Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Charisma
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Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Charisma »

Hallo zusammen,

nein es geht nicht um mich.
aber ich möchte mich ohnehin informieren;

Kennt sich jemand da aus?

eine Freundin und ich, hätten die Idee eine WG zu gründen.
da ihr Kind aber woanders in die Schule geht als das Mietobjekt, möchte ich mich erkunden, ob es möglichkeiten gibt, dass eine WG zu stande kommt, aber das Kind ohne schulwechsel die Schule dennoch besuchen kann?

Die gemeinden sind nicht weit von einander entfernt und auch der Schulweg ist machbar alleine. Kind ist 9 bald 10.

Wie sieht das aus?

Ohne das man sich finanziell in den ruin stürzt in dem man die Schule selber finanzieren muss?

Besten Dank für eure Antworten.

LG

Charisma

nicci84
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von nicci84 »

Als ich selber Kind war. Haben mich meine Eltern während ca 4monaten immer in die alte Schule gefahren da ich in der 3klasse war uns sonst gleich 2mal hätte wechseln müssen.
Weiss nicht was sie damals machten das es geht aber würde mal bei der Schulpflege anfragen.

julaka
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von julaka »

In der regel bezahlt man ca. 10'000 franken im jahr. Ist recht teuer. Aber das wird von fall zu fall unterschiedlich sein.

julaka
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von julaka »

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naura
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von naura »

julaka hat geschrieben:In der regel bezahlt man ca. 10'000 franken im jahr. Ist recht teuer. Aber das wird von fall zu fall unterschiedlich sein.
Wir hätten auch so viel bezahlt.

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Nea
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Nea »

Ich würde bei der Schulleitung nachfragen, denke aber nicht, dass es bewilligt wird. Manchmal kann man das machen, aber wohl nicht monatelang.

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joli
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von joli »

Unsere Tochter besucht wegen im Dezember anstehendem Umzug die Schule seit den Sommerferien in der neuen Wohngemeinde. Wir brauchten eine schriftliche Bestätigung der Schulpflege am neuen Ort, dass sie ggüber unserer jetzigen Wohngemeinde keine Kosten geltend machen, da die Zeit absehbar ist. Denke bei euch könnte es recht ins Geld gehen.
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Nellino
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Nellino »

Unser Kind geht in einer anderer gemeinde in die schule...dies aber aus anderen Gründen. Wir sind immer noch dran am abklären wegen dem schulgeld. Dies wechselt übrigens alle jahre, kommt immer drauf an was die Schule noch so für kosten hat. Es braucht seeeeeehr triftige gründe damit eine Gemeinde das Schulgeld übernimmt. Hier sind die kosten in diesem jahr knapp 7200.-- im nächsten springts auf 11000.--.
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stella
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von stella »

Hier ist es grundsätzlich so, dass wen man umzieht, man das Kind, wenn es ein paar Monate beträgt, noch in der alten Klasse lassen kann und dann z.B. erst auf das neue Schuljahr oder auf die nächsten Ferien wechselt.

Und grundsätzlich gilt in der Schweiz, dass Wohnort gleich Schulort ist, ausser man macht mit der Gemeinde etwas anderes ab - z.B. wenn es Schwierigkeiten gibt.
Hier können Eltern auch nicht wählen, auch wenn sie wollten.
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danci
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von danci »

Ist bei uns gleich wie bei stella. Vorübergehend sind Ausnahmen möglich (z. Bsp. dass ein 9.-KLässler nicht für das letzte Quartal in eine andere Schule muss oder dass ein 1.-Klässler gleich in der neuen Schule starten kann), aber grundsätzlich gilt Schulort=Wohnort. Unsere Gemeinde ist etwas langgezogen, die Schule jedoch zentral und so gibt es einige Kinder, die einen kürzeren Schulweghätten, wenn sie in die Nachbarsgemeinde gehen könnten oder umgekehrt zu uns könnten, bewilligt wird es aber eigentlich nie. Auch selber bezahlen geht nicht.
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Nellino »

danci:selber bezahlen geht schon...auf jeden fall im aargau meitne aber sei schweizweit
es gilt nämlich schulpflicht aber WO ist nicht festgelegt. Die eigene Gemeinde muss einfach einen schulplatz bezahlt bieten bei sich oder wie bei uns in der nachbarsgemeinde. Aber man kann bei selbstbezahlung das kind in die schule schicken die man will. Also andere regelschule, steinerschule, montessori was auch immer.
Unser sohn zb geht in eine normale regelschule, aber drei dörfer weiter, weil eben in der SChule die er eingetnlich gehen müsste zuviel vorgefallen ist.
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stella
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von stella »

