Zwischenzeignis

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Recycler
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Zwischenzeignis

Beitrag von Recycler »

Liebe Leute

Ich habe eine dringende Frage.

Habe TZ job und wurde einen neuen vertrag gegeben mit 100% pensum oder Kündigung.
Ich habe Kündigung ausgewählt.

Ich habe gedacht dass ich in meinen Zwischenzeugnis das erwähnt haben möchte aber mein vorgesetzte jetzt sagt dass es nicht gut sei in fall ich keinen Job finde und zum RAV gehen muss.

Ist es richtig?

Ich habe gedacht dass es mir hilfreich ist zu zeigen dass die kündigung nur in zusammenhang mit meinen Arbeitspensum war.

Danke voraus für eure expertize.

Natalie00
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von Natalie00 »

Da hat der Arbeitgeber recht, das RAV kann dir da Einstelltage reindrücken und zwar nicht wenige.

pianogirl
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von pianogirl »

Ja ich würde darauf bestehen dass das im zeugnis erwähnt wird

rohan
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von rohan »

Wenn du zu den selben prozenten zum RAV gehst wie du gearbeitet hast dann sehe ich kein problem. Wenn du dich 100% melden möchtest dann ist es schlecht.

Fledermaus

Re: Zwischenzeignis

Beitrag von Fledermaus »

Also ich habe damals nach dem ersten Kind per Ende Mutterschaftsurlaub gekündigt, weil ich hätte vollzeit bleiben müssen und teilzeit nicht möglich war. Habe mich dann rechtzeitig beim rav gemeldet und hätte, wie mir gesagt wurde, keine Einstelltage bekommen. Da ich dann aber sowieso kein Geld vom rav bezog, da ich vorher eine neue Stelle (teilzeit ;-)) gefunden hatte, kann ich aber halt nicht mit Sicherheit sagen ob ich wirklich keine Einstelltage gehabt hätte.

Lunida
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von Lunida »

Das RAV macht da gar nichts - höchstens die Arbeitslosenkasse :wink: (RAV = Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenkasse = alles, was mit Geld zu tun hat).

So pauschal kann Dir das hier niemand beantworten. Jeder Fall wird von der Arbeitslosenkasse individuell beurteilt. Was im Zeugnis steht, ist schlussendlich nicht so entscheidend für's RAV bzw. die Kasse - Du musst (wenn Du Dich arbeitslos meldest) dann sowieso eine Arbeitgeberbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber ausfüllen lassen und dort drin muss er angeben, wer gekündigt hat und aus welchem Grund. Aber grundsätzlich muss der Austritts- bzw. Kündigungsgrund auch wahrheitsgetreu im Zeugnis stehen (oder wenn der Arbeitnehmer das nicht will, dann kann man das auch ganz weg lassen - aber wenn man was schreibt, muss es der Wahrheit entsprechen).

So wie es sich anhört, hast Du eine Aenderungskündigung erhalten, bei der Du die Aenderung nicht akzeptiert hast, weshalb es dann eine Kündigung wurde. Kommt halt drauf an, ob es für Dich zumutbar und möglich gewesen wäre, eine 100%-Stelle anzunehmen bzw. was die genauen Umstände waren. Aber eben: Ob und wie viele Einstelltage es für Dich gibt, kann Dir hier niemand sagen. Das musst Du dann - wenn es soweit ist - von der Kasse prüfen lassen.

Melde Dich auf jeden Fall frühzeitig beim RAV. Und vergiss nicht, per sofort eine neue Stelle zu suchen - und unbedingt alle Inserate, Bewerbungsbriefe, Absagen, etc. aufbewahren. Du stehst da dann in der Beweispflicht bzw. wenn Du Dich nicht ab Erhalt der Kündigung bewirbst, wird dies ganz sicher zu Einstelltagen führen. Du kannst auf dem RAV auch schon so ein Formular holen (oder online downloaden), damit Du Deine Arbeitsbemühungen aufschreiben kannst.

Alles Gute.

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sommer
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von sommer »

Würde da bei der Rechtschutz-Versicherung nachfragen wie das aussieht bzgl. Einstellungstage bei der ALV.
Min grosse, liebe Teenager 2009 :mrgreen: und min Leistungssportler â›·2011

Mit 2**tüüf und fest im Herze vom August 2010

Lunida
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von Lunida »

sommer hat geschrieben:Würde da bei der Rechtschutz-Versicherung nachfragen wie das aussieht bzgl. Einstellungstage bei der ALV.
Das kann weder die Rechtsschutzversicherung noch die ALK (Arbeitslosenkasse - die Arbeitslosenversicherung hat mit allfälligen Einstelltagen nichts zu tun!) im vornherein sagen. Das einzige, was man sagen kann: Möglich ist alles, zwischen 0 und 60 Tagen (d.h. bis zu max. 3 Monaten). Aber eben: Der individuelle Fall wird erst bei Anspruchsabklärung von der ALK geprüft.

