Rechnung Heizungsmonteur

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Marcelline
Member
Beiträge: 167
Registriert: Sa 23. Aug 2014, 10:40
Geschlecht: weiblich

Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von Marcelline »

Hallo Zusammen

Bei uns im Bad ging die Heizung nicht mehr und wir mussten den Heizungsmonteur kommen lassen (nach Absprache mit dem Vermieter). Es musste nur ein Thermostatventil deblockiert werden, dies kostet nun rund 60 CHF. Der Vermieter hat uns die Rechnung weitergeleitet, wir müssten dies selber bezahlen.

Ist dies so? Ich bin der Meinung, da es nichts war, was wir selber hätten reparieren können, müsste er die Rechnung übernehmen.

danke und Grüsse,
Marcelline

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von Ups... »

Ist es nicht so, dass man Reparature bis Fr. 200.-- selber zahlen muss und was drüber ist der Vermieter?

Benutzeravatar
Bibi83
Junior Member
Beiträge: 72
Registriert: Fr 27. Dez 2013, 15:06
Geschlecht: weiblich

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von Bibi83 »

du musst in den allg. Bestimmungen zum mietvertrag nachlesen.. dort ist der kleine unterhalt geregelt..

danibs
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: Mi 2. Nov 2016, 13:22
Geschlecht: weiblich

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von danibs »

soweit ich weiss,sind beträge bis 200 oder 300 selbst zu bezahlen-aber schau im mietvertrag nach,wie es geregelt ist

Glueck
Newbie
Beiträge: 20
Registriert: Di 11. Nov 2014, 20:59

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von Glueck »

Marcelinho das stimmt ich war auch immer der Meinung es sei so wie UPS schreibt aber wie du schreibst wenn man es nicht selber machen kann muss der Vermieter Zahlen. Vermutlich weiß er das nicht

Sheena
Newbie
Beiträge: 27
Registriert: Fr 24. Apr 2015, 13:35
Geschlecht: weiblich

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von Sheena »

Wenn de mieter de schade ned selber chan behebe gahts ned under chline unterhalt und muen somit vom vermieter zahlt werde. Handwerker wür ich als mieter NIE selber organisiere usserd mer hets okay schriftlich vom vermieter (z.b. Mail) will det chends sege selber ufbotni handwerker gönd zu laste mieter. (Vor de schlichti chömeds mit dem jedoch selte dure)

Benutzeravatar
harmony
Vielschreiberin
Beiträge: 1495
Registriert: Do 26. Jan 2012, 15:35
Geschlecht: weiblich

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von harmony »

Reparaturen und Unterhalt an der Wohnung sind eine Gegenpflicht des Vermieters für den Mietzins. Es gibt aber eine Ausnahme: Mieterinnen und Mieter müssen kleine Mängel in der Wohnung selber beheben. Allerdings nur, wenn das mühelos von Hand geht und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Im Fachjargon spricht man vom sogenannten «kleinen Unterhalt». Darunter fallen zum Beispiel das Ölen von Scharnieren oder das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose. Zu Kleinreparaturen gehört auch das Entstopfen des Abwassersyphons beim Lavabo, sofern er mit einfachen Handgriffen geöffnet werden kann.

Auch Kleinteile müssen Mieter bezahlen

Kleinteile wie Backbleche, Filter beim Dampfabzug oder Zahngläser, Duschschläuche etc. müssen von Mieterinnen und Mietern ersetzt werden. Dies aber nur, wenn der Gegenstand im Fachhandel erhältlich ist. Weit verbreitet ist eine Kostengrenze für Material bis 150 Franken. Der Mieter muss Kleinteile auch dann auf eigene Kosten ersetzten, wenn deren Lebensdauer bereits abgelaufen ist. Bringen Sie spätestens beim Auszug bzw. vor der Wohnungsabgabe alles in Ordnung, das unter den sogenannten «kleinen Unterhalt» fällt.

Quelle und mehr Details: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... teile.html
4 Jahren Kiwu, Endo Level II :arrow: 05/2018 & Doppelpack 10/2022

Benutzeravatar
Phase 1
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 9120
Registriert: So 19. Dez 2010, 18:43
Geschlecht: weiblich

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von Phase 1 »

Wenn ein Handwerker kommen muss um es zu reparieren gilt das nicht mehr als kleinen Unterhalt!
Kleiner Unterhalt heisst, Lampen wechseln Sicherungen wechseln oder halt sonstiges das man selbst erledigen kann!
Hier kann man das nachlesen:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... teile.html

Wenn also der Heizungsmonteur kommen muss dann muss das der Vermieter zahlen!

Ps ich empfehle echt jedes der Mieter eine Mitgliedschaft beim Mietervereins!

Benutzeravatar
Phase 1
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 9120
Registriert: So 19. Dez 2010, 18:43
Geschlecht: weiblich

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von Phase 1 »

Harmony war schneller hihi

Marcelline
Member
Beiträge: 167
Registriert: Sa 23. Aug 2014, 10:40
Geschlecht: weiblich

Re: Rechnung Heizungsmonteur

Beitrag von Marcelline »

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich denke auch, da ich diese Reparatur nicht alleine hätte machen können (Thermostat für Boden- und Wandheizung ist gekoppelt...), gilt dies nicht als "kleiner Unterhalt, welcher mühelos ohne Fachwissen durchgeführt werden kann".
Den Heizungsmonteur hat er mir bestellt, da habe ich nichts selber gemacht.
Aber jetzt hat der Vermieter mir die Rechnung weitergeleitet.

Schönen Abend,
grüsse, Marcelline

Antworten