Freitage nach Wasserschaden?

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
millou
Stammgast
Beiträge: 2403
Registriert: Mi 26. Jan 2011, 10:15
Geschlecht: weiblich

Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von millou »

Wir hatten am Donnerstag den Keller unter Wasser und könnten deshalb am Freitag nicht zur Arbeit, da wir Versicherung etc organisieren und den Keller Räumen mussten.
Geht das zu Lasten unserer Ferientage/Überzeit oder gibts es da von Gesetzes wegen spezielle Bestimmungen?

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Ups... »

Ja, ganz klar Ferien oder Überzeit. Schon nett dass ihr einfach so frei machen konntet...

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Lunida »

Kann meinen 2 Vorschreibnerinnen nur beipflichten:

Das ist Privatkram - und muss auch über Ferien, Ueberstunden oder UBU abgegolten werden. Klar, Ihr könnt nichts für den Wasserschaden - der AG ja aber auch nicht :wink: . Ansonsten müsste ja jeder AG seinen Mitarbeitern für solche Sachen (Heizung kaputt - Heizungsmonteur... Waschmaschine kaputt... Auto kaputt... etc.) bezahlt frei geben - das wäre etwas zu viel verlangt :wink:

whatelse32
Vielschreiberin
Beiträge: 1008
Registriert: Mi 3. Sep 2014, 16:34
Geschlecht: weiblich
Wohnort: über der Nebelgrenze

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von whatelse32 »

Ja, das geht leider über Ferien/Überzeit. Ausser Du hast einen kulanten Arbeitgeber!

Beim Hochwasser 2005 konnte ich 2 Tage nicht zur Arbeit gehen, da es kein Durchkommen war. Mein damaliger Arbeitgeber war sehr kulant und ich musste weder Ferien noch Überzeit dran geben. Ich denke aber, dass es eine Ausnahmesituation war.
Grosse (04/2015)
Kleine (08/2017)

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Lunida »

Das mit der Kulanz finde ich zwar schön und nett, aber betreffend Gleichbehandlung aller Mitarbeiter immer ziemlich heikel :? .

Sowas mag ja in einem Kleinbetrieb gehen. Aber wenn man eine Firma mit mehreren hundert oder sogar tausend Mitarbeitern ist, dann sind vielleicht nicht nur 1-2 Mitarbeiter bei starken Regenfällen von einem Wasserschaden betroffen, sondern 20 oder mehr. Dann muss man ja all diesen Mitarbeitern auf Geschäftskosten frei geben :? . Und eben: Beim nächsten Mitarbeiter, bei dem das Auto abliegt, eingebrochen wurde oder der Zuhause eine kaputte Waschmaschine hat, hätten wir dann - gerechtfertigterweise - Diskussionen. Denn für ein kaputtes Auto oder einen Einbruch kann man ja genau so wenig wie für einen Wasserschaden - und dann müsste man konsequenter- und fairerweise auch für solche Ereignisse bezahlt frei geben... und eben: In einer Firma mit hundert oder mehr Mitarbeitern nimmt dann sowas sehr schnell Ueberhand...

... von daher: Nein, ich wäre als HR in einem solchen Fall nicht kulant. Nicht, dass ich kein Verständnis dafür hätte. Aber wie gesagt: Für mich ist die Gleichbehandlung der Mitarbeiter wichtig - und dort wo man anfängt Ausnahmen zu machen, wird es über kurz oder lang meistens schwierig.

whatelse32
Vielschreiberin
Beiträge: 1008
Registriert: Mi 3. Sep 2014, 16:34
Geschlecht: weiblich
Wohnort: über der Nebelgrenze

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von whatelse32 »

@Lunida: ich habe 2005 bei einem internationalen Grosskonzern gearbeitet und diese beiden Tage wurden sämtliche Mitarbeiter vom Standort Zug genauso behandelt. Es gab welche, die konnten nicht mehr nach Hause wegen dem Hochwasser - denen wurde eine Übernachtung bezahlt von der Firma. Es wurde aber ganz klar gesagt, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelte.
Grosse (04/2015)
Kleine (08/2017)

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Lunida »

whatelse32 hat geschrieben:@Lunida: ich habe 2005 bei einem internationalen Grosskonzern gearbeitet und diese beiden Tage wurden sämtliche Mitarbeiter vom Standort Zug genauso behandelt. Es gab welche, die konnten nicht mehr nach Hause wegen dem Hochwasser - denen wurde eine Übernachtung bezahlt von der Firma. Es wurde aber ganz klar gesagt, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelte.
Ja, eben... "Ausnahme"... damit habe ich ganz schlechte Erfahrungen gemacht... führt früher oder später immer zu Diskussionen :wink: .