Nanny
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von Nanny »

Lunida hat geschrieben:[
Das kann weder die Rechtsschutzversicherung noch die ALK (Arbeitslosenkasse - die Arbeitslosenversicherung hat mit allfälligen Einstelltagen nichts zu tun!) im vornherein sagen. Das einzige, was man sagen kann: Möglich ist alles, zwischen 0 und 60 Tagen (d.h. bis zu max. 3 Monaten). Aber eben: Der individuelle Fall wird erst bei Anspruchsabklärung von der ALK geprüft.
Mir kommts echt vor als würde dies je nach Person von der ALK mal so oder so entschieden. Ich habe eine Bekannte die nach 1 Jahr Hausfrauendasein wieder arbeiten wollte und hat angefangen zu suchen, war aber auf Kita Platz angewiesen, falls sie einen Job kriegt und hat entsprechend die Kita Plätze schon reserviert. Nach 3 Mt und 6 Bewerbungen (nur für Jobs die sie wirklich interessierten) hat sie sich mal vorsorglich beim RAV angemeldet, falls die Suche doch länger dauern würde, wäre die Kita nicht mehr einfach so finanzierbar. Sie nahm aber an, dass sie 3 Monate nichts bekommt.

Sie hat dann nur 10 Tage nicht bezahlt bekommen!! Normalerweise werden so 10 - 12 Bewerbungen pro Monat verlangt - und sie hatte 6 für 3 Mt.!

Ich glaube wenn du dich jetzt in der Kündigungsfrist intensiv bewirbst und halt trotzdem zum RAV musst, hast du sicherlich sehr gute Chancen, dass dir nur sehr wenig gestrichen wird - wenn überhaupt!
Ich denke hier wird sicher nicht so streng entschieden, da du ja auch Kinder hast, wie ich schwer annehme!

Lunida
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von Lunida »

@Nanny
Wie gesagt: Die Kasse prüft immer den Einzelfall. Hat die Person schon eine Vorgeschichte (war schon mal - oder sogar mehrere Male - beim RAV, wie kam es zur Kündigung, was waren die genauen Umstände, usw.).

Was die Anzahl PAB's (Persönliche Arbeitsbemühungen) anbelangt: Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid von 2005 muss man 10-12 PAB's pro Monat liefern. Aber: Der RAV-Berater hat da einen gewissen Spielraum, d.h. wenn man z.B. einen 60jährigen arbeitslosen Drucker hat, macht es nicht viel Sinn, wenn man diesem 10-12 PAB's pro Monat aufbrummt, weil es a) fast keine Druckerstellen mehr gibt und b) er auch vom Alter her nicht mehr sehr grosse Auswahl auf dem Arbeitsmarkt hat. Grundsätzlich dürfte der RAV-Berater zwar von allen Stellensuchenden dasselbe verlangen (Prinzip der Gleichheit), aber eben: Man halt als RAV-Berater einen Spielraum und ich finde es ja nach Fall auch sinnvoll, wenn man diesen nutzt. Es sind jedoch ganz klar begründete Ausnahmefälle, wenn man bei Anzahl PAB's etwas anderes als die 10-12 verlangt (da wird der RAV-Berater bei den Revisionen auch kontrolliert bzw. muss dies auch sachlich begründen können).

In diesem von Dir genannten Beispiel verstehe ich persönlich die reduzierten PAB's nicht bzw. bezweifle, dass diese der RAV-Berater sachlich begründen kann. Aber ich kenne natürlich auch nicht den speziellen Fall.

Aber eben: Darauf verlassen, dass sowohl die Kasse als auch der RAV Berater nett sind und einem entgegenkommen, darf man sich nicht :wink: . Wie überall "menschelet" es auch hier, d.h. man kann Glück und Pech haben bzw. wird je nachdem etwas strenger oder weniger streng behandelt :wink: .

orion11
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von orion11 »

