Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchise?

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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maple
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Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchise?

Beitrag von maple »

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu den Kosten bei einer stationären Geburt, und was die Krankenkasse da alles übernimmt. Die Frage ist gerade aktuell, weil ich schwanger bin. Nach meinen aktuellen Recherchen müsste alles aus der Grundversicherung gezahlt werden, und zwar ohne, dass die Franchise zum Tragen kommt. Bei der Geburt meiner Tochter im August 2013 (im Triemlispital Zürich) war es jedoch folgendermassen: Die Kosten bis und mit eigentlicher Geburt wurden übernommen, die Rechnung für den Wochenbettaufenthalt musste ich jedoch selbst berappen. Bzw. wäre sie schon von der Grundversicherung gedeckt gewesen, aber ich habe eine Franchise von 2500.-, die ich als gesunder Mensch nie aufbrauche.

Nun frage ich mich, ob sich die Gesetzeslage inzwischen geändert hat, ob mich meine KK damals übers Ohr gehauen hat, oder ob ich an schlimmer "Post-partem-Demenz" ;) leide und mich falsch erinnere.

Ich gehe übrigens vom Standardfall Spontangeburt ohne Komplikationen in anerkanntem Spital aus, bei Versicherungsfragen ist es schon klar, dass vieles vom konkreten Fall abhängt.

Kann mich da jemand erhellen, ev. die mitlesenden Partner von Sanitas?

Vielen Dank!
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Nic
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Nic »

Also bei uns wurden alle Kosten bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen und zwar ohne Selbstbehalt... (Helsana) Ich würde mal bei Deiner KK nachfragen

Drag-Ulj
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Drag-Ulj »

Ich hoffe, dass du dich falsch erinnerst, denn es wird alles von der KK bezahlt ohne Selbstbehalt! Überprüfe das unbedingt nochmals, sollte dich die KK übers Ohr gehauen haben - was ich mir wahrlich nicht vorstellen kann - dann kannst du das Geld wieder einfordern! Das wäre ja unerhört!

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aylene73
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Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchise?

Beitrag von aylene73 »

Das musst du nur selber berappen - teilweise jedenfalls - wenn du dich im Spital hast upgraden lassen, falls du also allgemein versichert bist, aber ein Einzel- oder Doppelzimmer wolltest. In diesem Fall verrechnet das Spital die zusätzlichen Kosten an dich. Wir haben das so gemacht, weil ich kein 4er Zimmer wollte. Aber sonst übernimmt die KK bei einer unkomplizierten Geburt sämtliche Kosten bis 3(?) Tage nach der Geburt im Spital plus die Hebammenbetreuung für 10 Tage, egal wie hoch der Selbstbehalt ist.

Leirum
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Leirum »

Sehe es auch so wie aylene73

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nepomuk83
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von nepomuk83 »

Könnte es sein das du ev ausserkantonal geboren hast?
Bei mir kam da die Zusatzversicherung zum zug.

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Sabi81
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Sabi81 »

Alles bis 8 wochen nach der geburt wird ohne franchise abgerechnet geht auch noch unter mutterschaft! Bis 2011 wurden komplikationen in der ss mit der franchise abgerechnet, dies wurde aber im 2012 geändert!

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maple
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von maple »

Vielen Dank für die raschen Antworten!

@nepomuk83: Ich habe nicht nur innerkantonal sondern sogar innerstädtisch geboren :)

Gerade habe ich die KK-Abrechnung noch einmal hervorgekramt - ein Hurra auf Onlineportale. Im Anhang ein anonymisierter Screenshot der relevanten Partie. Ich habe tatsächlich knapp 950.- selbst bezahlt. Leider habe ich keine detaillierte Abrechnung der Leistungen. Aber ich hatte kein Upgrade oder andere Spezialbehandlungen. Das einzige war, dass ich unter der Geburt eine PDA hatte. Aber sogar die war medizinisch indiziert und ist im Geburtsbericht als "geburtshelferische PDA" aufgeführt.