Aber trotzdem nett, dass das Dein AG so gemacht hat - keine Frage.

Benutzeravatar
Nagala
Member
Beiträge: 346
Registriert: Fr 22. Apr 2011, 17:12

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Nagala »

Auch ich hatte einen tollen AG im 2005. Konnte während 2 Wochen nicht in mein Haus wegen den Überschwemmungen und wurde dann auf meinen Wunsch hin zum Arbeitsort "eingeflogen" werden. Danach habe ich 2 Wochen im Hotel beim AG gewohnt.
Aber eben - theoretisch hätte es für mich unbezahlt geheissen...

Einfach dankbar sein, dass der AG es euch "erlaubt" hat zuhause bleiben zu können am Freitag.

Alles Gute!

Nagala
... dankbar & glücklich...

millou
Stammgast
Beiträge: 2403
Registriert: Mi 26. Jan 2011, 10:15
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von millou »

Danke für die Antworten. Dann seh ich dann mal, was mein Chef meint.
Jetzt nimmt mich aber noch Wunder:
Ich hab paar Mal Kommentare a la "sei froh, dass du überhaupt daheim bleiben konntest" gelesen. Stehen denn die Interessen des Arbeitgebers über allem? Die Gebäudeversicherung erwartet auch von mir, dass ich alles mögliche tue, um weitere Schäden abzuwenden (sprich alles nasse muss sofort raus, Laminat, Möbel etc) um möglichst wenig Nährboden für Schimmel etc zu haben, was ja auch im Interesse des Arbeitgebers liegen sollte (Schimmel macht krank, dann würde ich ja möglicherweise auch fehlen. Wer hat hier die höheren Rechte?

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Ups... »

Naja, das mit dem Schimmel - da ist ja 8 Stunden später alles ausräumen noch nicht schuld, dass du an Schimmel irgendwie erkranken würdest...
Und ich würde sagen, wenn der Chef nicht frei gibt, könnte das in Richtung arbeitsverweigerung gehen...

Willst du deinen Chef wirklich fragen, ob das eine bezahlte Absenz war? So grad use, oder mehr mal ein wenig hinhören, ob er bei dir eine Ausnahme macht?
Interessiert mich wirklich, auch seine Antwort...

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Lunida »

millou hat geschrieben:Ich hab paar Mal Kommentare a la "sei froh, dass du überhaupt daheim bleiben konntest" gelesen. Stehen denn die Interessen des Arbeitgebers über allem? Die Gebäudeversicherung erwartet auch von mir, dass ich alles mögliche tue, um weitere Schäden abzuwenden (sprich alles nasse muss sofort raus, Laminat, Möbel etc) um möglichst wenig Nährboden für Schimmel etc zu haben, was ja auch im Interesse des Arbeitgebers liegen sollte (Schimmel macht krank, dann würde ich ja möglicherweise auch fehlen. Wer hat hier die höheren Rechte?
:roll: :roll: :roll:

Nochmals: Privatkram! Wenn jeder AG in der CH seinen Mitarbeitern für die Erledigung von privaten Angelegenheiten frei geben müsste, dann hätten wir ein ernsthaftes Problem...!

Du denkst hier sehr engstirnig... nur: Du, Du, Du. Aber nochmals: Du bist nicht die einzige Arbeitnehmerin Deines AG - auch nicht die einzige Arbeitnehmerin in der CH :wink: . Wenn heute Nacht mein Auto gestohlen worden wäre, müsste ich auch die Beine in die Hand nehmen und Behördengänge machen... und wenn jetzt meine Abwaschmaschine auslaufen und die ganze Küche unter Wasser stehen würde, könnte ich auch nicht alles so lassen wie es ist und zur Arbeit gehen... und und und. Sprich: Der AG müsste - Deiner Denkweise nach - allen Mitarbeitern mit solchen Vorfällen BEZAHLT frei geben... :roll: . Wie gesagt: Denk mal ein bisschen im Grösseren und nicht nur an Deinen Fall :wink: .