Lunida hat geschrieben:Grundsätzlich dürfte der RAV-Berater zwar von allen Stellensuchenden dasselbe verlangen (Prinzip der Gleichheit), aber eben: Man halt als RAV-Berater einen Spielraum und ich finde es ja nach Fall auch sinnvoll, wenn man diesen nutzt.
Tja, von diesem Spielraum seitens RAV-Berater habe ich persönlich gar nichts gespürt. Ich konnte mich damals in meiner Kündigungsfrist nicht sehr intensiv bewerben (intensiver, verantwortungsvoller 80%-Job, zwei Krippenkinder, lange Arbeitswege). Ich hatte schlicht die Resourcen nicht, um am Abend noch gross nach passenden oder halbwegs passenden Jobs zu suchen (schwieriges Gebiet, wenige Jobs). So hatte ich nach der Kündigungsfrist halt nicht die verlangten 10-12 Bewerbungen vorzuweisen, und wurde aufs "brutalste" mit Einstelltagen bestraft. Meine RAV-Beraterin hat auch mit Kenntnis meiner Situation deutlich gemacht, sie könne da gar nichts tun, das sei reine Sache der Arbeitslosenkasse, und diese zählen auch nur die Bewerbungen auf dem eingereichten Formular.
Zum Glück konnten wir die Sache finanziell wegstecken, aber ärgerlich war es schon. Vor allem, weil ich wirklich auch ehrlich war und keine Pseudo-Berwerbungen rausgelassen habe, nur um das Formular zu füllen.

Also: Nichts mit Spielraum vom RAV-Berater in dieser Hinsicht. Ich bin durchaus für Gleicheit bei allen, aber rückblickend hätte ich besser eine Freistellung bei meinem alten AG verlangen sollen, um mich intensiv um die Jobsuche zu kümmern. Aber ich wollte meine Arbeit abschliessen und einen sauberen Stand übergeben. Vielleicht war ich zu wenig egoistisch... :roll:

Übrigens habe ich bei der RAV-Beraterin nachgefragt, wie der Schlüssel Anzahl Bewerbungen-Einstelltage sei, und sie sagte mir tatsächlich, sie habe keine Ahnung, das sei Sache der Arbeitslosenkasse. Da war ich dann schon etwas baff. :roll: Ich spiele gern nach Regeln, aber ich würde auch gern die Regeln kennen...

Lunida
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von Lunida »

@orion11
Doch, diesen Spielraum seitens RAV gibt es schon - kann und darf aber wie gesagt nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Deine Gründe wären für mich nun ehrlich gesagt auch kein Grund für weniger PAB's. Sachliche Gründe für weniger Arbeitsbemühungen dürfen eigentlich nur Gründe sein, die im Stellenmarkt liegen, d.h. eben z.B. der 60jährige Drucker, der aufgrund Alter und Job schon gar keine 10-12 möglichen Jobs pro Monat finden kann (gibt vielleicht max. 3-4 Drucker-Jobs pro Monat und die haben einen Altersrange bis 40 Jahre :roll: ). Deine Gründe sind für mich keine Gründe, um weniger Arbeitsbemühungen aufzuweisen - wenn es darum ginge, dann müsste man noch zig anderen Stellensuchenden (die sich auch schon während der Kündigungsfrist mit 100%-Job, Familie, Arbeitsweg, etc. um einen neuen Job bemühen müssen) auch weniger PAB's zugestehen. Aber ich vergleiche das jeweils mit der Wohnungssuche: Wenn Dir per 31.3. die Wohnung gekündigt wird, musst Du auch mit Vollgas eine neue Wohnung suchen, um per 1.4. nicht auf der Strasse zu stehen - egal, was Du daneben noch hast (Job, Familie, etc.). Diese Zeit, um eine neue Wohnung zu suchen, muss man sich einfach reinquetschen - notfalls abends um 22 Uhr, wenn die Kinder schon im Bett und man wahrscheinlich lieber auf dem Sofa liegen würde :wink: . Und dasselbe ist es mit der Jobsuche während Kündigungsfrist: Da haben alle eine Doppelbelastung, weil sie ja den alten Job noch haben und gleichzeitig einen neuen suchen müssen. Das ist streng - ja. Kann ich nachvollziehen. Aber trotzdem: Es kann und darf kein Grund für weniger PAB's sein. Und dass Du da Einstelltage kassiert hast, kann ich gut verstehen. Wie gesagt: Ausnahmen kann man nur machen, wenn es dem Stellensuchenden - trotz aller Bemühungen - unmöglich ist, 10-12 Bewerbungen pro Monat zu bringen (wegen Alter, zu wenig Stellen, etc.). Wenn es genügend Stellen auf dem Markt hat, die Stellensuchende in einem "normalen" Alter ist (20-50) und ihr einziges Argument ist, dass sie keine Zeit hat - sorry, darauf darf keine Rücksicht genommen werden. Stellensuchende müssen alles in ihren Kräften stehende unternehmen, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu kurz wie möglich zu halten - das ist das Gesetz. Und wie gesagt: In Deinem Fall hätte ich auf die 10-12 PAB's pro Monat garantiert auch bestanden - und Dich leider auch melden müssen, wenn Du zu wenig PAB's gebracht hättest. Sorry.

orion11
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von orion11 »

@Lunida
Ach weisst Du, so viele Sorrys brauchts gar nicht; 8)
Und Du weisst ja auch gar nicht, wie viele Jobs es in meinem Gebiet gibt, nämlich sehr wenige, und schon gar nicht 10-12 pro Monat. Jetzt kann mir natürlich immer noch attestiert werden, ich sei ein fauler Hund.

