhaushalt)
- Wohnungssuche auch ausserhalb unserer jetzigen Wohngemeinde
Meine Fragen an SKOS-Spzialist/innen:
- Ist es rechtens, dass mir nur der Einpersonenhaushalt als Miete gewährt wird, obwohl ich nach wie vor auch meinen Sohn beherberge?
- Ist es rechtens, dass mir das Sozialamt vorschreibt, auch ausserhalb der Wohngemeinde eine Wohnung zu suchen - und allenfalls umzuziehen, obwohl damit dem verfassungsmässigen Recht der Niederlassungsfreiheit widersprochen würde?
Schon im Voraus vielen dank für Eure fundierten Antworten.
Gruss
Sabrino
Ich habe mich für diese Frage, aufgrund der Anonymität, mit einem Zweitnick angemeldet.
Zu meiner Person:
Ich bin 54-jährig und lebe im Kanton Zürich.
Bin seit Langem geschieden und habe einen volljährigen Sohn, der nächstes Jahr mit seinem Studium beginnen wird. Ich zahle Alimente, über die Volljährigkeit hinaus, bis zum Abschluss des Studiums. Dies ist in der Scheidungsvereinbarung festgehalten und wird nicht angezweifelt.
Wir haben/hatten das gemeinsame Sorgerecht, die Obhut lag immer bei seiner Mutter. Die Betreuung war von Beginn weg ca. 2/3 zu 1/3 aufgeteilt und wird die nächsten Jahre auch so fortgeführt wreden. Wir leben in der selben Gemeinde.
Meine Probleme:
Durch eine langwierige Krankheit bin ich aus sämtlichen Versicherungen rausgeflogen und inzwischen vollständig von der Sozialhilfe abhängig. Eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist mein Ziel, lässt sich aber aus diversen Gründen nicht so schnell wie von mir angestrebt realisieren - leider.
Bis zu meiner Krankheit konnte ich mir meine Wohnung, die zu rund einem Drittel ja auch von Sohnemann belegt wird, locker leisten.
Seit ich nun Sozialempfänger bin, muss ich auf die Suche, nach was Günstigerem. Das leuchtet mir ein und dazu bin ich (fast) vorbehaltslos bereit.
Vorgabe des Sozialamtes:
- Wohnung für max 1'100.- (Budget für einen 1-Personenhaushalt)
- Wohnungssuche auch ausserhalb unserer jetzigen Wohngemeinde
Meine Fragen an SKOS-Spzialist/innen:
- Ist es rechtens, dass mir nur der Einpersonenhaushalt als Miete gewährt wird, obwohl ich nach wie vor auch meinen Sohn beherberge?
- Ist es rechtens, dass mir das Sozialamt vorschreibt, auch ausserhalb der Wohngemeinde eine Wohnung zu suchen - und allenfalls umzuziehen, obwohl damit dem verfassungsmässigen Recht der Niederlassungsfreiheit widersprochen würde?
Schon im Voraus vielen dank für Eure fundierten Antworten.
Gruss
Sabrino
Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
Vielleicht findest Du hier Infos:
http://www.sozialamt.zh.ch/internet/sic ... buch1.html
Teilweise handhaben die Gemeinden es sehr unterschiedlich.
http://www.sozialamt.zh.ch/internet/sic ... buch1.html
Teilweise handhaben die Gemeinden es sehr unterschiedlich.
Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
Danke Dir Timia.
Die Seite kenne ich schon, finde aber nichts bezüglich meinen konkreten Fragen.
Die Seite kenne ich schon, finde aber nichts bezüglich meinen konkreten Fragen.
Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
@Sabrio,
Das Thema mit der Wohnungsgrösse und Deinem Sohn ist in den SKOS-RL nicht eindeutig geregelt. Aber wenn Dein Sohn regelmässig bei Dir wohnt, dann gibt es schon die Praxisregel, dass die Wohnung etwas grösser und teurer sein darf, man kann da schon von einem 2P Haushalt ausgehen (das wären dann in Eurem Fall wohl max. 1'400.-). In Deinem Fall etwas kompliziert: ist Dein Sohn schon volljährig? Lebt er von den Alimenten?
