Arbeitgeber fordert lohn zurück!

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Moderator: conny85

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cody-lilly
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Arbeitgeber fordert lohn zurück!

Beitrag von cody-lilly »

Hallo

Evt kann mir jemand auskunft geben.

Ich habe einen hauswartsjob. Ich reinige zwei treppenhäuser. Arbeitgeber ist eine liegenschaftsverwaltung. Die arbeitszeit beträgt 4h/woche.

Beim einen treppenhaus war ich im 4ten dienstjahr, beim anderen im 2ten dienstjahr.

Ich war vom 24. November 2015 - 15. März 2016 krankgeschrieben. Ich hab die verwaltung damals sofort informiert sowie regelmässig die aktuellen arztzeugnisse dem ag zugestellt. Mir wurde der volle lohn ausbezahlt in dieser zeit.

Nun bekomme ich vor weihnachten ein schreiben, wonach diese zeit leider nicht versichert sei und ich doch bitte chf 1400.- zurückzahlen soll...

Ist das zulässig, nach einem jahr das einzufordern? Ich meine sie haben gewusst dass ich krank bin und hätten ja zu diesem zeitpunkt den lohn schon anpassen sollen?

Wie viel hat man zu gut bei krankheit? Geht anscheinend nach or da davon nichts im arbeitsvertrag steht.

Kennt sich da jemand aus oder weiss, wo ich da hilfe bekomme?

Liebe grüsse
♥♡♡♥

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Stella*
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Re: Arbeitgeber fordert lohn zurück!

Beitrag von Stella* »

Eigentlich hätten sie bei der Lohnzahlung reagieren müssen, aber wo gearbeitet wird, passieren leider auch mal Fehler.

Grundsätzlich muss dir der Arbeitgeber bei Krankheit während einer bestimmten Zeit 100% Lohn zahlen. Je nach angewendeter Skala gibt es ziemliche Unterschiede.
https://www.arbeitsverhinderung.ch/lohn ... ungsskalen

Dann stellt sich die Frage nach einer Taggeldversicherung. Die zahlt nach einer bestimmten Wartefrist, meistens 80% (je nach Vertrag). Somit hättest du also bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit trotzdem Lohn, halt einfach weniger.

Was fordern sie denn genau zurück? Den ganzen Lohn oder einen Teil?
Wurde dir auf dem Lohn jeweils ein Abzug für Krankentaggeld gemacht? Wenn ja, können sie dir nämlich nicht einfach sagen, es sei nicht versichert gewesen.

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Zaryna
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Re: Arbeitgeber fordert lohn zurück!

Beitrag von Zaryna »

In welchem Kanton bist du, da sind von Kanton zu Kanton gewisse Feinheiten. Bist du bei der PK Reinigung Gewerkschaft? Müsstest du als Abwart sein theoretisch oder? In der Regel zahlen sie im ersten Jahr ein Monat zu 100% im zweiten Jahr zwei Monate usw. Nach dieser Frist wird der Lohn von der Taggeldversicherung übernommen und zwar zu 80%. Ich bin der Meinung, so vom Gefühl her, es dürften keine 1400.-- sein... da läuft was falsch.

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Ups...
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Re: Arbeitgeber fordert lohn zurück!

Beitrag von Ups... »

Ja, zurück fordern dürfen sie.

Ob die 1'400 gerechtfertigt sind, lässt sich so nicht sagen. Dass es jetzt rauskommt macht auch Sinn, auf den Jahresabschluss hin werden solche Sachen meist nochmals gprüft...

Folgende Fragen musst du noch beantworten:
Krankentaggeldversicherung?
Monatslohn oder Stundenlohn und Höhe
GAV Mitglied?
Wo arbeitest du (Skala nach OR)

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