Abofalle Natel
Moderator: conny85
Abofalle Natel
Hallo zusammen
Vielleicht weiss von euch jemand Rat....
Ist es möglich aus einem Natelabo-Vertrag vor Vertragsende raus zu kommen?
Meinem Mann ist ein ganz dummer Fehler beim Aboabschluss unterlaufen. Der Händler hat vom günstigen Abo gesprochen und dann das teure in den Vertrag geschrieben, den dann mein Mann einfach so unterschrieben hat (ich weiss, selber Schuld)
Herzliche Grüsse
Averi
Vielleicht weiss von euch jemand Rat....
Ist es möglich aus einem Natelabo-Vertrag vor Vertragsende raus zu kommen?
Meinem Mann ist ein ganz dummer Fehler beim Aboabschluss unterlaufen. Der Händler hat vom günstigen Abo gesprochen und dann das teure in den Vertrag geschrieben, den dann mein Mann einfach so unterschrieben hat (ich weiss, selber Schuld)
Herzliche Grüsse
Averi
Re: Abofalle Natel
Kann man bei solchen verträgen innert 7 tagen nicht zurücktreten? Bin mir nicht sicher...
Wurde die beratung telefonisch gemacht? Solche beratungen werden doch meistens aufgenommen. Eventuell könnte man darauf zurückgreifen
Wurde die beratung telefonisch gemacht? Solche beratungen werden doch meistens aufgenommen. Eventuell könnte man darauf zurückgreifen
Re: Abofalle Natel
Bei Irrtum. Ist jedoch nicht ganz einfach nachzuweisen, aber er soll's doch versuchen:
OR:
Art. 23
F. Mängel des Vertragsabschlusses
I. Irrtum
1. Wirkung
Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
Art. 24
2. Fälle des Irrtums
1 Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher:
1. wenn der Irrende einen andern Vertrag eingehen wollte als denjenigen, für den er seine Zustimmung erklärt hat;
2. wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache oder, wo der Vertrag mit Rücksicht auf eine bestimmte Person abgeschlossen wurde, auf eine andere Person gerichtet war, als er erklärt hat;
3. wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war;
4. wenn der Irrtum einen bestimmten Sachverhalt betraf, der vom Irrenden nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als eine notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet wurde.
2 Bezieht sich dagegen der Irrtum nur auf den Beweggrund zum Vertragsabschlusse, so ist er nicht wesentlich.
3 Blosse Rechnungsfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht, sind aber zu berichtigen.
OR:
Art. 23
F. Mängel des Vertragsabschlusses
I. Irrtum
1. Wirkung
Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
Art. 24
2. Fälle des Irrtums
1 Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher:
1. wenn der Irrende einen andern Vertrag eingehen wollte als denjenigen, für den er seine Zustimmung erklärt hat;
2. wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache oder, wo der Vertrag mit Rücksicht auf eine bestimmte Person abgeschlossen wurde, auf eine andere Person gerichtet war, als er erklärt hat;
3. wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war;
4. wenn der Irrtum einen bestimmten Sachverhalt betraf, der vom Irrenden nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als eine notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet wurde.
2 Bezieht sich dagegen der Irrtum nur auf den Beweggrund zum Vertragsabschlusse, so ist er nicht wesentlich.
3 Blosse Rechnungsfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht, sind aber zu berichtigen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Abofalle Natel
Welcher Anbieter denn?
bei Swisscom hab ich schon - auf ein günstigeres Abo gewechselt (ging nur, weil kein Handy mit dem Vertrag gekauft wurde) und dann das Abo aufgelöst mit der Konventionalstrafe (d.h. den günstigen Abo-Betrag x die Monate, die nicht mehr bezogen wurden). Also Vertrag dann total gekündigt.
Wenn ein Handy gekauft wurde mit dem Abschluss des Vertrages, dann wird wohl keiner mitspielen.
bei Swisscom hab ich schon - auf ein günstigeres Abo gewechselt (ging nur, weil kein Handy mit dem Vertrag gekauft wurde) und dann das Abo aufgelöst mit der Konventionalstrafe (d.h. den günstigen Abo-Betrag x die Monate, die nicht mehr bezogen wurden). Also Vertrag dann total gekündigt.
Wenn ein Handy gekauft wurde mit dem Abschluss des Vertrages, dann wird wohl keiner mitspielen.
Re: Abofalle Natel
glaube nur bei sunrise hat man keine mindest vertragsdauer. bei den anderen kann er künden zahlt aber eine busse. meistens die anzahl übrig bleibender monatsraten. [-]
Re: Abofalle Natel
Oh Mann das nervt mich soooooo....
Er hat von Swisscom zu Sunrise gewechselt.
Er hat von Swisscom zu Sunrise gewechselt.
Re: Abofalle Natel
Frag bei Sunrise an, was es für Möglichkeiten gibt.
Swisscom hat bei mir absolut offen Auskunft gegeben und alle Möglichkeiten durchgespielt und mir alle Möglichkeiten berechnet gemailt!
Ich kenne aber den Service bei Sunrise nicht...
Swisscom hat bei mir absolut offen Auskunft gegeben und alle Möglichkeiten durchgespielt und mir alle Möglichkeiten berechnet gemailt!
Ich kenne aber den Service bei Sunrise nicht...
Re: Abofalle Natel
Bei Sunrise kann man die Verträge jederzeit wechseln, man muss einfach die "Prämie" oder "Vergünstigung" zurückzahlen, bzw auf einmal abzahlen. Irgendwie klingt das bei dir komisch

"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
Re: Abofalle Natel
bei sunrise hast du keine mindest vertragszeit. du kannst jederzeit auf ende monat künden! hat er ein handy bezogen zahl er das dann einfach alles gleich aufsmal
- Nellino
- Posting Freak
- Beiträge: 3820
- Registriert: Mi 11. Okt 2006, 16:22
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Da wos am schönsten ist
Re: Abofalle Natel
wie geschrieben bei sunrise kann man hin und her wechseln. Finde ich toll, hatte auch zuerst das teurere und merkte das günstigere reicht, habs online geändert in meinem konto..bei junior haben wir nun aufs teurere gewechselt.
Ich zahl mein handy auch ab, das sind zwei sachen neu bei sunrise, das abo und das handy. Also ich musste nicht das ganze handy abbezahlen beim abowechsel, das blieb genau gleich.
Ich zahl mein handy auch ab, das sind zwei sachen neu bei sunrise, das abo und das handy. Also ich musste nicht das ganze handy abbezahlen beim abowechsel, das blieb genau gleich.

Re: Abofalle Natel
Hallo zusammen
Ihr hattet recht, das Abo kann problemlos gewechselt werden. Auf dem Vertrag stand eben 24 Monate Laufzeit, darum habe ich gemeint dass ein Wechsel Probleme mit sich bringen würde. Puh, nochmals gut gegangen:-)
Wünsche euch ein schönes WE!
Averi
Ihr hattet recht, das Abo kann problemlos gewechselt werden. Auf dem Vertrag stand eben 24 Monate Laufzeit, darum habe ich gemeint dass ein Wechsel Probleme mit sich bringen würde. Puh, nochmals gut gegangen:-)
Wünsche euch ein schönes WE!
Averi