Zum Thema Wohnungssuche: es ist ungewöhnlich, dass Gemeinden ausdrücklich auffordern, auch ausserhalb zu suchen (eigentlich dürfen sie Sozialhilfebezüger nicht aktiv an andere Gemeinden abschieben). Aber es ist schon so, dass Dir die Gemeinde einen maximalen Mietzins vorschreiben kann und wenn Du innerhalb Deiner Gemeinde keine Wohnung findest, dann bleibt Dir nicht viel übrig, als ausserhalb zu suchen. Damit Dein (erhöhter) Mietzins noch länger übernommen wird musst Du umfassend nachweisen können, dass Du intensiv nach Wohnungen suchst, Dich intensiv beworben hast und einfach keine findest.
Das Thema mit der Wohnungsgrösse und Deinem Sohn ist in den SKOS-RL nicht eindeutig geregelt. Aber wenn Dein Sohn regelmässig bei Dir wohnt, dann gibt es schon die Praxisregel, dass die Wohnung etwas grösser und teurer sein darf, man kann da schon von einem 2P Haushalt ausgehen (das wären dann in Eurem Fall wohl max. 1'400.-). In Deinem Fall etwas kompliziert: ist Dein Sohn schon volljährig? Lebt er von den Alimenten?
Zum Thema Wohnungssuche: es ist ungewöhnlich, dass Gemeinden ausdrücklich auffordern, auch ausserhalb zu suchen (eigentlich dürfen sie Sozialhilfebezüger nicht aktiv an andere Gemeinden abschieben). Aber es ist schon so, dass Dir die Gemeinde einen maximalen Mietzins vorschreiben kann und wenn Du innerhalb Deiner Gemeinde keine Wohnung findest, dann bleibt Dir nicht viel übrig, als ausserhalb zu suchen. Damit Dein (erhöhter) Mietzins noch länger übernommen wird musst Du umfassend nachweisen können, dass Du intensiv nach Wohnungen suchst, Dich intensiv beworben hast und einfach keine findest.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)
Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
Doch, schau hierSabrino hat geschrieben:Danke Dir Timia.
Die Seite kenne ich schon, finde aber nichts bezüglich meinen konkreten Fragen.
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/3 ... ebung.aspx
Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
[quote="Timia"][quote="Sabrino"]Danke Dir Timia.
Die Seite kenne ich schon, finde aber nichts bezüglich meinen konkreten Fragen.[/quote]
Doch, schau hier
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/3 ... ebung.aspx[/quote]
SUPER! Danke vielmals Timia.
Die Seite kenne ich schon, finde aber nichts bezüglich meinen konkreten Fragen.[/quote]
Doch, schau hier
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/3 ... ebung.aspx[/quote]
SUPER! Danke vielmals Timia.
Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
[quote="Berlin"]@Sabrio,
Das Thema mit der Wohnungsgrösse und Deinem Sohn ist in den SKOS-RL nicht eindeutig geregelt. Aber wenn Dein Sohn regelmässig bei Dir wohnt, dann gibt es schon die Praxisregel, dass die Wohnung etwas grösser und teurer sein darf, man kann da schon von einem 2P Haushalt ausgehen (das wären dann in Eurem Fall wohl max. 1'400.-). In Deinem Fall etwas kompliziert: ist Dein Sohn schon volljährig? Lebt er von den Alimenten?
Zum Thema Wohnungssuche: es ist ungewöhnlich, dass Gemeinden ausdrücklich auffordern, auch ausserhalb zu suchen (eigentlich dürfen sie Sozialhilfebezüger nicht aktiv an andere Gemeinden abschieben). Aber es ist schon so, dass Dir die Gemeinde einen maximalen Mietzins vorschreiben kann und wenn Du innerhalb Deiner Gemeinde keine Wohnung findest, dann bleibt Dir nicht viel übrig, als ausserhalb zu suchen. Damit Dein (erhöhter) Mietzins noch länger übernommen wird musst Du umfassend nachweisen können, dass Du intensiv nach Wohnungen suchst, Dich intensiv beworben hast und einfach keine findest.[/quote]
Hallo Berlin
Ja, mein Sohn ist volljährig und ist noch am Gymi, wird ab nächstem Jahr studieren.
Er erhält Alimente, die z.Z. in Höhe der einfachen Kinderrente vom Jugendsekretariat vorgeschossen wird, da ich selber nicht in der Lage bin, diese zu bestreiten und die Fürsorge bekanntlich nicht für Alimenten aufkommt.
Bezüglich Wohnungssuche bemühe ich mich wirklich. Ich melde mich auf jedes infragekommende und etwas teurere Inserat, schreibe Verwaltungen direkt an und hänge Laufzettel an allen möglichen und unmöglichen Orten auf - und dokumentiere dies auch lückenlos.
