In der Zeitung Inserat für: Bügle für Sie

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Vitele
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In der Zeitung Inserat für: Bügle für Sie

Beitrag von Vitele »

Hallo Zusammen

Immer wieder lese ich bei uns in der Regionenzeitung, Inserate, wo angeboten wird, die Wäsche von einem zu Bügeln.

Ich frage mich dann immer, ist das einfach so erlaubt?

Also könnte ich dies zum Beispiel auch einfach so machen und dann den Leuten einfach eine handgeschriebene Quittung (Quittungsbüchlein) geben, als Bestätigung und das Geld bar einverlangen?

Habe mir schon vielmals Gedanken gemacht, wie das so läuft.

Eigentlich müsste man dies dann auch bei den Steuern als Nebeneinkommen angeben, oder nicht?

Hat jemand Erfahrung damit?

Liebe Grüsse Vitele

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Berlin
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Re: In der Zeitung Inserat für: Bügle für Sie

Beitrag von Berlin »

Natürlich ist das erlaubt. Du musst die Einnahmen bei den Steuern angeben, Dich bei der AHV als selbständig anmelden und AHV Beiträge bezahlen. That's it.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)

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lafourmi
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Re: In der Zeitung Inserat für: Bügle für Sie

Beitrag von lafourmi »

Wieso gehst Du davon aus, dass diese Person ihre Einkünfte nicht versteuert?


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Vitele
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Re: In der Zeitung Inserat für: Bügle für Sie

Beitrag von Vitele »

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whatelse32
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Re: In der Zeitung Inserat für: Bügle für Sie

Beitrag von whatelse32 »

Es ist erlaubt und ja, die Nebeneinkünfte müssen als Einkommen bei den Steuern angegeben werden. In Sachen AHV gibt es pro Kanton eine Grenze, ab wann auf den Einkünften AHV bezahlt werden muss. Das kannst Du bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt) des Kantons abklären.
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