Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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espresso
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Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Beitrag von espresso »

Wenn ich mein Auto einem Junglenker - der die Fahrprüfung bestanden, kein eigenes Auto bzw. Versicherungspolice hat und noch bei seinen Eltern wohnt - ausleihe (nicht regelmässig, aber so 1-2 mal pro Monat für ein paar Stunden), wie kann der sich für das "Lenken fremder Fahrzeuge" versichern? Muss er das selber tun oder müssen dies die Eltern, bei denen er noch wohnhaft ist, veranlassen und in ihre Police einschliessen?
Das Glück hat 1999 doppelt zugeschlagen!

Mon1
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Re: Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Beitrag von Mon1 »

ich glaube du chasch bi dinere versicherig fremdlänker ischlüsse...

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Ups...
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Re: Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Beitrag von Ups... »

Ich denke eher, dass muss der Lenker. Sofern er noch zu Hause wohnt seine Eltern.

Aber - aufpassen - gem. Versicherung ist regelmässig allenfalls etwas anderes als in unserem Wortschatz...

Perlenmeer
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Re: Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Beitrag von Perlenmeer »

Der Lenker muss bei seiner Privathaftplichtversicherung den Zusatz "Fremdlenker" einschliessen. In den Bedingungen steht klar geschrieben dass es nicht regelmässig sein darf, sonst besteht kein Schutz.

Jila
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Re: Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Beitrag von Jila »

Wir hatten diesen Fall mit einer Person die ab und zu mit meiner Tochter und unserem Auto zur Therapie fuhr. Wir mussten dies bei unserer Police einschliessen. Aber Achtung oft dürfen nur über 25-jährige fahren, sind sie jünger steigt oft die Prämie massiv an.


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australia09
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Re: Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Beitrag von australia09 »

Der Junglenker klärt das am besten mit der Privathaftpflichtversicherung, wo er zur Zeit versichert ist. Die Bedingungen sind bei jeder Gesellschaft etwas anders. Auch die Frage, ob er noch bei seinen Eltern versichert ist oder nicht sollte er klären. Auch hier ist die Deckung nicht bei allen Versicherungen gleich.
03.2010 01.2012

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dede
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Re: Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Beitrag von dede »

Junglenker bei seiner Privathaftpflicht
Du bei deiner Kaskoversicherung

Christa
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Re: Junglenker / Lenken fremder Fahrzeuge

Beitrag von Christa »

Mussten grad für unsere Tochter dies abklären weil sie jetzt Autofahren lernen will.
Bei deiner Autoversicherung musst du Lenker unter 25 Jährig mitversichert haben.
Wir mussten dies neu abändern, kostet uns aber nicht viel mehr.

Mir wurde gesagt wenn mit einem anderen Auto fährt ausser unseren,muss der Halter abklären ob er unter
25 Jährige versichert hat.Sonst bezahlt die Versicherung nichts bei einem Unfall.
Mit der Privathalftpflich kann ich nur Selbstgehalt der bei dem Autohalter dann raufgeht versichern und dies auch
nur bei Gelegenheitsfahrten also nicht jede Woche.

Du musst also mal bei deiner Versicherung abklären wie du versichert bist.

Für mich gut zu wissen, den es ist vielleicht schnell mal von der Gotte oder Grosseltern gutgemeint und gesagt du darfst
jetzt mit mir Probefahren.Da sie aber selber keine Kinder hat, weiss sie jetzt das sie das zuerst mal abklären muss.
Denen dann später wenn sie mit gleichaltrigen in den Ausgang geht und dann plötzlich heimfahren würde mit einem
Fremden Auto is die Gefahr wow kleiner das nicht unter 25 Jährig versichert ist.

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