Namensrecht Schweiz
Moderator: conny85
Re: Namensrecht Schweiz
Stell dich doch einfach bei so Dingen wo es einen Unterschied machen könnte mit Maedchennamen vor. Ich mach das auch so. Bsp Wohnungsbewerbungen. Da nenn ich mich beim Allianznamen, auch bei Bewerbungen schreib ich meinen Allianznamen hintenan.Ansonsten hab ich mit meinem Namen keine Probleme, ausser dass ich ihn dauernd buchstabieren muss.
Bulagirl 2007, Hakkaprinz 2010, Pfüderi 2012
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Re: Namensrecht Schweiz
Ich konnte habe bei meiner Hochzeit vor bald 14 Jahren entschieden meinen Namen zu behalten. Damals war es aber nur möglich, den Mädchennamen voranzustellen und nicht, nur den Mädchennamen zu führen. Ich heisse deshalb Ursi Xxxx Yyyy. Im Alltag verwende ich in der Regel, ausser bei amtlichen Dokumenten nur den Namen Xxxx. Nur in Ausnahmefällen verwende ich mal Yyyy, beispielsweise in der Schule oder beim Kinderarzt, weil es dann einfacher ist, wenn ich gleich heisse wie die Kinder (also Yyyy). Dann wissen die Ansprechpersonen gleich, zu wem ich gehöre
. Ich hatte so noch nie Probleme.

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Re: Namensrecht Schweiz
Ja ursi wir sind noch " altes" Eisen wo eben das mit dem Namen noch nicht soooo einfach war.
Heute find ich es viel besser.
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Re: Namensrecht Schweiz
Was ist heute besser?
Heute kannst du entweder den einen oder anderen Namen wählen
Heute kannst du entweder den einen oder anderen Namen wählen
Re: Namensrecht Schweiz
Ich finde es heute ganz & gar nicht besser!!!
Ich habe dieselbe Kombi wie Ursi... stelle mich grundsätzlich nur mit dem 1. Namen vor... da Kinder aber do heissen wie der Vater - habe ich auf den Dokumenten immerhin eine Verbindung zu ihnen.
Auf dem alten pass steht immer noch nur mein erster Name & ich musste bei der Ausreise auch schon die geb.urkunde ans Nachweis zeigen.
Auch bei einer allfälligen Scheidung müsste ich nicht der Kinder wegen so heissen wie der Ex oder aber dann ganz anders als meine Kinder.
Ich hätte mir einen Doppelnamen bei Kindern gewünscht, Erwachsene würden meiner Idee nach den eigenen behalten. Aber es hat mich irgendwie niemand gefragt
Ich habe dieselbe Kombi wie Ursi... stelle mich grundsätzlich nur mit dem 1. Namen vor... da Kinder aber do heissen wie der Vater - habe ich auf den Dokumenten immerhin eine Verbindung zu ihnen.
Auf dem alten pass steht immer noch nur mein erster Name & ich musste bei der Ausreise auch schon die geb.urkunde ans Nachweis zeigen.
Auch bei einer allfälligen Scheidung müsste ich nicht der Kinder wegen so heissen wie der Ex oder aber dann ganz anders als meine Kinder.
Ich hätte mir einen Doppelnamen bei Kindern gewünscht, Erwachsene würden meiner Idee nach den eigenen behalten. Aber es hat mich irgendwie niemand gefragt

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Re: Namensrecht Schweiz
@dragulj
Du kannst im Pass der Kinder eintragen lassen, wer das Sorgerecht hat. Habe ich so gemacht.
Du kannst im Pass der Kinder eintragen lassen, wer das Sorgerecht hat. Habe ich so gemacht.
Re: Namensrecht Schweiz
Das muss ich ja gerade nicht... 
Aber danke!

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