Rechtliches zum Tod

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Phase 1
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Rechtliches zum Tod

Beitrag von Phase 1 »

Gestern ist eine Verwandte von GG nach langer schwerer Krankheit gestorben.
Wir haben uns daraufhin unterhalten was wenn..
Ihn schickte Vorallem die Tatsache das die Familie die Frau im Leichenschauhaus gelassen hat als den Körper zuhause aufzubahren.
Da wir uns überhaupt nicht auskennen wie das Prozedere hier in der Schweiz gehandhabt wird, würden wir gerne wissen was passiert wenn einer von uns oder ein Elternteil von mir sterben würde.

weis jemand wie in etwa das ganze abläuft und was man rechtlich dazu sagen kann?
Merci vielmals!

Yoghurt
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Yoghurt »

Ich bin nicht ganz sicher, ob ich richtig erfasst habe, worum es dir genau geht, darum frage ich nach. Habe ich das richtig verstanden: Du und dein GG würdet gern eure Angehörigen im Todesfall zuhause aufbahren, um Abschied zu nehmen. Ihr fragt euch jetzt aber, ob das rechtlich erlaubt ist oder ob Tote zwingend im Leichenschauhaus sein müssen?

Ich weiss nicht, wie es rechtlich ist, ich vermute aber sehr stark, dass viele Menschen die Aufbahrung zuhause gar nicht mehr wollen, weil sie dann unangenehm mit dem Tod konfrontiert werden. Als bei uns ein naher Angehöriger gestorben ist, wollten die Geschwister etc. ihn gar nicht mehr sehen, sondern nur zur Trauerfeier kommen. Begründung: Sie wollten ihn so in Erinnerung behalten, wie er war. Das kann man aber auch dann, wenn man von einem Toten Abschied nimmt. Das Problem ist wohl eher, dass viele Menschen den Tod verdrängen.

starlight
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von starlight »

Hmmm wie es rechtlich ist weiss ich leider auch nicht. Aber ich befürchte einige Tage zu Hause aufbahren ist in der Schweiz nicht möglich. Denn die Verwesung setzt ja recht schnell ein. Aber ich denke so 24h gehen schon. Allerdings kommt es wohl auch auf den "Zustand" der verstorbenen Person an...
als meine Oma gestorben ist, waren wir alle dabei. Danach habe ich meine Kinder geholt um sich von ihr zu verabschieden. Sie lag in ihrem Bett im Altersheim in der gewohnten Umgebung. Wir durften uns auch so viel Zeit lassen wie möglich - aber trotzdem wurde sie noch am selben Tag bzw dann halt Abend aus dem Zimmer gebracht. Wir wollten keine Aufbarung und meine Oma ebenfalls nicht...
Sonst würde ich mal einen Leichenbestatter fragen, der weiss da sicher eine Antwort drauf.

Clau
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Clau »

Aufbahrung zu Hause:
http://www.sterben.ch/Was-tun.56.0.html

Je nach Wohnkanton des Verstorbenen kann es anders aussehen. In einigen Kantonen scheint es sogar Kompetenz der Gemeinden zu sein...

In Kantonen, wo man eine ganze Woche bis zur Erdbestattung warten muss, wird eine Aufbahrung zu Hause wohl schwieriger sein als in Kantonen, wo die Verstorbenen am übernächsten Tag nach dem Tod ihre letzte Stätte bekommen.
Clau und zwei Buben (Mai 2004, Juni 2006)

Step
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Step »

Also Aufbahrung zuhause ist eventuell möglich, so wie ich das miterleben durfte wird dann aber zuerst der Körper "geleert" und dann mit einer Art Flüssigkeit wieder gefüllt damit die Verwesung erst später wieder einsetzt, und dann in einem luftdichten klimatisierten Sarg aufgebahrt (9 Tage). Hab das aber im Ausland so erlebt. Ob die Möglichkeit auch hier bestünde müsstest du mit einem Bestattungsunternehmen abklären.

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Phase 1
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Phase 1 »

Ja die Frage ist unter anderem ob man die Leiche zuhause haben kann bis es zur Beerdigung kommt.
Bei uns käme eben noch eine Rückführung der Leiche in ein anderes Land hinzu.
da werden wir uns aber noch beim Konsulat erkundigen.

Mein Mann sagte nur er wolle unter gar keinen Umständen in ein Kühlhaus. Was ich auch verstehe.

Was ist denn wenn der Ehepartner jung stirbt?
Wie ist es mit einer Obduktion?
Wird das immer gemacht oder wie ist das?

Agathe
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Agathe »

mein kleiner cousin durfte auch noch eine weile nach hause. obduktion gab es keine, obwohl man nicht wirklich wusste warum er starb. die mutter wollte es nicht.
auch im aargau.

Doolin
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Doolin »

Eine Obduktion wird nicht immer gemacht. Meistens nur, wen die Todesursache nicht klar ist. So viel ich weiss, braucht es aber auch dann sie Einwilligung der Verwandten.
Solche Dinge kannst du auch in einer Patientenverfügung festhalten. Dann muss dein Partner nicht entscheiden. Dort kannst du z.b auch festhalten, welche lebenserhaltenden Massnahmen gemacht werden sollen.
Bei uns in der Nachbarsgemeinde (LU) wurde vor etwa 10 Jahren ein Mädchen für eine Woche aufgebahrt. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass dies von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist. Deshalb würde ich bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Was meinst du, mit was ist, wenn der Ehepartner jung stirbt?