Du wolltest die Rechtslage wissen. Nun weisst Du sie. Sie passt Dir nicht :wink: . Ok. Frag Deinen AG - anständig! - ob er Dir eine gewisse Zeit kulanterweise bezahlt frei geben würde. Wenn ja, schön. Wenn nein, Pech gehabt. Du darfst hier auch weiterhin motzen und lamentieren - wird aber an der Sache an sich nichts ändern. Solche Ereignisse sind auf private Zeit (Ferien, Ueberstunden, etc.) zu nehmen. Dass Dir das nicht passt, wird an der Rechtslage nichts ändern... und wie gesagt: Auch Dein Motzen und Jammern nicht :wink: .

P.S. Sorry, ich finde diese anmassende Art einfach unmöglich! :roll: :roll: :roll:

millou
Stammgast
Beiträge: 2403
Registriert: Mi 26. Jan 2011, 10:15
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von millou »

@ups und Lunida
Doofere Leute als ihr gibts wirklich nicht.
1. Hab ich mich erkundigt wie die Lage rechtlich ist. Da hab ich Antwort erhalten und mich bedankt. Und ja, ich werde meinen Chef fragen müssen wie ich den Tag im System eingeben muss. Ich hab schlicht keine Ahnung unter welche der schätzungswrise 20 Kategorien das fällt. Aber dafür gibts ja so engstirnige augenrollende HR-Typen wie euch.
2. Hab ich eine Frage gestellt wer die höheren Rechte hat. Ob man mir verweigern dürfte mein Hab und Gut zu retten. Ich habe nie und mit keinem Wort erwähnt, dass ich eine bezahlte Absenz verlange. Aber auch hier. Ich dürft gern weiter motzen und euch über Fragen aufregen und Augen rollen wenn eure Phantasie mit euch durchgeht und ihr keine Kommentare lesen und verstehen könnt.

Gesendet von meinem GT-I9195 mit Tapatalk

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Lunida »

@millou
"Doofere Typen als Euch", "engstirnig".... uuuuuuuh, Du bist sehr stilvoll unterwegs :lol: :lol: :lol: Aber sinnlos mit Beleidigungen um sich schlagen, ist auch kein Zeichen von übermässiger Intelligenz... nur so nebenbei... :wink: .

Ich liege ab Deinem Post natürlich total am Boden... bin völlig zerstört... und wie ich ups kenne, geht es ihr ähnlich... oh je, oh je... wie sollen wir diesen Tag nach diesem Abrieb - und nachdem wir nun wissen, was für "doofe und engstirnige Typen" :lol: :lol: wir sind - nur überstehen :shock: :shock: :wink: :lol: :lol:

Wünsche Dir trotzdem einen schönen - und möglichst aggressionsfreien :wink: - Tag!

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Ups... »

millou hat geschrieben:@ups und Lunida
Doofere Leute als ihr gibts wirklich nicht.
doch, gibt es... kenne ich sogar selber... :)

millou hat geschrieben:1. Hab ich mich erkundigt wie die Lage rechtlich ist. Da hab ich Antwort erhalten und mich bedankt. Und ja, ich werde meinen Chef fragen müssen wie ich den Tag im System eingeben muss. Ich hab schlicht keine Ahnung unter welche der schätzungswrise 20 Kategorien das fällt. Aber dafür gibts ja so engstirnige augenrollende HR-Typen wie euch.
Die richtige Antwort auf meine Frage wäre also gewesen:
Ja, ich werde meinen Chef direkt fragen - kann das gut verpacken in die Frage - auf welcher Position soll ich den Tag am Besten eintragen?


millou hat geschrieben:2. Hab ich eine Frage gestellt wer die höheren Rechte hat. Ob man mir verweigern dürfte mein Hab und Gut zu retten. Ich habe nie und mit keinem Wort erwähnt, dass ich eine bezahlte Absenz verlange. Aber auch hier. Ich dürft gern weiter motzen und euch über Fragen aufregen und Augen rollen wenn eure Phantasie mit euch durchgeht und ihr keine Kommentare lesen und verstehen könnt.
Auch hier wäre also die richtige Antwort auf meine Bemerkung gewesen: meinst du, das würde grad so weit reichend sein? Als Arbeitsverweigerung? Naja, die Reaktion von meinem Chef als ich angerufen habe und ihm die Sachlage erklärt habe war zum Glück nicht, dass ich aber arbeiten kommen müsste, sondern dass es kein Problem ist, wenn ich zu Hause bleibe...

