Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
Moderator: conny85
Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
Hallo. Weiss jemand bescheid?
Die Senioren xy besitzen ein feriendomizil, das seit langem im familienbesitz (=abbezahlt) ist. Wenn jemand der beiden pflegebedürftig wird (alters-/pflegeheim) und das ersparte ausgeht kann die gemeinde (?) die wohnung wegnehmen/verkaufen? Wie funktioniert das? Kann dem vorgebeugt werden? Wie ist die situation wenn die senioren selber darin wohnen? Wenn erben da sind verändert das etwas an der situation?
Danke für eure hilfe, smoothie
Die Senioren xy besitzen ein feriendomizil, das seit langem im familienbesitz (=abbezahlt) ist. Wenn jemand der beiden pflegebedürftig wird (alters-/pflegeheim) und das ersparte ausgeht kann die gemeinde (?) die wohnung wegnehmen/verkaufen? Wie funktioniert das? Kann dem vorgebeugt werden? Wie ist die situation wenn die senioren selber darin wohnen? Wenn erben da sind verändert das etwas an der situation?
Danke für eure hilfe, smoothie



PCO bleib irgendwo, TCM sei Dank!


Re: Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
Hallo smoothie
Wegnehmen in dem Sinne geht nicht. Das Paar hat aber durch den Besitz keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe und wenn es um die Heimfinanzierung geht kommt je nach Fall die eine oder andere Kasse zum Zug, sofern nicht genügend flüssige Mittel vorhanden sind um die ganzen Kosten des Eigenanteils selbst zu tragen. Insofern ist das Paar früher pder später gezwungen Wohneigentum zu Geld zu machen sprich durch Hypotheken aufnehmen, Vermieten oder Verkauf. Am besten lasst ihr euch da bei der Pro Senectute beraten. Vorbeugen wie zum Beispiel durch Verschenken des Wohneigentums kann man dem nicht. Das ist ein Vermögensverzicht; der Anspruch wird berechnet als ob das Vermögen noch da wäre, egal ob es das ist oder nicht. Und Erben ändern daran gar nichts: es geht um Steuergelder und das Prinzip der Subsidiarität, d.h. der Staat springt erst ein wenn die Eigenmittel zum gesetzlich festgelegten Limit aufgebraucht sind.
Ah und wenn einer der beiden Partner darin wohnt und der andere ins Heim muss dann wird dort der Vermögensfreibetrag höher angesetzt. Ohne Wohneigentum liegt der bei einem Ehepaar bei 60'000 CHF mit Wohneigentum kommen (bin mir nicht zu 100% sicher) noch ca. 120'000 mehr dazu. Aber es gibt in der Schweiz wohl kaum Immobilien, welche weniger als 180'000 CHF Wert haben.
LG
Wegnehmen in dem Sinne geht nicht. Das Paar hat aber durch den Besitz keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe und wenn es um die Heimfinanzierung geht kommt je nach Fall die eine oder andere Kasse zum Zug, sofern nicht genügend flüssige Mittel vorhanden sind um die ganzen Kosten des Eigenanteils selbst zu tragen. Insofern ist das Paar früher pder später gezwungen Wohneigentum zu Geld zu machen sprich durch Hypotheken aufnehmen, Vermieten oder Verkauf. Am besten lasst ihr euch da bei der Pro Senectute beraten. Vorbeugen wie zum Beispiel durch Verschenken des Wohneigentums kann man dem nicht. Das ist ein Vermögensverzicht; der Anspruch wird berechnet als ob das Vermögen noch da wäre, egal ob es das ist oder nicht. Und Erben ändern daran gar nichts: es geht um Steuergelder und das Prinzip der Subsidiarität, d.h. der Staat springt erst ein wenn die Eigenmittel zum gesetzlich festgelegten Limit aufgebraucht sind.
Ah und wenn einer der beiden Partner darin wohnt und der andere ins Heim muss dann wird dort der Vermögensfreibetrag höher angesetzt. Ohne Wohneigentum liegt der bei einem Ehepaar bei 60'000 CHF mit Wohneigentum kommen (bin mir nicht zu 100% sicher) noch ca. 120'000 mehr dazu. Aber es gibt in der Schweiz wohl kaum Immobilien, welche weniger als 180'000 CHF Wert haben.
LG