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Nette
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Nette »

Frag doch mal bei einem Beerdigungsinstitut in eurer Region, wie was wo.
Ich war auch froh das ich wusste, was meine Mutter wollte...

Nette
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

Sunne12
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Sunne12 »

Es muss ja immer zeitnah ein Arzt den Tod feststellen. Also auch wenn jemand tot in der Wohnung liegt. Der füllt dann ein Formular aus,das den Todesfall bestätigt. Wenn die Todesursache unklar ist,dann setzt der Arzt das entsprechende Kreuz und das normale Prozedere wird verzögert. Bei vermuteter Dritteinwirkung gibt es evtl
eine Obduktion und die wird man als Angehörige kaum verhindern können.

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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von mias mama »

Bei uns im AH bleiben die verstorbenen zum teil auch 24h auf abteilung. Je nach dem wie der arzt den tod bestätigt.
Unsere nachbarin hat ihren mann auch 1-2 nachte bei sich gehabt. War kein problem.....

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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Schneeflökli »

Meine Groseltern wurden alle 3 Tage Zuhause aufgebart. Es muss aber immer für alle Beteiligten stimmen.

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Schlumpf - April 2015
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Phase 1 »

Merci ihr habt uns sehr weitergeholfen!

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Papah
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Papah »

Bei meiner Mutter vergingen zwischen dem Todesdatum bis zur Bestattung über 2 Monate, dies unter anderem weil sie in einem andern Kanton gestorben ist als sie gewohnt hatte, bzw. bestattet werden wollte. Geht es dann noch über Landesgrenzen wird es wohl noch viel komplizierter werden. Also einfach so mal ins wenigen Tagen ist nicht.

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Moreen
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Moreen »

Phase 1 hat geschrieben:Ja die Frage ist unter anderem ob man die Leiche zuhause haben kann bis es zur Beerdigung kommt.
Bei uns käme eben noch eine Rückführung der Leiche in ein anderes Land hinzu.
da werden wir uns aber noch beim Konsulat erkundigen.

Mein Mann sagte nur er wolle unter gar keinen Umständen in ein Kühlhaus. Was ich auch verstehe.

Was ist denn wenn der Ehepartner jung stirbt?
Wie ist es mit einer Obduktion?
Wird das immer gemacht oder wie ist das?
Wichtig ist, dass ihr eure Wünsche JETZT schriftlich festhaltet; der Tod kann schneller kommen als einem lieb ist... Mein Mann hat nichts schriftlich festgehalten gehabt; ich musste nach "Gutdünken" handeln. Später hat mir der Geschäftspartner von meinem Mann dann zum Glück noch gesagt, dass mein Mann immer gesagt habe, im Falle eines Todes wolle er eingeäschert und hier im Dorf beigesetzt werden. Ich habe also intuitiv richtig entschieden.

Eine Obduktion kann man veranlassen; ich wollte es nicht. Tot ist tot - die Todesursache war bekannt (Herzschlag). Die Obduktion hätte höchstens die Todeszeit ans Tageslicht gefördert (mein Mann lebte und starb ja alleine, da wir getrennt waren).
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.

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harmony
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von harmony »

Papah hat geschrieben:Bei meiner Mutter vergingen zwischen dem Todesdatum bis zur Bestattung über 2 Monate, dies unter anderem weil sie in einem andern Kanton gestorben ist als sie gewohnt hatte, bzw. bestattet werden wollte. Geht es dann noch über Landesgrenzen wird es wohl noch viel komplizierter werden. Also einfach so mal ins wenigen Tagen ist nicht.
hmmm denke hier kann der Schweizer Kantönligeist einiges langwieriger sein als die Landesgrenzen. Grad in gewissen Religionen ist es ja teilweise so, dass Verstorbene innert 24h unter die Erde kommen.
4 Jahren Kiwu, Endo Level II :arrow: 05/2018 & Doppelpack 10/2022

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mysun
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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von mysun »

Es gibt neben den Patienten Verfügung auch eine Bestattungsverfügung.
Infos bekommt du ev auch beim Zivilstandsamt. In Basel z.B gibt es eine Broschüre zum Thema.
Überführung in ein anderes Land ist meines Wissens viel einfacher wenn nur die Urne mit Asche ausgeführt wird, als die Leiche. Kommt aber für euch ev nicht in Frage.
04.2011 und 07.2013

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Re: Rechtliches zum Tod

Beitrag von Phase 1 »

Moreen es tut mir sehr leid was euch wiederfahren ist.
Mein gg und ich haben schon sehr lange geklärt wo und Vorallem wie wir beerdigt werden wollen.
Einäscherung kommt für uns nicht in frage.
Wir möchten beide in seinem Dorf beerdigt werden und das Nebeneinander.

Mysun ja einäscherung ist für uns schon religiös gesehen ein no Go.
Wir sind jetzt mal über die Kosten für eine Überführung gestolpert.
Ist echt viel!
Wir haben nun auch Adressen und eine Person gefunden die das macht.
Das haben wir gleich notiert.

Rechtlich werde ich mich einbürgern lassen müssen in ggs Land damit ich überhaupt das Recht habe dort bestattet zu werden..
Ich werde daher das nächstes Jahr in Angriff nehmen.
Hat auch sonst Vorteile hihi.

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