Betreffend deiner an mich und Lunida persönlichen Beleidigung... sei froh können wir 2 so gut damit umgehen - sonst würd ich dir hier was schreiben was dich wirklich richtig nerven würde... :)
aber so - keine Angst - amüsier ich mich weiter und hinterfrage nun wie doof ich und wie doof du bist! :)

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von shiraz »

Konkrete Bestimmungen über Fälle wie den Deinen lassen sich in den Gesetzbüchern nicht finden.
Jedoch lässt sich aus nachfolgend zitiertem Art. 329 OR ableiten, dass bei der Gewährung von Freizeit auf die Bedürfnisse und Interessen des Arbeitnehmers, wie auch des Arbeitgebers, Rücksicht genommen werden muss.
Es ist also eine Ermessensfrage, ob Dein Anliegen/Notfall über den Interessen des Arbeitgebers steht.
Ich persönlich würde die Frage klar bejahen - ohne jedoch konkrete Fälle aus der Rechtssprechung benennen zu können.


OR Art. 329 C. Pflichten des Arbeitgebers / VIII. Freizeit, Ferien, Urlaub für Jugendarbeit und Mutterschaftsurlaub / 1. Freizeit

VIII. Freizeit, Ferien, Urlaub für Jugendarbeit und Mutterschaftsurlaub

1. Freizeit

1 ...
2 ...
3 ...
4 Bei der Bestimmung der Freizeit ist auf die Interessen des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers angemessen Rücksicht zu nehmen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Benutzeravatar
bodega
Vielschreiberin
Beiträge: 1012
Registriert: Do 1. Mär 2007, 11:55

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von bodega »

also ehrlich, ich gebe meinem arbeitsgeber sehr viel von mir, arbeite einiges mehr als das minimum, stehe hinter meinem arbeitsgeber, die arbeit ist mir sehr wichtig und macht mir viel freude. wenn bei mir aber die wohnung oder der keller im schlamm stehen würde, wäre meine oberste priorität, dies zu säubern. da würde ich dann auch das verständnis meines arbeitsgebers erwarten. arbeit ist gut und recht, aber wir als mensch sollten doch noch wichtiger sein. ebenso wenn mein mann oder mein kind verunfallen würde. da käme zuerst die familie!

Jamiro

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Jamiro »

Sehe ich genauso wie @bodega. Was aber nicht heisst, dass solche Absenzen bezahlt sein sollen. Glücklicherweise hatte ich bis jetzt immer Arbeitgeber, die in solchen Situationen sehr kulant waren- andererseits wäre es mir aber nicht in den Sinn gekommen, dass ich bezahlt frei kriege. Ich schaue dann, dass ich den Fehltag möglichst noch in der gleichen Woche (arbeite nur Teilzeit) nachholen kann. So ist unterm Strich beiden gedient, denke ich.

Benutzeravatar
bodega
Vielschreiberin
Beiträge: 1012
Registriert: Do 1. Mär 2007, 11:55

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von bodega »

ja klar, muss es nicht bezahlt sein, bei mir können sie es halt nicht von den ferien abziehen. hatte auch noch nie so eine situation.

@lunida und ups: ich denke ein bisschen menschlichkeit darf auch in einer firma herrschen, oder nicht? wir sind doch keine maschinen und es darf doch nicht immer nur um den profit gehen... (klar muss eine firma rentieren, klar gibts immer ausnutzer, aber bei denen sollte man ansetzen und nicht bei mitarbeitern, die ein unglück trifft. )

Benutzeravatar
Barbamama79
Senior Member
Beiträge: 503
Registriert: Mo 28. Jul 2014, 08:18
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Barbamama79 »

Ich denke, dass die meisten Arbeitgeber in einer solchen Situation Verständnis haben und sich nicht querstellen, wenn jemand frei haben möchte (unbezahlt). Das bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist. Es geht um Kulanz und daher finde ich auch, man soll doch froh sein, wenn man so kurzfristig frei bekommt. Es wurde nach einem "höheren Recht der Versicherung" gefragt. Und dieses sehe ich ganz klar auch nicht. Dass die Versicherung erwartet, dass man den Schaden minimiert, ist klar. Dies wäre jedoch auch möglich, indem man jemanden beauftragt, den Keller leer zu räumen....
★ 07/2012
♂ 04/2013
★ 09/2014
♀ 11/2015

Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Freitage nach Wasserschaden?

Beitrag von Lunida »

Es ist nicht so, dass man wegen einem solchen Ereignis zwingend Ferien oder Ueberstunden nehmen muss - UBU (unbezahlt) geht auch.