Nellino
In der Schweiz gilt Wohnort=Schulort, ausser bei Privatschulen. Meines Wissens geht es im Kanton Bern nicht, wenn man das Schulgeld selber bezahlen würde, dass man dann die Schule "auslesen" darf. Das Schulgeld wäre eigentlich auch viel höher als die Beträge, die Gemeinden unter einander abmachen.

Es kann aber sein, wie in eurem Fall, dass man bei Vorfällen und einer schwierigen Geschichte zu dem Ergebnis kommt, dass ein Kind an einem anderen Ort in die öffentliche Schule geht. Wie der Kostenteiler in einem solchen Fall aussieht, das ist wohl Verhandlungssache.
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von danci »

@ nellino
Nein, es ist nicht schweizweit gleich und wie stella schreibt, ist es soweit ich weiss im ganzen kanton Bern nicht möglich, in unserer Gemeinde ganz bestimmt nicht. Da sind wir relativ strikt bis auf die erwähnte Ausnahmen.
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Charisma »

Danke für eure zahlreichen Antworten :)

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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Nellino »

Stella
Wir waren beim Schulpsychologen, er wusste von der situation und er sagte uns hey, ihr habt freie schulwahl. Wir dachten naja gucken wir mal jegliche privatschulen an. Er so: nein, guckt doch die schule in der stadt an. Das sind nur paar stationen bus weiter für unseren sohn, bus muss er eh nehmen... wir also da hingeschrieben un dhatten innerhalb einer woche den platz.
kosten sind genaugleich wie in der anderen schule. Unsere gemeinde zahlt pro schüler an die nächste weil wir selber keine eigene schule haben. Drum wissen wir das.
ISt demfall nicht schweizweit, nur aargau
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Manana
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Manana »

Hat das Kind auch einen Vater bei dem es manchmal ist ?

Bei meiner Tochter hat es in der Klasse ein Kind, das seit Sommer mit der Mutter nicht mehr in der Gemeinde wohnt, aber dennoch die Schule weiterhin hier besucht. Allerdings wohnt der Vater des Kindes noch in unserer Gemeinde.
Vielleicht geht das nur deswegen.

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stella
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von stella »

Als Lehrerin hatte ich sogar mal den Fall, dass ein Vater seine Geschäftsadresse ins Dorf zügelte, als die Familie umzog. Das Gewchäft hatte eine Wohnung, so dass der Vater seine Niederlassungsbewilligung in der Gemeinde lassen konnte. Das war der Trick, damit das Kind die 9. Klasse (dauerte noch ein knappes Jahr) dort beenden konnte und nicht noch von einem Schulwechsel betroffen war. Die Familie wohnte ca 15 km davon entfernt...

Und das Schulgeld, was man auf Abrechnungen sieht, das sind nicht die tatsächlichen Kosten. Hier verrechnen die Gemeinden ca. 4500.-- für ein Primar- und ca. 6500.-- für ein Sekundarkind. Die Kosten für die Gemeinden sind aber über Fr. 10 000.--, wenn man alles einberechnet...
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Nellino »

Wir wissen die kosten..weil unsere gemeinde die offen legt. Die wechseln aber jedes jahr. Aber dies weil wir keine schule hier haben. Drum ist an der jährlichen versammlung bzw im heft alle finanzen auch schule drin
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Charisma
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Re: Schulpflichtiges Kind trotz Umzug in der Klasse lassen?

Beitrag von Charisma »

Danke für eure Antworten.

das Thema hat sich erledigt. :)


ich denke, ggf. für einen Monat, wird keine Gemeinde ein Theater machen?

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