Mein mutterschaftsurlaub endete am 31.1.16 (14wochen) hatte noch ferien zugut vom vorjahr und arbeitete das erste mal nach den 16 wochen dh am 16.2.2016. mein ag hat mir gestern mündlich mitgeteilt dass infolge wachstum meine 20% stelle gestrichen wird und eine 60% stelle gwschaffen wird. (Möchte nicht aufstocken) Er kündigt mir auf den 30.6.2016(3 monate kündiguongsfrist)
Nun meine frage hätte er mir nicht schon auf ende febraur kündigen können oder ist das rechtlich nicht korrekt, die 16 wochen nach geburt endeten am 16.2.16. sie haben schon ersatz frage mich ob wir uns nicht finden können und ich nur noch bis 31.5 arbeiten müsste, sie die kündigung anpassen falls das rechtlich korrekt wäre. Wäre ja das beste für alle (kündigung wurde erst mündlich mitgeteilt)
Ihr könnt euch mit einer "vertrags auflösung" einigen. Dann bist du nicht an die 3 monate kündigungsfrist gebunden und kannst früher gehen (unbezahlt). Durch das unterzeichnen des schriftstückes sind beide parteien einverstanden und es gibt kein theater [-]
Im gegenseitigen Einverständnis ist alles möglich... kürzere oder längere Kündigungsfrist... Auflösung des Arbeitsverhältnis auf ein Wunschdatum (kann auch mitten im Monat sein - ist allerdings nicht empfehlenswert).
Aber Achtung: Wenn Ihr im gegenseitigen Einverständnis die Kündigungsfrist kürzt oder eine Auflösungsvereinbarung macht, so dass Du früher gehen kannst, als Du es gemäss Deiner Kündigungsfrist hättest tun müssen, wirst Du - wenn Du danach keine neue Stelle hast und Dich beim RAV anmelden muss - Einstelltage von der Kasse kriegen (ich schätze mal mind. 30). Dies weil Du - aus eigenem Willen - einen Monat früher arbeitslos geworden bist, als Du es eigentlich hättest müssen und so dem Staat einen Monat früher auf der Tasche sitzt, als es eigentlich nötig gewesen wäre. Von daher wirst Du - wenn Du einen Monat früher gehst - für diesen Monat (in dem Du ja gemäss Kündigungsfrist noch hättest arbeiten können) sicher kein Arbeitslosengeld erhalten.
Und nochmals Achtung: Wenn Du noch keinen neuen Job hast und Dich danach (egal ob unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder nicht) beim RAV anmelden musst: Unbedingt ab Erhalt der Kündigung 10-12 Arbeitsbemühungen pro Monat machen. Falls Du auf's RAV willst/musst, dann am Besten sofort anmelden - die können Dich dann im Erstgespräch über alles Wichtige informieren.
Du schreibst, es wäre für alle das beste, wenn Du nur noch bis Ende Mai arbeitest. Inwiefern? Willst Du danach nicht mehr arbeiten? Falls dem so ist, gehst Du ja nicht zum RAV, von daher ist es egal, ob Du Einstelltage bekommst. Ob Ihr Euch finden könnt, musst Du halt abklären. Das kann Dir hier ja niemand sagen.
Genau werd vorerst dehei bliebe isch mis 2 kind und de gross isch erst 2... Jo da isch klar drum hani wele froge ob da rechtlich verhebt wenn ich mit dem vorschlag nexte di würd cho
ich stimme lunida zurcherlis zu
noch eine kleine info: muUrlaub dauert nur 14 wochen, der AG darf aber erst 16wochen nach niederkunft künden.
somit hat er alles richtig gemacht