Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Moderator: conny85
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Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Hallo zusammen
Mein Bruder wurde von seiner Freundin (Verlobten) verlassen, sie hat bereits einen Neuen. Sie haben keine Kinder, aber gemeinsam eine Wohnung gemietet. Sie möchte, dass mein Bruder auszieht, und sie mit dem neuen Freund da wohnen kann. Im Moment ist sie im Hotel. Mein Bruder möchte auch ausziehen, aber wie ist es rechtlich? Wie muss er vorgehen, damit er aus dem Vertrag kommt, und nicht Gefahr läuft, für weiteres (Miete, mietschäden) zu haften? Sie möchte keine Kündigung einreichen, da sie ja da wohnen bleiben will, und auch will, dass er seinen Teil der Mieter weiter zahlt (weil sie sich die Wohnung alleine nicht leisten kann).
Da der Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde, kann er ja nicht alleine kündigen. Wie muss er Vorgehen? Wohin kann er sich wenden? Er wohnt in Pfäffikon zh.
Danke und Grüsse,
Marcelline
Mein Bruder wurde von seiner Freundin (Verlobten) verlassen, sie hat bereits einen Neuen. Sie haben keine Kinder, aber gemeinsam eine Wohnung gemietet. Sie möchte, dass mein Bruder auszieht, und sie mit dem neuen Freund da wohnen kann. Im Moment ist sie im Hotel. Mein Bruder möchte auch ausziehen, aber wie ist es rechtlich? Wie muss er vorgehen, damit er aus dem Vertrag kommt, und nicht Gefahr läuft, für weiteres (Miete, mietschäden) zu haften? Sie möchte keine Kündigung einreichen, da sie ja da wohnen bleiben will, und auch will, dass er seinen Teil der Mieter weiter zahlt (weil sie sich die Wohnung alleine nicht leisten kann).
Da der Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde, kann er ja nicht alleine kündigen. Wie muss er Vorgehen? Wohin kann er sich wenden? Er wohnt in Pfäffikon zh.
Danke und Grüsse,
Marcelline
Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Was für eini [-] tuet mer leid für din brüeder. Isch das hüd zu tags normal das eine oder andere betrügt und eper andersch suecht [-][-] viel kraft dim brüeder [-]️[-][-][-]
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Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Hallo
Ich würde die Verwaltung der Wohnung kontaktieren, den Fall kurz schildern und fragen ob man die Unterlagen vom neuen Partner einsenden darf damit diese geprüft werden können. Anschliessend kann eine neuer Mietvertrag gemacht werden. Denn Geld ginge der Verwaltung durch den "Männertausch" nicht durch die Lappen.
Alles Gute
Ich würde die Verwaltung der Wohnung kontaktieren, den Fall kurz schildern und fragen ob man die Unterlagen vom neuen Partner einsenden darf damit diese geprüft werden können. Anschliessend kann eine neuer Mietvertrag gemacht werden. Denn Geld ginge der Verwaltung durch den "Männertausch" nicht durch die Lappen.
Alles Gute
Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
d verwaltig froga, wia mas lösa söll.
Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Ja verwaltig fröge,aber sovill ich weiss, muen er chünde und denn gits en neue mietvertrag wo über sini ex lauft, ihri bonität und lohnuszug (rechtlich gseh dörfets das ned verlange aber ebe) muen sie neu ihreiche.
Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Als ich mich vom ex getrennt habe, haben wir das gemacht. Er blieb in der wohnig. Die verwaltung hat uns ein formular gegeben auf dem beide unterschreiben musste. Ich musste unterschreiben, dass ich kündigen will und aus dem mietvertrag raus und er musste unterschreiben dass er drin bleiben will. War überhaupt kein problem
Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Mietrechtlich hat er keine Möglichkeit. Er ist auf die Kulanz der Vetwaltung angewiesen, wenn er und seine expartnerin nicht gemeinsam kündigen.
