Ich fülle grad einen Antrag für eine Zusatzversicherung für meinen gg aus. Jetzt steht da die Frage ob in den letzten Jahren (letzte 5 Jahre) etwas psychisches oder physisches war. Mein gg hatte vor 6 Jahren .....eine Krankheit. Seither nie mehr und er nimmt auch keine Medis mehr.
Muss ich das jetzt angeben? Kennt sich da jemand von euch genauer aus?
Lg mariposa
Edit: Details entfernt
Zuletzt geändert von mariposa_1 am Di 22. Nov 2016, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn da steht in den letzten 5 Jahren und dein Mann in den letzten 5Jahren keine solchen Probleme hatte musst du es nicht angeben. Du sagst ja selber, es war 6Jahren....
@ninuhh ah echt jetzt? 2 Jahre ist ja nicht lange. Was meinen die dann mit Folgekosten? Wenn jemand z.B. eine Banscheibfnvorfall hatte vor 6 Jahren, könnte der nicht auch weitere Kosten verursachen im Alter?
Wenn die behandlung seit mehr als diese 5 jahre abgeschlossen ist, musst du dies nicht angeben.
Was ninuHH sagt wegen der physio vor 2 jahren als beispiel ist aber komplett falsch.
Das müsstest du angeben. Halt alles was in den letzten 5 jahren war.
Ansonsten kann es sein dass wenn die Krankenkasse die APV (Anzeigepflichtsverletzung) prüft, deinem mann die zusatzversicherungen wieder gekündigt werden.
Ich nehme an bei den details wird dann auch gefragt ob der vorfall abgeschlossen ist, und ob man geheilt und ohne beschwerden ist.
Das sind die relevanten abgaben wenn etwas schon 2-3 jahre zurückliegt.
Anhand der diagnose und ob etwas abgschlossen ist, beurteil die kk ob ein folgerisiko bestehn kann.
ich würs nöd mal agä wärs vor 2 jahr gsi...wichtig isch, weners nüm brucht und er gheilt isch im moment würi das gar nüm agä...gat me drum um das wener jetzt im nöchste halb jahr/ jahr (je nach versicherig) öpis hät und ireicht chönds en vorbehalt ide zusatzversicherig mache
Vorbehalt wäre noch die harmlose variante, in de meisten fällen werden die zusätze gekündigt dann stehst du ganz ohne da.
Plus wenn wieder neue beantragt werden wird allenfalls gefragt ob du schon mal von einer anderen kk gekündigt worden bist. Dann must du auch ja angeben.
Sorry so tipps "ich würde es nicht angeben auch wenn es nur xy jahre her sind" sind eifach absolut daneben.
Mit dem antrag wird immer unterzeichnet dass man alle angaben wahrheitsgetreu gemacht hat.
Ich arbeite bei einer KK, und mache seit jahren die erst prüfung der anträge und habe lange auch die entscheide mitgeteilt.
Bei den anzeigepflichtsverletzungen hörte ich am telefon immer das selbe, "aber x hat gesagt ich muss das nicht angeben"
Und die antwort war immer die selbe, "es werden die letzten 5 jahre abgefragt, warum hätte dies nicht angegeben werden sollen?"
Off topic @anmy bitte im forum schriftsprache schreiben.
@puzzli, ja ihr könnt versuchen ein " gesuch um löschung des vorbehaltes" zu stellen
Ich weiss nicht wie es andere kassen machen.
Aber wir haben ein vorgedrucktes formular mit 2-3 fragen die man beantworten muss und dann muss noch ein arztbericht beigelegt werden.
Danach wird geprüft ob der vorbehalt gelöscht werden kann.