Eine mir nahestehende Person darf aufgrund einer Erkrankung seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben. Nun konnte er firmenintern versetzt werden; allerdings zu einem massiv tieferen Lohn. Derzeit wird geprüft, ob die IV ihm in seinem neuen Arbeitsbereich eine Umschulung finanziert. Der Lohn in jenem Berufsfeld bliebe allerdings auch nach der Umschulung tiefer als der in seinem angestammten Beruf.
Nun hat ihm jemand gesagt, die IV würde in einem solchen Fall die Lohndifferenz ausgleichen (langfristig). Ist das so? Oder ist das eine Fehlinformation?
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Na das klingt ja ganz gut. Er hat Ende März einen Termin bei der IV-Stelle; mal schauen was dann die dazu meinen bzw. ob die eine Option aufzeigen können, in welchem Bereich es eine Arbeit im gleichen Lohnsegment gäbe... Vielen Dank für Deine Antwort!
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Jein. Die IV gleicht nur aus wenn die Lohndifferenz mehr als 40% beträgt. Dann wird aber nicht die tatsächliche Lohndifferenz bezahlt sondern eine 1/4, halbe, 3/4 oder ganze Rente. Eine 1/4 Rente wären maximal chf 588 pro Monat und mind. 294 (zahlen2015).
Wenn er umgeschult wird ist dass in den meisten Fällen Rentenausschliessend.