Er soll bei der Verwaltung Anfragen, ob sie ihn aus der Haftung entlassen. Dazu soll er am besten finanzielle Unterlagen der expartnerin beilegen, damit die Verwaltung prüfen kann, ob sie die Wohnung alleine tragen kann.
Viele Verwaltungen machen das aber nicht, weil sie nicht
Auf eine zusätzliche Sicherheit verzichten wollen.
Er soll bei der Verwaltung Anfragen, ob sie ihn aus der Haftung entlassen. Dazu soll er am besten finanzielle Unterlagen der expartnerin beilegen, damit die Verwaltung prüfen kann, ob sie die Wohnung alleine tragen kann.
Viele Verwaltungen machen das aber nicht, weil sie nicht
Auf eine zusätzliche Sicherheit verzichten wollen.
Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Ich hab es so verstanden, dass er nicht weiter zahlen möchte. Wenn sie sich die Wohnung alleine nicht leisten kann, dann hat er Glück. Dann geraten sie beide in Zahlungsrückstand und die Verwaltung wird Ihnen beiden kündigen.dann ist er fein raus, aber erst, wenn die Wohnung abgegeben wird zum kündigungstermin. Wenn schon jetzt klar ist, dass sie sich die Wohnung nicht leisten kann, dann wird die Verwaltung höchst warscheinlich einer Haftentlassung nicht zustimmen.
Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Ich habe den Fall schon 2x erlebt
- und unter gewissen Umständen ist es keine grosse Sache:
Beide Parteien sind sind sich einig, wer wann ausziehen will. Man informiert die Verwaltung und die überprüft, ob die Person (oder Personen), die in der Whg. drin bleiben möchte, sie auch finanzieren kann/können. Falls ja, gibt es auf den gewünschten Termin einen neuen Vertrag und ein Schreiben, mit dem alle Beteiligten bestätigen müssen, dass die andere Person per xx.xx.xxxx aus der Mietzinshaftung raus ist und alle Pflichten und Rechten auf die andere Person übergehen.
Wenn die Verwaltung jedoch der Meinung ist, dass die Person, die in der Whg. bleiben möchte, nicht drin bleiben kann (nicht zumutbar, nicht solvent, Whg. kann nicht finanziell getragen werden, etc.), muss die Wohnung von beiden Parteien entweder fristgerecht oder aussterminlich gekündigt werden - und je nachdem (falls ausserterminlich) muss dann ein solventer und zumutbarer Nachmieter gefunden werden.
Mit anderen Worten: Zuerst braucht es mal die Einigkeit der Mietparteien - und danach noch das Einverständnis der Verwaltung. Dann ist es eine kurze und schmerzlose Geschichte.
Aber: Solange Dein Bruder noch im Mietvertrag drin ist, haftet er genau so wie seine Ex-Freundin - und hat auch die gleichen Rechte und Pflichten. Aus dem Mietvertrag raus kommt er nur mit dem Einverständnis der Ex und der Zustimmung der Verwaltung - sonst muss der Vertrag gekündigt werden, was aber auch wieder beide Unterschriften (seine und die seiner Ex) braucht. So lange er im Mietvertrag drin ist, haftet er auch für den Mietzins (genau wie die Ex). Ist er draussen, hat er damit nichts mehr zu tun und sie muss die Miete alleine bezahlen.
Aber eben: Wenn sie die Wohnung anscheinend nicht alleine finanziell tragen kann, muss die Wohnung von beiden gekündigt werden - denn dann wird sie von der Verwaltung auch nicht als Einzelmieterin einen neuen Vertrag erhalten.

Beide Parteien sind sind sich einig, wer wann ausziehen will. Man informiert die Verwaltung und die überprüft, ob die Person (oder Personen), die in der Whg. drin bleiben möchte, sie auch finanzieren kann/können. Falls ja, gibt es auf den gewünschten Termin einen neuen Vertrag und ein Schreiben, mit dem alle Beteiligten bestätigen müssen, dass die andere Person per xx.xx.xxxx aus der Mietzinshaftung raus ist und alle Pflichten und Rechten auf die andere Person übergehen.