Seltsam. Aber nach 3 Jahren der Krankenkasse aufs Dach steigen, ob das erfolgreich ist... Ausserdem zahlen sie sonst immer alles anstandslos. Und dass sie bewusst widerrechtlich handeln, scheint mir sehr unwahrscheinlich. Zumindest bei so einem klar geregelten und für eine Kasse nicht sehr teuren Fall wie einer Geburt. Ist ja keine umstrittene Krebstherapie o.ä.
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nepomuk83
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von nepomuk83 »

Ja dann würd ich der KK mal telefonieren und nachfragen... Kostet ja (fast) nichts und wenn du Glück hast, bekommst du ja sogar noch was retour!

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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Happy23 »

bei meinem sohn 2007 musste ich auch 19% bezahlen , bei meiner tochter 2013 wurde alles von der kk übernommen
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Sabi81
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Sabi81 »

Du kannst ja mal nachfragen wie die kosten beim erneuten wochenbett sind, wen sie dann was anderes sagen als beim letzten mal, kannst du immer noch fragen weshalb es den bei der ersten anders war..

Leela
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Leela »

Ohne ein spezielles Upgrade zahlt die KK auf jeden Fall alles ohne Franchise.
Würde auf jeden Fall nochmals nachfragen.
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Malaga1
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Malaga1 »

Das ist ganz klar ilegal. Lass mich raten: du bist entweder bei der Assura oder der Groupe Mutuel versichert. Habe ich recht? Diese beiden Kassen machen alles, was nicht rechtens ist... (Würde mich aus beruflichen Gründen wirklich sehr interessieren. Gerne auch per PN)
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Drag-Ulj
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Drag-Ulj »

Meine KK zahlt aus der Grundversicherung 5 Jahre rückwirkend, aus der ZVV 2 Jahre! Unbedingt versuchen!!!

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sillyspider73
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von sillyspider73 »

@malaga:
Da könntest Du falsch liegen...ich bin bei der Assura versichert. Bei den drei SS und Geburten (zwei Fehlgeburten, alles zwischen Dez. 2008 und Feb. 2013) wurde von der Assura restlos alles übernommen (Einzelzimmer bei allg. Versicherung, auch die aufwändigen Untersuchungen und Tests, die bei Kind Nr. 2 prä- und postnatal gemacht wurden), die Franchise kam nicht zum Tragen.

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maple
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von maple »

Interessant, ich bin nämlich tatsächlich bei der assura versichert. Werde der Sache mal nachgehen.
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maple
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von maple »

@Malaga1: Ich habe gerade versucht, Dir eine PN zu schicken, sie steckt aber noch im Postausgang fest. Möglicherweise muss sie freigeschaltet werden, weil ich ein Newbie bin? Ich bin noch nicht so swissmomforum-versiert. Falls es nicht geht, würde ich mich sonst über eine PN von Dir freuen, mit ein paar Zusatzinfos. Zurück schreiben werde ich bestimmt können, oder?
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Malaga1
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Malaga1 »

Maple: es hat geklappt, muss für eine Antwort aber an den Compi. Brauche eine anständigd Tastatur dazu.

Sillyspider: es ist grundsätzlich nicht an der assura zu entscheiden, ob sie aufwändige Untersuchungen in der SS bezahlt oder nicht, da das gesetzlich festgelegt ist. Sollte sie dir aber einen Einzezimmerzuschlag aus der Grundversicherung bezahlt haben, ist das ebenfalls illegal. Das Grundversicherungsgeschäft ist kein Wunschkonzert!


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Kasha90
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von Kasha90 »

@maple: Ich habe noch einen KTipp Beitrag vom 02.11.2005 gefunden.

Zitat:
Liegt die Mutter privat oder halbprivat und hat das (gesunde) Kind nur die Grundversicherung, kann es Probleme geben: Sehr viele Spitäler schicken dann separate Rechnungen für Aufenthalt und Pflege des gesunden Babys - bei «halbprivaten» Müttern für 800 bis 1000 Franken, bei «privaten» Müttern für 1000 bis 2000 Franken.

https://www.ktipp.ch/artikel/d/fuers-ba ... das-beste/

War dass evt. Bei dir der Fall?



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maple
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis

Beitrag von maple »

@Kasha90: Danke für den Hinweis, aber das war bei mir nicht der Fall. Wir waren/sind beide allgemein versichert und waren der absolute Standardfall, ohne Zusatzoptionen, Komplikationen o.ä.
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