Für solche Sachen muss der AG einem frei geben - aber eben: Grundsätzlich einfach unbezahlt, d.h. entweder man nimmt Ferien, kompensiert Ueberstunden oder nimmt unbezahlt. Ein solcher Fall fällt nicht unter die Ereignisse, die der AG bezahlt frei geben muss - er kann, muss aber nicht. Nett ist es sicher, nur wie gesagt, im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter halt auch etwas heikel. Denn wenn man dem, der aufgrund Hochwasser/Regen einen Wasserschaden im Keller hat, bezahlt frei gibt, ist das für den nächsten, der aufgrund einer ausgelaufenen Waschmaschine, eines geplatzen Rohres oder eines defekten Daches einen Wasserschaden hat (für das man ja auch nichts kann) und der dann auf eigene Kosten frei nehmen muss, sicher nicht sehr fair.

Aber eben: Das ist dann eine andere Geschichte. Rechtlich ist die Sachlage klar: Man muss solche Absenzen auf die eigene Kappe nehmen, sprich: Ferien, Ueberstunden oder UBU.

@Bodega
Ob man grad von "Unmenschlichkeit" sprechen kann, wenn jemand 1-2 Tage unbezahlt oder auf Ueberstunden wegen einem Wasserschaden nehmen muss, bezweifle ich :roll: ... sonst haben wir evtl. etwas andere Definitionen von "Menschlichkeit" bzw. "Unmenschlichkeit :wink: :lol: .

Nochmals: Ein Mitarbeiter hat wegen des starken Regens einen Wasserschaden und bekommt - netterweise - 3 Tage bezahlt frei. Super! 3 Wochen später kommt der nächste: Dem ist die Waschmaschine im Keller ausgelaufen - gleiches Problem. Beim nächsten ist ein Rohr geplatzt: Gleiches Problem. Ein weiterer hatte am Morgen einen Autounfall (nicht selbstverschuldet, nur Blechschaden) und kommt deshalb 4 Stunden später ins Büro. Dann kommt noch einer, bei dem hat es in der Garage gebrannt... und und und. Die Liste, von solchen unverschuldeten Ereignissen, lässt sich praktisch ohne Ende weiterführen :wink: . Und nochmals: Wieso bekommt der mit dem Wasserschaden aufgrund Regen 3 Tagen bezahlt frei und der, dem einen Wasserschaden hat, weil draussen auf der Strasse ein Rohr geplatzt ist (für das er ja auch nichts kann!) nicht? Das kannst Du dann fast nicht machen - also musst Du allen Mitarbeitern, die wegen solchen unverschuldeten (privaten) Ereignissen frei nehmen müssen, bezahlt frei geben. Und nochmals: In einer Firma mit mehreren hundert oder gar tausend Mitarbeitern kann sich das dann schnell mal läppern :wink: .

Von daher geht es mir nicht um Unmenschlichkeit :wink: , sondern um Fairness - gleiche Rechte und Pflichten für alle. Das ist mir als HR wichtig. Und wenn wir Ausnahmen machen, müssen sie begründet und für alle nachvollziehbar sein. Und ob man es sich leisten kann, allen Mitarbeitern bei solchen Geschehnissen bezahlt frei zu geben, ist dann eine GL-Entscheidung. Aber wenn man das machen will, muss man das meines Erachtens auch klar und schriftlich für alle festhalten. Denn wenn man bei solchen Ereignissen jedes Mal vom Goodwill eines AG oder eines HR-Tussis abhängig ist, dann führt es eben sehr schnell zu Ungerechtigkeiten. Der eine hat z.B. eine Küche, die unter Wasser steht - ok, Vorgesetzter gibt 2 bezahlte Frei-Tage. Der nächste hat einen Keller, der unter Wasser steht. Vorgesetzter findet: Nicht so schlimm, ist ja nur der Keller - gibt nur 1 Tag bezahlt frei :wink: . Der eine mit Wasserschaden lebt alleine, d.h. muss alles alleine regeln und hat entsprechend viel Aufwand. Der andere hat eine Hausfrau Zuhause, die vieles übernehmen kann - wie löst Du das? Verstehst Du, was ich meine? :wink: Von daher sind solche Wischi-Waschi-Ausnahmeregelungen, wo man je nach Fall entscheidet, halt immer sehr heikel - und führen meiner Erfahrung nach früher oder später immer intern zu Diskussionen und Ungerechtigkeitsgefühlen.

Auf jeden Fall: Ich hatte in meiner 10jährigen HR-Laufbahn noch nie eine Diskussion mit Mitarbeitern wegen "Unmenschlichkeit" in der Firma :wink: - aber schon gefühlte 100 Diskussionen wegen (tatsächlicher oder eingebildeter) Ungerechtigkeit :roll: .

Antworten