Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Stern
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Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Stern »

Hallo zusammen

Die Frage wurde bestimmt schon 1000x gestellt, also sorry. :x

Ich wohne im Aargau, arbeite noch 100% und bin im 6. Monat SS.
Bei meinem AG gilt das OR bzgl. Krankheit / Unfall.

Mich interessiert nun, wie es aussieht, sollte mich mein FA 20% krank schreiben:

Gemäss Bernerskala hätte ich im 2. DJ Anrecht auf 4 Wochen Lohnfortzahlung. Hiesse das, ich kriege ab Tag X, an dem ich nur noch 80% arbeite (20% krankgeschrieben) 4 Wochen den Lohn, welchen ich als 100% Angestellte hätte und ab dem nächsten Monat "nur" noch den effektiven Lohn sprich ich arbeite 80% und erhalte auch nur noch dafür Lohn?

Bringt mir dann eine Krankschreibung etwas oder könnte ich nicht auch von mir aus zum Chef und um eine Reduktion bitten? Ist man als Schwangere gar nicht speziell geschützt? :roll:
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Kringel
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Kringel »

Also wenn di Arbeitgeber e Kranketaggeldversicherig het, denn ûberchunsch du de volli Lohn jede Monet. Bsp 60% schaffe u 40% krank, aber 100% lohn. Je nach versicherig zahle si 1-2 Jahr lang.

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Ups...
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Ups... »

Habt ihr eine Krankentaggeldversicherung?
Wenn ja, könnte es so sein, wie Kringel schreibt - aber (trotz dem doofen Schweizerdeutsch) ist es nicht wirklich richtig, was sie schreibt.
Du bekommst nicht zwangsläufig 100% des Lohnes. 80% sind gesichert, aber nicht unbedingt ab sofort - es gibt Versicherungen mit Wartefreisten, könnte also sein, dass du einige Zeit (je nach Vertrag halt) noch 100% Lohn bekommst - oder eine Wartefrist, wo du gar keinen Lohn bekommst - und danach irgendwo zwischen 80% und 100% - je nach Arbeitgeber.

So wie du schreibst hat der Arbeitgeber aber keine Versicherung. Dann wäre es wohl eine der 3 Skalen (Berner, Basler, Zürcher) und da ist es auch auf 80% beschränkt. Also, würdest du evt. auch "nur" 80% des Lohnes bekommen. Wenn du jetzt 20% krank bist, dann wäre dass ja dann nicht 4 Wochen - sondern 4 Wochen = 20% (d.h. 20 Wochen weil du erst dann 100% krank warst)...

Weshalb meinst du denn, dass du auch grad um 20% reduzieren könntest? Bist du krank und wirst deshalb krank geschrieben, oder magst du einfach nicht mehr so viel arbeiten? Wenn es zweiteres ist, dann reduziere deine Arbeitszeit - das wäre ja fair...

speziell geschützt als Schwangere bist du, dass dir der Chef nicht kündigen darf - bis 8 Wochen nach der Geburt. Du darfst aber natürlich alles machen - reduzieren, kündigen etc.

greenguapa
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von greenguapa »

Ups, woher hast du die Angabe mit den 8 Wochen Kündigungsschutz? Ist meiner Meinung nach (welche auf Aussage Rechtschutzversicherung & Beobachter) basiert eine falsche Aussage deinerseits.

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Stern
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Stern »

Hallo zusammen

Eine Krankentaggeldversicherung besteht.
Ich habe mich nun einfach an der Bernerskala orientiert.

Demnach wäre es so, mit 20% Krankschreibung erhalte ich trotzdem 100% Lohn?
Ich kann mir das gar nicht vorstellen...

Es wäre bei mir beides, liebe Ups...
Da ich noch MS habe, bin ich körperlich sowieso schon etwas angeschlagen. Hinzu kommt die SS und ein Chef, der sich fr mich überhaupt nicht interessiert, sondern nur für meine Leistung. Ich bin vorallem kôrperlich aber auch seelisch sehr unter Druck und mag nicht mehr genauso viel leisten, wie vor der SS. Kann vielleicht nicht jeder nachvollziehen aber mein Körper signalisiert mir langsam, dass ich zurück schrauben muss.
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conny85
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von conny85 »

Hallo Stern

Die vorherigen Aussagen sind nicht ganz korrekt. Da dein AG eine Versicherung hat, musst du dich an deinen AG wenden für eine korrekte Aussage. Ich kann dir einfach den üblichen Fall im kaufmännischen Bereich mitteilen. Im normalfall hat eine versicherunf eine wartezeit von 30 tagen. Das heisst du erhälst während 30 Tagen 100% lohn. Ab dem 31. nur noch 80% taggeld für die 20% und für die restlichen 80% erhälst du 100% lohn. Wie du siehst, sehr kompliziert das ganze und nur dein arbeitgeber kann dir genau sagen ab wann du eine lohnreduktion haben wirst

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Ups...
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Ups... »

greenguapa hat geschrieben:Ups, woher hast du die Angabe mit den 8 Wochen Kündigungsschutz? Ist meiner Meinung nach (welche auf Aussage Rechtschutzversicherung & Beobachter) basiert eine falsche Aussage deinerseits.
tschuldigung, ja es sind ja 16 Wochen....

