Hallo Zusammen
Ich bin im Stundenlohn angestellt.
Da ich nun Schwanger bin, frage ich mich, ob ich auch einen Lohn bekomme, wenn ich z. B. 4 Wochen vor Termin krankgeschrieben werde?
Was ich weiss ist, dass ich anschliessen 16. Wochen weiterhin den Lohn erhalte. Das hat mir mein AG mitgeteilt.
Aber bei der anderen Sache, bin ich nicht so sicher, wie das läuft.
Und wie mache ich das. Ich möchte nach den 16. Wochen nicht sofort wieder anfangen zu Arbeiten (arbeite nur am SO Morgen für 2.5 Stunden).
Künden tue ich jetzt sicher nicht. Das weiss ich, dass man das nicht machen soll.
Wie muss ich es dann aber sinst machen? Nach Niederkunft, auf Ender der 16. Wochen?
Habe es dem AG noch nicht gesagt.
Aber ich möchte einfach mind. 6-8 Monate Pause machen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Im Stundenlohn angestellt - bezahlt wenn krankgeschrieben?
Moderator: conny85
Re: Im Stundenlohn angestellt - bezahlt wenn krankgeschrieben?
Hallo Vitele
Natürlich erhälts Du den Lohn während der Krankheit vor der Niederkunft.
Betreffend die Berechnung gibt es zwei/drei Möglichkeiten, die aber schlussendlich, zumindest auf längere Sicht, kaum Unterschiede machen.
Betreffend Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Mutterschutzurlaub ist es so, dass Du Dir bis zu einem Jahr Zeit lassen kannst (sofern Du stillst) - ohne dass Dir der AG künden könnte. Allerdings unbezahlt.
Ich würde dem AG VOR dem ordentlichen Kündigungstermin mitteilen, dass Du unbezahlt weiter angestellt bleiben willst, dir jedoch die Auszeit verlängern willst.
Natürlich erhälts Du den Lohn während der Krankheit vor der Niederkunft.
Betreffend die Berechnung gibt es zwei/drei Möglichkeiten, die aber schlussendlich, zumindest auf längere Sicht, kaum Unterschiede machen.
Betreffend Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Mutterschutzurlaub ist es so, dass Du Dir bis zu einem Jahr Zeit lassen kannst (sofern Du stillst) - ohne dass Dir der AG künden könnte. Allerdings unbezahlt.
Ich würde dem AG VOR dem ordentlichen Kündigungstermin mitteilen, dass Du unbezahlt weiter angestellt bleiben willst, dir jedoch die Auszeit verlängern willst.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
- Barbamama79
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Re: Im Stundenlohn angestellt - bezahlt wenn krankgeschrieben?
Die Lohnfortzahlung bei Krankheit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem davon, ob es eine Erwerbsausfallversicheung gibt und evtl. auch von den Dienstjahren. Im ersten Dienstjahr kann es sein, dass du nur 3 Wochen bezahlst wirst.
Betreffend Wiederaufnahme der Arbeit gilt meiner Meinung nach folgendes: In der Schweiz haben alle erwerbstätigen Frauen Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dieser dauert 14 Wochen und beginnt ab dem Tag der Geburt des Babys. Es gibt Arbeitsgeber, die mehr als die 14 Wochen gewähren. Zusätzlich zu den 14 Wochen haben Mitarbeiterinnen Anspruch auf zwei Wochen unbezahlten Urlaub. Dabei darf die Schwangere die zwei Extra-Wochen entweder vor oder nach der Geburt freinehmen. Ob sie über diese Zeit hinaus noch unbezahlten Urlaub nehmen darf, fällt in den Entscheidungsspielraum des Vorgesetzten und ist ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Wenn du dich nach dem Muttershaftsurlaub einfach weigerst, wieder zu arbeiten, darf dir der Arbeitgeber künden. Ich würde also auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm sagen, dass du gerne unbezahlten Urlaub möchtest.
shiraz: Woher hast du die Angabe von einem Jahr? Das wäre mir neu...
Betreffend Wiederaufnahme der Arbeit gilt meiner Meinung nach folgendes: In der Schweiz haben alle erwerbstätigen Frauen Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dieser dauert 14 Wochen und beginnt ab dem Tag der Geburt des Babys. Es gibt Arbeitsgeber, die mehr als die 14 Wochen gewähren. Zusätzlich zu den 14 Wochen haben Mitarbeiterinnen Anspruch auf zwei Wochen unbezahlten Urlaub. Dabei darf die Schwangere die zwei Extra-Wochen entweder vor oder nach der Geburt freinehmen. Ob sie über diese Zeit hinaus noch unbezahlten Urlaub nehmen darf, fällt in den Entscheidungsspielraum des Vorgesetzten und ist ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Wenn du dich nach dem Muttershaftsurlaub einfach weigerst, wieder zu arbeiten, darf dir der Arbeitgeber künden. Ich würde also auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber sprechen und ihm sagen, dass du gerne unbezahlten Urlaub möchtest.
shiraz: Woher hast du die Angabe von einem Jahr? Das wäre mir neu...
