Liebe Frauen
Wer kennt sich ein bisschen in der Unterhaltsthematik aus?
Mir wächst das gerade etwas über den Kopf...
Gerne auch per pn.
Viele Grüsse
merle
Unterhalt Kind und Mutter
Moderator: conny85
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Re: Unterhalt Kind und Mutter
Tut mir leid zu hören. Schreib doch was du konkret wissen möchtest, dann erhälst du eher Antworten.
Re: Unterhalt Kind und Mutter
Ich weiss nur dass etwas geändert hat. Es kommt, glaube ich, auch darauf an ob verheiratet oder nicht, wieviele Kunder, Mutter berufstätig usw.
Viel Kraft
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- danci
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Re: Unterhalt Kind und Mutter
Ganz kurz zusammengefasst:
Neu müssen beim Kindesunterhalt nicht nur die Kosten des Kindes bezahlt werden (=Barunterhalt), sondern auch diejenigen für den Elternteil, der sich um dieses Kind kümmert und darum gar nicht oder nur wenig arbeiten gehen kann (=Betreuungsunterhalt). Für nicht-verheiratete Eltern bedeutet das, dass eben die betreuende Mutter (meistens, kann natürlich auch der Vater sein) auch etwas bekommt, indirekt, da es Kinderunterhalt ist, aber trotzdem. Für verheiratete bedeutet dies, dass der Kinderunterhalt höher wird, dafür aber der nacheheliche Unterhalt sinkt, da das Existenzminimum bereits über den Betreuungsunterhalt bezahlt wurde. Unter dem Strich bekommen geschiedene in etwa gleichviel wie bisher. Bei mehreren Kindern, die betreut werden müssen, wird dieser Betreuungsunterhalt auf die Kinder verteilt. Ist die Mutter berufstätig, wird ihr angerechnet, dass sie einen Teil ihrer Kosten selber tragen kann. Verdient sie genug, damit sie alles selber tragen kann, gibt es keinen Betreuungsunterhalt, sondern nur Barunterhalt fürs Kind.
Wenn Du etwas spezielles wissen willst, nur fragen.
Neu müssen beim Kindesunterhalt nicht nur die Kosten des Kindes bezahlt werden (=Barunterhalt), sondern auch diejenigen für den Elternteil, der sich um dieses Kind kümmert und darum gar nicht oder nur wenig arbeiten gehen kann (=Betreuungsunterhalt). Für nicht-verheiratete Eltern bedeutet das, dass eben die betreuende Mutter (meistens, kann natürlich auch der Vater sein) auch etwas bekommt, indirekt, da es Kinderunterhalt ist, aber trotzdem. Für verheiratete bedeutet dies, dass der Kinderunterhalt höher wird, dafür aber der nacheheliche Unterhalt sinkt, da das Existenzminimum bereits über den Betreuungsunterhalt bezahlt wurde. Unter dem Strich bekommen geschiedene in etwa gleichviel wie bisher. Bei mehreren Kindern, die betreut werden müssen, wird dieser Betreuungsunterhalt auf die Kinder verteilt. Ist die Mutter berufstätig, wird ihr angerechnet, dass sie einen Teil ihrer Kosten selber tragen kann. Verdient sie genug, damit sie alles selber tragen kann, gibt es keinen Betreuungsunterhalt, sondern nur Barunterhalt fürs Kind.
Wenn Du etwas spezielles wissen willst, nur fragen.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
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