Stillen Arbeitszeit
Moderator: conny85
Stillen Arbeitszeit
Hoi zäme,
Ich habe nun zum ersten Mal einen Job bei dem ich Arbeitszeit erfasse, darum ist die Frage nach der bezahlten Stillzeit aufgetaucht. Wenn ich richtig recherchiert habe, habe ich, wenn ich mehr als 7h pro Tag arbeite, mind. 90 Minuten bezahlte Stillzeit zu gute. Weshalb mindestens? Mein Kleiner ist bereits 10 Monate alt, da dauert das stillen ja nicht mehr so lange. Ich hatte gedacht, dass ich einfach die ca. 30 Minuten aufschreibe, die ich zusätzlich brauche, da ich über Mittag nach Hause gehen muss und darum länger Pause mache. Kann ich das oder "müssen" es die vollen 90 Minuten sein?! Das würde bei meinem kleinen Pensum ziemlich viel ausmachen.
Lg princesa
Ich habe nun zum ersten Mal einen Job bei dem ich Arbeitszeit erfasse, darum ist die Frage nach der bezahlten Stillzeit aufgetaucht. Wenn ich richtig recherchiert habe, habe ich, wenn ich mehr als 7h pro Tag arbeite, mind. 90 Minuten bezahlte Stillzeit zu gute. Weshalb mindestens? Mein Kleiner ist bereits 10 Monate alt, da dauert das stillen ja nicht mehr so lange. Ich hatte gedacht, dass ich einfach die ca. 30 Minuten aufschreibe, die ich zusätzlich brauche, da ich über Mittag nach Hause gehen muss und darum länger Pause mache. Kann ich das oder "müssen" es die vollen 90 Minuten sein?! Das würde bei meinem kleinen Pensum ziemlich viel ausmachen.
Lg princesa
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Re: Stillen Arbeitszeit
Ich glaube du müsstest am arbeitsplatz stillen oder abpumpen damit es bezahlt wird...wenn du das zuhause machst dann zählt das nicht...habs mal irgendwo gelesen...
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Re: Stillen Arbeitszeit
Das Stillen während der Arbeitszeit ist bis zum ersten Lebensjahr bezahlt. Wie du schon geschrieben hast, sind es bei dir 90 Minuten.
Diese Zeiten können je nach den Bedürfnissen des Kindes am Stück oder verteilt bezogen werden, wenn du zum Beispiel 1x am Vormittag, 1x am Nachmittag nach hause gehst und stillst, abpumpst, oder dein Kind zu dir gebracht wird um zu stillen.
Du verfügst unabhängig davon, ob du im Betrieb stillst oder den Arbeitsplatz zum Stillen verlässt, über dieselbe bezahlte Stillzeit.
Wieviel Mal am Tag stillst du den noch?
Diese Zeiten können je nach den Bedürfnissen des Kindes am Stück oder verteilt bezogen werden, wenn du zum Beispiel 1x am Vormittag, 1x am Nachmittag nach hause gehst und stillst, abpumpst, oder dein Kind zu dir gebracht wird um zu stillen.
Du verfügst unabhängig davon, ob du im Betrieb stillst oder den Arbeitsplatz zum Stillen verlässt, über dieselbe bezahlte Stillzeit.
Wieviel Mal am Tag stillst du den noch?
Re: Stillen Arbeitszeit
Ich arbeite beim staat und die stillzeiten mussten während bestimmte zeiten erfolgen (blockzeiten) die mittagszeit zu verlängern ging bei mir nicht!
Re: Stillen Arbeitszeit
Hallo Princesa
Rechtlich gesehen, hättest du Anspruch auf die 30 Minuten, die du länger brauchst, weil du nach Hause gehst. Dies allerdings nur, bis dein Kind 1 Jahr alt wird. Es wird nur die Zeit bezahlt, die effektiv gebraucht wird, dh du bekommst sicher nicht 90 Minuten bezahlt, wenn du nur 30 Minuten brauchst.
Hast du erst neu dort angefangen? Ich persönlich würde bei einem relativ neuen Job nicht darauf bestehen, dass mir diese zusätzliche Zeit vergütet wird, wenn es sich ohnehin um maximal um 2 Monate handelt. Ich finde, dass es ein Geben und Nehmen ist. Möglicherweise bist du auch mal froh, wenn dein Arbeitgeber kulant ist.
Selbstverständlich ist es aber dein Entscheid. Falls du die bezahlte Zeit möchtest, würde ich auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber reden und mit ihm abmachen, dass/wie du die Zeit erfasst.