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Re: Im Stundenlohn angestellt - bezahlt wenn krankgeschrieben?
Darf mich die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber zwingen, die Arbeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufzunehmen, wenn ich stille?
Nein. Laut Artikel 35a des Arbeitsgesetzes dürfen schwangere und stillende Frauen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Eine stillende Mutter kann daher während der Dauer eines Jahres ab der Geburt nicht verpflichtet werden, ihre Arbeit wieder aufzunehmen (Art. 60 Abs. 2 ArGV1). Die stillende Frau geniesst ab der 17. Woche nach der Geburt keinen Schutz mehr gegen Kündigung zur Unzeit (Art. 336c OR). Wenn der Arbeitsvertrag aus Gründen aufgelöst wurde, die mit der Mutterschaft zusammenhängen, handelt es sich um eine diskriminiernede Kündigung, und die Arbeitnehmerin kann eine Entschädigung verlangen (art. 5 Abs.2 GlG).
Nein. Laut Artikel 35a des Arbeitsgesetzes dürfen schwangere und stillende Frauen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. Eine stillende Mutter kann daher während der Dauer eines Jahres ab der Geburt nicht verpflichtet werden, ihre Arbeit wieder aufzunehmen (Art. 60 Abs. 2 ArGV1). Die stillende Frau geniesst ab der 17. Woche nach der Geburt keinen Schutz mehr gegen Kündigung zur Unzeit (Art. 336c OR). Wenn der Arbeitsvertrag aus Gründen aufgelöst wurde, die mit der Mutterschaft zusammenhängen, handelt es sich um eine diskriminiernede Kündigung, und die Arbeitnehmerin kann eine Entschädigung verlangen (art. 5 Abs.2 GlG).
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Re: Im Stundenlohn angestellt - bezahlt wenn krankgeschrieben?
Gilt das für die Schweiz? War mir so nicht bekannt.
- Barbamama79
- Senior Member
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- Registriert: Mo 28. Jul 2014, 08:18
- Geschlecht: weiblich
Re: Im Stundenlohn angestellt - bezahlt wenn krankgeschrieben?
"Die stillende Frau geniesst ab der 17. Woche nach der Geburt KEINEN Schutz mehr gegen Kündigung zur Unzeit"
Genau. Das heisst, der Arbeitgeber kann kündigen.
Art. 60 Abs. 2 ArGV1 lautet: "Stillenden Müttern sind die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben. Davon wird im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet:
a. bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten;
b. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten;
c. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten."
Daraus schliesse ich nicht, dass sie während eines Jahres nicht verpflichtet werden kann, die Arbeit aufzunehmen. (?)
Genau. Das heisst, der Arbeitgeber kann kündigen.
Art. 60 Abs. 2 ArGV1 lautet: "Stillenden Müttern sind die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben. Davon wird im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet:
a. bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten;
b. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten;
c. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten."
Daraus schliesse ich nicht, dass sie während eines Jahres nicht verpflichtet werden kann, die Arbeit aufzunehmen. (?)
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Re: Im Stundenlohn angestellt - bezahlt wenn krankgeschrieben?
Barbamama
Es ist, wie soll ich sagen, ein wenig zwitterhaft
Zur Wiederaufnahme kann die stillene Mutter während 1 Jahres nicht gezwungen werden.
Allerdings entfällt der generelle Kündigungsschutz, das seh ich wie Du.
Wird ihr aus Gründen die in der Mutterschaft liegen gekündigt (Stillen ist ganz bestimmt solch ein Punkt), kann sie eine Entschädigung verlangen. Die Kündigung ist demnach also gültig, aber entschädigungspflichtig, sofern sie verlangt wird.
Wird ihr aus anderen Gründe gekündigt, ist nichts zu machen.
Es ist, wie soll ich sagen, ein wenig zwitterhaft

Zur Wiederaufnahme kann die stillene Mutter während 1 Jahres nicht gezwungen werden.
Allerdings entfällt der generelle Kündigungsschutz, das seh ich wie Du.
Wird ihr aus Gründen die in der Mutterschaft liegen gekündigt (Stillen ist ganz bestimmt solch ein Punkt), kann sie eine Entschädigung verlangen. Die Kündigung ist demnach also gültig, aber entschädigungspflichtig, sofern sie verlangt wird.
Wird ihr aus anderen Gründe gekündigt, ist nichts zu machen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken