RAV Frage

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Cinderellamia
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RAV Frage

Beitrag von Cinderellamia »

Ich wohne in einer seeehr ländlichen Gegend (auf dem Berg) und die Tochter kommt in den KIGA. Leider gibt es hier keine Betreuung für das Kind und ich musste meinen Job der noch ca. 1.5h weit weg war künden.

Nun plane ich ca. 1/2 Jahr nicht arbeiten zu gehen damit das Betreuungsproblem weg fällt. Wir sind auf der Suche nach einer Wohnung in einer Gegend wo die Kinderbetreuung gewährleistet ist und ich mir wieder eine Stelle im 40-50% Pensum suchen kann. Das wird aber vor Ende Jahr nicht der Fall sein.

Wenn ich nun z.B. im Januar 17 auf's RAV gehe, bekomme ich da nach meinen Sperrtagen Geld ? Kann man eine Pause (da fehlende Kindsbetreuung ) angeben oder wird das komisch aufgefasst?

Kennt sich jemand aus?

conny85
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Re: RAV Frage

Beitrag von conny85 »

Hallo Cinderellamia
Am besten meldest du dich jetzt schon an beim RAV und erklärst deine Situation. So bist du schon mal gemeldet, wirst logischerweise kein Geld erhalten, da keine Betreuung vorhanden, du kannst aber bereits Jobbewerbungen angeben, sobald ihr wisst wo ihr hingeht, so erhälst du keine oder nur wenige Sperrtage

GLüCK
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Re: RAV Frage

Beitrag von GLüCK »

Ich denke nicht. RAV heisst, du bist "arbeitsbereit" also "einsatzbereit zum arbeiten"...

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Phase 1
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Re: RAV Frage

Beitrag von Phase 1 »

Da du selbst gekündet hast bekommst du auch speertagr. Insgesamt wahrscheinlich 120.
nixht das rav gibt dir Geld sondern die arbeitslosenkasse.
Ich würde wenn ich dich wäre mich anmelden und einen Termin vereinbaren.
Trotz allem musst du bereits jetzt nach Arbeit suchen und wer weis vielleicht brauchst du dann das rav gar nicht mehr.

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Ups...
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Re: RAV Frage

Beitrag von Ups... »

Ich würd mich nicht jetzt schon melden beim RAV - sondern wie du gesagt hast, dann wenn du aktiv wirklich wieder einen Job suchst - d.h. du musst bevor du dich da anmeldest die neue Wohnung und die Kinderbetreuung geregelt haben. Dann beim RAV melden- Job suchen würd ich vorher schon beginnen, sobald du weisst, in welcher Gegend ihr eine neue Wohnung habt.

Ob es Sperrtage gibt oder nicht liegt dann auch im Ermessen des RAV - die genauen Gründe für die Kündigung musst du sowieso angeben...

samyna
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Re: RAV Frage

Beitrag von samyna »

Also ich würde Dir definitiv raten, sofort zum RAV zu gehen und die Situation zu besprechen. Sie können Dich beraten und zudem haben Sie ja auch Zugang zu potentiellen Arbeitgebern. Meines Wissens wird übrigens der Durchschnittslohn der letzten zwei Jahre berechnet und daraus bekommst Du dann nach Abzug der Sperrtage einen Prozentsatz (70 oder 80%??). Wenn Du nun also ein halbes Jahr oder länger nicht arbeitest, dann wird Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld immer kleiner. Auch solche Dinge würde ich berücksichtigen.

Kennst Du denn niemanden in der Nähe des Kindergartens, welche Dir einige Monate helfen würde, Dein Kind zu betreuen? Insbesondere jemanden, welche jetzt auch neu Kinder haben in dem Kindergarten? Ich war vor Jahren in der gleichen Situation wie Du. Wir bei uns hatten auch keine Betreuung und ich hätte vor Jahren, als die Kinder in den Kindergarten kamen, auch aufhören müssen. Aber ich habe dann immer alle im Dorf angefragt und der Zufall wollte es, dass eine liebe Familie in die Nähe des Schulhauses zog und seit da ist diese Mutter unsere private Tagesmutter. Mein Sohn geht mit ihrer Tochter in die gleiche Klasse. Ich würde sie niemals mehr missen wollen und ich bin soooo froh, haben wir eine Lösung gefunden. Versuche doch Dein Glück bei den zukünftigen Klassen-Gspänlis Deines Kindes, auch wenn Du keinen Job mehr hast. So kannst Du Dich gleich beim RAV melden, erhältst Arbeitslosengeld und hast Zeit, Dir eine geeignete Stelle zu suchen. Und vielleicht erübrigt es sich sogar, dass Ihr umziehen müsst.

