Hallo Zusammen,
Ich hoffe Jemand kann mir kurz Inputs geben. Es geht um die Arbeitssituation eines guten Bekannten.
Er hat einen Arbeitsvertrag von 40H/Woche mit gleitenden Arbeitszeiten und arbeitet im technischen Gebiet. Erfasst werden die Arbeitszeiten mittels Stempeluhr.
Nun ist es so, dass Arbeitsaufträge ausbleiben und das Geschäft "vorrübergehend/bis auf weiteres" eine Arbeitszeit von 7 Stunden täglich eingeführt hat und verlangt, dass die Minuszeiten die dadurch entstehen nachgearbeitet werden müssen sobald mehr Aufträge reinkommen.
Gemäss meinen Recherchen im Internet ist dies nicht erlaubt (324a OR 324 OR )
Eine Kompensation der Minusstunden zu verlangen sei nur erlaubt wenn die Minusstunden selber von Arbeitnehmer aus verursacht wurden was hier aber nicht der Fall ist.
Nun meine Frage an die HR Experten bei Swissmom, gibt es da eine Ausnahme wo diese OR Artikel ausser Kraft treten? Zbsp bei GAV Verträge, etc? Auf was muss man achten? das die Info bezüglich der Arbeitsstunden schriftlich ist? hat man nichts in der Hand wenn nur mündlich informiert wurde?
Herzlichen Dank für Euer Feedback.
Verordnete Minusstunden
Moderator: conny85
- Allegra85
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Re: Verordnete Minusstunden
Das geht doch unter Kurzarbeit. Das muss vom Kanton (glaube ich) bewilligt werden, dann ist es rechts. Darf höchsten 3 oder 6 Monate betragen.
Allegra85 with boys 2009 & 2011
Re: Verordnete Minusstunden
Hallo Allegra95
Danke für Deinen Input. Kurzarbeit will soviel ich Weiss die Firma nicht einführen da es dann eher Nachteile für das Geschäft hätte.
Danke für Deinen Input. Kurzarbeit will soviel ich Weiss die Firma nicht einführen da es dann eher Nachteile für das Geschäft hätte.
Re: Verordnete Minusstunden
Es gibt ja in vielen Firmen schon die Jahresarbeitszeit. Da ist das ganz genau das System um solche Flauten aufzufangen. Das ist dann geregelt im Vertrag, in einem weiteren Reglement o.ä.
@Allegra
Kurzarbeit ist nicht dasselbe - da gibts vom Kanton Geld, die Leute arbeiten weniger und holen das nicht mehr auf.
@Allegra
Kurzarbeit ist nicht dasselbe - da gibts vom Kanton Geld, die Leute arbeiten weniger und holen das nicht mehr auf.
Re: Verordnete Minusstunden
Hallo Ups...
danke, das hilft sehr. Das heisst man müsste im Arbeitsvertrag oder falls vorhanden im GAV nachschauen ob etwas betreffend Jahresarbeitszeit steht, richtig?
Wenn da aber nichts von einer Jahresarbeitszeit stehen würde, sondern nur die 40H/Woche vertraglich geregelt wären, dann ware das Vorgehen des AG nicht zulässig, oder?
Danke und Lg
danke, das hilft sehr. Das heisst man müsste im Arbeitsvertrag oder falls vorhanden im GAV nachschauen ob etwas betreffend Jahresarbeitszeit steht, richtig?
Wenn da aber nichts von einer Jahresarbeitszeit stehen würde, sondern nur die 40H/Woche vertraglich geregelt wären, dann ware das Vorgehen des AG nicht zulässig, oder?
Danke und Lg
Re: Verordnete Minusstunden
Ich bin mir nicht sicher, ob es nicht zulässig wäre - da es dem Überleben der Firma dient sehe ich das als zulässig.
Will er das denn nicht machen? Ich finde das absolut in Ordnung und wüsste nicht, mit welchem guten Argument man dem Arbeitgeber da entgegen gehen könnte... weil auch dann eine Zeitlang 9 Stunden arbeiten ist ja nicht so schlimm etc.
Will er das denn nicht machen? Ich finde das absolut in Ordnung und wüsste nicht, mit welchem guten Argument man dem Arbeitgeber da entgegen gehen könnte... weil auch dann eine Zeitlang 9 Stunden arbeiten ist ja nicht so schlimm etc.
Re: Verordnete Minusstunden
Wir hatten einmal das Problem der Arbeitsflaute und wurden vom AG informiert, dass wir uns keine Sorgen machen brauchen, wenn wir Minusstunden machen. Vom AG verursachte Minusstunden würden Ende Jahr von Gesetzes wegen auf 0 gesetzt. Einen Artikel dazu kann ich dir nicht nennen.
Bei GG ist es so, dass sie Jahresarbeitszeit haben, aber laut Vertrag nicht mehr als -20 Stunden haben dürfen Ende Jahr. Ist es vom AN verursacht wird es vom Lohn abgezogen (ausser er hat eine "Sondergenehmigung"), ist es vom AG verursacht auf -20 gesetzt (oder auf null, das kann ich jetzt nicht sagen). Das Ganze ist aber vertraglich geregelt.
Allerdings finde ich dieses Vorgehen besser als Kündigungen. Es kommt etwas darauf an, ob die Anzahl Minusstunden im Rahmen bleiben, denn 100 Stunden nacharbeiten ist auch kein Zuckerschlecken.
Bei GG ist es so, dass sie Jahresarbeitszeit haben, aber laut Vertrag nicht mehr als -20 Stunden haben dürfen Ende Jahr. Ist es vom AN verursacht wird es vom Lohn abgezogen (ausser er hat eine "Sondergenehmigung"), ist es vom AG verursacht auf -20 gesetzt (oder auf null, das kann ich jetzt nicht sagen). Das Ganze ist aber vertraglich geregelt.
Allerdings finde ich dieses Vorgehen besser als Kündigungen. Es kommt etwas darauf an, ob die Anzahl Minusstunden im Rahmen bleiben, denn 100 Stunden nacharbeiten ist auch kein Zuckerschlecken.
schoefli mit 3 Teenagern