Diese Frage richtet sich an juristisch versierte Personen. Ich befasse mich gerade mit dem Thema Vorsorgeauftrag. Von verschiedenen Seiten hatte ich die erschreckendsten Geschichten bezüglich KESB-Kompetenzen gehört - dass man als Ehepartner komplett übergangen werden kann u.ä.. Gemäss meinen eigenen Recherchen scheint es aber, dass ein Vorsorgeauftrag bei Eheleuten nicht unbedingt nötig ist. Man kann sich gegenseitig vertreten, nur bei aussergewöhnlichen Sachen wie z.B. (Ver-)Kauf einer Wohnung. kann sich die KESB einschalten, das allerdings auch mit Vorsorgeauftrag. Kann mir das jemand bestätigen?
Nun habe ich noch die Frage, ob man auch gemeinsam als Paar einen Vorsorgeauftrag erstellen kann. Das wäre einfacher als zwei Mal denselben Auftrag zu erstellen, jeweils mit der Klausel "falls der Ehemann/die Ehefrau ebenfalls nicht mehr urteilsfähig ist". Bei uns geht es v.a. um die Frage, wer sich um die Kinder kümmern würde, falls uns gleichzeitig etwas zustösst. Wir sind gemeinsam sorgeberechtigt, daher scheint ein gemeinsamer Vorsorgeauftrag eigentlich sinnvoll.
Vorsorgeauftrag
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