Danke auch Dir für deine Zeit.
Das Thema mit der Wohnungsgrösse und Deinem Sohn ist in den SKOS-RL nicht eindeutig geregelt. Aber wenn Dein Sohn regelmässig bei Dir wohnt, dann gibt es schon die Praxisregel, dass die Wohnung etwas grösser und teurer sein darf, man kann da schon von einem 2P Haushalt ausgehen (das wären dann in Eurem Fall wohl max. 1'400.-). In Deinem Fall etwas kompliziert: ist Dein Sohn schon volljährig? Lebt er von den Alimenten?
Zum Thema Wohnungssuche: es ist ungewöhnlich, dass Gemeinden ausdrücklich auffordern, auch ausserhalb zu suchen (eigentlich dürfen sie Sozialhilfebezüger nicht aktiv an andere Gemeinden abschieben). Aber es ist schon so, dass Dir die Gemeinde einen maximalen Mietzins vorschreiben kann und wenn Du innerhalb Deiner Gemeinde keine Wohnung findest, dann bleibt Dir nicht viel übrig, als ausserhalb zu suchen. Damit Dein (erhöhter) Mietzins noch länger übernommen wird musst Du umfassend nachweisen können, dass Du intensiv nach Wohnungen suchst, Dich intensiv beworben hast und einfach keine findest.[/quote]
Hallo Berlin
Ja, mein Sohn ist volljährig und ist noch am Gymi, wird ab nächstem Jahr studieren.
Er erhält Alimente, die z.Z. in Höhe der einfachen Kinderrente vom Jugendsekretariat vorgeschossen wird, da ich selber nicht in der Lage bin, diese zu bestreiten und die Fürsorge bekanntlich nicht für Alimenten aufkommt.
Bezüglich Wohnungssuche bemühe ich mich wirklich. Ich melde mich auf jedes infragekommende und etwas teurere Inserat, schreibe Verwaltungen direkt an und hänge Laufzettel an allen möglichen und unmöglichen Orten auf - und dokumentiere dies auch lückenlos.
Danke auch Dir für deine Zeit.
Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
Wenn Du einen 2-Personen-Haushalt bewilligt haben möchtest, müsste sich sein Sohn auch bei der SH anmelden und ihr würdet dann gemeinsam unterstützt. Wenn er die meiste Zeit bei der Mutter wohnt, geht dies jedoch nicht.
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
Ich werde das Gefühl nicht los, dass die SKOS-Richtlinien nicht an die Änderungen im Sorgerecht, insbesondere im gemeinsamen, angepasst wurden.
Mit guten 30% Betreuung entstehen wesentlich mehr Kosten wie bei den "üblichen" 2-Wochenendintervallen.
Nicht nur im Bereiche Kost, sondern auch Logis.
Mit guten 30% Betreuung entstehen wesentlich mehr Kosten wie bei den "üblichen" 2-Wochenendintervallen.
Nicht nur im Bereiche Kost, sondern auch Logis.
Re: SKOS-Richtlinen: Wer weiss kompetenten Rat?
@Timia,Timia hat geschrieben:Wenn Du einen 2-Personen-Haushalt bewilligt haben möchtest, müsste sich sein Sohn auch bei der SH anmelden und ihr würdet dann gemeinsam unterstützt. Wenn er die meiste Zeit bei der Mutter wohnt, geht dies jedoch nicht.
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Doch, das geht. Es gibt solche Fälle und die Sozialhilfe muss sich, angesichts der häufigeren geteilten Aufenthalts, damit beschäftigen.
In dem Fall ist die Tatsache, dass der Sohn volljährig ist, noch etwas komplizierter (ansonsten könnte so gerechnet werden, dass der Vater die Miete für einen 2PHH bewilligt erhält und für die Tage, die sein Sohn bei ihm ist, einen entsprechend höheren Grundbedarf. Die Frage ist, ob dies bei den Alimenten auch schon so berücksichtigt wurde). Ich gehe davon aus, dass die Mutter auch nicht so viel Geld zur Verfügung hat, der Sohn damit allenfalls Stipendien erhält und diese möglicherweise auch zur Deckung der zusätzlichen Wohnkosten verwendet werden können.
Wie gesagt: kein einfacher Fall. Du müsstest die Gesamtsituation mal mit Deinem Sozialarbeiter anschauen.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)