Aber item. Dass die RAV-Beraterin von meinem Job keine Ahnung hatte und nicht wirklich eine Hilfe war, brauche ich hier wohl auch nicht zu erwähnen. Aber das habe ich ganz ehrlich auch nicht erwartet. Aber ich hätte klar erwartet, dass sie weiss, wie die Einstelltage berechnet werden. Gehört für mich zum Job als RAV-Berater.

Wie gesagt, ich rege mich nicht (mehr) darüber auf. Aber die Regeln sollten transparent sein, und das sind sie nach dieser Erfahrung nicht.

Lunida
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von Lunida »

@Orion11
Da muss ich Dich - ohne sorry :wink: - leider korrigieren. RAV-Berater haben mit dem finanziellen Aspekt (Einstelltage, etc.) nichts zu tun. Die sind nur für die Stellenvermittlung zuständig, die Kontrolle und Beratung. Alles Finanzielle ist ausschliesslich Sache der Kasse, wo ein RAV-Berater nicht mal mitreden kann. Er kann bei zu wenigen PAB's auch keine Empfehlung abgeben, ob und wie viel da gebüsst werden soll. Er muss einfach Meldung machen, wenn es zu wenige sind - ohne Wenn und Aber. Alles andere ist ausschliesslich Sache der Kasse. Dies auch zum Schutz der RAV-Berater, die ja mit den Klienten direkt zu tun haben und so nicht immer direkter Angriffspunkt sind (oder sein sollten :wink: ) wenn es um finanzielle Belange geht.

Und doch: Die Regeln sind sehr transparent. 10-12 Arbeitsbemühungen pro Monat, über den Monat verteilt (d.h. ca. 3 pro Woche). Ausnahmen nur in begründeten Fällen möglich, wo das Problem im Stellenmarkt (und nicht beim Stellensuchenden liegt). Aber schlussendlich ist auch das Goodwill vom RAV-Berater - denn er muss sich dann vor der Kontrollinstanz für solche Ausnahmen (die nicht gerne gesehen werden) rechtfertigen. Darum hat man bei rund 140 Versicherten pro RAV-Berater vielleicht max. 2-3 Stellensuchende, die weniger PAB's bringen müssen. Das sind wie gesagt wirklich absolute Ausnahmefälle.

Abgesehen davon: Auch wenn es wenig (oder zu wenig) Stellen auf dem Markt hat. Als PAB's zählen ja z.b. auch persönliche Kontakte (wenn man z.B. im Freundeskreis herumgefragt hat, über Xing Kontakte geknüpft hat, etc.) oder Spontanbewerbungen. Klar, es dürfen nicht nur solche Arbeitsbemühungen sein, sondern der Hauptteil muss sicher schriftlich und auf ausgeschriebene Stellen sein. Aber wenn man 3-4 Spontanbewerbungen pro Monat macht oder mal sein Netzwerk aktiviert und das dann als Arbeitsbemühung aufschreibt, wird das auch akzeptiert. Es müssen einfach genügende Bemühungen sichtbar sein. Wenn man weiss, dass man 10-12 bringen muss (und das erfährt man ja in der Pflichtinfo, die jeder absolvieren muss) und nicht so viele bringt, darf man sich glaub über Einstelltage nicht beklagen...

So schwierig zu verstehen bzw. so nicht transparent finde ich das eigentlich nicht :wink: . Kann aber Deinen Aerger verstehen - habe selten Stellensuchende erlebt, die glücklich oder einverstanden mit Einstelltagen waren :wink: . Und schuld sind dann immer die bösen RAV-Berater :wink: :lol: .

orion11
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Re: Zwischenzeignis

Beitrag von orion11 »

Nur noch kurz, und dann brechen wir die Diskussion lieber ab und lassen den Thread für den ursprünglichen Zweck frei:

Die mangelnde Transparenz bezieht sich auf x fehlende PAB's ergibt y Einstelltage.
Bei sowas möchte ich wissen, wie die Regeln sind, schliesslich ist es auch eine Versicherung, in die ich einbezahlt habe. Ich finde, da habe ich ein Recht zu wissen, wie der "Auszahlungs-Modus" ist. :wink:
Lunida hat geschrieben: Er muss einfach Meldung machen, wenn es zu wenige sind - ohne Wenn und Aber
Und auch das geschieht nicht, schliesslich muss der Arbeitslose das Formular sogar selber an die ALV einschicken, der RAV-Berater bekommt das gar nicht zu sehen. War bei mir zumindet so.

Über alles andere müssen wir nicht diskutieren. 8)

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