sonrie
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Re: RAV Frage

Beitrag von sonrie »

@phase: wie kommst du auf 120 einstelltage? So viel ich weiss gibt es max. 60 einstelltage bei eigener kündigung....
@TE: ruf doch mal beim RAV an, die können dir genau sagen was du wann tun sollst.
Wie war denn dein kind vor dem kiga betreut?
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

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Re: RAV Frage

Beitrag von Phase 1 »

Oh ja stimmt sind 60 Tage Max.
Entschuldigung ich hatte eben 120 Tage im Kopf

chipsi
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Re: RAV Frage

Beitrag von chipsi »

wenn man ein Kind unter 10 Jahren hat. Werden die letzten 4 Jahre angeschaut. In diesen muss man 12 Beitragsmonate haben.

Ich würde mich unverbindlich mal telefonisch bei Rav melden und fragen, wie du vorgehen sollst. Ob eine Anmeldung jetzt schon Sinn macht oder ob du nur alle Bewerbungen dokumentieren sollst.

Nanny
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Re: RAV Frage

Beitrag von Nanny »

Verstehe ich das richtig? Du bleibst vorerst bis Ende Jahr zu Hause, ohne dass Du Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben willst, und erst ab Jan beim RAV melden und dann Geld beziehen wollen?
Falls ja, dann sind dann quasi deine Sperrtage eh abgegolten und du müsstest ab Oktober Bewerbungen schreiben ca 10 - 12 pro Monat. Dann würdest du sicher gleich ab Jan Geld bekommen. Sie schauen idR die letzten 3 Monate an. Aber wie schon erwähnt sind die Sperrtage sehr individuell je nach Fall. Eine Freundin mit 2 Kleinkindern konnte ca 8 Bewerbungen innert 3 vorhergehenden Monaten vorweisen und bekam nur 10 oder 12 Sperrtage weiss es nicht mehr genau.
Auf alle Fälle musst du aber per sofort wenn du Arbeitslosengeld beziehst vermittelbar sein.
Lg

Cinderellamia
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Re: RAV Frage

Beitrag von Cinderellamia »

Unsere Tochter habe ich vor KIGA mit zum Arbeitsort genommen und dort ging sie in die Kita.
Ich überlege mir jetzt doch mich jetzt schon auf dem RAV zu melden. Ich suche ja auch schon aktiv nach Stellen und falls
ich dann eine finden sollte (ist hier in der Gegend mit Teilzeit schwierig) finde ich hoffentlich eine Lösung.
Danke für eure Feedbacks;-)

Nanny
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Re: RAV Frage

Beitrag von Nanny »

Ich habe deinen Post nochmals genau durchgelesen (ist sehr von Vorteil :) )
Wegen fehlender Kinderbetreuung reicht das als Grund anzugeben. Du willst ja eh nicht grad Anspruch auf Geld erheben, dann ist das kein Problem. Wie gesagt 3 Monate vorher die Bewerbungen dokumentieren mit Arbeitsbeginn zB Jan.
Falls Du nicht unbedingt auf das Geld angewiesen bist, würde ich mich an deiner Stelle nicht schon beim RAV melden. Unverbindlich erkundigen ja, aber noch nicht effektiv anmelden. Falls du genügend Zeit hast an die RAV Termine zu sekeln und die Kurse zu besuchen OK, ansonsten warte doch lieber bis du weisst wegen neuer Wohnung/Ort etc. wie gesagt musst du auch vermittelbar sein, wenn du noch nicht geklärt hast wegen Kinderbetreuung, dann geht das nicht. Falls du dann einen Job ausschlägst, musst du dich auch rechtfertigen.
Meinem Partner wurde mal gekündt und er wurde gleich freigestellt da er im Aussendienst arbeitet. Er hat aber noch 3 Mt Lohn bekommen. Er hat sich gleich beim RAV gemeldet und wurde schon von Anfang an an "Full time Kurse" geschickt, obwohl er noch gar kein Geld bekam. Hat zum Glück schon 2 Wochen später eine neue Stelle gefunden und konnte zu Hause noch die Kündigungsfrist ein weng geniessen.
Bei Teilzeit nehmen die schon Rücksicht auf deine mögliche Tage etc, aber es kommt doch sehr stark auf den jeweiligen Berater an!
Viel Glück jedenfalls!

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