Quellensteuer
Moderator: conny85
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Quellensteuer
Hallo zusammen,
wie lange muss ein Ausländer in der CH wohnhaft sein, damit der Quellensteuerabzug vom Lohnt entfällt und eine normale Steuererkläreung ausgefüllt werden kann?
Ist diese "Wohnhaftigkeit" an einen Kanton/Gemeinde gebunden oder gilt das erst beim Einbürgerungsverfahren?
Besten Dank für eure Antworten.
Liebe Grüsse
MissDiamond
wie lange muss ein Ausländer in der CH wohnhaft sein, damit der Quellensteuerabzug vom Lohnt entfällt und eine normale Steuererkläreung ausgefüllt werden kann?
Ist diese "Wohnhaftigkeit" an einen Kanton/Gemeinde gebunden oder gilt das erst beim Einbürgerungsverfahren?
Besten Dank für eure Antworten.
Liebe Grüsse
MissDiamond
Re: Quellensteuer
erst mit der c-bewilligung fällt die quellensteuer weg. diese kann nach 5 jahren beantragt werden. ob die c-bewilligung an den wohnort gebunden ist, weiss ich nicht. sollte sich aber im netz sicher etwas dazu finden lassen.
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Re: Quellensteuer
Hier steht was von 10 Jahren....
http://www.aufenthaltsbewilligung-arbei ... d-ausweise
Ich war auch immer der Meinung, es sind 5 Jahre. Bin nun verwirrt....
http://www.aufenthaltsbewilligung-arbei ... d-ausweise
Ich war auch immer der Meinung, es sind 5 Jahre. Bin nun verwirrt....
- Mrs. Bee
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Re: Quellensteuer
Kommt drauf an, woher der Ausländer kommt, ob er mit einer Schweizerin verheiratet ist oder nicht etc. EU-Bürger erhalten nach 5 Jahren die C-Bewilligung, bei gewissen Ländern geht's länger.
- Billchen
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Re: Quellensteuer
Hallo MissDiamond. Sobald du länger als 5 Jahre in der Schweiz lebst, kannst du die Niederlassungsbewilligung C beantragen. Wenn du diese erhältst, zahlst du ab diesem Zeitpunkt keine Quellensteuern mehr und musst deine Steuererklärung selber machen.
Wenn deine Aufenthaltsbewilligung B abläuft, kannst du C beantragen. Du musst dafür einige Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung usw...) angeben. Das erfährst du beim Migrationsamt. Bei mir war es so, als ich geheiratet hab, hätte ich noch B, aber da mein Mann schon C besass, muss ich seitdem auch meine Steuererklärung abgeben. Informier dich doch am besten mal auf der Gemeinde, die können dir wahrscheinlich am besten Auskunft geben.
Wenn deine Aufenthaltsbewilligung B abläuft, kannst du C beantragen. Du musst dafür einige Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung usw...) angeben. Das erfährst du beim Migrationsamt. Bei mir war es so, als ich geheiratet hab, hätte ich noch B, aber da mein Mann schon C besass, muss ich seitdem auch meine Steuererklärung abgeben. Informier dich doch am besten mal auf der Gemeinde, die können dir wahrscheinlich am besten Auskunft geben.
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Re: Quellensteuer
Die Person ist EU Bürger / unverheiratet / erwerbstätig
somit sollten es die 5 Jahre sein?
somit sollten es die 5 Jahre sein?
- Billchen
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Re: Quellensteuer
Mrs. Bee die C- Bewilligung wird aber nicht automatisch ausgestellt. Es muss beantragt werden. Für die Entscheidung kommt es dann drauf an, ob man in einem Arbeitsverhältnis steht oder nicht. Oder ob man vielleicht sogar verschuldet ist.
- Billchen
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Re: Quellensteuer
Echt? Ich musste sie beantragen und beim ersten Mal wurde es abgelehnt, da ich zu der Zeit in keinem Arbeitsverhältnis stand. Müsste dann später einen neuen Antrag stellen, welcher dann bewilligt wurde. Mrs. Bee, bist du Schweizerin? Vielleicht deshalb? Mein Mann ist kein Schweizer, vielleicht ging es deshalb bei mir nicht automatisch. Auch meine Family (Eltern, Geschwister) mussten sie beantragen.
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Re: Quellensteuer
Hallo NinuHH
Perfekt, vielen Dank für deine Antwort. Das hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüsse
MissDiamond
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Liebe Grüsse
MissDiamond
Re: Quellensteuer
ich auchMrs. Bee hat geschrieben:Öhm, mein Mann hat die automatisch erhalten...?


Quellensteuer: normalerweise wirst du nach 5 jahren auf C bewillligung umgestellt, durch heirat wirsd man oft früher eingesteuert. Ab einem gewissen einkommen wird man auch vor den 5 jahren eingesteuert.... ich weiss nicht ob das kantonal geregelt ist, bei uns waren es ca. 120 000 CHF jahreseinkommen die grenze (weiss den betrag nicht mehr genau).
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Quellensteuer
CH Steuer zahlst du ab C-Bewilligung (bei Verheirateten sobald einer von beiden die C-Bewilligung hat) Bei mir kam nach 5 Jahren automatisch die Aufforderung die C-Bewilligung zu beantragen. Mein Arbeitsvertrag lief da gerade aus aber sie haben mir trotzdem die C gegeben... Seither sind wir nicht mehr Quellensteuerpflichtig.
- Mrs. Bee
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Re: Quellensteuer
Vermutlich. Den ganzen Papierkram hat glaub's eh der Arbeitgeber gemacht... (die haben ja ein Kontingent an B-Bewilligungen)sonrie hat geschrieben:ich auchMrs. Bee hat geschrieben:Öhm, mein Mann hat die automatisch erhalten...?ich war zu dem zeitpunkt aber auch schon verheiratet (mit einem CHler
), vielleicht hängts mit dem zusammen?
Quellensteuer: normalerweise wirst du nach 5 jahren auf C bewillligung umgestellt, durch heirat wirsd man oft früher eingesteuert. Ab einem gewissen einkommen wird man auch vor den 5 jahren eingesteuert.... ich weiss nicht ob das kantonal geregelt ist, bei uns waren es ca. 120 000 CHF jahreseinkommen die grenze (weiss den betrag nicht mehr genau).
- Strandeule
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Re: Quellensteuer
Sofern Du EU-Ausländer bist:
- ab der Hochzeit mit einem Schweizer oder jemandem mit C-Bewilligung (ab genau dem Monat, gilt dann nicht für das ganze Jahr)
- ab Erhalt der C-Bewilligung (kannst Du nach 5 Jahren in der Schweiz beantragen, den Antrag kann man beim Amt für Migration runterladen)
- ab einem Jahreseinkommen von CHF 120'000 wirst Du nachträglich für das entsprechende Kalenderjahr regulär besteuert und bleibst danach regulär besteuert, auch wenn Du dann wieder weniger verdienst
- ab der Hochzeit mit einem Schweizer oder jemandem mit C-Bewilligung (ab genau dem Monat, gilt dann nicht für das ganze Jahr)
- ab Erhalt der C-Bewilligung (kannst Du nach 5 Jahren in der Schweiz beantragen, den Antrag kann man beim Amt für Migration runterladen)
- ab einem Jahreseinkommen von CHF 120'000 wirst Du nachträglich für das entsprechende Kalenderjahr regulär besteuert und bleibst danach regulär besteuert, auch wenn Du dann wieder weniger verdienst