Anspruch Arbeitslosenentschädigung nach Mutterschaft

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Jesusa
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Anspruch Arbeitslosenentschädigung nach Mutterschaft

Beitrag von Jesusa »

Hallo Zusammen

Ich habe bis Juni 2012 gearbeitet, danach war ich bis Ende 2012 in Mutterschaftsurlaub, ich habe da 100% Lohn erhalten und auch in die ALV gezahlt. Im März 2015 bin ich nochmals Mutter geworden.

Weiss jemand, wie sich dies auf die Arbeitslosenentschädigung auswirkt? Ich habe folgenden Absatz gefunden:

"Ausnahme bei Betreuung von Kindern

Wenn Sie sich der Erziehung Ihres unter zehn Jahre alten Kindes gewidmet haben und während dieser Zeit keine Arbeitslosenentschädigung bezogen haben, müssen Sie innerhalb der letzten vier Jahre zwölf Beitragsmonate nachweisen können, bevor Sie sich anmelden können. Durch jede weitere Niederkunft wird die Rahmenfrist für die Beitragszeit um höchstens zwei Jahre verlängert."

Bis wann könnte ich mich bei der Arbeitslosenentschädigung noch anmelden? Oder ist mein Anspruch sowieso vorbei?

Und wie ist es, wenn ich nur noch Teilzeit arbeiten kann?

Danke und grüsse,
Jesusa

judeli
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Re: Anspruch Arbeitslosenentschädigung nach Mutterschaft

Beitrag von judeli »

Hallo...also es kommt drauf an, wie lange du innerhalb der letzten 2 Jahre eingezahlt hast. Hast du nichts eingezahlt, erhältst du nichts..du kannst dich aber trotzdem anmelden, wobei du dann vermutlich die ganzen Massnahmen mit machen musst. Je nach Beitragszeit gibts 400 Tagegelder oder sonst glaub 280??? Oder eben Nichts.
Die Höhe richtet sich nach deinem letzten Verdienst. Entweder erhälst du 70% oder 80 % auf deinen Lohn.Hast du Teilzeit gearbeitet z.B. 60% ist es dementsprechend weniger. Dann sinds 70 oder 80% von deinem Teilzeit Lohn.
In der Mutterschaft gibts kein Tagegeld, sondern eben Mutterschaftsgeld..das kommt nicht vom RAV.
Achtung...willst du dich jetzt arbeitslos melden und kannst innerhalb der letzten 3 Monaten keine Arbeitsbemühungen vorweisen, gibt es Sperrtage. Bei mir waren das 19 Tagegelder..also ein Monatslohn. Denn jeder Monat hat ca. 21 Tagegelder..

conny85
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Re: Anspruch Arbeitslosenentschädigung nach Mutterschaft

Beitrag von conny85 »

Also da du zweimal Mutter geworden bist musst du für die letzten 6 Jahre 12 Monate Beitragszeit nachweisen.

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