Versicherung für Kinderbetreuung
Moderator: conny85
Versicherung für Kinderbetreuung
Hallo zusammen!
Ich werde voraussichtlich in Zukunft jemanden bezahlen, dass sie auf meine Kinder schaut. Dies geschieht bei mir zu Hause und sind maximal 8 Stunden pro Woche. Es wird eine ältere Dame sein.
Wie muss ich vorgehen?
Was für Kosten kommen noch zusätzlich auf mich zu?
Was ist in etwa der zu bezahlende Lohn?
Ich habe an 30.- Fr. pro Stunde gedacht, wenn ich aber dann noch x Franken für eine Versicherung bezahlen muss, erscheint es mir recht hoch. Was muss ich rechnen?
Besten Dank für eure Antworten
Ich werde voraussichtlich in Zukunft jemanden bezahlen, dass sie auf meine Kinder schaut. Dies geschieht bei mir zu Hause und sind maximal 8 Stunden pro Woche. Es wird eine ältere Dame sein.
Wie muss ich vorgehen?
Was für Kosten kommen noch zusätzlich auf mich zu?
Was ist in etwa der zu bezahlende Lohn?
Ich habe an 30.- Fr. pro Stunde gedacht, wenn ich aber dann noch x Franken für eine Versicherung bezahlen muss, erscheint es mir recht hoch. Was muss ich rechnen?
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Re: Versicherung für Kinderbetreuung
ahv/alv wenn sie noch nicht pensioniert ist, unfallversicherung.
https://www.svazurich.ch/internet/de/ho ... grund.html
https://www.svazurich.ch/internet/de/ho ... grund.html
Re: Versicherung für Kinderbetreuung
Bei uns schaut auch jemand 8 Stunden pro Woche auf die Kinder. Ich zahle 25.- plus 8.33% Ferienanteil. Für AHV musst Du ca. 1200.-/ Jahr rechnen, für die Berufsunfallversicherung ca. 250.-
Re: Versicherung für Kinderbetreuung
Luna
Obligatorische Unfallversicherung
Eine Berufsunfall-Versicherung musst Du sicher abschliessen. Wenn sie mehr als 8 Std./wöchentlich arbeitet, dann muss auch das Risiko Nichtberufsunfall eingeschlossen sein. Die Prämie für den Berufsunfall musst Du bezahlen, die von den Nichtberufsunfall wird normalerweise an den Arbeitnehmer überwälzt. Verlange doch Offerten bei diversen Versicherungsgesellschaften. Dazu musst Du den ahv-pflichtigen Brutto-Jahreslohn wissen.
Sozialversicherungsbeiträge
Wenn die Person über 60 Jahre alt ist, hat sie Anspruch auf 6 Wochen Ferien.
Wenn Du ihr eine Monatslohn von 30 Franken bezahlst, dann muss Du ihr einen Ferienzuschlag 13.04%, d.h. 3.90 Franken, draufschlagen, was einen Bruttolohn von 33.90 Franken ergibt. Auf dem Bruttolohn werden Abzüge für AHV/IV/ EO (5.125% von 33.90 Franken = 1.74 Franken) sowie die Arbeitslosenversicherung (1.1 % von 33.90 Franken = 0.37) gemacht, ergibt einen Nettolohn von 31.80 Franken, welchen Du schlussendlich der Angestellten ausbezahlst.
Durch den Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse abzurechnen sind folgende Beiträge:
AHV/IV/EO Total 10.25% Beitrag AN und AG je 1.74 Fr. total 3.48 Fr.
ALV Total 2.2% Beitrag AN und AG je 0.37 Fr. total 0.74 Fr.
Nur Du als Arbeitsgeber musst 0.37 Fr an die an die Familienausgleichskasse der SVA Zürich sowie Verwaltungskosten des AHV/IV/EO-Beitrages von 0.17 Fr. leisten.
Somit übernimmt der Arbeitgeber 2.10 Fr. und der Arbeitgeber 2.65 Fr. Das Total der Beiträge, welches durch den Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse abzurechnen ist, 4.75 Fr.
Von den Beiträgen an die Ausgleichskasse übernimmst Du somit selber als Arbeitgeber 2.65 Franken. Angenommen die Versicherte arbeitet im Jahr 46 Wochen à 8 Std wöchentlich zu einem Brutto-Stundenlohn inkl. Ferienzuschlag von 33.90 Fr., dann ist Dein Anteil als Arbeitgeber an die Ausgleichskasse jährlich 975.20 Fr. (46 Wochen x 8 Std. x 2.65=975.20).
Der Jahres-Bruttolohn beträgt 12'475.20 Fr. (46 Wochen x 8 Std. x 33.90 Fr.=12'475.20 Fr). Diesen Jahres-Bruttolohn musst Du für die Offerte den UVG-Versicherer mitteilen. Ausbezahlt bekommt die Angestellte allerdings nur 11'702.40 Fr. (46 Wochen x 8 Std. x Nettolohn 31.80 Fr.=11'702.40).
Eine BVG-Police (Pensionskasse) musst Du für einen Jahreslohn unter 21'150.00 Franken nicht abschliessen.
