Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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harmony
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Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von harmony »

Zwar bin ich nicht SS und habe einen neuen Job begonnen anfang August, aber mich würd da etwas so rein theoretisch interessieren, hier und auch Dr. Google hat noch nichts gefunden:
In meinem Arbeitsvertrag steht, das ab dem 2.Dienstjahr der MU 16 Wochen zu 100% Lohn beträgt, im 1. DJ 14 Wochen 80% Lohn.
Angenomment mein ET wäre z.b. mitte September 2017, also rund 1.5 Monate nach Beginn des 2. Dienstjahres - nun hätte ich eine Frühgeburt und bekäme das Kind ende Juli, wie verhält sich dann der Anspruch?
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Ups...
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von Ups... »

Naja, Mutterschaftsurlaub beginnt bei Geburt, nicht wenn ein Kind hätte geboren werden sollen....

conny85
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von conny85 »

Genau wie Ups sagt. Es gilt das Datum der Geburt

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Sabi81
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von Sabi81 »

Bei meiner kollegin hat der mutterschaftsurlaub erst ab dem datum begonnen, als sie das kind vom spital nach hause nehmen konnten! Vorher war sie vom FA noch krankgeschrieben! Kenne aber die rechtliche Grundlage nicht..

conny85
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von conny85 »

Sabi81: man kann von gesetzes wegen den Mutterschaftsurlaub verschieben wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen im Spital bleiben muss. Diese Zeit wird aber nicht bezahlt ausser es ist ein Arztzeugnis vorhanden.

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harmony
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von harmony »

Dann ist es wohl dann Good-Will von der Firma, ob sie dann 16 statt 14 Wochen gestatten würden oder nicht...
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Ups...
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von Ups... »

möchtest du denn schwanger werden???

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Phase 1
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von Phase 1 »

Vor ein paar Tagen hat das Bundesgericht entschieden das Mütter ihren Mutterschaftsurlaub verschieben dürfen. Zum Beispiel wegen einer Frühgeburt.
Hier kann Mannes hören:

http://m.srf.ch/sendungen/info-3/bundes ... n-muettern

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Ups...
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von Ups... »

wegen dem Verschieben - wie läuft das denn, wenn die ersten 8 Wochen ein Arbeitsverbot gilt? Vonwegen Gesundung der Mutter???

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harmony
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von harmony »

Ups... hat geschrieben:möchtest du denn schwanger werden???
Gute Frage ;) - 3 Jahre hat es mit meinem Exmann nicht geklappt, ohne eindeutiges ersichtliches Problem. Aus diversen Gründen hatte ich mich getrennt. Mit meinem neuen Partner steht das Thema immer mal wieder im Raum und wir haben "beschlossen" das ich erst mal den neuen Job anfange und wir Ende Jahr dann wohl mal anfangen zu üben. Durch die erfolglosen 3 Jahre bin ich einerseits im Glauben, dass es, falls es überhaupt dann klappt ev. auch länger dauern könnte. Aber meist kommt es ja anders als man denkt...

Habe grad noch folgenden Bericht gesehen: https://www.swissmom.ch/familie/geld-re ... fschieben/

Heisst theoretisch, hätte ich eine Frühgeburt und ich würde den MU Aufschieben und wäre dann beim selbigen antreten, im 2. Dienstjahr, hätte ich dann eigentlich die 16 Wochen zugute...
Und ja ich weiss, hätte ich eine Frühgeburt, habe ich andere Sorgen und Probleme... aber solche vermeindliche Lücken und offene Fragen gibt's noch und nöcher und ich beschäftige mich gerne damit...
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von glücks-igel »

Beim bundesgerichtsurteil geht es darum, dass der MU erst dann anfängt wenn das Kind in folge frühgeburt erst 1-2... Monate nach der Geburt entlassen wird. Die Frau war vorgängig krankgeschrieben und mit dem Urteil hat sie nun rechtbekommen, dass die ersten 2 Monate über Krankheit laufen und so bezahlt werden, der bezahlte MU beginnt mit der Entlassung des Kindes.

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harmony
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von harmony »

glücks-igel hat geschrieben:Beim bundesgerichtsurteil geht es darum, dass der MU erst dann anfängt wenn das Kind in folge frühgeburt erst 1-2... Monate nach der Geburt entlassen wird. Die Frau war vorgängig krankgeschrieben und mit dem Urteil hat sie nun rechtbekommen, dass die ersten 2 Monate über Krankheit laufen und so bezahlt werden, der bezahlte MU beginnt mit der Entlassung des Kindes.
War aber nicht die Kernfrage des Threads... hätte die Frau denn nun 14 oder 16 Woche MU zugute? wenn sie bei Geburt im 1. Dienstjahr war mit 14 Wochen MU, zum Zeitpunkt wo das Kind aus dem Spital entlassen wurde und sie dann den eigentlichen MU antritt, eigentlich bereits im 2. Dienstjahr ist, wo sie 16 Wochen MU hätte?
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Allegra85
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von Allegra85 »

Also ich finde, dass diese extra 2 Wochen sind Good-Will der Firma und die 20% Lohn, die sich drauf legen auch. Also rechne mal nicht mit diesem.
Die 14 Wochen mit 80% hat du in jedem Fall zu gute.
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glücks-igel
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von glücks-igel »

Naja, das ist auslegungs sache der Firma. Meine laienhafte Meinung würde sagen: 14 Wochen, denn die Firma rechnet ab Geburtstermim. Wenn dein Kind 1.5 Monate zu früh kommt und du für diese Zeit eine Krankschreibung erhältst, hättet du dann ja theoretisch 20 (14+6) Wochen. Wenn das Arbeitsverhältnis gut ist, könne ich mir aber auch vorstellen das dir die Firma entgegenkommt... Denn sie bezahlen ja "nur" die 2 Wochen + 20% selber.
Ich würde jetzt aber nicht davon ausgehen, dass das Kind so viel früher kommt und ab Januar hibbeln! :)

Und meine Ausführungen waren mehr an ups gerichtet wegen dem Arbeitsverbot in den ersten 8 Wochen. Es ist ja nicht so, dass wenn der MU verschoben wird, dass die Mutter zwischen Geburt und MU arbeiten geht sondern Krankgeschrieben ist.

Caipi16
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Re: Mutterschaftsurlaub nach Dienstjahr

Beitrag von Caipi16 »

Klarer Fall: Entscheidend ist der Geburtstermin - der tatsächliche Geburtstermin (nicht der errechnete). Kommt das Kind im 1. Dienstjahr zur Welt, gelten die Bestimmungen für Mitarbeiter im 1. Dienstjahr.

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