Neuer Vertrag vom Arbeitgeber

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Moderator: conny85

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MissDiamond
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Neuer Vertrag vom Arbeitgeber

Beitrag von MissDiamond »

Hallo Mädels,

mein Partner kriegt vorraussichtlich im März einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt, welchen es zu unterzeichnen gibt. Offenbar ist aus internen Quellen schon durchgesickert, dass u.a. die Kündigungsfrist nach oben geschraubt wird. Da mein Partner im Moment eh auf Stellensuche ist, ist diese Änderung natürlich nicht zu seinem Vorteil. Bei seinen Bewerbungen geht es im März / April in die nächste Runden.

Meine Frage nun: Wir sind Anfangs März im Urlaub. Sollte der neue Arbeitsvertrag (vom jetzigen AG) Mitte / Ende März ausgehändigt/zugeschickt werden, wie lange ist die Schonfrist, bis er diesen unterzeichnet zurückgeben muss? Gibts da gesetzliche Normen, z.B. 30 Tage ab Erhalt? Bei Nichtunterzeichnung würde ja dann die Änderungskündigung eintreffen oder? Und noch die viel wichtigere Frage: Per wann wäre dann der neue Vertragsinhalt gültig?

Besten Dank für eure Antworten.

Liebe Grüsse
MissDiamond

Lunida
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Re: Neuer Vertrag vom Arbeitgeber

Beitrag von Lunida »

Also grundsätzlich wird sowas eh meistens mit einer Änderungskündigung gemacht - da braucht es kein Einverständnis des Arbeitnehmers. Entweder er akzeptiert den neuen Vertrag oder dann führt es automatisch zu einer Kündigung. Die Aenderungskündigung ist jedoch nur bei betrieblichen oder marktbedingten Gründen möglich. Es sollte eine Ueberlegungsfrist zur Annahme der Aenderungskündigung eingehalten werden. Diese Frist ist im Gesetz aber nicht genau definiert. Wir haben meistens 2 Wochen gewährt, weil ja meistens im voraus schon Gespräche stattgefunden haben und der Arbeitnehmer so den Inhalt des neuen Vertrages bereits kannte.

Bei einer Aenderungskündigung muss immer die Kündigungsfrist gewahrt bleiben, d.h. der neue Vertrag ist erst nach Ablauf dieser Frist gültig.

Einfach einen neuen Vertrag gibt es eigentlich immer nur, wenn schon klar ist, dass beidseitiges Einverständnis herrscht. Dann kann unter den Vertragsparteien auch frei abgemacht werden, per wann der neue Vertrag gültig sein soll (kann auch per sofort Gültigkeit haben, wenn beide einverstanden).

In Eurem Fall wird es wohl eine Aenderungskündigung geben. Kann mir kaum vorstellen, dass man da einfach einen neuen Vertrag schickt... hätte ich so zumindest in 10 Jahren HR-Praxis noch nie erlebt, weil's auch saublöd wäre. Denn wenn der AN nicht unterschreibt, muss man dann ja doch eine Aenderungskündigung machen und verliert so einfach unnötig Zeit.

Deshalb: Bei beidseitigem Einverständnis (das im voraus abgeklärt wird!) neuer Vertrag mit beliebigem Startdatum.

Bei Nicht-Einverständnis des AN oder unsicherer Sachlage: Aenderungskündigung - und der neue Vertrag darf dann erst nach der ordentlichen Kündigungsfrist anfangen zu laufen. Beispiel: Man erhält Mitte März eine Aenderungskündigung mit Bedenkzeit bis Ende März, AN hat 2 Monate Kündigungsfrist. Entweder der AN nimmt den neuen Vertrag nicht an, dann endet das Arbeitsverhältnis per Ende Mai - oder er nimmt es an und dann gilt der neue Vertrag per 1. Juni.

MissDiamond
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Re: Neuer Vertrag vom Arbeitgeber

Beitrag von MissDiamond »

Besten Dank Lunida,

so ähnlich hab ich mir das schon gedacht, war mir aber nicht mehr ganz sicher.

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Schwups
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Re: Neuer Vertrag vom Arbeitgeber

Beitrag von Schwups »

Die Einführung von einem neuen Honorierungssystem sowie Änderungen von Reglementen erforderten bei meinem Arbeitgeber eine Anpasssung der Arbeitsverträge. Die Anpassung meines Arbeitsvertrages wurde am 08.09.2011 aufgesetzt, ich musste ihn auch unterschreiben und er trat per 01.01.2012 in Kraft. Ich arbeite bei einem Grossbetrieb und sie haben dazumal unteranderem die Mitarbeiter-Vergünstigungen gekürzt (weniger Krankenkasse-Rabatte, weniger Zinsvergünstigen auf Hypotheken auf Wohneigentum, kein Dienstaltersgeschenk beim 5-jährigen, keine einmalige Zulage von CHF 500.00 bei Heirat und Geburt Kind, Personal-Parkplatz kostete mehr, weniger Spesen für Autokilometerentschädigung, etc.)
Meitli 12/05
Bueb 06/07

Lunida
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Re: Neuer Vertrag vom Arbeitgeber

Beitrag von Lunida »

@Schwupps
Bei Dir lief das - korrekterweise - auch über eine Aenderungskündigung. Da ist es wie gesagt einfach wichtig, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, was bei Dir sicher der Fall war (ich nehme an, Du hattest 3 Monate Kü-Frist).

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