Vaterschaftsanerkennung - gem. Sorgerecht

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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pinocchio11
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Vaterschaftsanerkennung - gem. Sorgerecht

Beitrag von pinocchio11 »

Hallo zäme :)
Ich (w, 20) bin neu hier... und habe ein paar Fragen, hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich erwarte im November ungeplant (trotz Spirale) mein erstes Kind, habe mich aber vom Kindsvater schon in der Frühschwangerschaft getrennt da er das Kind zu diesem Zeitpunkt nicht wollte und er eine sehr negative Einstellung zum Ganzen hatte, dies ließ er mich intensiv spüren, ich habe sehr darunter gelitten.

Nun habe ich (mit ihm) für nächste Woche einen Termin beim Zivilstandesamt vereinbart für eine Vaterschaftsanerkennung. Zusätzlich hat mir das Amt noch verschiedene Merkblätter zur "gemeinsamen elterlichen Sorge" mitgeschickt.
Das Kind wird bei mir wohnen und ich werde mich hauptsächlich um die Erziehung kümmern.
Der Vater hat nun allmählich auch Interesse am Kind, dies ist für mich eher ein 'Dorn im Auge' und macht mir die ganze Situation hinsichtlich Sorgerecht nicht einfach.

Meine Frage betreffend gemeinsames Sorgerecht:
- Soll ich beim Amt mitunterschreiben (gemeinsames Sorgerecht) oder soll ich es bei der Vaterschaftsanerkennung belassen? Oder kommt in diesem Fall automatisch die KESB auf mich zu? (möchte mit KESB eigentlich nichts zu tun haben!)

Wir haben momentan noch nicht über folgende Themen (Alimente, Besuchsrecht usw.) gesprochen, laut Zivilstandesamt soll man sich vor der Unterzeichnung des gem. Sorgerechts über diese Themen im Klaren sein.
- kann das gemeinsame Sorgerecht auch erst nach der Geburt festlegt werden? Wenn ja, wird da automatisch die KESB miteinbezogen?

- hat man nicht sowieso automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn beide Eltern interessiert daran sind?

- in wie weit wird der Kindsvater in das Sorgerecht involviert, wenn das Kind bei mir wohnt?

- in wie weit hat er Mitspracherecht?


Hat jemand von euch auch schon solche Erfahrung gemacht, oder weiss einen Rat hierfür, wie ich weiter vorgehe und was auch mich zu kommt?

Freue mich auf eure wertvollen Tipps :)

Vielen herzlichen Dank im voraus!
Liebe Grüsse

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Phase 1
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Re: Vaterschaftsanerkennung - gem. Sorgerecht

Beitrag von Phase 1 »

Vaterschaft kann einfach vorgeburtlich anerkennt werden.
Für den Rest habt Ihr Zeit.
Ist aber von Vorteil wenn man bereits vor der Geburt alles geklärt habt.
Da hilft es auch das man gemeinsam zum Anwalt geht und eine Vereinbarung aushandelt.
Danach muss das ganze zur KESB geschickt werden und die anerkennen das dann oder halt auch nicht. Kommt halt drauf an.
Das gemeinsame Sorgerecht ist eh gesetzlich verankert und der Vater hat definitiv ein mitspräche recht auch wenn du das nicht willst.
Der Vater des Kindes oder besser gesagt das Kind hat auch ein umgangsrecht und daran musst du dich gewöhnen.

Persönlich muss ich sagen das es besser ist das der Vater auch am Leben teilhaben darf und das meiner Meinung nach zu gleichen Teilen.
Er ist der Vater und dein Kind darf auch mit ihm einen normalen Umgang haben.
Nur weil du das nicht gut heisst, ändert es nichts an der Tatsache!
Es ist auch egal ob er das Kind anfangs wollte oder nicht. Er hat Interesse also sei auch froh drum!
Gibt es leider auch anders und das ist dann ganz schlimm für die Kinder.

pinocchio11
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Re: Vaterschaftsanerkennung - gem. Sorgerecht

Beitrag von pinocchio11 »

Vielen Dank für deine rasche + sehr hilfreiche Antwort. Ich werde indemfall diese Woche nur das mit der Vaterschaftsanerkennung erledigen und um den Rest werden wir uns nacher kümmern. Vielen danK!

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