Wenn die Verwaltung jedoch der Meinung ist, dass die Person, die in der Whg. bleiben möchte, nicht drin bleiben kann (nicht zumutbar, nicht solvent, Whg. kann nicht finanziell getragen werden, etc.), muss die Wohnung von beiden Parteien entweder fristgerecht oder aussterminlich gekündigt werden - und je nachdem (falls ausserterminlich) muss dann ein solventer und zumutbarer Nachmieter gefunden werden.
Mit anderen Worten: Zuerst braucht es mal die Einigkeit der Mietparteien - und danach noch das Einverständnis der Verwaltung. Dann ist es eine kurze und schmerzlose Geschichte.
Aber: Solange Dein Bruder noch im Mietvertrag drin ist, haftet er genau so wie seine Ex-Freundin - und hat auch die gleichen Rechte und Pflichten. Aus dem Mietvertrag raus kommt er nur mit dem Einverständnis der Ex und der Zustimmung der Verwaltung - sonst muss der Vertrag gekündigt werden, was aber auch wieder beide Unterschriften (seine und die seiner Ex) braucht. So lange er im Mietvertrag drin ist, haftet er auch für den Mietzins (genau wie die Ex). Ist er draussen, hat er damit nichts mehr zu tun und sie muss die Miete alleine bezahlen.
Aber eben: Wenn sie die Wohnung anscheinend nicht alleine finanziell tragen kann, muss die Wohnung von beiden gekündigt werden - denn dann wird sie von der Verwaltung auch nicht als Einzelmieterin einen neuen Vertrag erhalten.
Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Marcelline
Wenn sich die Ex deines Bruders weigert die Kündigung mitzuunterschreiben, muss er den Weg über eine gerichtliche Erzwingung gehen. Er soll sich entweder beim Bezirksgericht oder bei der Mietschlichtstelle darüber informieren, wie er korrekt vorgehen soll. Das geht häufig telefonisch.
Wenn sich die Ex deines Bruders weigert die Kündigung mitzuunterschreiben, muss er den Weg über eine gerichtliche Erzwingung gehen. Er soll sich entweder beim Bezirksgericht oder bei der Mietschlichtstelle darüber informieren, wie er korrekt vorgehen soll. Das geht häufig telefonisch.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
- Nette
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Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Noch was, wer hat den Mietzinsdepot bezahlt? Beide oder er alleine?
Nette
Nette
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

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Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Vielen Dank für eure Antworten.
Er ist immer noch zu sehr getroffen (8 Jahre Beziehung, nächstes Jahr wäre dir Hochzeit gewesen) um sich um solche Sachen zu kümmern.
Ich werde ihm aber seine Möglichkeiten aufzeigen, hoffe, es findet sich schnell eine Lösung!
Sie wissen beide tatsächlich nicht mehr, wer was an das Depot gezahlt hat...
Grüsse, Marcelline
Er ist immer noch zu sehr getroffen (8 Jahre Beziehung, nächstes Jahr wäre dir Hochzeit gewesen) um sich um solche Sachen zu kümmern.
Ich werde ihm aber seine Möglichkeiten aufzeigen, hoffe, es findet sich schnell eine Lösung!
Sie wissen beide tatsächlich nicht mehr, wer was an das Depot gezahlt hat...
Grüsse, Marcelline
- Krambambuli
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Re: Trennung Konkubinat - gemeinsame Mietwohnung
Die Depotzahlung kann man sich bei einem Banktermin raussuchen lassen, alle Ausgaben sind abgespeichert und nachvollziehbar. Mit etwas Sucherei kommt man da schon dahinter, zumal ja das Datum eingeschränkt werden kann.