@malaga:
Ich finde Deinen aggressiven Grundton etwas irritierend; in meinem Post wollte ich lediglich darauf hinweisen, dass die Assura in meinem Fall z.B. auch die Kosten für die beiden Fehlgeburten übernommen hat. Bei vielen KK gibt es ja da doch oft grössere Diskussionen. Obschon die Assura in vielen Fällen kritisiert wird, haben meine Familie und ich nur gute Erfahrungen gemacht; wie erst gerade gelesen ist die Assura eine von den wenigen Versicherungen, welche die Windpocken-Impfung generell übernimmt.
Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchise?
Moderator: conny85
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis
Liebe maple
Gerne beantworten wir Ihre krankenkassenspezifische Frage:
Auf den Kosten der spezifischen Mutterschaftsleistungen entfällt die Kostenbeteiligung in jedem Fall. Spezifische Mutterschaftsleistungen sind Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft inkl. Ultraschalluntersuchungen sowie nach der Geburt; die Geburt und Geburtshilfe, Geburtsvorbereitungskurse und Stillberatung.
Zudem besagt eine Gesetzesänderung per 01.03.2014, dass sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht an den Kosten für allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. Sie müssen sich somit auch nicht an den Behandlungskosten unabhängig von der Schwangerschaft auftretenden Krankheiten beteiligen.
Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaft und Geburt finden Sie unter: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de
und auf https://sanitas.com/content/schwangersc ... sicht.html
Freundliche Grüsse, Sanitas Krankenversicherung
P.S. Sanitas ist Partner von Swissmom und unterstützt Sie bei Fragen und Unklarheiten zum Thema Krankenversicherungen.
Gerne beantworten wir Ihre krankenkassenspezifische Frage:
Auf den Kosten der spezifischen Mutterschaftsleistungen entfällt die Kostenbeteiligung in jedem Fall. Spezifische Mutterschaftsleistungen sind Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft inkl. Ultraschalluntersuchungen sowie nach der Geburt; die Geburt und Geburtshilfe, Geburtsvorbereitungskurse und Stillberatung.
Zudem besagt eine Gesetzesänderung per 01.03.2014, dass sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht an den Kosten für allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. Sie müssen sich somit auch nicht an den Behandlungskosten unabhängig von der Schwangerschaft auftretenden Krankheiten beteiligen.
Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaft und Geburt finden Sie unter: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de
und auf https://sanitas.com/content/schwangersc ... sicht.html
Freundliche Grüsse, Sanitas Krankenversicherung
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- brösmeli-zwei
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis
ich bin bei der swica und mir wurde beide male alles komplett bezahlt, sogar stillberatung, milchpumpe etc. der erste war ein frühchen und auch da gab es keine probleme, die kk hat alles bürokratische mit der IV selbst geregelt.
würde mich schon sehr wundern wenn du tatsächlich etwas selbst hättest bezahlen MÜSSEN.
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würde mich schon sehr wundern wenn du tatsächlich etwas selbst hättest bezahlen MÜSSEN.
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- mommy2b
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis
Bin auch bei der Assura und mir wurde "automatisch" alles bezahlt (Milchpumpe, Nachsorge Hebamme und was halt so dazu gehört).
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- maple
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis
@Sanitas: Vielen Dank für die rasche und informative Antwort. Übers Wochenende eine Frage gestellt und am Montagmorgen vor 9 Uhr eine Antwort - das nenne ich Service!
@alle anderen: Vielen Dank für all die Antworten. Nach meinen Recherchen hier und anderswo bin ich mir sicher, dass das Vorgehen meiner Krankenkasse nicht korrekt war. Alle möglichen Ausnahmen kann ich wirklich ausschliessen. Man soll ja nicht auf Boshaftigkeit zurückführen, was auch Inkomperenz geschuldet sein könnte... Ich werde auf alle Fälle meine Krankenkasse kontaktieren, und die gestehen ihren Fehler hoffentlich ein. Werde Euch gelegentlich Rückmeldung geben, wie es ausgegangen ist.
@alle anderen: Vielen Dank für all die Antworten. Nach meinen Recherchen hier und anderswo bin ich mir sicher, dass das Vorgehen meiner Krankenkasse nicht korrekt war. Alle möglichen Ausnahmen kann ich wirklich ausschliessen. Man soll ja nicht auf Boshaftigkeit zurückführen, was auch Inkomperenz geschuldet sein könnte... Ich werde auf alle Fälle meine Krankenkasse kontaktieren, und die gestehen ihren Fehler hoffentlich ein. Werde Euch gelegentlich Rückmeldung geben, wie es ausgegangen ist.
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- maple
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Re: Gilt für den Wochenbettaufenthalt im Spital die Franchis
Entschuldigung, wenn ich hier einen etwas angealterten Thread wiederbelebe. Ich kann inzwischen aber sagen, wie die Sache ausgegangen ist. Ich hatte den Tipp bekommen, einen eingeschriebenen Brief an meine KK zu schicken, mit Kopie an die Ombudsstelle. Das habe ich auch getan und hatte schon wenige Tage später eine neue Abrechnung in meinem Onlineportal. Zuerst dachte ich "juhe, alles geregelt", bis ich gemerkt habe, dass es zwar eine anders gestaltete Abrechnung war, aber der Grundsachverhalt, dass mir knapp 950.- von der Franchise abgezogen werden, der gleiche war. Daraufhin war ich ziemlich sauer und habe ein geharnischtes Mail geschrieben, dass sie mir eine Stellungnahme schicken sollen, wie sie auf die Idee kommen, dass Teile von Geburt/Wochenbettaufenthalt der Franchise anzulasten seien, statt mir kommentarlos weiterhin rechtswidrige Abrechnungen in mein Portal zu stellen. Siehe da, kurze Zeit später hatte ich eine korrigierte Abrechnung und inzwischen tatsächlich das Geld auf dem Konto. 950 Franken! Damit sind die Neuinvestitionen für Baby Nr. 2 gleich gedeckt.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die mir Auskunft und Rat gegeben haben!
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