Art. 19 Radfahrer
Radfahrer
1 Kinder dürfen vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren.
Ab 6 Jahren/1. Klasse dürften Kinder vom Gesetz her auch auf Hauptstrassen alleine fahren. Und ab diesem Zeitpunkt dürften sie von Gesetz her nicht mehr auf dem Trottoir fahren.
Da dies aber je nach Strassensituation lebensgefährlich ist, empfehlen auch Polizisten teilweise, lieber eine Busse zu riskieren, statt das Leben des Kindes.
P.S. Als Begleitung des Kindes auch auf dem Trottoir fahren, fand ich in zwei Situationen nötig:
- Kind 4, 5 Jahre: um dem Kind auf bestimmten Wegen ( durchs Zentrum der Kleinstadt ) das sichere Fahren / Verhalten beim Fahren auf dem Trottoir beizubringen
- bis Kind 6, 7 Jahre alt war, an bestimmten Strassenabschnitten, wo ich als langsame Velofahrerin auf der Strasse die andern Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte. ( Zusätzlich hätte ich dann dort "grundlos" anhalten und absteigen müssen und aufs Trottoir wechseln, um von dort mit dem Kind zusammen den Fussgängerstreifen zu überqueren...)
Mit dem Velo unterwegs
Moderator: conny85