@Stern

eben, du bekommst nicht unbedingt 100% Lohn.
es gibt alles - von einigen Tagen Wartefrist ganz ohne Lohn bis zu ohne unterbrechung 100% Lohn. Bei mir im Geschäft jetzt bekomme ich in jedem Fall 100% Lohn - einfach max. 720 Tage lang - in einem früheren Geschäft hätte ich die ersten 3 Tage von meinem Ferien / oder ohne Lohn und nachher 80% gekriegt...

ist total unterschiedlich!

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Stern
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Stern »

Das scheint ja sehr kompliziert zu sein ... Danke für eure Antworten!
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Stern
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Stern »

@ Conny
Dann beziehen sich die 80% auf das Taggeld und nicht auf den normalen Lohn?
So rum wäre der finanzielle "Verlust" ja geringer oder?

Sprich konkret:

Bruttolohn mit 100% Arbeit = Fr. 5'900.-

Dann erhielte ich bei Deinem geschilderten, normalen kaufmännischen Fall:

1. Monat der Krankschreibung = Fr. 5'900.- brutto
Ab 2. Monat der Krankschreibung noch Fr. 5'664.- brutto
> 80% = Fr. 4'720.-
> 20% = Fr. 1'180.- -> 80% davon Fr. 944.-

Auszahlung: Fr. 4'720.- + Fr. 944.- = Fr. 5'664.-

Geht mir nicht um den Betrag sondern darum, ob ich Dein Beispiel verstanden habe??
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Herzli84
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Herzli84 »

Liebi Stern, ich war in einer ähnlichen Situation. Hatte dann eine Erschöpfungsdepression ca. im 8. Monat. Ich finde es super, dass du frühzeitig reagierst und etwas an der Situation änderst. Mach nicht den gleichen Fehler wie ich, nur weil du "stark" sein, dem Arbeitgeber einen Gefallen machen, oder nicht auf Geld verzichten willst. Es lohnt sich nicht.
Alles Gute!
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Stern
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Stern »

@ Herzli84
Vielen Dank für Deinen Zuspruch.
Es geht mir selbst schon gegen den Strich aber ich riskiere ein Stück weit auch einen MS-Schub, wenn ich alles ignoriere.
Ich war und bin nicht eine, die beim kleinsten Wehwehchen zu Hause bleibt sondern genauso weiter macht und es auch allen recht machen will.

Aber hier merke ich sowieso jeden Tag, dass mir niemand Danke sagen würde, würde ich meine Gesundheit "aufs Spiel" setzen und deshalb bin ich jetzt soweit, dass ich am Montag mit meinem FA über eine 20% Krankschreibung spreche ... auch wenn mir dabei alles andere als Wohl ist.
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conny85
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von conny85 »

Ja genau. Die Frage ist aber auch noch ob die Versicherung eine Arbeitsverhinderung von 20% überhaupt übernimmt. Es ist wirklich, wirklich kompliziert. Jede Police ist anders und ich musste mich auch jedes mal wieder reinlesen in die Policen.

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tiwa
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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von tiwa »

ich finde das legitim sich krank schreiben zu lassen falls man nicht mehr so leistungsfähig ist gegen ende der ss. einen anderen schutz hat man ja nicht, auch wenn man nun ev. nicht genau genommen krank ist. freiwillig überfordern würde ich mich auch nicht, da sagt meistens echt niemand danke. und mit deiner ms ist es doch superwichtig dass du auf dich schaust !
bei meiner ersten ss wurde ich ca in der 30. wo teilweise krank geschreiben, das wurde sehr schlecht aufgenommen.
bei der zweiten habe ich unbezahlte ferien genommen. da die geburt spät kam, drückte mir das das mutterschaftsgeld herunter. das würde ich nicht mehr so machen.
chline brüeder okt 07
grosse brüeder mai 05

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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Ingvale »

Liebe Cony
In meinem Betrieb mit Kk Ttg Versicherung, welche ab 31. Tag 80% zahlt ist es so, dass vom Tag 1-30 zahlt der AG und zwar auch 80%. In deinem Fall wären 80% auf die 20% Krankschreibung.
Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber während der KK Tg Wartefrist dir 100% zahlt.
Lg
Ingvale


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Re: Lohnfortzahlung bei Pensumsreduktion

Beitrag von Ingvale »

Liebe Cony
In meinem Betrieb mit Kk Ttg Versicherung, welche ab 31. Tag 80% zahlt ist es so, dass vom Tag 1-30 zahlt der AG und zwar auch 80%. In deinem Fall wären 80% auf die 20% Krankschreibung.
Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber während der KK Tg Wartefrist dir 100% zahlt.
Lg
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