Rechtlich gesehen, hättest du Anspruch auf die 30 Minuten, die du länger brauchst, weil du nach Hause gehst. Dies allerdings nur, bis dein Kind 1 Jahr alt wird. Es wird nur die Zeit bezahlt, die effektiv gebraucht wird, dh du bekommst sicher nicht 90 Minuten bezahlt, wenn du nur 30 Minuten brauchst.
Hast du erst neu dort angefangen? Ich persönlich würde bei einem relativ neuen Job nicht darauf bestehen, dass mir diese zusätzliche Zeit vergütet wird, wenn es sich ohnehin um maximal um 2 Monate handelt. Ich finde, dass es ein Geben und Nehmen ist. Möglicherweise bist du auch mal froh, wenn dein Arbeitgeber kulant ist.

Selbstverständlich ist es aber dein Entscheid. Falls du die bezahlte Zeit möchtest, würde ich auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber reden und mit ihm abmachen, dass/wie du die Zeit erfasst.
Re: Stillen Arbeitszeit
Danke für eure Antworten. Ich stille nach Bedarf, so ca. 3 Mal am Tag plus morgens/abends/nachts, es sollte aber gehen mit einer Stillpause am Mittag. Ich fange neu an, mein Chef kennt sich mit der Thematik nicht aus. Wir waren verwirrt wegen dem "MIND. 90 Minuten". Wir sind uns einig, dass ich die 30 Minuten aufschreibe, die ich effektiv mehr brauche, aber unsicher, ob das rechtlich so korrekt ist, darum meine Frage...
Lg princesa
Lg princesa
Re: Stillen Arbeitszeit
Das mit den Mind. 90 Minuten denke ich ist so...
wenn du mehr brauchst als 90 Minuten / Tag - dann hast du die zu Gut - d.h. der Arbeitgeber kann dich nicht daran hinder... ABER - es sind nur max. 90 Minuten vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Wenn ihr euch einig seid, dann ist es ok.
wenn du mehr brauchst als 90 Minuten / Tag - dann hast du die zu Gut - d.h. der Arbeitgeber kann dich nicht daran hinder... ABER - es sind nur max. 90 Minuten vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Wenn ihr euch einig seid, dann ist es ok.
- danci
- Foren-Guru
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- Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
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Re: Stillen Arbeitszeit
Das "mindestens" bedeutet, dass ihr eine grosszügigere Regelung vereinbaren dürft, aber nicht eine für Dich nachteiligere. D.h. ihr könnt abmachen, dass Dir 2 Stunden pro Tag bezahlt werden, aber nicht, dass Du nur eine Stunde bekommst.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du nur diese Zeit bekommst, die Du tatsächlich zum stillen in Anspruch nimmst. D.h. wenn Du nicht abpumpst und auch nicht früher Feierabend machst resp. später kommst, sondern einfach mittags eine halbe Stunde überziehst, dann werden Dir diese 30 Minuten gutgeschrieben. Die restlichen 60 Minuten müsste er Dir gewähren, sofern Du sie brauchst, tust Du es nicht, verfällt es. Sprich, wenn Du 30 Min aufschreibst, ist das rechtlich ok. Wenn Du mal mehr brauchst (Kind krank etc.) und er beruht sich darauf, dass ihr ja nur 30 Min vereinbart habt, dann wäre das rechtlich nicht ok.
Ich habe gleich nach dem MU zu arbeiten angefangen (80%), da noch vollgestillt und auch gepumpt, bis das Kind jährig war, kam aber nie auf die 90 Min. 3x 20 Min in den Anfangszeiten was das Maximum....
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du nur diese Zeit bekommst, die Du tatsächlich zum stillen in Anspruch nimmst. D.h. wenn Du nicht abpumpst und auch nicht früher Feierabend machst resp. später kommst, sondern einfach mittags eine halbe Stunde überziehst, dann werden Dir diese 30 Minuten gutgeschrieben. Die restlichen 60 Minuten müsste er Dir gewähren, sofern Du sie brauchst, tust Du es nicht, verfällt es. Sprich, wenn Du 30 Min aufschreibst, ist das rechtlich ok. Wenn Du mal mehr brauchst (Kind krank etc.) und er beruht sich darauf, dass ihr ja nur 30 Min vereinbart habt, dann wäre das rechtlich nicht ok.
Ich habe gleich nach dem MU zu arbeiten angefangen (80%), da noch vollgestillt und auch gepumpt, bis das Kind jährig war, kam aber nie auf die 90 Min. 3x 20 Min in den Anfangszeiten was das Maximum....
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Re: Stillen Arbeitszeit
Vielen Dank liebe danci, dank deine Erklärung leuchtet mir diese Formulierung jetzt auch ein
Dann haben wir das ja richtig vereinbart.
Lg princesa

Lg princesa