Re: Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
Hallo smoothie
Ich bin gerade in der Ausbildung zur Pflegefachfrau...und glaube in Erinnerung zu haben, dass die Rechtskunde-Dozentin gesagt hat, dass wenn die AHV und Ersparnisse nicht genügen, um die Pflegekosten in einem Pflegeheim zu bezahlen, dass man dann darauf (Verkauf der Immobilien und ähnliches) zurückgreift. Ansonsten gäbe es keine Ergänzungsleistungen.
Und wenn jemand darin dauerhaft wohnt, ist es ja kein Feriendomizil ?
Lg
Landei
Ich bin gerade in der Ausbildung zur Pflegefachfrau...und glaube in Erinnerung zu haben, dass die Rechtskunde-Dozentin gesagt hat, dass wenn die AHV und Ersparnisse nicht genügen, um die Pflegekosten in einem Pflegeheim zu bezahlen, dass man dann darauf (Verkauf der Immobilien und ähnliches) zurückgreift. Ansonsten gäbe es keine Ergänzungsleistungen.
Und wenn jemand darin dauerhaft wohnt, ist es ja kein Feriendomizil ?
Lg
Landei
Re: Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
Wie bereits erwähnt wird auf vermögen zurückgegriffen falls di senioren zu einem sozialhilfe fall werden würden. Dem kann man nur vorbeugen wenn die senioren die immobilien frühzeitig umschreiben ich meinte sie schauen 15 Jahre zurück. Bin mir aber nicht mehr sicher.
Re: Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
Ich habe gerade genauer nachgeschaut...
Wenn ein Paar also eine Immobilie besitzt, diese auch selber bewohnt, kann durchaus EL bezogen werden, falls es nötig wird. Dies gilt auch, wenn ein Partner ins Pflegeheim muss und die andere Person noch zuhause ist.
Sind jedoch beide im Pflegeheim, muss die Immobilie verkauft werden, ansonsten werden keine EL ausbezahlt.
Eine Schenkung, auch wenn sie vor Jahren erfolgte, wird trotzdem noch als Vermögen berücksichtigt, einfach jedes Jahr um paar Tausend Fr. weniger (weiss aber die genauen Zahlen nicht, vielleicht auch abhängig vom Kanton)
Wenn ein Paar also eine Immobilie besitzt, diese auch selber bewohnt, kann durchaus EL bezogen werden, falls es nötig wird. Dies gilt auch, wenn ein Partner ins Pflegeheim muss und die andere Person noch zuhause ist.
Sind jedoch beide im Pflegeheim, muss die Immobilie verkauft werden, ansonsten werden keine EL ausbezahlt.
Eine Schenkung, auch wenn sie vor Jahren erfolgte, wird trotzdem noch als Vermögen berücksichtigt, einfach jedes Jahr um paar Tausend Fr. weniger (weiss aber die genauen Zahlen nicht, vielleicht auch abhängig vom Kanton)
Re: Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
@ landei: das stimmt nur unter den bedingungen, welche ich geschrieben habe.
Re: Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
@ Wunschbabies
Ja genau.
Ich wollte einfach sagen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen geht. Man fördert heutzutage "das länger zuhause bleiben".
Bei der TE geht es aber um ein Feriendomizil, wenn ich es richtig verstanden habe...da sieht es vermutlich doch wieder etwas anders aus, da wohnt man ja nicht dauernd?
Aber eben, bin nicht im Rechtlichen zuhause...
So oder so sollten sie sich in der Gemeinde oder einer spezialisierten Institution beraten lassen.
Ja genau.

Ich wollte einfach sagen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen geht. Man fördert heutzutage "das länger zuhause bleiben".
Bei der TE geht es aber um ein Feriendomizil, wenn ich es richtig verstanden habe...da sieht es vermutlich doch wieder etwas anders aus, da wohnt man ja nicht dauernd?
Aber eben, bin nicht im Rechtlichen zuhause...
So oder so sollten sie sich in der Gemeinde oder einer spezialisierten Institution beraten lassen.
Re: Wohnung wegnehmen im Pflegefall?
Hallo zusammen
Ihr habt uns sehr weitergeholfen, danke!
Viele Grüsse
Smoothie
Ihr habt uns sehr weitergeholfen, danke!
Viele Grüsse
Smoothie



PCO bleib irgendwo, TCM sei Dank!

