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Moderator: conny85
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Re: Mutterschaft, Angestellt und Selbständig
Du hast während den ersten 8 Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot und nicht "nur" während sechs Wochen.
Re: Mutterschaft, Angestellt und Selbständig
Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, wenn du nach den 8 Wochen Beschäftigungsverbot wieder arbeitest - egal ob Selbständig oder Angestellt - dann kriegst du keinen Mutterschaftsgeld mehr!
- Barbamama79
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Re: Mutterschaft, Angestellt und Selbständig
Ich würde das gleiche wie Ups... sagen, bin mir aber auch nicht ganz sicher. Daher würde ich bei der AHV-Ausgleichskasse nachfragen. Die sind für die Mutterschaftsentschädigung zuständig.
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- corsica
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Re: Mutterschaft, Angestellt und Selbständig
Du hast 8Wochen nach der Niederkunft ein Beschäftigs verbot. Wenn du vor Ablauf der 16.Wochen wieder eine entgeltliche Arbeit an nimmst, verfällt der Anspruch für das Mutterschaftsurlaub.




