Dienstbarkeitsvertrag

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Hausdrache
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Dienstbarkeitsvertrag

Beitrag von Hausdrache »

Hallo zusammen,
gibt es hier jemand, der sich auskennt mit Dienstbarkeitsverträgen und innert welcher Frist sie unterschrieben werden müssen, wenn nicht alle Parteien gleichzeitig unterschreiben?
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Pädagogik ist der organisierte Kampf der Erwachsenen gegen die Kinder.(Mark Twain)

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Barbamama79
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Re: Dienstbarkeitsvertrag

Beitrag von Barbamama79 »

Ein Dienstbarkeitsvertrag muss öffentlich beurkundet werden. Die Verfahren der öffentlichen Beurkundung sind kantonal geregelt. So viel ich weiss gibt es Kantone, wo eine nicht gleichzeitige Unterschrift nicht möglich ist, in anderen schon. Ob es dann noch Fristen gibt, weiss ich nicht. Ich würde direkt beim Notariat nachfragen.
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Hausdrache
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Re: Dienstbarkeitsvertrag

Beitrag von Hausdrache »

Danke dir. Der Notar will nicht rausrücken. Er behauptet, es sei möglich, dass nicht alle gleichzeitig unterschreiben. Im Januar ist es aber nun ein Jahr her, seit Unterschrift und für uns ist der Vertrag somit ungültig. Wir würden da gerne aussteigen, aber davon will der Notar nichts wissen.
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Barbamama79
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Re: Dienstbarkeitsvertrag

Beitrag von Barbamama79 »

Ich würde mal nach dem Gesetz über die öffentliche Beurkundung deines Kantons suchen. Evtl. steht dort etwas über eine Widerrufsmöglichkeit drin, solange nicht alle Parteien unterschrieben haben. Aber wie gesagt, ist es kantonal geregelt und die Gesetze sind unterschiedlich.
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Hausdrache
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Re: Dienstbarkeitsvertrag

Beitrag von Hausdrache »

Danke dir. Habe mal nachgeschaut. Es ist zwar so dass da steht, dass alle Parteien gleichzeitig unterschreiben müssen. Bei wichtigen Gründen, kann auch einzeln unterschrieben wird. Auch steht, dass die Beurkundung ohne wesentliche Unterbrechung durchzuführen sei. Da seit der Unterschrift gut zehn Monate vergangen sind, gehe ich davon aus, dass dies ja schonmal nicht gegeben ist. Auch gab es keinen wichtigen Grund, dass die eine Partei nicht anwesend war. Sie wurde schlicht nicht eingeladen.
Auch sind einige Punkte des Vertrags nicht erfüllt. So liegen Zahlungsversprechen nicht vor, die vorliegen müssten. Naja, werde mich morgen mal noch mit einem Notar unseres Kantons in Verbindung setzen, vielleicht kann der mir helfen.

Danke trotzdem schonmal.
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chruezli
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Re: Dienstbarkeitsvertrag

Beitrag von chruezli »

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