Obligatorische Unfallversicherung
Eine Berufsunfall-Versicherung musst Du sicher abschliessen. Wenn sie mehr als 8 Std./wöchentlich arbeitet, dann muss auch das Risiko Nichtberufsunfall eingeschlossen sein. Die Prämie für den Berufsunfall musst Du bezahlen, die von den Nichtberufsunfall wird normalerweise an den Arbeitnehmer überwälzt. Verlange doch Offerten bei diversen Versicherungsgesellschaften. Dazu musst Du den ahv-pflichtigen Brutto-Jahreslohn wissen.
Sozialversicherungsbeiträge
Wenn die Person über 60 Jahre alt ist, hat sie Anspruch auf 6 Wochen Ferien.
Wenn Du ihr eine Monatslohn von 30 Franken bezahlst, dann muss Du ihr einen Ferienzuschlag 13.04%, d.h. 3.90 Franken, draufschlagen, was einen Bruttolohn von 33.90 Franken ergibt. Auf dem Bruttolohn werden Abzüge für AHV/IV/ EO (5.125% von 33.90 Franken = 1.74 Franken) sowie die Arbeitslosenversicherung (1.1 % von 33.90 Franken = 0.37) gemacht, ergibt einen Nettolohn von 31.80 Franken, welchen Du schlussendlich der Angestellten ausbezahlst.
Durch den Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse abzurechnen sind folgende Beiträge:
AHV/IV/EO Total 10.25% Beitrag AN und AG je 1.74 Fr. total 3.48 Fr.
ALV Total 2.2% Beitrag AN und AG je 0.37 Fr. total 0.74 Fr.
Nur Du als Arbeitsgeber musst 0.37 Fr an die an die Familienausgleichskasse der SVA Zürich sowie Verwaltungskosten des AHV/IV/EO-Beitrages von 0.17 Fr. leisten.
Somit übernimmt der Arbeitgeber 2.10 Fr. und der Arbeitgeber 2.65 Fr. Das Total der Beiträge, welches durch den Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse abzurechnen ist, 4.75 Fr.
Von den Beiträgen an die Ausgleichskasse übernimmst Du somit selber als Arbeitgeber 2.65 Franken. Angenommen die Versicherte arbeitet im Jahr 46 Wochen à 8 Std wöchentlich zu einem Brutto-Stundenlohn inkl. Ferienzuschlag von 33.90 Fr., dann ist Dein Anteil als Arbeitgeber an die Ausgleichskasse jährlich 975.20 Fr. (46 Wochen x 8 Std. x 2.65=975.20).
Der Jahres-Bruttolohn beträgt 12'475.20 Fr. (46 Wochen x 8 Std. x 33.90 Fr.=12'475.20 Fr). Diesen Jahres-Bruttolohn musst Du für die Offerte den UVG-Versicherer mitteilen. Ausbezahlt bekommt die Angestellte allerdings nur 11'702.40 Fr. (46 Wochen x 8 Std. x Nettolohn 31.80 Fr.=11'702.40).
Eine BVG-Police (Pensionskasse) musst Du für einen Jahreslohn unter 21'150.00 Franken nicht abschliessen.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
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- Beiträge: 1265
- Registriert: Do 11. Mär 2004, 23:24
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Kanton Zug
Re: Versicherung für Kinderbetreuung
über die ahv/alv und die unfallversicherung ist wohl alles gesagt worden.
was wir nicht machen: einen ferienzuschlag zahlen. ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich 100% legal ist (bin aber keine juristin). ausserdem möchte und soll unsere nanny auch ferien bezahlen, und wir sind ja auch mal in den ferien. heisst wir bezahlen einen monatslohn, der natürlich auch ferien beihnhaltet (klar, wenn du dann den stundenlohn für dich ausrechnen musst, musst du es dazu rechnen).
betreffend ahv-beiträgen im pensionsalter (das wusste ich nicht, unsere nanny wurde gerade erst 60), habe ich folgendes gefunden:
https://www.svazurich.ch/internet/de/ho ... innen.html
was wir nicht machen: einen ferienzuschlag zahlen. ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich 100% legal ist (bin aber keine juristin). ausserdem möchte und soll unsere nanny auch ferien bezahlen, und wir sind ja auch mal in den ferien. heisst wir bezahlen einen monatslohn, der natürlich auch ferien beihnhaltet (klar, wenn du dann den stundenlohn für dich ausrechnen musst, musst du es dazu rechnen).
betreffend ahv-beiträgen im pensionsalter (das wusste ich nicht, unsere nanny wurde gerade erst 60), habe ich folgendes gefunden:
https://www.svazurich.ch/internet/de/ho ... innen.html
Re: Versicherung für Kinderbetreuung
Ergänzung zu schwups. Der Beitrag für die Verwaltungskosten ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wenn du nicht im Kt. ZH wohnst müsstest du den in ihrer Berechnung anpassen.
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Re: Versicherung für Kinderbetreuung
Luna
Wie alt ist dann die ältere Damen? Schon eine AHV-Rentnerin?
Wie alt ist dann die ältere Damen? Schon eine AHV-Rentnerin?
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
Re: Versicherung für Kinderbetreuung
Für die Abrechnung kann das vereinfachte Verfahren angewendet werden: http://www.seco.admin.ch/keine-schwarza ... ml?lang=de